HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2026 – Band 1

Geschäftsbereich Referat VII

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 463–469 · Seiten 463–469 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VI: 64 Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale) 1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereit￾gestellt werden. Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 we￾gen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen. 2) Reduzierung des Ansatzes wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 65 U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale) - Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse er￾höhen die Auszahlungsansätze. - 1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (ein￾schließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen. Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer be￾reits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit aus dieser Pau￾schale bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätz￾lich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist. Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversor￾gung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicher￾heit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. 2) Reduzierung des Ansatzes auf Grund der Finanzierung der Mehrkosten der Maßnahme 1179 „Gleiserneue￾rung Betriebshof Langwasser“ und der neuen Maßnahme 1369 „Zaunanlage Betriebshof Langwasser“ aus der Pauschale und Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. 3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung 4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben. 459 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 94 Klimaneutralität Bestandsgebäude 1) Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzfahrplans bei der Stadtverwaltung der Stadt Nürnberg gefasst. Mit Beschluss vom 19.07.2023 hat der Stadtrat das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 be￾kräftigt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf Maßnahmen des Umsetzungsplanes zur Klimaneutralität des städti￾schen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadt￾verwaltung ist. Die Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude enthält konsumtive und investive Maßnah￾men ab 75.000 EUR bis 2.000.000 EUR für Vorhaben, bei welchen die Aspekte der Energieeinsparung und des Klimaschutzes im Vordergrund stehen. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt zur Vermeidung von Haushaltsresten auf 35 % im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr. 2) Es erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes. Das EU- Förderprojekt „ZEROit“ wird aus der Pauschale finanziert und aus dem Ansatz ausgegliedert. Gleichzeitig ist der Mittelabfluss entsprechend dem vorliegenden Mittelab￾flussplan anzupassen. 3) Kostenschätzung 4) keine 460 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VII: 02 Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale 1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 10 Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale) 1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) Im Jahr 2025 erfolgte hier zentral eine Kürzung um 3 Mio. € pro Jahr auf 6,5 Mio. € pro Jahr. Die Kürzung be￾traf den kompletten „Grunderwerbspool“, der aus verschiedenen Pauschalen und Maßnahmen besteht. Im MIP 2026-2029 wurde die Kürzung nun anteilig auf alle Titel des Grunderwerbpools verteilt. Aus diesem Grund erfolgt hier wieder eine Erhöhung. 3) Kostenannahme 4) keine 12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale) 1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemein￾den in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städte￾baulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen. 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 461 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 13 Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale) 1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs SÖR Nürnberg sowie des Eigenbetriebs SUN Nürnberg finanziert. 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten 14 Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig. 1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt, da das Bevölkerungswachstum weiter an￾hält und verursacht daher einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Im Teilmarkt des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes An￾gebot. Durch Auslaufen von Bindungen bei geförderten Wohnungen wird die Situation noch verschlimmert. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel kön￾nen die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 462 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 16 Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig. 1) In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Ver￾kaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Ver￾kehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 17 Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale) 1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und -wohnungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffi￾zienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mitt￾lerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 463 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale) 1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflä￾chen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 19 Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innen￾stadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogram￾mes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling. 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 66 Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen 1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzge￾setzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Er￾satzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein wer￾den, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. (Anteil LA: 400.000 €/ Jahr; Anteil Tg: 150.000 €/ Jahr) 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 464 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 91 Revitalisierungsmaßnahmen bei Bauflächenerwerb 1) Zur Aufgabenerfüllung der Stadt gehört es Grundstücke für den Gemeinbedarf bereitzustellen. Das Flächen￾angebot liegt in einer dynamischen Entwicklung, so dass oftmals bei Flächenerwerb eine Revitalisierung ein￾geplant werden muss. Zusätzliche Dekontaminierungsmaßnahmen sind dabei nicht auszuschließen, um die anschließende strategische Bereitstellung und Nutzung zu ermöglichen. Diese Anschaffungskosen sollen transparent dargestellt werden. 2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 465

Download ↓