Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
00043
Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund des Hafenvertrages vom 11.11.1966
1) Die Maßnahme umfasste gemäß Hafenvertrag vom 11.11.1966 einschließlich Zusatzvereinbarungen in der
Vergangenheit den Neubau der verkehrlichen Infrastruktur des Hafengebietes (Straßen, Gehwege, Beleuchtung, Ver- und Entsorgungsleistungen). Nachdem das Hafengebiet inzwischen weitgehend erschlossen ist,
liegt der Schwerpunkt Nun auf der Generalsanierung der Verkehrswege.
2) Aufgrund der Feststellung eines erschließungsbeitragsfähigen Aufwands im Hafengebiet wird mit Mehreinnahmen gerechnet.
3) - / -
4) Erschließungsbeiträge
5) - / .-
00057
Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg Mitte
1) Die derzeitige Situation am Frankenschnellweg ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Otto-BrennerBrücke, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes und somit des Wohnumfelds für die Anlieger am
FSW durch Einhausung auf einer Strecke von 1,8 km.
2) Ausgliederung der Maßnahme 01374, Frankenschnellweg Abschnitt West, Baupreisindizierung und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung Stand 2019, über Baupreisindex hochgerechnet auf Stand 2023
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und BayFAG.
5) frühestens 2030/2040
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00059
Bayernstraße
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der
gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett
erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von vielfältigen Änderungen, Mehrkosten im Bereich Straßen- und Kanalbau und Neubau Schachtbauwerk inkl. Steuerungseinrichtung
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG und BayFAG.
5) 2017 / 2026
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig.
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00608
Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt
1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht
ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung
von Rückhalteraum im Oberlauf vor.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuschuss Wasserwirtschaftsamt
5) 2018 / 2027
00628
Stadtumlandbahn: Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss der auf die Stadt
entfallenden Umlagen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) Nur Planungskosten
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00654
Obstmarkt: Umgestaltung
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten. Aufgrund der Detailplanung sind die Kosten gestiegen. Die Kostensteigerung
resultiert aus gestiegenen Materialkosten, wechselnden Bauzuständen von Veranstaltungen und umfangreichen baubegleitenden Maßnahmen wie Bestandssicherung, Kampfmittel, Vermessungen etc. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss und Erhöhung der Einzahlungserwartung.
3) Kostenansatz
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
5) 2025 / 2029
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden.
Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/ Wiener Straße“ (837) und „Königshof/ Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876), „Brücken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) und „BW 1.200 FSW ü SWT Abfahrtsrampe auf SWT“ (1021)
als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert.
Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieurdienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund übergeordneter Kosten und Preisgleitung für laufende Verträge. Außerdem ergeben sich Änderungen beim geplanten Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2016 / 2029 ff.
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen,
vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den
Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität
gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Reduzierung des Gesamtansatzes auf Grund der Finanzierung des städtischen Anteils der Maßnahme 1298
„Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg“ i. H. v. 488T€ und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt.
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme
wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen.
2) Verschiebung der Mittel auf 2029 und 2030 ff.. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) KAG-Beiträge
5) Frühestens 2029
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00836
Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und
verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
2) Reduzierung des Gesamtansatzes, da der Maßnahmenumfang auf den Knotenumbau August-Meier-Heim
begrenzt ist. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung von Investoren
5) 2019 / 2027
00872
BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr.
1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und
der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967
und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne
auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für
die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu
sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne
ist nicht Teil der Maßnahme.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund neuer Kostenberechnung nach Entwurfsplanung
und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2020 / 2029
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00875
Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und
Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden
müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu
wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als
Einzelmaßnahme ausgegliedert.
2) Minderung der Gesamtkosten und Einzahlungen aufgrund neuer Kostenberechnung nach Entwurfsplanung
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund und Land
5) 2021 / 2029 ff.
00876
Brücke FSW über MDK und SWT
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die
Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung
nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden müssen. Zur Maßnahme
gehört die Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen
einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem
Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als Einzelmaßnahme
ausgegliedert.
2) Minderung der Gesamtkosten und Einzahlungen aufgrund Aktualisierung der Ist-Indizierung und Anpassung
an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund und Land
5) 2021 / 2029
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01018
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der FFW Nürnberg-Katzwang wird in der Strawinskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum
errichtet.
Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in
Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöhter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2024 / 2027
01035
Radweg Oelser Straße
1) Eine Radwegeverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegnitzer
Straße wird seit langem von vielen Bürgern gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend
durch die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Letzteres ist
größtenteils Privatfläche und die vorhandene Wegeverbindung ist baulich in einem desolaten Zustand. Eine
direkte und gut ausgebaute Verbindung entlang der Oelser Straße ist nicht vorhanden.
2) Verschiebung um 1 Jahr nach 2027. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Sonderzahlungen des staatlichen Bauamts Nürnberg
5) 2025 / 2027
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01039
Geh- und Radwegebrücke Nordring BP 4525
1) Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie
ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“
und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen Wohngebiete Nürnbergs an das Naherholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung wird
dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Gehund Radwege zwischen dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen.
2) Aufgrund der angespannten Haushaltslage und knappen Personalressourcen soll die Maßnahme um 1 Jahre
verschoben werden und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
„Kommunalrichtlinie“
5) 2027 / 2029
01040
Neubau Integrierte Leitstelle (ILS) mit Neubau Gebäude Kabeleinheit
1) Das im Jahr 2010 in Betrieb genommene Gebäude der ILS Nürnberg ist aufgrund Aufgabenerweiterung und
neuer Stellenschaffungen, gestiegener Einsatzzahlen sowie organisatorischer Änderungen zu klein geworden, weshalb ein Neubau der ILS in der Bamberger Straße notwendig ist.
Außerdem wurde im Förderbescheid zur Ersterrichtung der ILS die Vorhaltung einer tragfähigen Redundanz
gefordert. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses nach ISO 27001 BSI Grundschutz wurde jedoch festgestellt, dass die derzeitige Redundanz der ILS auf der Feuerwache 5 auf Dauer nicht ausreichend ist. Dies
kann nur mit einer vollumfänglich funktionsfähigen Redundanz-Leitstelle am Standort Nürnberg gewährleistet
werden und soll nach Inbetriebnahme des Neubaus in den Räumlichkeiten der jetzigen Leitstelle umgesetzt
werden. Darüber hinaus wird auf dem Gelände ein Gebäude für das Sachgebiet Elektro- und Kommunikationstechnik realisiert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Kostenbeteiligung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sowie
Landesförderung der Leitstellentechnik.
5) 2026 / 2029
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01067
BW 1.428 Brücke Rennmühlstraße
1) Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindeverbindungsstraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang, sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach. Besagte Brücke befindet sich derzeitig
in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,4 auf. Sie ist auf 12t beschränkt und
die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor.
Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.
2) Mindereinnahmen lt. Zuwendungsbescheid.
3) Kostenberechnung
4) GVFG Mittel Land
5) 2024 / 2026
01104
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 1
1) Der Spielplatz in der Grünanlage Luitpoldhain ist für die Nürnberger Südstadt ein wichtiger Erholungsort und
dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Spielbereich ist nach zeitgemäßen Ansprüchen und Anforderungen mit einem inklusiven Ansatz zu überplanen und zu sanieren. Im 1. Bauabschnitt soll der Parkplatz, sich
an der Bayernstraße an das Areal anschließt, großflächig entsiegelt und zu einer multifunktionalen Sport- und
Aktionsfläche umgebaut werden. Für den Aufenthalt im Schatten ist ein Pavillon mit Sitzgelegenheiten und
Trinkbrunnen geplant. Das Parkplatzangebot wird modernisiert. Die Finanzierung erfolgte aus dem Masterplan Freiraum MIP Nr. 00714.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2027 / 2028
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01110
Plärrer - Umgestaltung
1) Die notwendige Sanierung des U-Bahnhofes Plärrer wird zum Anlass genommen, den Plärrer funktional und
gestalterisch neu zu ordnen, zu begrünen und den öffentlichen Raum für die Bevölkerung zurückzugewinnen.
Für den ÖPNV wird die Gleislage optimiert, Haltestellen barrierefrei ausgebaut, sowie ein T-Store und Fahreraufenthaltsraum für die VAG errichtet. Ebenso werden Flächen entsiegelt und der Individualverkehr neugeordnet. Es werden Radverkehrsanlagen rund um den Plärrer angelegt und die Fußverkehrsflächen vergrößert. Die Plärrerinsel wird als Platzfläche neugestaltet. Durch die Maßnahme entstehen Verbesserungen für
die Kundinnen.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung, RZÖPNV und RZStra (Land).
