Geschäftsbereich Referat IV
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat IV:
00030
Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Der Neubau der Johann-Pachelbel-Realschule sowie der neuen Staatliche Fachoberschule II wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2015 / 2017
00033
Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) ist eine vollständig gebundene, fünfzügige
Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend entstanden. Diese dient als Ersatz für die ehemalige Grundschule Schweinauer Straße (St. Leonhard). Für einen
Zeitraum von 25 Jahren werden vom ÖÖP-Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt.
2) Anpassung der Gesamtkosten: Hochrechnung der Tilgungen bis Ende der Laufzeit. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2014 / 2016
362
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2013 / 2014
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Die „alte“ Bertolt-Brecht-Schule soll langfristig abgerissen werden, daher war ein Neubau erforderlich. Im
Stadtrat vom 26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage
einer Kostenberechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt,
mit der WBG-Kommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am
19.09.2018 wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer
beschlossen. Der Neubau wurde nun am 04.01.2022 durch die Stadt Nürnberg abgenommen. Seit April 2022
ist die Schule im offiziellen Betrieb am neuen Standort.
2) Anpassung der Gesamtkosten: Hochrechnung der Tilgungen bis Ende der Laufzeit. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2018 / 2022
363
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00154
Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der
Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen
eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. Neubau Grundschule und Hort
(ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)“.
2) Anpassung der Gesamtkosten: Hochrechnung der Tilgungen bis Ende der Laufzeit. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2015 / 2017
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
00179 Sigena-Gymnasium, 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle, 00182 Kopernikusschule, und 00183
Adalbert-Stifter-Schule
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) Anpassung der Gesamtkosten: Hochrechnung der Tilgungen bis Ende der Laufzeit. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010
00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010
00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010
364
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00232
Neubau Schulzentrum Südwest
1) Das Schulzentrum Südwest in der Pommernstraße 10, wurde 1977 errichtet und beheimatet das SigmundSchuckert-Gymnasium und die Peter-Henlein-Realschule. Aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes
und der vorhandenen baulichen Schäden wird ein Ersatzneubau für 2.475 Schüler, der aus wirtschaftlichen
Gründen einer Generalsanierung vorzuziehen ist, notwendig.
Die Maßnahme umfasst neben dem Neubau der Realschule und des Gymnasiums, deren Ganztagesbetreuung, eine kombinierte Schul- und Stadtteilbibliothek, die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken sowie zwei Gebäude für Sportnutzung mit sieben Übungseinheiten für den Hallensport,
Freisportanlagen und Außenanlagen.
Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs wurde als energetisches Ziel die Errichtung einer klimaneutralen
Schule im Sinne einer Null- bzw. Plusenergiebilanz mit einer sehr hohen Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativer Energien vorgegeben. Der Bau erfolgt in drei Bauabschnitten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Planänderungstestat und Baupreisindexerhöhung. Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG (nachrichtlich: zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von
1.356.095 €; Verrechnung mit Restschuld)
5) 2020 / 2028
00564
Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), TH
1) Durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen Bau von neuem
Wohnraum (Quartier Wallensteinstraße) wächst auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer
ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden Bedarf abzudecken, soll in der
Erasmusstraße, eine 5-zügige Grundschule mit einem 12-gruppigen Kinderhort und einer 2-fach-Turnalle entstehen.
Der Neubau der 5-zügigen Schule im westlichen Bereich soll in flächensparender kompakter Form nach modernen pädagogischen, ökonomischen und energetischen Gesichtspunkten erfolgen. Eine kompakte Bauweise
ist wirtschaftlich und im Hinblick auf Energieverbrauch und Nachhaltigkeit vorteilhaft. Der Hort kann so auch
flächensparend in das neue Schulgebäude integriert werden. Durch die gemeinsame Unterbringung von Schule
und Hort im selben Gebäude ergeben sich Synergien; weiterhin können die Freiflächen gemeinsam genutzt
werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2022/ 2026
365
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00583
GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung
1) Das denkmalgeschützte Schulhaus der Grundschule St. Johannis liegt nordöstlich der Nürnberger Altstadt im
Stadtteil St. Johannis. Ziel der Generalsanierung ist es, das in sich geschlossene Gebäude so zu sanieren,
dass es einerseits vom Erscheinungsbild wieder dem Ursprungszustand nahekommt und andererseits einen
modernen, flexiblen Grundschulunterricht ermöglicht. Das Besondere an der Entwurfsabgabe ist, dass nicht
nur reine Unterrichtsräume verwirklicht werden sollen, sondern auch sogenannte Kombiräume. Hierbei handelt es sich vormittags um reine Unterrichtsräume, die nachmittags für die Hortbetreuung genutzt werden.
