J.3.2 Investitonsprogramm
Unterabschnitte
- Gesamtübersichten
- Liste der Einzelmaßnahmen
- Liste
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
- Erläuterungen
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen
- Liste der Pauschalen
- Liste
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
- Erläuterungen
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Unbenannt
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen
- Hochbau Baupauschale
- Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.3.2 Investitionsprogramm
Vorbemerkungen
Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitionsprogramm zugrunde.
Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die
• Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens führen; dies können sowohl Sach-
(zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitionen) als auch Finanzinvestitionen sein. Konsumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel
Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan
veranschlagt.
• Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zuweisungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen
mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinvestitionen.
Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für
den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten
für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die
bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen
Möglichkeiten abgestimmt.
Der Mittelfristige Investitionsplan 2026 - 2029 wurde auf
der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berücksichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbereichen erstellt.
Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investitionsplans enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 750.000 €, ferner Pauschalansätze für
Vorhaben mit weniger als 750.000 € Investitionskosten
im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein
konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt
ausgewiesen.
Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszahlungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen.
Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen,
Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln
zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter
anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens
sowie Kreditaufnahmen.
Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Planungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanziellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand
(= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bzw. der Bauverwaltung bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung).
Bei Baumaßnahmen, die dem BIC-Verfahren unterliegen, ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das
vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlaufen.
Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben
aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich
auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht,
werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten
ohne Schuldendienst ausgewiesen.
Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsmaßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig
abgefragt:
1. Beschreibung und Begründung der
Maßnahme,
2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP
3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des
Mengengerüstes,
4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und
5. Baubeginn und Baufertigstellung
Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen
durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden,
werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufgenommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes
durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die
Aufnahme in das Investitionsprogramm erfolgen.
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Soweit Maßnahmen in das Investitionsprogramm übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch
Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.
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