5) 2027 / 2029
01143
Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus Tiergarten
1) Das Bestandsgebäude ist weitestgehend nicht gedämmt, was u.a. zu massiven Feuchteschäden an den Außenwänden geführt hat. An der Südfassade sind die Fußpunkte der Stützen durch Korrosion stark geschädigt.
An den Innenwänden und diversen Betonbauteilen zeichnen sich deutliche Risse ab. Die Baukonstruktion,
das Tragwerk und die Standsicherheit müssen daher in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen untersucht und überprüft werden.
Im Rahmen der notwendigen Sanierung des Hauptgebäudes wird außerdem die Fläche für die Tierhaltung
deutlich erweitert, da sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Hierfür ist im Süden ein Anbau geplant, der die Bewegungsfläche für die Giraffen erweitert.
Da der Tiergarten das Ziel hat, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, ist eine hocheffiziente energetische Sanierung des Bestandsgebäudes geplant.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zweckgebundene Spenden und Bundesfördermittel für energieeffiziente Gebäude
5) 2024 / 2026
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01151
Minervastraße Tram Verlängerung
1) Die Straßenbahnneubaustrecke im Abschnitt Minervastraße und südliche Dianastraße ist Teil des Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) der Stadt Nürnberg. Die Neubaustrecke stellt einen wichtigen Lückenschluss
zwischen den Haltestellen der Linie 5 im Bereich Julius-Loßmann-Straße/Finkenbrunn und der Endhaltestelle
der Linie 4 im Bereich des Heisterstegs/Löffelholzstraße dar.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land)
5) 2025 / 2027
01156
Bruneckerstr. Verlängerung Strab Linie 7
1) Der neue Stadtteil Lichtenreuth soll mit Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 von der bestehenden Haltestelle
„Tristanstraße“ bis zur U-Bahnstation „Bauernfeindstraße“ erschlossen werden. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie ist integraler Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes für die Gesamtentwicklung des neuen Wohn-, Gewerbe- und Universitätsviertels.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZStra (Land)
5) 2025 / 2028
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01171
Großer Hardwaretausch ILS 2023
1) Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg wurde im September 2010 in Betrieb genommen und ist seitdem 24h
pro Tag an 365 Tagen im Jahr ununterbrochen in Betrieb. Dabei unterliegt ein großer Teil der seinerzeit verbauten Hardware einem erheblichen Verschleiß und Alterungsprozess. Die ILS als kritische Infrastruktur muss
jedoch eine sehr hohe technische Verfügbarkeit sicherstellen.
Zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben gibt der Freistaat Bayern vor, dass die IUK-Hardware alle
60 Monate (Phase 1) bzw. alle 120 Monate (Phase 2) nach einem Musterleistungsverzeichnis auszutauschen
ist. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Durch die Festlegungen von technischen Standards wird darüber hinaus auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit beim Betrieb der ILS in Bayern
erreicht (u.a. durch ausfallsichere Hardware und aktuelle Sicherheitsupdates sowie Patches).
2) Anpassung der Gesamtkosten an die aktuellen Kostengrundlage.
3) Kostenschätzung
4) Drittmittel nach dem Förderrundschreiben des BayStMI + ZRFN
5) 2025 / 2026
01203
Grünanlage Hesperidengarten Erweiterung
1) Mit dem Kauf des Grundstücks Johannisstraße 41 durch die Stadt Nürnberg kann der Bebauungsplan Nr.
