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← Haushaltsplan 2026 – Band 1

Geschäftsbereich Referat V

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 387–398 · Seiten 387–398 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat V: 00827 W-LAN an ausgewählten Standorten 1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LAN￾Zugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie McDonalds usw. Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung, um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard. Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten. 2) Anpassung der Gesamtkosten und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2018 / derzeit noch in der Umsetzung und noch nicht bekannt 383 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01024 Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle 1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach ent￾spricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können so￾wohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert werden. In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Der Neubau wird auf dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schul￾standortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Verschiebung auf die Jahre 2027 und 2028. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen Verzö￾gerungen der Baumaßnahme und hoher Haushaltsreste. Aufgrund des aktuellen Bescheids zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden höhere Drittmittel erwartet. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz 5) 2025 / 2028 384 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01053 Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen) 1) Die Maßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeck￾turm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehe￾malige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforde￾rungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines 2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indizierung 5 % für das Jahr 2025, da die Kostenberechnung be￾reits im Jahr 2020 erstellt wurde. Mehrkosten durch Rückbau und Wiederaufbau der Dachkonstruktion der historischen Gartentreppe, erhöhter Aufwand der statischen Ertüchtigung des historischen Dachstuhls etc. - Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen hoher Haushaltsreste. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ und evtl. Ganztagesfördergesetz 5) 2022 / 2027 385 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01082 Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen) 1) Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressour￾cen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibit￾zenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kinder￾garten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBG￾Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Mehrkosten durch die Steigerung des Baupreisindex seit Corona, so￾wie multikausale Bauablaufstörungen in der Bauausführung und zusätzliche Anforderung (Schließanlage mit Transponder). Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusam￾menhalt“, Kostenbeteiligung Dritter 5) 2022 / 2027 386 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01083 KiTa, Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 50 – 52, Generalsanierung 1) Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden System￾bauten aus Holz. In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze unterge￾bracht. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz 5) 2025 / 2026 01116 Fürther Tor, KiTa 1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmal￾pflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern. 2) Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund eines aktuellen Bescheids. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Spende 5) 2024 / 2027 387 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01125 Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile 1) Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugs￾bereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden. Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen Maßnahme￾Nr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Mehrkosten durch Planungs- und Bauzeitverlängerungen durch förderrechtliche Themen während der Planung und Kanalbauarbeiten (Schachtbauwerk), Mehrkosten durch zusätzliche Anforderung (Schließanlage mit Transponder und Multimediaanlage) Anpassung an den voraus￾sichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“; Kostenbeteiligung Dritter 5) 2022 / 2026 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort - Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. - 1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK) sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5- gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIP￾Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG 5) 2023 / 2026 388 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01188 Gertrud-Steinl-Str.: Neubau Kinderkrippe und Kindergarten (vormals: Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa) 1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsange￾bot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund neuer Berechnung. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebaulicher Vertrag 5) 2024 / 2026 389 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01196 Reutersbrunnenstr. 34, Neubau Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und Kinder und Jugendhilfezentrum mit Generalsanierung des Bestandsgebäudes (KJHZ) 1) Das Gebäude in der Reutersbrunnenstraße 34 wird seit dem Wiederaufbau 1957 als Kinder- und Jugendheim genutzt. Den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern ist es als Kinder- und Waisenhaus oder „Reutersbrunnen￾heim“ bekannt. Die Gesamtplanung des Areals umfasst im Wesentlichen folgende Teilmaßnahmen: - Neubau des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) im Westen bestehend aus vier Baukörpern mit Tief- garage - Neubau des Kinder- und Jugendhilfezentrums (KJHZ) im Osten bestehend aus drei zueinander versetzt stehenden nicht unterkellerten Baukörpern. - Generalsanierung des Bestandsgebäudes bestehend aus dem westlichen Kopfbau und dem daran an- dockenden Riegel und Abriss des Ostflügels. - Errichtung Containeranlage als Interim auf der freien Fläche des Bolzplatzes. