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Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 414–419 · Seiten 414–419 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 00116 Tilgung ausgereiche Darlehen 1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Ei￾gentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandset￾zungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen. Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar. 2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen 3) nicht relevant 4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen 5) nicht relevant 410 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00119 Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg 1) Die Stadt Nürnberg bildete seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayeri￾schen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVers￾RücklG einen Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Ab dem Haushaltsjahr 2025 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung der Versorgungsrücklage, jähr￾lich bis einschließlich 2039, begonnen werden. Nähere Informationen können dem Wirtschafts- und Finanz￾plan zur Versorgungsrücklage entnommen werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) nicht relevant 5) nicht relevant 00123 bis 00146, 00149, 00534, 00732, 01033, 01100, 01101, 01127, 01168, 01194, 01248, 01315 Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen: 1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Dane￾ben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebil￾det, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften 5) nicht relevant 411 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00147 Zuweisungen für Investitionen 1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG. Die Investi￾tionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungs￾maßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft). 2) Erhöhung der Einzahlungserwartung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen nach Art. 12 BayFAG 5) nicht relevant 00886 Anteilsrückkauf wbg-Anteile 1) Die Stadt Nürnberg hält 100 % der Anteile an der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Die StWN hält ihrerseits noch eine 25,01 %-Beteiligung an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen („wbg“). Nach dem Verkauf von 19,1% der wbg-Anteile durch die StWN an die wbg Immohold GmbH & Co. KG („Immohold“) (Stadtratsbeschluss vom 10.12.2014) und einem Verkauf an die Stadt Nürnberg hält die StWN aktuell 25,01 % der wbg-Anteile. Die verbleibenden 55,89 % an der wbg hält die Stadt Nürnberg selbst. Aus Sicht der Beteiligten (Stadt Nürnberg, StWN, wbg) bietet es sich an, die geplante Reorganisation durch einen direkten Erwerb der Geschäftsanteile durch die Stadt Nürnberg von der StWN durchzuführen. Die Stadt erwirbt hierbei, vorbehaltlich eines Stadtratsbeschlusses, die kompletten Anteile von StWN auf Grundlage ei￾nes Vertrages zur Geschäftsanteilsveräußerung und –abtretung (Kaufvertrag). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 412 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01268 Klinikum Nürnberg: Investitionszuschuss 1) Das Klinikum Nürnberg braucht Unterstützung bei seinen Investitionsvorhaben, da der Freistaat Bayern sei￾nen Finanzierungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommt und auch die Betriebskostenfinanzierung der Krankenkassen (die bisher zur Kompensation her￾angezogen wurde) immer strenger geregelt werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 01322 Vollumbau Stadion und Stadionumfeld 1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 19.06.24 die Verwaltung und den Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftrag, u.a. die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Reali￾sierung eines Vollumbaus des Max-Morlock-Stadion zu schaffen und die Umfeldentwicklung weiterzubearbei￾ten. Der Stadtrat hat den Ressourcenbedarf zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die not￾wendigen Mittel zu den Haushaltsberatungen und dem Wirtschaftsplan des FSN anzumelden. Über den vorliegenden MIP-Ansatz werden die notwendigen Mittel für die Umfeldentwicklung und Investitions￾kostenzuschüsse der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb eingeplant. 2) Erhöhung der Gesamtkosten 3) Kostenrahmen 4) keine 5) 2028 / 2031 413 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01323 Mittelabflusskorrekturen 1) Trotz vielfältiger Anstrengungen in den vergangenen Jahren ist es (noch) nicht gelungen, die zeitliche Pla￾nung der Investitionen so zu gestalten, dass die im jeweiligen Haushaltsjahr eingeplanten Mittel auch tatsäch￾lich abfließen. Dies hat verschiedenste Gründe, die nicht alle von der Stadt beeinflusst werden können. Die letztendlich planerisch zu frühe Bereitstellung von Mitteln hat mehrere negative Auswirkungen. Am stärksten ins Gewicht fällt dabei die eingeschränkte Transparenz der städtischen Haushaltsdaten. Um diese Transpa￾renz in der Gesamtsicht zu verbessern, erfolgte mit dieser Maßnahme eine Reduzierung des Mittelabflusses für 2025 in Höhe von 90 Mio. € und für 2026 in Höhe von 50 Mio. € bei den investiven Ausgaben der Einzel￾maßnahmen. Diese Mittel werden planerisch um 2 bzw. 3 Jahre nach hinten verschoben. Im Ergebnis reduzieren sich die investiven Auszahlungen im MIP und im Finanzhaushalt 2025 um 90 Mio. €, im Jahr 2026 um 50 Mio. €. Sie liegen dann deutlich näher am zu erwartenden Mittelabfluss in diesem Jahr. Mit der Auszahlung wird dann in den Jahren von 2027-2029 gerechnet. Im konkreten Fall fließen bei der Maßnahme 1222 Kongresshalle: Kulturentwicklungsmaßnahme im Jahr 2025 insg. 22,828 Mio. € nicht ab. Die Mittel werden eingezogen und in den Jahren 2028 und 2029 aus dieser Position wieder bereitgestellt. 2) Fortschreibung 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 01359 StWN: Investitionszuschuss 1) Die VAG erbringt als Tochter der StWN GmbH die Nahverkehrsleistung für die Stadt Nürnberg. Es ist vertrag￾lich geregelt, dass die Stadt Nürnberg notwendige Ausgleichszahlungen für die Nahverkehrsleistungen auch über die StWN finanzieren kann. Die mittelfristige Finanzplanung der VAG sieht erhebliche Investitionen in den Ausbau des ÖPNV sowie die Beschaffung von Fahrzeugen vor, die auf der Grundlage dieses MIP￾Ansatzes teilweise über Investitionszuschüsse durch die Stadt Nürnberg finanziert werden sollen. 2) Erhöhung des Zuschusses 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 414 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01392 Zuweisungen für Investitionen: Infrastruktur 1) Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes umfasst 500 Milliarden €, die für die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur bereitgestellt werden. Ein bedeutender Teil des kommunalen Anteils aus dem Son￾dervermögen fließt der Stadt Nürnberg in Form einer allgemeinen Pauschale in Höhe von voraussichtlich 69,64 Mio. € zu. Zudem wird es aus dem Sondervermögen noch Finanzmittel zur kommunalen Hochbauförde￾rung nach Art. 10 BayFAG (Schulen, Kindertagesstätten und Schulsportanlagen) und zur Verstärkung beste￾hender Förderprogramme geben, deren Höhe erst nach Vorlage der entsprechenden Richtlinien feststeht und deshalb noch nicht veranschlagt werden kann. 2) Neuaufnahmen 3) keine 4) keine 5) nicht relevant 415

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