4159 von 1983 umgesetzt werden und ein vierter Hesperidengarten als öffentliche Grünfläche entstehen. Die
aus dem Bebauungsplan abzuleitende Planungsaufgabe ist „eine beispielhafte Wiederherstellung der historischen Nürnberger Gartenkultur" (Hesperidengärten). Zusätzlich soll der östlich des neuen Hesperidengarten
liegende Parkplatz rückgebaut werden und eine Erweiterung des Spielplatzes am Riesenschritt erfolgen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund zusätzlicher Entsiegelungsarbeiten und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Städtebauförderung (Land)
5) 2025 / 2027
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01207
Grünzug Ambergerstraße Umbau
1) Die Ambergerstraße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Radschnellverbindung nach Schwabach. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und
dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die versiegelten ehemaligen Straßen und Gleisflächen sowie
der riesige, flächig asphaltierte Schulhof sollen weitgehend entsiegelt werden und zur Grünanlage aufgewertet werden. Das gesamte, in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser soll zurückgehalten, genutzt
und verdunstet oder versickert werden. Es erfolgt eine qualitative und ökologische Aufwertung des Schulhofes
und eine Neuordnung der sanierungsbedürftigen Schulsportflächen. Ausgliederung aus dem Masterplan Freiraum und der Radwegepauschale.
2) Reduzierung des Gesamtansatzes, da die Kosten der Geh- und Radwegeführung westlich der Georg-PaulAmberger-Schule bis einschließlich Kreuzung Zweibrückener Straße ursprünglich bereits in der Planung des
Projekts „Grünzug Ambergerstraße: Umbau“ (MIP-Nr. 01207) angemeldet und berücksichtigt wurden. Im
Zuge der anstehenden und der neu angemeldeten Baumaßnahme „Ambergerstraße – Umbau zur Fahrradstraße" (MIP-Nr. 01386) wurden die für den Straßenbau erforderlichen Teilkosten (1,203 Mio. €) aus der
MIP-Nr. 01207 auf die neu Maßnahme (MIP-Nr. 01386) umgeschichtet. Gleichzeitig erfolgt die Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Förderung aus Radweg Förderung der ZUG gGmbH
5) 2024 / 2028
01219
Bayreuther Straße / Rathenauplatz u. Schoppershof
1) Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Straßenbahngleise zwischen Rathenauplatz und der Straßenbahn-Wendeschleife am Stadtpark soll die Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und
Schoppershofstraße ausgebaut werden, eine empfindliche Lücke im Radwegenetz geschlossen werden und
der öffentliche Raum im Bereich der Straßenbahnanlagen angepasst werden. Die Planung wurde im AfV am
06.05.2021 beschlossen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG.
5) 2023 / 2027
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01225
Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg BA 1
1) Auf der Basis der vertiefenden Untersuchung "Stadterneuerung Langwasser - Südost" wurde das Potential
und die Notwendigkeit der grundlegenden Neugestaltung der ca. 30 Hektar umfassenden Grünanlagen in einem Masterplan dokumentiert und die Ziele und Maßnahmen für fünf Bauabschnitte formuliert und abgestimmt. Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park sollen auf allen Ebenen verbessert werden. Ziel ist es, attraktive Räume sowohl für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wertvolle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Der 1. BA umfasst fünf Bereiche, darunter
einen zentralen Platz, einen Spielberg, Kräuterwiesen und verschiedene Herbst- und Obstgehölze.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund Ergänzungen zum Wassersensiblen Bauen und
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung PWE
5) 2024 / 2027
01227
Thumenberger Weg Brücke und Straße
1) Im Rahmen der Maßnahme wird die vorhandene Eisenbahnüberführung aufgrund ihres schlechten baulichen
Zustands ab 2026 durch die Deutsche Bahn erneuert. Die Stadt nimmt diesen notwendigen Ersatzneubau
zum Anlass, die verkehrliche Situation im Bereich der EÜ grundlegend zu verbessern und das vorhandene
Nadelöhr zu beseitigen. Die Planung sieht vor, die Fahrbahn unter der EÜ sowie den beidseitigen Geh- bzw.
Geh- und Radweg zu erweitern. Auf der Westseite entsteht ein Gehweg, auf der Ostseite ein komb. Bereich
mit einem Gehweg sowie einem Zweirichtungsradweg. Im Zuge des geplanten Ausbaus wird auch die Durchfahrtshöhe unter der EÜ auf die in Deutschland übliche Regelhöhe angehoben.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach BayGVFG/ BayFAG (Land)
5) 2026 / 2030
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01241
Grünanlage und Spielplatz Heinickeplatz Umgestaltung und Sanierung
1) Der Heinickeplatz ist eine Grünanlage im Stadtteil Eberhardshof. Über die Jahre ist der gut gelegene Quartiersplatz heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität. Wegen dem hohen Defizit an
Spiel- und Grünflächen im Stadterneuerungsgebiet Weststadt nimmt der Heinickeplatz eine wichtige Funktion
im öffentlichen Freiraumnetz ein. Dies zeigt sich auch dadurch, dass er trotz des nichtmehr zeitgemäßen und
wenig identitätsstiftenden Nutzungsangebots regelmäßig stark frequentiert ist. Der Umgriff schließt anliegende Straßen mit ein. Die dringend sanierungsbedürftige Grünanlage soll nach der Umgestaltung vielfältige
neue Nutzungsmöglichkeiten sowie eine Verbindungsfunktion zum Umliegenden Quartier und zum Landschaftsraum Pegnitzauen bieten.