2) Erhöhung der Einzahlungserwartung und Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang und des Mittelabflusses.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; BEG Denkmal (als Tilgungszuschuss nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
5) 2024/ 2029
00650
Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Am Standort Maiacher Straße soll der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit dazugehörigem 3-gruppigen
Hort, eine 6-zügige Mittelschule (mit 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine Dreifach- und
Einfachsporthalle, Außensportfläche und Außen- und Freiflächen erfolgen.
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau der Grundschule, des Hortes, der Neubau der Mittelschule
und der Einfachsporthalle. In einem zweiten Bauabschnitt wird dann die bestehende Grundschule abgebrochen und es erfolgt der Neubau der Dreifachsporthalle mit Freisport- und Außenflächen.
Im Mittelfristigen Investitionsplan ist der Nominalwert (Baukosten inkl. aller Zahlungen bis Laufzeitende, z.B.
Gebäudebewirtschaftung) angesetzt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2021 / 1. BA: 2024, 2.BA 2025
366
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00756
GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA
1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten
Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und
einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und
den Neubau einer 3-fach-Sporthalle. Des Weiteren wird das am angrenzenden Grundstück bestehende Container-Hortprovisorium umgenutzt für KiGa-Weiternutzung bis zur Umsetzung der Kita „Neue Mitte Thon“. Aufgrund von Kapazitätsausweitung bis zur Inbetriebnahme der GS Forchheimer wird das Container-Schulprovisorium baubegleitend erhalten. Die Schule erhält zudem eine BOS-Anlage, zur Verstärkung des Behördenfunkes. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2018 / 2027
00804
Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombiplätzen
- Deckungsfähig mit Maßnahme 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort).
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2022 / 2028
367
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00862
IT-Strategie an Schulen
1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Das Referat für Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen
Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu
öffnen:
• Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung
im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen.
• Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie.
• Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts.
• Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter
Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz.
• Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb.
• Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen.
• Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
• Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Rechenzentren.
• Leihgeräte und Lehrerendgeräte (Corona-Sonderbudgets)
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel werden aus folgenden Förderprogrammen erwartet: „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser“ (GWLANR), „Richtlinie für die Gewährung von
Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“, „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ und „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe). Weitere Förderprogramme sind aktuell angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht worden.
5) 2018 / 2030
368
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00871
Gertrud-Steinl-Straße: Neubau GS (5) mit Hort
1) Zur Abmilderung des bestehenden Raummangels in der Nürnberger Südstadt bietet sich ein vorgezogener
Baubeginn der geplanten 5-zügigen Grundschule (Kombieinrichtung mit 500 Plätzen) an der Brunecker
Straße. Die separat zu errichtende 2fach-Sporthalle ist hiervon ausgenommen und wird voraussichtlich zeitversetzt später in Betrieb gehen können.
2) Einzahlungen aus dem städtebaulichen Vertrag gehen früher ein. Anpassung des voraussichtlichen Mittelabflusses.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Ganztagesfördergesetz, Städtebauliche Verträge
5) 2025 / 2030
01025
Neues Gymnasium, Schulerweiterung ÖÖP
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 wurde die WBG Kommunal GmbH mit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens für die o.g. Maßnahme beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der
WBG K die Planungen für Sanierung und Erweiterung im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
weiter voranzutreiben. Der Vertragsschluss erfolgte im Juni 2023.
Des Weiteren ist hier auch die Interimsanmietung in der Peterstraße sowie die Kosten für den Bewirtschaftungsvertrag für das Interim abgebildet.
