Geschäftsbereich Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat V:
62
Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des Art. 28 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen zu leisten,
für die der Bedarf für die nächsten 25 Jahre bestätigt wurde. Diese belaufen sich auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 23.10.2019 unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung).
Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 100 % der zuwendungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken einen Zuwendungsanteil. Im Rahmen der FAG-Förderung beläuft sich der Prozentsatz der Regierung
von Mittelfranken auf 60 % der förderfähigen Kosten. Mit Beschluss vom Ministerrat am 06.10.2020 wurde
das 4. Sonderinvestitionsprogramms bis zum 30.06.2021 verlängert, eine entsprechende neue Förderrichtlinie
für den Krippen- oder Kindergartenbereich liegt bislang jedoch noch nicht vor.
Eine neue zusätzliche Förderung stellt die aktuell geltende Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Geltungszeitraum
vom 07.09.2023 bis zum Ablauf des 31.12.2028) dar. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober
2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind / (https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/foerderung/index.php).
Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 bis 4 SGB
VIII.
2) Fortschreibung entsprechend dem Bedarf und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen sowie
durch neue Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG
457
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
77
Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit
1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von pädagogischen Einrichtungen, insb. Kindertageseinrichtungen wieder nutzbar und bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus.
Aktuell laufen die Planungen nach Angaben von SÖR für nachfolgende Einrichtungen wegen dringend erforderlichem Bedarf der Generalsanierung der Außenflächen:
- Wörnitzstraße – Kinder- und Jugendeinrichtung
Weitere Maßnahmen stehen zur Planung an und werden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
2) Fortschreibung entsprechend dem Bedarf
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach BayFAG sind für Kitas bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen möglich.
458