Geschäftsbereich Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat VI:
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Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 %
zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) Reduzierung des Ansatzes wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
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U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)
- Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit aus dieser Pauschale bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine
Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist.
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.
2) Reduzierung des Ansatzes auf Grund der Finanzierung der Mehrkosten der Maßnahme 1179 „Gleiserneuerung Betriebshof Langwasser“ und der neuen Maßnahme 1369 „Zaunanlage Betriebshof Langwasser“ aus
der Pauschale und Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf.
3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung
4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Klimaneutralität Bestandsgebäude
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzfahrplans bei
der Stadtverwaltung der Stadt Nürnberg gefasst.
Mit Beschluss vom 19.07.2023 hat der Stadtrat das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 bekräftigt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf Maßnahmen des Umsetzungsplanes zur Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadtverwaltung ist. Die Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude enthält konsumtive und investive Maßnahmen ab 75.000 EUR bis 2.000.000 EUR für Vorhaben, bei welchen die Aspekte der Energieeinsparung und
des Klimaschutzes im Vordergrund stehen. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt zur Vermeidung
von Haushaltsresten auf 35 % im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr.
2) Es erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes. Das EU- Förderprojekt „ZEROit“ wird aus der Pauschale finanziert
und aus dem Ansatz ausgegliedert. Gleichzeitig ist der Mittelabfluss entsprechend dem vorliegenden Mittelabflussplan anzupassen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat VII:
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Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale
1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der
Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
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Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)
1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den
Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner nur im
Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von
Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder
dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) Im Jahr 2025 erfolgte hier zentral eine Kürzung um 3 Mio. € pro Jahr auf 6,5 Mio. € pro Jahr. Die Kürzung betraf den kompletten „Grunderwerbspool“, der aus verschiedenen Pauschalen und Maßnahmen besteht. Im
MIP 2026-2029 wurde die Kürzung nun anteilig auf alle Titel des Grunderwerbpools verteilt. Aus diesem
Grund erfolgt hier wieder eine Erhöhung.
3) Kostenannahme
4) keine
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Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)
1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)
1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den
Bescheiden des Eigenbetriebs SÖR Nürnberg sowie des Eigenbetriebs SUN Nürnberg finanziert.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten
14
Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale
Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig.
1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt, da das Bevölkerungswachstum weiter anhält und verursacht daher einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Im Teilmarkt
des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes Angebot. Durch Auslaufen von Bindungen bei geförderten Wohnungen wird die Situation noch verschlimmert.
Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung
erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz
Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig.
1) In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an
wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche
Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit
und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)
1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von
Familieneigenheimen und -wohnungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale
Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)
1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von
Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen
1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb
von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. (Anteil LA: 400.000 €/ Jahr; Anteil
Tg: 150.000 €/ Jahr)
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Revitalisierungsmaßnahmen bei Bauflächenerwerb
1) Zur Aufgabenerfüllung der Stadt gehört es Grundstücke für den Gemeinbedarf bereitzustellen. Das Flächenangebot liegt in einer dynamischen Entwicklung, so dass oftmals bei Flächenerwerb eine Revitalisierung eingeplant werden muss. Zusätzliche Dekontaminierungsmaßnahmen sind dabei nicht auszuschließen, um die
anschließende strategische Bereitstellung und Nutzung zu ermöglichen. Diese Anschaffungskosen sollen
transparent dargestellt werden.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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