Geschäftsbereich Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VII:
00161
Veräußerung von Grundvermögen
1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet.
Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.
Hierunter fallen auch die Veräußerung von Grundvermögen an die WBG oder andere Bauträger zum Bau von
Wohnbau. Ebenso sind hier Grundstückstäusche erfasst.
2) Erhöhung der Einzahlungserwartung in den nächsten Jahren
3) nicht relevant
4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen
5) nicht relevant
00677
Grundstückskäufe Umlegungsausschuss
1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff
BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Verwirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen möglichen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe
getätigt werden.
Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge
nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemessene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik
sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufgaben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb.
2) Reduzierung aufgrund von Einsparvorschlag
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01293
Umgestaltung Recyclinghof, Überdachung
1) Die Fläche des Recyclinghofes ist Bestandteil des Großmarktes und befindet sich im östlichen Bereich als
abgeschlossenes Gelände. Die Großmarkthändler/innen und die Selbsterzeuger/innen können dort ihre verschiedenen Abfälle entsorgen. Der Standort des Recyclinghofes bleibt bestehen, aber die Fläche wird für die
weitere Nutzung anders aufgeteilt. Das neue Konzept für den Recyclinghof sieht den Bau einer neuen Halle
an einem anderen Standort vor, der Abbau und Entsorgung des alten Zeltes, sowie der Austausch des alten
Bürocontainers.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2025 / 2026
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