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J.3.2 Investitonsprogramm

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 250–475 · Seiten 250–475 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 252–254
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 255–419
  3. Liste S. 256–325
  4. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 256
  5. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 257–258
  6. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 259–276
  7. Geschäftsbereich Referat I/II S. 277–279
  8. Geschäftsbereich Referat III S. 280
  9. Geschäftsbereich Referat IV S. 280–294
  10. Geschäftsbereich Referat V S. 295–300
  11. Geschäftsbereich Referat VI S. 301–308
  12. Geschäftsbereich Referat VII S. 309
  13. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 310–325
  14. Erläuterungen S. 326–419
  15. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 326
  16. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 327–332
  17. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 333–358
  18. Geschäftsbereich Referat I/II S. 359–364
  19. Geschäftsbereich Referat III S. 365
  20. Geschäftsbereich Referat IV S. 366–386
  21. Geschäftsbereich Referat V S. 387–398
  22. Geschäftsbereich Referat VI S. 399–411
  23. Geschäftsbereich Referat VII S. 412–413
  24. Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen S. 414–419
  25. Liste der Pauschalen S. 420–471
  26. Liste S. 421–442
  27. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 421
  28. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 421
  29. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 422–432
  30. Geschäftsbereich Referat I/II S. 433
  31. Geschäftsbereich Referat III S. 433
  32. Geschäftsbereich Referat IV S. 434–435
  33. Geschäftsbereich Referat V S. 436
  34. Geschäftsbereich Referat VI S. 436
  35. Geschäftsbereich Referat VII S. 437–440
  36. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 441–442
  37. Erläuterungen S. 443–471
  38. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 443
  39. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 444
  40. Unbenannt S. 445–456
  41. Geschäftsbereich Referat I/II S. 457
  42. Geschäftsbereich Referat III S. 458
  43. Geschäftsbereich Referat IV S. 459–460
  44. Geschäftsbereich Referat V S. 461–462
  45. Geschäftsbereich Referat VI S. 463
  46. Geschäftsbereich Referat VII S. 463–469
  47. Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen S. 470–471
  48. Hochbau Baupauschale S. 472–474
  49. Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste S. 475

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die • Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt. • Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2026 - 2029 wurde auf der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berück￾sichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Ei￾genmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Refera￾ten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskos￾ten von mehr als 750.000 €, ferner Pauschalansätze für Vorhaben mit weniger als 750.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die we￾gen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl not￾wendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungs￾vorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzel￾nen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bzw. der Bau￾verwaltung bestehende Möglichkeit der zeitlichen Rea￾lisierung). Bei Baumaßnahmen, die dem BIC-Verfahren unterlie￾gen, ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlaufen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufen￾den Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sach￾aufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schulden￾dienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebüh￾ren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schulden￾dienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. Baubeginn und Baufertigstellung Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden, werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufge￾nommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die Aufnahme in das Investitionsprogramm erfolgen. 246 Soweit Maßnahmen in das Investitionsprogramm über￾nommen werden können, geschieht dies in Abstim￾mung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsberei￾chen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatun￾gen. 247

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