2) Anpassung der Gesamtkosten: Hochrechnung der Tilgungen bis Ende der Laufzeit und Darstellung der Kosten für das Interim. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2023 / 2029
369
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01026
Martin-Behaim-Gymnasium: Ersatzneubau ÖÖP
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 wurde die WBG Kommunal GmbH mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs für die o.g. Maßnahme beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der
WBG-K die Planungen für den Neubau im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft weiter voranzutreiben.
2) Erhöhung der Einzahlungserwartung wegen BEG-Förderung. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von
massiven Marktpreissteigerungen, gestiegenen Zinsen und zusätzlichen Leistungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, KfW-Förderung, BEG
5) 2022 / 2028
01027
GS Forchheimer Straße, Neubau
1) In der Forchheimer Straße, im nordöstlichen Stadtgebiet soll wegen der Neuaufteilung der Schulsprengel sowie den prognostizierten künftigen Schülerzahlen und den daraus entstehenden Betreuungsbedarf eine weitere Grundschule auf einem bislang unbebauten Grundstück entstehen.
Der Neubau umfasst eine fünfzügige Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) für jeweils 500 Kinder. Die innere Organisation sieht ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot vor. Dies ermöglicht wechselseitige Raumnutzungen und die
Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude und soll damit organisatorische sowie pädagogische
„Brüche" für die Kinder vermeiden bzw. minimieren.
Aufgrund der Vorgaben im Bebauungsplan steht nur ein kleines Baufeld zur Verfügung. Deswegen soll die für
die Grundschule notwendige Sporthallenkapazität auf dem Gelände des TSV Johannis 1883 als Teil eines
separat zu planenden Projektes mit angeordnet werden.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von Mengenminderungen und nicht eingetretenen Risiken.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
(nachrichtlich: zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 3.200.000 €; Verrechnung mit Restschuld)
5) 2022 / 2026
370
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01028
Uhlandstraße 33, Sanierung Uhlandschule
1) Das Hauptgebäude der Ludwig-Uhland-Schule aus der Gründerzeit ist sanierungsbedürftig und wird im Zuge
der Maßnahme generalsaniert. Zusammen mit der bereits abgeschlossenen Umnutzung der Kleinhallen Uhlandschule und dem laufenden Neubau eines separaten Grundschulgebäudes sichert die Generalsanierung
des Altbaus den Schulstandort für die Zukunft und erweitert die Betreuungskapazitäten des Schulareals erheblich. Der Altbau wird aktuell durch Mittel- und Grundschule gemeinsam genutzt. Nach Fertigstellung des
im Bau befindlichen Grundschulneubaus und Umzug der Grundschule dorthin steht der Altbau nach Sanierung ausschließlich für die Nutzung der Mittelschule zur Verfügung. Damit kann im Altbau zukünftig eine 5-
zügige Mittelschule mit 625 Schülern untergebracht werden. Damit werden sowohl die Grund- als auch die
Mittelschulkapazitäten der Ludwig-Uhland-Schule deutlich erweitert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2025 / 2028
01055
BBZ, Äuß.Bayr.str.8, Sanierung Sporthalle (D)
1) Die Sporthallen sind stark sanierungsbedürftig, da unter anderem die Statik des Bauteils nur noch bedingt
tragfähig ist. Ebenfalls bedürfen alle Umkleiden, Sanitär-, Gruppen-, Neben- Geräte- und Technikräume einer
Generalsanierung, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Der bauliche und technische Brandschutz muss an die heutigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Ebenso muss die Barrierefreiheit
in dem Bauteil hergestellt und gewährleistet werden. Ziel ist eine vollumfassende Lösung, die das Bauwerk
sowohl baulich als auch funktional zukunftsfähig ertüchtigt und weiterentwickelt. Um den Bedarf an Sportflächen zu decken, ist außerdem eine Erweiterung von 5 auf 6 Sporthallen vorgesehen.
2) Verschiebung des Projektes und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2025 / 2029
371
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01098
B1 Augustenstraße 30 –Generalsanierung
1) Das Gebäudeensemble bestehend aus Werkstätten- und Werkhallengebäude beherbergt die Berufsschule
B1. Das Werkstättengebäude wurde 1957/58 errichtet und wird als Werkstatt- und Unterrichtsräume genutzt.