2) Aufgrund eines aktuellen Zuwendungsbescheids wurde die Drittmittelerwartung erhöht.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung Weststadt
5) 2024 / 2028
01242
Annapark BA 1 – Sanierung Allwetterplatz
1) Der Bolzplatz am Annapark ist eine sehr stark genutzte Aktionsfläche in der Nürnberger Südstadt. Die Aktionsfläche besteht aus einem großen Bolzplatz, zwei kleinen Bolzplätzen und zwei Basketballplätzen. Die
Plätze sind von einem Stabgitterzaun eingefriedet. Die Gesamte Anlage weißt starke Nutzungsspuren auf.
Der Teppichvliesbelag ist z.T. löchrig und weißt Stolperstellen auf. Der Zaun weißt keine Schalldämpfung
mehr auf. Die beiden kleinen Bolzplätze und ein Basketballplatz sind bereits aus Verkehrssicherheitsgründen
gesperrt. Die beiden übrigen Plätze werden mit hohem Unterhaltsaufwand in Betreib gehalten. Die Anlage soll
generalsaniert werden, sodass schnellstmöglich alle Plätze wieder bespielbar sind. Die Bodenbeläge sollen
Sportartenspezifisch gewählt werden. In den stark bespielten Bereichen hinter den Toren – insbesondere bei
den kleinen Bolzplätzen – soll ein robusteres, stärker schallgedämpftes Zaunsystem gewählt werden. Maßnahme des Masterplans Freiraum.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen, da der vorgefundene Aufbau der Tragschichten eine geänderte Ausführung gegenüber der ursprünglichen Planung erfordert und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Stadterneuerungsmittel
5) 2024 / 2026
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01269
Rechenberganlage BA 4-6
1) Großzügiger Park mit wertvollem altem Baumbestand, der für die angrenzenden Wohngebiete der östlichen
Vorstadt und dem westlichen Stadtbereich Rennweg ein wichtiger wohnungsnaher Freizeit- und Erholungsraum mit beliebtem Kinderspielpatz darstellt. Der in den 70er Jahren intensiv gestaltete und genutzte Aussichts- und Platzbereich bedarf dringend einer Modernisierung, um die Aufenthaltsqualität wiederherzustellen.
Gleiches gilt für die Spielbereiche der Kleinkinder sowie Jugendlicher (Bolzplätze, Spielfelder etc.). Die Rechenberganlage ist Teil der überreg. Grünverbindung Fenitzerplatz-Erlenstegener Forst. Der Rechenberg ist
ein wichtiger Kommunikationsraum für alle Generationen; er dient dem Aufenthalt und als Bewegungs- und
Erholungsraum für die Stadtbevölkerung im näheren und weiteren Umkreis. Maßnahme des Masterplans Freiraum.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2024 / 2028
01276
BW 1.187 Brücke Wettersteinstraße 2. BA
1) Bei der 1968 erbauten einfeldrigen Spannbetonbrücke und den angrenzenden Stützwänden wurden bei Brückenprüfungen erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und
die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Bausubstanz ist (insb. im Bereich der Koppelugen) aufgrund von
Chloridbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Es lösen sich bereits Betonteile. Ein Auffangnetz zum
Schutz der U-Bahnanlagen musste installiert werden. Das Bauwerk ist komplett zu sanieren. Im Jahr 2015
führte das U-Bahnbaumt in Zusammenarbeit mit der VAG einen ersten Bauabschnitt durch, bei welchem die
Brückenwiderlager und die Stützwandflächen im Gleisbereich saniert wurden. Im zweiten Bauabschnitt sollen
nun die restlichen Sanierungsmaßnahmen an der Brücke und den anschließenden Stützwänden (Erneuerung
der Abdichtung, Überbauuntersicht, Kappen, Geländer etc.) durchgeführt werden.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) BayGVFG / BayFAG
5) 2026 / 2028
345
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01284
Rochus Park
1) Die städtische Tochter N-ERGIE AG möchte ihren Standort Plärrer schrittweise weiterentwickeln, wodurch
