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← Haushaltsplan 2026 – Band 1

Geschäftsbereich Referat VI

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 463 · Seiten 463 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VI: 64 Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale) 1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereit￾gestellt werden. Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 we￾gen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen. 2) Reduzierung des Ansatzes wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 65 U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale) - Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse er￾höhen die Auszahlungsansätze. - 1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (ein￾schließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen. Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer be￾reits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit aus dieser Pau￾schale bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätz￾lich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist. Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversor￾gung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicher￾heit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. 2) Reduzierung des Ansatzes auf Grund der Finanzierung der Mehrkosten der Maßnahme 1179 „Gleiserneue￾rung Betriebshof Langwasser“ und der neuen Maßnahme 1369 „Zaunanlage Betriebshof Langwasser“ aus der Pauschale und Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. 3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung 4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben. 459

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