Das Werkhallengebäude wurde ebenfalls 1957/58 errichtet und beinhaltet praktische Unterrichtsräume und
eine Turnhalle. Beide Gebäude sind stark sanierungsbedürftig und abgewirtschaftet. Der Sanierungsumfang
beinhaltet die energetische Sanierung der Gebäudehülle, eine komplette Sanierung der sanitären und elektrischen Installationen, eine Erneuerung der heizungstechnischen Anlagen sowie die brandschutztechnische
Ertüchtigung. Zusätzlich soll das Werkstättengebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet und die Lüftungssituation des Werkhallengebäudes verbessert werden. Das Werkstättengebäude wird mit einem Lastenaufzug ausgestattet, um die Schule barrierefrei zugänglich zu machen und benötigte Materialien in die Fachunterrichtsräume zu transportieren. Im Rahmen der Sanierung werden darüber hinaus die Nutzräume gemäß
Raumprogramm und Nutzeranforderungen über beide Gebäude hinweg neu organisiert und für die Nutzung
entsprechend abgeändert und ausgestattet.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2027/ spätere Jahre
01140
Neubau GS Reutersbrunnenstraße
1) Am Standort Reutersbrunnenstraße bietet sich zur Abmilderung der bestehenden Raumbedarfe im Grundschulbereich des Nürnberger Westens ein Vorziehen des geplanten Erweiterungsbaus in Modulbauweise für
8 Klassen und 150 Hortplätze auf dem angrenzenden Grundstück der ehemaligen Feuerwache 1 an.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2021 / 2025
372
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01144
Parlerstraße: Neubau 3-fach-Turnhalle
1) Um den Bedarf an notwendigen schulischen Sportflächen der Grundschule Forchheimer Straße sowie der
Peter-Vischer-Schule zu decken, soll auf dem Gelände des TSV Johannis eine Dreifachturnhalle errichtet
werden, die auch dem Vereinssport dienen soll. Die bestehenden Sportfreianlagen werden neu geordnet und
um eine Laufbahn und eine Sprunggrube ergänzt.
2) Verschiebung des Projektes und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2027 / 2032
01145
Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS
1) Die Ludwig-Uhland-Grundschule ist derzeit zusammen mit der Ludwig-Uhland-Mittelschule in einem Gebäude
untergebracht. Am bestehenden Schulstandort wird für die Grundschule ein eigenes Gebäude errichtet. Insgesamt werden 400 Kinder in 16 Klassen untergebracht.
Der Neubau wird auf dem bestehenden Schulhof der Ludwig-Uhland-Schule errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Durch die Verortung der Grundschule im Neubau erhält auch das Bestandsgebäude zusätzliche Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Der Entwurf sieht
eine viergeschossige Bauweise plus Dachgeschoss mit flachem Neigungswinkel unter weitestgehender Erhaltung des Baumbestandes im südlichen Teil des Schulhofs vor. Das neue Gebäude ist speziell und in Abstimmung mit der Schulverwaltung der Stadt Nürnberg auf die Bedürfnisse der Jahrgänge 1-4 abgestimmt. Im Anschluss an die Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant. Hierfür wird
vorab das Schulgebäude Pilotystraße als Interimsstandort saniert.
2) Reduzierung der Gesamtkosten wegen Vergabegewinnen
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2022 / 2026
373
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01146
Pilotystr.4: Instandsetzung und Teilumbau Interim MS
1) Das Schulgebäude der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ist in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf u. a. aus statischen Gründen einer Generalsanierung. Die Generalsanierung des denkmalgeschützten
Schulhauses in der Uhlandstraße wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier
erforderlich. Mit dem derzeitig leerstehenden Bestandsgebäude der ehemaligen B7 in der Pilotystraße 4 konnte
ein Ausweichstandort gefunden werden. Bevor die Uhlandschule jedoch dort einziehen kann, sind einige Umbauten und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Nachträgen
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2026
01152
Breslauer Straße: Neubau FOS/BOS B13
1) Aufgrund des hohen Raumbedarfs im Bereich der Innenstadtgymnasien durch die Wiedereinführung des G9
soll das Schulhaus Rollnerstraße 15 zukünftig Schulräume für die Innenstadtgymnasien in der Umgebung der
nördlichen Altstadt bieten. Dazu ist der Auszug der BON (B13) und die Einrichtung eine neuen Schulstandorts
notwendig.