sich die Chance bietet, im südlichen Teil der Entwicklungsfläche unter Einbeziehung der heutigen Straße
„Beim Rochuskirchhof“ einen neuen Stadtteilpark (Arbeitstitel „RochusPark“) zu schaffen, der für Gostenhof
einen erheblichen Mehrwert bedeuten würde. Die hierdurch entstehenden Chancen sind insb. Schaffung eines neuen Quartiersparks und Reduzierung des Defizits an öffentlichen Grünflächen in Gostenhof, Regenwassermanagement und Nutzung des Volksbad-Brauchwassers für den Park, Entsiegelung von ca. 3.100 qm,
Baumneupflanzungen als Beitrag zum Klimaschutz und zur Hitzeanpassung, Schaffung einer neuen, attraktiven Wegeverbindung als Beitrag zur Mobilitätswende, wertige Anbindung des westlichen Volksbad-Zugangs.
2) Mehreinnahmen aufgrund vorliegenden Förderbescheid.
3) Kostenanschlag
4) Städtebauförderung
5) 2024 / 2026
01285
Landgrabenstraße Ausbau Haltestelle Christuskirche
1) Die Haltestelle Christuskirche hat eine große Bedeutung und Umsteigefunktion, die im Zuge der Einführung
der neuen Linie Gibitzenhof - Mögeldorf noch größer wird. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom
07.04.2022, soll im Rahmen der Erneuerung der LSA 622 Gugelstr. / Landgrabenstr., die Tramhaltestelle
Christuskirche barrierefrei umgebaut und verbreitert werden. Auch an der benachbarten LSA 624 Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße müssen Anpassungen vorgenommen werden. Dies ist beim vorhandenen Steuergerät nicht mehr möglich. Die LSA ist deshalb komplett zu erneuern.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Bundesmittel & Kostenteilung VAG
5) 2025 / 2029
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01289
SFZ Jean-Paul-Platz Schulsportanlage
1) Auf der Schulsportanlage des Sonderpädagogischen Förderzentrums Jean-Paul-Platz ist kein Sportunterricht
mehr möglich. Der ca. 1980 errichtete Allwetterplatz und die Ballfangzäune befinden sich in einem sehr
schlechten Zustand und müssen dringend saniert bzw. erneuert werden. Derzeit leidet die Anlage unter
Baumwurzeln im Oberbau, Aufwölbungen und Ablösungen des Kunststoffbelags, klaffenden Fugen, kaum
erkennbarer Linierung der Spielfelder, Moos- u. Algenbildung, Stolperkanten und fehlenden Basketballkörben.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach BAYFAG
5) 2025 / 2026
01298
GA Ferdinand-Drexler-Weg BA 2
1) Die Neugestaltung der Grünanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 30 ha ist in fünf bis sechs Bauabschnitten
vorgesehen. Bauabschnitt II schließt südöstlich an den BA I an und beinhaltet im Wesentlichen einen Allwetterplatz und Jugendspielgeräte
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund detaillierterer Planungen.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land)
5) 2026 / 2028
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01320
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 2
1) Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain sind nicht mehr zeitgemäß. Die Generalsanierung
soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet die Generalsanierung des Spielplatzes mit
einem vielseitigen und inklusiven Spielangebot für Kinder bis 14 Jahre mit Spielbereichen für unterschiedliche
Altersgruppen.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2029
01342
Senefelderstraße Umbau Fahrradstraße
1) Die Fahrradstraße zwischen Kilianstraße entlang der Georg-Buchner-Straße, der Senefelderstraße, der Gerngrosstraße und der Otto-Geßler-Straße bis zum Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marienbergpark und Nordring
dar. Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden.
