Geschäftsbereich Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat V:
00827
W-LAN an ausgewählten Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung, um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von
Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten.
2) Anpassung der Gesamtkosten und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / derzeit noch in der Umsetzung und noch nicht bekannt
383
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01024
Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und
Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen
Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume
und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine
Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu
decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich.
Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch
den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert
werden.
In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll
während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während
der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Der Neubau wird auf
dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Verschiebung auf die Jahre 2027 und 2028. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen Verzögerungen der Baumaßnahme und hoher Haushaltsreste. Aufgrund des aktuellen Bescheids zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn werden höhere Drittmittel erwartet.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz
5) 2025 / 2028
384
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01053
Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen)
1) Die Maßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder- und Jugendhaus
und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von
Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines
2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und
eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indizierung 5 % für das Jahr 2025, da die Kostenberechnung bereits im Jahr 2020 erstellt wurde. Mehrkosten durch Rückbau und Wiederaufbau der Dachkonstruktion der
historischen Gartentreppe, erhöhter Aufwand der statischen Ertüchtigung des historischen Dachstuhls etc. -
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen hoher Haushaltsreste.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“
und evtl. Ganztagesfördergesetz
5) 2022 / 2027
385
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01082
Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen)
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für
75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße
errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise
geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem
Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse
hinweg fortsetzt, verbunden. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei
Maßnahme-Nr. 630 „Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBGKommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Mehrkosten durch die Steigerung des Baupreisindex seit Corona, sowie multikausale Bauablaufstörungen in der Bauausführung und zusätzliche Anforderung (Schließanlage mit
Transponder). Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“, Kostenbeteiligung Dritter
5) 2022 / 2027
386
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01083
KiTa, Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 50 – 52, Generalsanierung
1) Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz. In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze untergebracht. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen
pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei
bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten
Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz
5) 2025 / 2026
01116
Fürther Tor, KiTa
1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern.
2) Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund eines aktuellen Bescheids.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Spende
5) 2024 / 2027
387
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01125
Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile
1) Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die
Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend
räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs
abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für
Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden.
Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies
übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen MaßnahmeNr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Mehrkosten durch Planungs- und Bauzeitverlängerungen durch
förderrechtliche Themen während der Planung und Kanalbauarbeiten (Schachtbauwerk), Mehrkosten durch
zusätzliche Anforderung (Schließanlage mit Transponder und Multimediaanlage) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“; Kostenbeteiligung Dritter
5) 2022 / 2026
01126
Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2023 / 2026
388
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01188
Gertrud-Steinl-Str.: Neubau Kinderkrippe und Kindergarten
(vormals: Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa)
1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der
Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten
Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung
mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden
Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im
Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend
erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund neuer Berechnung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebaulicher Vertrag
5) 2024 / 2026
389
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01196
Reutersbrunnenstr. 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder und Jugendhilfezentrum
mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes (KJHZ)
1) Das Gebäude in der Reutersbrunnenstraße 34 wird seit dem Wiederaufbau 1957 als Kinder- und Jugendheim
genutzt. Den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ist es als Kinder- und Waisenhaus oder „Reutersbrunnenheim“ bekannt.
Die Gesamtplanung des Areals umfasst im Wesentlichen folgende Teilmaßnahmen:
- Neubau des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) im Westen bestehend aus vier Baukörpern mit Tief-
garage
- Neubau des Kinder- und Jugendhilfezentrums (KJHZ) im Osten bestehend aus drei zueinander versetzt
stehenden nicht unterkellerten Baukörpern.
- Generalsanierung des Bestandsgebäudes bestehend aus dem westlichen Kopfbau und dem daran an-
dockenden Riegel und Abriss des Ostflügels.
- Errichtung Containeranlage als Interim auf der freien Fläche des Bolzplatzes.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Förderung für klimafreundlichen Neubau (KFN), Förderung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stiftungsmittel Findel- und Waisenhausstiftung
5) 2026 / 2029 ff.
390
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01232
Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa
1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen
Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wiedererrichtet werden.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund des aktuellen Bescheids.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz, Kinderbetreuungsfinanzierung, Versicherungsleistung, evtl. Holzbauzuschuss Bayern
5) 2025 / 2026
01257
Van-Gogh-Str. 5: Haus für Kinder Neubau Kinderhort (3-gruppig)
1) Das Haus für Kinder in der Van-Gogh-Straße 5 mit KiKri (2-grp.), KiGa (2-grp.) und KiHo (3-grp.) wurde 2017
in Betrieb genommen. Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird auf dem Gelände
ein 3-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Die geplante Erweiterung um 3 Hortgruppen soll als 2-geschossiger
Bau ohne Unterkellerung in Holzbauweise organisatorisch an die bestehenden Hortgruppen angebunden werden, bautechnisch jedoch nicht unmittelbar verbunden sein, um Rückbau von Fassade, Dachanschluss und
Außentreppe sowie einen provisorischen 2. Rettungsweg während der Bauzeit zu vermeiden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Indizierung um 2 %. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; evtl. Holzbauförderung Bayern; Ganztagesfördergesetz
5) 2026 / 2029 ff.
