Geschäftsbereich Referat III
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat III:
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Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)
1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten. Die Pauschale ist Teil des
sog. „Grunderwerbpools“.
2) anteilige Kürzung lt. Etat-Beschluss vom 21.11.2024, siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von
Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)“ bei Ref. VII.
3) Kostenannahme
4) keine
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Pauschale für investive Baumaßnahmen Frh
1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter
750 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.
Für 2026 sind folgende Einzelvorhaben geplant:
Errichtung weiterer Urnengrabanlagen auf städtischen Friedhöfen aufgrund der anhaltenden Nachfrage.
2) bedarfsgerechte Anmeldung
3) nicht relevant
4) keine
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Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)
1) Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden auf
freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüchtigung
und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können.
2) Reduzierung des Ansatzes auf die Hälfte ab dem Haushaltsjahr 2026.
3) Kostenannahme
4) keine
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