2) Verschiebung um 1 Jahr auf das Jahr 2027. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Die Finanzierung erfolgte aus der Radwegepauschale P42. Erhöhung der Zuwendungen.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2025 / 2027
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01343
Strauchstraße
1) Die Strauchstraße und der Harsdörfferplatz sind Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2.
Stufe und befinden sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Beide Straßen sollen im Zuge
der dringend erforderlichen Grundsanierung an den Fahrradstraßenstandard angepasst werden
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Einzahlungserwartungen aufgrund des aktuellen Objektplans und des vorliegenden Zuwendungsbescheids. Die Finanzierung erfolgte aus der Radwegepauschale P42. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2024 / 2027
01344
Spohrstraße Umbau Fahrradstraße
1) Durch die Beibehaltung der Einbahnstraße und die Neuaufteilung des gesamten Querschnitts kann die Fahrbahnbreite reduziert und ein Radstreifen angelegt werden. Es wird erwartet, dass der Querungsbedarf der
Fürther Straße stark zunimmt. Deshalb soll die Lichtsignalanlage westlich der Spohrstraße erweitert und eine
Signalisierung für Fußgänger über die Fürther Straße eingerichtet werden. Auch der Radverkehr kann in beiden Richtungen zukünftig bequem die Fürther Straße queren.
2) Verschiebung auf das Jahr 2028. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss Die Finanzierung erfolgte
aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2025 / 2028
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01346
Maximilianstraße / Adam-Klein-Straße
1) Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Verkehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst, die Lichtsignalanlage saniert werden und die Situation für den Radverkehr verbessert werden. Im Zuge der Lichtsignalanlagen-Sanierung ist eine neue Ringbusbeschleunigung vorgesehen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund nachträglicher Kostenaktualisierungen durch neue Anforderungen die
nicht im ursprünglichen Projektumfang enthalten waren. Erhöhung der Einzahlungserwartungen aufgrund Förderantrag für den Radwegebau im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach BayGVFG (Land)
5) 2025 / 2027
01347
Umgestaltung Breite Gasse
1) Mit der Umgestaltung der Breiten Gasse soll die Einkaufsstraße noch attraktiver werden, Einbauten und Mobiliar reduziert und geordnet sowie der Oberflächenbelag ausgetauscht werden. Durch die Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Spielpunkten soll die Breite Gasse nicht nur zum Einkaufen, sondern auch zum Verweilen einladen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund umfassender Baupreissteigerungen im Tiefbau. Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land)
5) 2025 / 2028
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01348
Umgestaltung Lorenzer Platz
1) Die Sparkasse saniert derzeit ihr Hauptgebäude am Lorenzer Platz/Theatergasse. Im Anschluss besteht für
die Sparkasse die Verpflichtung zur Wiederherstellung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten öffentlichen Flächen am Lorenzer Platz. Da der Platz in seiner bisherigen Gestaltung diverse Defizite aufweist, ist es
sinnvoll, nicht nur Teilflächen wiederherzustellen, sondern den gesamten Platz zeitgemäß und klimaverbessernd zu gestalten und aufzuwerten.
2) Erhöhung der Einzahlungserwartungen aufgrund des aktuellen Bescheids.
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land) und Kostenbeteiligung Dritter
5) 2025 / 2026
01374
Frankenschnellweg Abschnitt West
1) Die derzeitige Situation am Frankenschnellweg ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung
und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Lärmschutzes und somit des Wohnumfelds für die Anlieger am
FSW zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und der Anschlussstelle Nürnberg-Westring (Jansenbrücke) durch den Bau von 8 m hohen Lärmschutzwänden auf einer Länge von rd. 2 km.
2) Neu – Ausgliederung aus der Maßnahme 00057, Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg Mitte
3) Kostenberechnung Stand 2024
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und BayFAG.