2) Reduzierung der Einzahlungserwartung wg. Bescheid vom 16.07.2024. Reduzierung der Gesamtkosten um
8 Mio. € aufgrund von guten Ausschreibungsergebnissen und Kostenoptimierungen während der Planung.
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2022 / 2027
374
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01165
Schulzentrum Breslauer Straße (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit allen anderen ÖPP und ÖÖP-Maßnahmen -
1) Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums und einer 5-zügigen Realschule, um den Bedarf des Geschäftsbereichs Schule und Sport zu realisieren. Vorab werden Berater beauftragt, die eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellen, um damit einen Grundsatzbeschluss zum Start des Vergabeverfahrens zu erwirken.
Zusätzlich soll der Umbau von einem Sportplatz erfolgen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG, Höhe geschätzt
5) 2022 / Gymnasium 2027, Realschule 2028
01187
Wiederaufbau Yachtclub Nürnberg: Investitionszuschuss
1) In der Sportkommission vom 25.06.2021 und im Ausschuss für Recht, Wissenschaft und Arbeit am
07.07.2021 wurde empfohlen einen Investitionszuschuss an den Yacht-Club Nürnberg (YCN) in Höhe von
1,6 Mio. € über drei Jahre auszureichen. Das Clubhaus des YCN am Dutzendteich muss aufgrund eines Pilzbefalls des Tragwerks abgerissen und neu aufgebaut werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
375
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01239
Freibad Bayern 07 Generalsanierung: Investitionszuschuss
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 wurde beschlossen, dass eine Bewerbung zum Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolgen soll. Die Maßnahme wurde ausgewählt und ein Förderbescheid erteilt.
Die geplante Generalsanierung des Freibads Bayern 07 umfasst:
• die nachhaltige Sanierung hochgradig undichter und defekter Keramikbecken durch den Einbau von Edelstahlbecken
• Herstellen von Barrierefreiheit vom Zugang bis zu den Beckeneinstiegen
• Umfeldmaßnahmen (alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens und
der Inbetriebnahme des Freibades und der darin befindlichen technischen Anlagen erforderlich sind)
• Fokus auf ökologische Schwerpunkte (angestrebter Anteil Erneuerbarer Energien ca. 100%; Wasserverbrauch und Betriebsmittel (Chemikalien) werden durch Reduzierung der Volumen-ströme deutlich gesenkt)
Ohne zeitnahe Generalsanierung, welche der gemeinnützige Sportverein (Schwimmerbund Bayern 07 e.V.)
nur mit dem Förderprogramm stemmen kann, scheint eine Schließung in den nächsten Jahren unvermeidbar.
Das Freibad soll jedoch als unverzichtbares zentrumsnahes Naherholungsgebiet sowie als wichtiger Ort der
Begegnung und Bewegung für Menschen aller Art aufrechterhalten werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Förderung aus dem Bundesprogramm Sport, Jugend, Kultur
5) nicht relevant
01270
Willstätter Gymnasium, Sanierung Dach und Fassade
1) Das Flachdach ist abgewirtschaftet und muss erneuert werden. Die Verankerungen der Fassadenplatten sind
teilweise ausgelöst und müssen erneuert werden. Die Fassadenplatten werden analog zu den bereits sanierten Bereichen statisch ertüchtigt und ausgebessert. Die noch nicht ausgetauschten Fenster werden erneuert.
Während der Sanierungsarbeiten bleibt die Schule in Betrieb. Lärmintensive Arbeiten werden in den Schulferien und an Samstagen ausgeführt.