391
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01258
Dietzstraße 4 Interimsquartier für das Nachbarschaftshaus Gostenhof
1) Das Nachbarschaftshaus Gostenhof muss generalsaniert werden. Die baulich erforderlichen Maßnahmen
sind während des laufenden Betriebs nicht umsetzbar, deshalb soll als Interimsquartier das Ämtergebäude in
der Dietzstraße 4 genutzt werden. Der Projektumfang beschränkt sich ausschließlich auf die Sanierungsmaßnahmen der Gebäudeteile A und C. Das reduzierte Raumprogramm erfordert nur wenige Grundrisseingriffe
oder Eingriffe in die vorhandene Baukonstruktion. Den Großteil der Planung machen brandschutzrechtliche
und technisch notwendige Anpassungen aus.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsmittel
5) 2026 / 2028
01271
Saarbrückener Str. 26 Generalsanierung Kindergarten
1) Der Ursprungsbau stammt aus dem Jahr 1958 und wurde 1982 erweitert. Das bestehende Raumkonzept entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss deshalb angepasst und erweitert werden. Es fehlen
derzeit Gruppennebenräume, ein Speiseraum und dienende Räume, so dass das Flächenangebot erweitert
wird. Der Bestandskindergarten weist außerdem einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Neben den notwendigen strukturellen Eingriffen zur Umsetzung des Raumprogramms, ist auch eine vollumfängliche Neuerrichtung der technischen Anlagen notwendig. Durch die brandschutz-, wärmeschutz- und schallschutztechnische
Ertüchtigung, erfolgt eine einhergehende Erneuerung aller Raumschalen. Die Außenanlagen bleiben weitestgehend erhalten und werden entsprechend saniert. Dabei werden auch die befestigten Zuwegungen erneuert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; vss. KfW-Förderung
5) 2026 / 2027
392
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01329
Schoppershofstraße 25, Familienzentrum, Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes
1) Das Gebäude in der Schoppershofstraße 25 beherbergt das städtisches Familienzentrum Schoppershof sowie eine städtische Kindertagesstätte. In den Sommermonaten erfolgt aus verschiedenen Gründen ein hoher
unerwünschter Wärmeeindrang in das Gebäude. Es soll deshalb die Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts erfolgen. Durch die Maßnahmen werden die Innentemperaturen an heißen Sommertagen gesenkt sowie Verschattungsflächen im Außenbereich geschaffen werden. Durch die Umsetzung eines Nachtlüftungskonzeptes soll das Gebäude zukünftig nachts besser gekühlt werden. Mit der Installation eines begrünten
Laubenganges entsteht sowohl deutlich mehr Schatten im Hof als auch eine Abkühlung, die durch die Bepflanzung gefördert wird. Die Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität im Außen- und Innenraum erheblich
steigern (mehr Grün, mehr Schatten, kühlere Innenräume).
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
5) 2025 / 2026
01330
Lortzingstraße: Abriss, Neubau KiGa (2-grp.) und KiKri (2-grp.) Erweiterung Haus für Kinder
1) Im westlichen Stadtteil Eberhardshof wird für dessen Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen eine Kindertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen für insgesamt 74 Kinder neu gebaut. Der
Neubau wird auf dem städtischen Grundstück der Lortzingstraße 8+10 errichtet. Der bestehende 1-gruppige
Kindergarten wird abgerissen.
2 Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2025 / 2028
393
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01331
Neue Hegelstraße, Neubau KiHo (6-grp.) und Fachunterrichtsräume
1) Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird in der Neue Hegelstraße ein 6-gruppiger Kinderhort
neu errichtet. Auf dem geplanten Grundstück befinden sich bereits die Bebauung der Friedrich-Hegel-Schule
sowie ein 6-gruppiger Kinderhort. Im Rahmen des Neubaus sollen auch fehlende Fachunterrichtsräume für
die Module „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ untergebracht werden.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz, Städtebaulicher Vertrag
5) 2025 / 2028
01338
Lorenz-Hagen-Str.: Neubau KiKri (2-grp.) und KiGa (3-grp.) Lichtenreuth
1) Die Wohnbebauung im neuen Stadtteil Lichtenreuth schreitet zügig voran. Insbesondere durch den geförderten Wohnungsbau besteht eine deutlich höhere Belegungsdichte als ursprünglich angenommen. Zur Deckung
der weiteren Kinderbetreuungsbedarfe ist daher eine Kindertagesstätte mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe
und einem 3-gruppigen Kindergarten zu errichten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebaulicher Vertrag
5) 2025 / 2029 ff.
394