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Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 470–471 · Seiten 470–471 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 750 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Er￾gebnishaushalt veranschlagt. Zur Reduzierung von Haushaltsresten erfolgt die Veranschlagung der Haus￾haltsmittel ab 2026 auf 25% im ersten und 75% im zweiten Haushaltsjahr. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs mit Priorisierung und Fokussierung auf Maßnahmen der Hochbau-Bau￾pauschale 2026 zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der Betriebssicherheit. Liste der Einzelmaßnahmen im Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen. 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen. Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermö￾gensgegenstand selbstständig nutzbar ist und dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt. Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen). Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Auf￾wendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 466 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 05 Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen (externe Kostendecker) Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für denkmalpflegerische Baumaßnahmen von nicht-städtischen Baudenkmälern. Es wird nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst. Dieser berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Ge￾bäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen 1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Die Mittel für 2026 in Höhe von 20.282 T€ teilen sich wie folgt auf: Hochbauamt 8.990 T€ Ref. I/II 500 T€ WBG-K 1.500 T€ Ref. VI 4.116 T€ SÖR 3.450 T€ 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. 3) nicht relevant 4) keine 467

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