2) Änderung der Veranschlagung von konsumtiv auf Investiv. Zusätzliche Förderung aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) gem. Bescheid vom 30.06.2025
3) Kostenannahme
4) Förderung aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) über 591.765 €
5) 2025/ 2026
376
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01278
Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ, Sanierung Tiefgarage
1) Das Berufsbildungszentrum besteht aus vielen Gebäudeteilen, die im Laufe der Jahre an- und umgebaut wurden. Die Tiefgarage befindet sich im Bauteil B, der direkt an der Äußeren Bayreuther Straße liegt. Voruntersuchungen haben ergeben, dass eine Betoninstandsetzung zum Erhalt der Standsicherheit zwingend erforderlich ist. Die weitere Planung hat gezeigt, dass außerdem die brandschutztechnischen Anforderungen nicht
erfüllt sind und ertüchtigt werden müssen. Die vorhandenen Sanitäreinrichtungen werden optimiert, um die
Brandlast in der TG zu verringern. Die Elektroinstallation entspricht in Teilen nicht mehr dem aktuellen Stand
und wird in den betreffenden Teilen erneuert. Außerdem wird die Sprinkleranlage um den Einfahrtsbereich
erweitert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2026/ 2027
01282
Dürer Gymnasium Neubau Mensa: Investitionszuschuss
1) Das Dürer Gymnasium benötigt aufgrund von räumlicher Enge größere Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung und zusätzliche Räume für die Ganztagsbetreuung. Ebenfalls werden am benachbarten Förderzentrum
an der Bärenschanze Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung benötigt.
Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss an den Baukosten des Investors. Die Fördermittel nach Art. 10 BayFAG werden zusätzlich weitergereicht. Nach Fertigstellung mietet die Stadt Nürnberg
die Räumlichkeiten an.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Förderung nach Art. 10 BayFAG
5) nicht relevant
377
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01287
Leerstetter Str. 3: Sicherungsmaßnahme
1) An der Ketteler Grundschule bestehen schon länger Sicherheitsmängel durch baufällige Fenster. Die Voruntersuchung hat ergeben, dass der Nord- und Südtrakt der Grundschule und der Turnhallenbau umfassend
saniert werden müssen. Für die Generalsanierung wurde am 22.10.2025 der Projekt Freeze beschlossen.
Aufgrund der Haushaltslage soll allerdings der Umfang stark reduziert werden und nur eine reduzierte Sicherungsmaßnahme durchgeführt werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2026/ 2028
01333
Zuschuss Badsanierung Post-SV
1) Das Vereinshallenbad soll energetisch saniert werden. Zudem soll durch den Neubau eines zusätzlichen
Lehrschwimmbeckens die Versorgung verbessert werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024
beschlossen, den Post Sportverein zu bezuschussen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
01334
Zuschuss Privilegierte Hauptschützen Gesellschaft
1) Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, sowie der Notwendigkeit von Trainingsbedarfen für verschiedene
Nutzergruppen muss der 50m Langwaffenstand eingehaust werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
18.09.2024 beschlossen, die Privilegierte Hauptschützen Gesellschaft (pHSG) zu bezuschussen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
378
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01335
Zuschuss NHTC
1) Es ist der Ersatzneubau eines Hockey-Kunstrasenspielfeldes geplant, damit der Platz wieder bespielbar ist
und auch den gültigen Normen und Vorgaben entspricht. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024
beschlossen den Nürnberger Hockey- und Tennis-Club (NHTC) zu bezuschussen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
01336
Erich-Kästner GS Interimscontainer
1) Das Stammgebäude der Erich-Kästner-Schule aus dem Jahr 1970 und das Erweiterungsgebäude aus dem
Jahr 1997 sind technisch veraltet und weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf. Darüber hinaus muss an
dem Standort ein prognostizierter Mehrbedarf gedeckt werden. Nach einer Kostengegenüberstellung verschiedener Varianten hat man sich entschieden, die bestehenden Gebäude abzureißen und neuzubauen.