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Förderung für klimafreundlichen Neubau (KFN), Förderung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Ge￾bäude (QNG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stiftungsmittel Findel- und Waisenhausstif￾tung 5) 2026 / 2029 ff. 390 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01232 Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa 1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollstän￾dig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wie￾dererrichtet werden. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund des aktuellen Bescheids. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz, Kinderbetreuungsfinanzierung, Versiche￾rungsleistung, evtl. Holzbauzuschuss Bayern 5) 2025 / 2026 01257 Van-Gogh-Str. 5: Haus für Kinder Neubau Kinderhort (3-gruppig) 1) Das Haus für Kinder in der Van-Gogh-Straße 5 mit KiKri (2-grp.), KiGa (2-grp.) und KiHo (3-grp.) wurde 2017 in Betrieb genommen. Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird auf dem Gelände ein 3-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Die geplante Erweiterung um 3 Hortgruppen soll als 2-geschossiger Bau ohne Unterkellerung in Holzbauweise organisatorisch an die bestehenden Hortgruppen angebunden wer￾den, bautechnisch jedoch nicht unmittelbar verbunden sein, um Rückbau von Fassade, Dachanschluss und Außentreppe sowie einen provisorischen 2. Rettungsweg während der Bauzeit zu vermeiden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Indizierung um 2 %. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss. 3) Kostenrahmen 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; evtl. Holzbauförderung Bayern; Ganztagesfördergesetz 5) 2026 / 2029 ff. 391 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01258 Dietzstraße 4 Interimsquartier für das Nachbarschaftshaus Gostenhof 1) Das Nachbarschaftshaus Gostenhof muss generalsaniert werden. Die baulich erforderlichen Maßnahmen sind während des laufenden Betriebs nicht umsetzbar, deshalb soll als Interimsquartier das Ämtergebäude in der Dietzstraße 4 genutzt werden. Der Projektumfang beschränkt sich ausschließlich auf die Sanierungsmaß￾nahmen der Gebäudeteile A und C. Das reduzierte Raumprogramm erfordert nur wenige Grundrisseingriffe oder Eingriffe in die vorhandene Baukonstruktion. Den Großteil der Planung machen brandschutzrechtliche und technisch notwendige Anpassungen aus. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsmittel 5) 2026 / 2028 01271 Saarbrückener Str. 26 Generalsanierung Kindergarten 1) Der Ursprungsbau stammt aus dem Jahr 1958 und wurde 1982 erweitert. Das bestehende Raumkonzept ent￾spricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss deshalb angepasst und erweitert werden. Es fehlen derzeit Gruppennebenräume, ein Speiseraum und dienende Räume, so dass das Flächenangebot erweitert wird. Der Bestandskindergarten weist außerdem einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Neben den notwen￾digen strukturellen Eingriffen zur Umsetzung des Raumprogramms, ist auch eine vollumfängliche Neuerrich￾tung der technischen Anlagen notwendig. Durch die brandschutz-, wärmeschutz- und schallschutztechnische Ertüchtigung, erfolgt eine einhergehende Erneuerung aller Raumschalen. Die Außenanlagen bleiben weitest￾gehend erhalten und werden entsprechend saniert. Dabei werden auch die befestigten Zuwegungen erneuert. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; vss. KfW-Förderung 5) 2026 / 2027 392 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01329 Schoppershofstraße 25, Familienzentrum, Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes 1) Das Gebäude in der Schoppershofstraße 25 beherbergt das städtisches Familienzentrum Schoppershof so￾wie eine städtische Kindertagesstätte. In den Sommermonaten erfolgt aus verschiedenen Gründen ein hoher unerwünschter Wärmeeindrang in das Gebäude. Es soll deshalb die Umsetzung eines Klimaanpassungskon￾zepts erfolgen. Durch die Maßnahmen werden die Innentemperaturen an heißen Sommertagen gesenkt so￾wie Verschattungsflächen im Außenbereich geschaffen werden. Durch die Umsetzung eines Nachtlüftungs￾konzeptes soll das Gebäude zukünftig nachts besser gekühlt werden. Mit der Installation eines begrünten Laubenganges entsteht sowohl deutlich mehr Schatten im Hof als auch eine Abkühlung, die durch die Be￾pflanzung gefördert wird. Die Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität im Außen- und Innenraum erheblich steigern (mehr Grün, mehr Schatten, kühlere Innenräume). 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ 5) 2025 / 2026 01330 Lortzingstraße: Abriss, Neubau KiGa (2-grp.) und KiKri (2-grp.) Erweiterung Haus für Kinder 1) Im westlichen Stadtteil Eberhardshof wird für dessen Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen eine Kin￾dertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen für insgesamt 74 Kinder neu gebaut. Der Neubau wird auf dem städtischen Grundstück der Lortzingstraße 8+10 errichtet. Der bestehende 1-gruppige Kindergarten wird abgerissen. 2 Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG 5) 2025 / 2028 393 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01331 Neue Hegelstraße, Neubau KiHo (6-grp.) und Fachunterrichtsräume 1) Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird in der Neue Hegelstraße ein 6-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Auf dem geplanten Grundstück befinden sich bereits die Bebauung der Friedrich-Hegel-Schule sowie ein 6-gruppiger Kinderhort. Im Rahmen des Neubaus sollen auch fehlende Fachunterrichtsräume für die Module „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ untergebracht werden. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG; Ganztagesfördergesetz, Städtebaulicher Vertrag 5) 2025 / 2028 01338 Lorenz-Hagen-Str.: Neubau KiKri (2-grp.) und KiGa (3-grp.) Lichtenreuth 1) Die Wohnbebauung im neuen Stadtteil Lichtenreuth schreitet zügig voran. Insbesondere durch den geförder￾ten Wohnungsbau besteht eine deutlich höhere Belegungsdichte als ursprünglich angenommen. Zur Deckung der weiteren Kinderbetreuungsbedarfe ist daher eine Kindertagesstätte mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten zu errichten. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Städtebaulicher Vertrag 5) 2025 / 2029 ff. 394

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