5) 2027/ 2030
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01382
Allersberger Straße
1) Die VAG muss zur Aufrechterhaltung des Tram-Betriebes die Gleise in der Allersberger Straße zwischen der
Höhe des Südstadtbads und der Kreuzung Schweiggerstraße/ Wölckernstraße im Jahr 2026 sanieren. Im
Rahmen der Gleissanierung sollen die größten verkehrlichen Probleme des Straßenverkehrs zwischen
Wölckernstraße und Humboldtstraße mit bestandsnahen Lösungen beseitigt werden. So wird beispielsweise
die Querungs- und Einfahrtssituation an der Humboldtstraße deutlich verbessert, der Radstreifen durch Sichtzeichen geschützt und die Haltestelle Schweiggerstraße an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst. Die Betriebssicherheit der Straßenbahn wird durch die Verlängerung der stadteinwärtigen Haltestelle erhöht, um unerlaubtes Wenden und Abbiegen baulich zu verhindern. Im Zuge des Schienenersatzverkehrs sollen auch
Verbesserungen an der Kreuzung Annastraße / Allersberger Straße / Forsthofstraße realisiert werden. Die
LSA ist dringend sanierungsbedürftig. Die Querungssituation für Radfahrende und Fußgänger wird an die aktuellen Sicherheitsstandards angepasst.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land) und Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2026 / 2027
01384
Willstraße - Radstreifen
1) Die Willstraße ist zwischen der Bärenschanzstaße und der Reutersbrunnenstraße beidseitig mit Radstreifen
ausgestattet. Im Abschnitt zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße befinden sich allerdings keine
durchgehenden Radverkehrsanlagen. In Fahrtrichtung Gostenhof endet der Radstreifen entlang der Arkaden
abrupt. In der Gegenrichtung fehlen Radverkehrsanlagen komplett. Der dringend notwendige Lückenschluss
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende wird durch die Maßnahme vollzogen.
2) Neuaufnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2026 / 2027
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01385
Forsthofstraße - Fahrradstraße
1) Die Forsthofstraße und die Lichtenhofstraße sind Bestandteil der priorisierten Radvorrangroute Nr. 2. Die
Straßen werden an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraße-Standard angepasst. Dazu gehören u. a. die Anpassung der Beschilderung, Fahrradstraße-Piktogramme, Pflasterung an abknickender Vorfahrt und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Ebenso werden flankierende Maßnahmen zur Aufwertung des Straßenzugs umgesetzt.
2) Neuaufnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2026 / 2027
01386
Ambergerstraße – Umbau zur Fahrradstraße
1) Der Verkehrsraum der Ambergerstraße ist stark sanierungsbedürftig. In Form einer Fahrradstraße wird der
Radverkehr zukünftig von der Nopitschstraße bis zur Georg-Paul-Amberger-Schule durch die Ambergerstraße
geführt. Im Zuge dessen werden die Oberflächen erneuert, Bestandsgleise entfernt, Parkstände neu geordnet, neue Grünflächen mit Baumpflanzungen errichtet und im Kreuzungsbereich durch Beschilderung und
Rotmarkierung Vorrang für den Radverkehr geschaffen. Durch die genannten Maßnahmen erhält die Ambergerstraße einen strukturierten und freundlichen Charakter und die Sicherheit für Schulkinder und Radfahrende
wird signifikant verbessert. Das angrenzende Umfeld der Ambergerstraße profitiert durch die Neugestaltung
und die Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer wurden berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet.
2) Neuaufnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
5) 2026 / 2028
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01388
Tiefes Feld (Vorerschließung BP 4445 a)
1) Für die Maßnahme wurde am 22.10.2025 der Projekt Freeze beschlossen. Die Umsetzung des Bebauungsplans 4445a wurde in einen Teil „Vorerschließung“ und einen Teil „Endausbau“ aufgeteilt, da die Zeiträume
der Vorerschließung bis zum endgültigen Ausbau mehrere Jahre betragen. Zunächst soll die Vorerschließung
erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4)
5) 2027 / 2028
01389
Grunderneuerung Landgrabenstraße
1) Die Gleise in der Landgrabenstraße zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße inklusive dem verschlissenem Gleisdreieck Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße müssen saniert werden. Durch die zwei neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 entsteht die Notwendigkeit einer neuen Haltestelle Melanchthonplatz und der Bedarf
nach einer fahrdynamisch optimierten Gleislage insbesondere im Bereich der Heynestraße. Die Landgrabenstraße soll im Zuge der Sanierung des Gleisdreiecks, dem Neubau der Haltestelle Melanchthonplatz und dem
Rückbau der Haltestelle Heynestraße gesamtheitlich aufgewertet werden. Hierfür wird der Straßenraum neu
geordnet und mit Baumstandorten bereichert.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land)
5) 2027 / 2029
354