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Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 445–456 · Seiten 445–456 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich 3. Bürgermeister: 22 FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale) 1) Aus der Pauschale wird die Ersatzbeschaffung von verschiedenen Feuerwehr-Spezialfahrzeugen, wie bei￾spielsweise Einsatz-, Geräte- oder Rettungswägen finanziert. 2) Fortschreibung entsprechend dem Bedarf 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze. 23 Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale) 1) Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen finanziert. Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen anbieten zu können. Des Weiteren werden bisher angemietete Leitungen durch ei￾gene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten. Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaus￾halt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 441 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 24 Ausbau LWL-Netz für Dritte - Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. - 1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfi￾nanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres-Rückzah￾lungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Zu￾sätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen 1) Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr, die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik sowie die Brandmeldeempfangsanlage auf den neuen Feuerwachen finanziert. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 26 Tiergarten: Um- und Ausbau (Pauschale) - Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StR-Beschluss v. 22.11.1991). - 1) Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 500.000 € Gesamtkosten. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 442 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 36, 37 Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb (Pauschalansatz) 1) Ausbau von Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. Zur Förderung von Wohnen und Ge￾werbe im Stadtgebiet Nürnberg sollen die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zügig umgesetzt werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Erschließungsbeiträge 39 Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen (Pauschale) 1) Ausbau von Straßen, für die vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in 2018 Herstellungs￾beiträge zu erheben gewesen wären. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Ein￾zel- und Pauschalstraßenbauansätzen. 2) Reduzierung der Zuschüsse, aufgrund des aktuellen Bescheides. 3) Kostenannahme 4) Zuschuss nach Art. 13 h Bay FAG 40 Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz) - Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) - 1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software). 2) keine 3) Kostenannahme 4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadt￾rats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze. 443 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale) 1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Mehrkosten. Wegen schlechten Bauwerksnoten muss eine Teiler￾neuerung (Weißenburger Str. und Schafhofstr.) vorgenommen werden 3) Kostenannahme 4) keine 42, 43 Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegen￾seitig deckungsfähig. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fort￾schreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstsein der Bürger und den Aktivitäten ande￾rer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Ge￾samtkosten von mehr als 750 T€ werden ausgegliedert. 2) Es erfolgt eine Anpassung der Mittel, sodass die im MIP und Wirtschaftsplan SÖR (Roteinfärbungen, Abstell￾bügel) eingeplanten Haushaltsmittel für Radwege jährlich 10 Mio. € ergeben. Darüber hinaus werden die Maßnahme-Nrn. 1384 „Willstraße – Radstreifen“ Nr. 1385 „Forsthofstraße – Fahrradstraße“ und Nr. 1386 „Ambergerstraße - Umbau zur Fahrradstraße“ aus dem Ansatz der Pauschale aus Transparenzgründen aus￾gegliedert und separat dargestellt. Die Ansätze sind dementsprechend zu reduzieren. 3) Kostenannahme 4) keine 444 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 45, 46 Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. - 1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaß￾nahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnah￾men zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen. 2) Anteilige Reduzierung der Mittel für Grunderwerb, aufgrund Etat-Beschluss vom 21.11.2024; siehe auch Er￾läuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“ bei Ref. VII. 3) Kostenannahme 4) keine 47 Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale) - Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei ei￾ner durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejeni￾gen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneu￾ert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanla￾gen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaß￾nahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten auf Grund Überalterung im Bestand und Anpassung an den erforderlichen Be￾darf. 3) Kostenschätzung 4) keine, außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 445 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. - 1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 49 Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale) 1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung. 50 Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) - Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenra￾tes im Zuge des BIC-Verfahrens. - 1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhun￾dert. Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewah￾ren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. 2) Erhöhung der Pauschale im Jahr 2027, um die Maßnahme Neutorbrücke zu finanzieren. 3) Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen 4) keine 446 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 52 Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. vier eigene (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE￾Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich drei bis vier eigenen Beleuchtungsanlagen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 53 Schaffung von Stellplätzen (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Stellplatzgelder 54 Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale) 1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote ge￾schaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen. Die Bauverwaltungskosten sollen nicht zu Lasten von Spendern gehen. Die Finanzierung dieser erfolgt aus städtischen Mitteln. Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanie￾rung von Spielplätzen verwendet werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 447 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 56, 57 Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb 1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten für den Grunderwerb von Grünflächen aufgrund Bedarf und Preissteigerungen; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“ bei Ref. VII. 3) Kostenschätzung 4) keine 58 Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 59, Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - 1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Be￾schlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten viel￾fach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interes￾sierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 448 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 59 Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 58, Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - - Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielange￾boten. - - Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative erfolgt konsumtiv. 1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 60 Kleingartenanlagen (Pauschale) 1) Pauschale für die Generalsanierung von Kleingartenanlagen. Für die Jahre 2024 bis 2026 besteht eine Zweckbindung i. H. v. 20.000 EUR jährlich für die Sanierung von Wasserleitungen in den Kleingartenalagen.in Kleingartenanlagen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) keine 76 Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale) 1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. 2) Erhöhung zur Finanzierung der alternativen Maßnahmen für 2027-2029 aus der Bauprogramm Liste. 3) Kostenannahme 4) keine 449 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 82 Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale) 1) Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer „vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert einen Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur. Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch perso￾nellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter ein Busvorrangnetz von 160 Bussteigen definiert, das gemäß der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Entsprechend der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinu￾ierlich fortschreiben. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 85 Sanierung Stadtgrabenstützmauer (Pauschale) 1) Die Stadtgrabenstützmauer ist auf ihrer Länge von mehreren Kilometern in weiten Bereichen unzureichend standsicher. Deshalb wurde ein planerisches Gesamtkonzept zur Standsicherheitsertüchtigung erstellt. Die erforderlichen Maßnahmen laufen über den MIP-Zeitraum hinweg und sollen kontinuierlich abschnittsweise abgearbeitet werden. Es sind im Mittel pro Jahr etwa 2 Abschnitte / Teilmaßnahmen vorgesehen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 450 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 87 WC-Anlagen (Pauschale) 1) Die Öffentlichen WC-Anlagen in Nürnberg sind teilweise 30 Jahre oder länger in Betrieb. Durch die teilweise intensive Nutzung, Vandalismus, unsachgemäße Nutzung und einen seit vielen Jahren aufgebauten Renovie￾rungsstau ist der gegenwärtige Zustand in diesen Toiletten nicht mehr tragbar. Eine Verbesserung dieser Si￾tuation ist dringend notwendig. Im Masterplan Öffentliche Toilettenanlagen wurden die einzelnen Anlagen auf notwendige Renovierungen oder Generalsanierung untersucht. Um den Nutzern ordentliche, baulich anspre￾chende und funktionierende WC-Anlagen anbieten zu können, ist für die kommenden Jahre eine Renovierung von jährlich mindestens 2 Anlagen unumgänglich. 2) Erhöhung der Mittel aufgrund der gestiegenen Preise im Bausektor 3) Kostenannahme 4) keine 89 Ersatzbeschaffung von Spielgeräten (Pauschale) 1) Aufgrund des Alters von Spielgeräten auf Spielplätzen und Spielhöfen sind Ersatzbeschaffungen dringend erforderlich. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 92 Förderung des Fußgängerverkehrs 1) Die Pauschale dient der Umsetzung von investiven Kleinmaßnahmen (z. B. Fußgängerüberwege mit Zebra￾streifen, Querungsinseln, Gehwegeverbreiterungen usw.) zur Förderung des Fußgängerverkehrs. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 451 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 99 Bäume für die Innenstadt 1) Für die Pflanzung von Bäumen im Innenstadtbereich wurde die Pauschale geschaffen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 452

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