Dazu ist es erforderlich, die Schule auszulagern. Es wird ein angrenzendes Grundstück angemietet, auf dem
die Containeranlage errichtet wird. Die Container werden für die Dauer der Bauausführung angemietet.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2025/ 2028
379
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01337
Carl-v.-Ossietzky GS+MS, Interimscontainer
1) Das denkmalgeschützte Hauptgebäude der Carl-von-Ossietzky-Schule ist abgewirtschaftet und sanierungsbedürftig. In einem ersten Bauabschnitt soll eine temporäre Containeranlage errichtet werden, um den aktuellen Bedarf an Schul- und Betreuungsräumen zu decken. Die Container werden angemietet. In einem zweiten
Bauabschnitt wird ein Erweiterungsbau auf dem angrenzenden Grundstück der SGV Viktoria errichtet. Es ist
geplant, dass ab September 2029 diese Bedarfe in dem Erweiterungsbau mit aufgenommen werden. Die Interimscontainer sollen dann zur Auslagerung während der Schulsanierung genutzt werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2025
01366
Reutersbrunnenstraße 12, Dachsanierung
1) Das Dach des Altbaus ist stark sanierungsbedürftig. Die Erneuerung der gesamten Dachhaut ist erforderlich.
Im Zuge der Sanierung wird der offene Zugang zur Dachkonstruktion genutzt, um statische Verstärkungen am
Tragwerk vorzunehmen und gleichzeitig die oberste Geschossdecke zu dämmen. Ziel der Maßnahme ist es,
die Verkehrssicherheit des Daches wiederherzustellen, die Standzeit des Gerüsts möglichst kurz zu halten
und eine energetische Verbesserung des Gebäudes zu erreichen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2026/ 2027
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01380
GS+MS Carl-von-Ossietzky-Schule, 1. BA, Sportfunktionsgebäude
1) Auf dem Baugrundstück befindet sich derzeit ein eingeschossiges Bestandsgebäude aus den 1970er Jahren,
in dem sich u.a. die Funktionsräume für den Schul- und Vereinssport befinden. Im Endausbau soll auf dieser
Fläche nach Abbruch des Bestandsgebäude ein Erweiterungsbau für die Mehrbedarfe an der Carl-von-Ossietzky-Schule, inklusive Räumlichkeiten für einen Hort und eine Einrichtung des Kinder- und Jugend-Notdienstes entstehen. Dazu ist es notwendig in einem ersten Bauabschnitt ein Sportfunktionsgebäude im nördlichen Baufeld zu errichten. Die Bedarfe bestehen grundsätzlich aus Funktionsräumen inklusive Wasch-und
Duschräume für den Freisport, Geräte- und Lagerräume, Betriebsräume für Technik sowie einem Besprechungs- und Platzwartraum mit Teeküche. Das Bestandsgebäude bleibt während der Bauzeit des neuen
Sportfunktionsgebäudes in Betrieb. Nach Fertigstellung wird das Bestandsgebäude in einem zweiten Bauabschnitt abgerissen, um im Folgenden auf dem Baufeld in einem dritten Bauabschnitt das Erweiterungsgebäude für die Mehrbedarfe an der Carl-von-Ossietzky-Schule, inklusive Räumlichkeiten für einen Hort und
eine Einrichtung des Kinder-/Jugend-Notdienstes zu errichten. Aufgrund der Haushaltslage werden erste Mittel erst in 2027 bereitgestellt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2027/ 2031
01390
TSV Altenfurt: Investitionszuschuss
1) Der TSV Altenfurt möchte auf seinem Gelände einen neuen Sportpark errichten. Dieser soll mit gewagtem
Schwung (in Form eines Bumerangs) und moderner Architektur die Blicke auf sich ziehen und eine Landmarke für die Stadt Nürnberg setzen. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Investitionszuschuss für den
1. BA an diesem Bauprojekt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2028/ 2030
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01391
Startchancen-Programm Schulen – Säule I
1) Das Startchancen-Programm setzt sich das Ziel, die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in
Deutsch und Mathematik zu stärken, die jungen Menschen bei ihrer sozial-emotionalen Entwicklung zu fördern und die Schul- und Unterrichtsentwicklung an den Startchancen-Schulen zu unterstützen. Die Stadt
Nürnberg erhält für Investitionen 40 Mio. € aus der Stufe I des Förderprogramms. Der städtische Eigenanteil
beträgt 30 %.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Startchancen-Programm Schulen – Säule I
5) 2026/ 2030
382