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Geschäftsbereich Referat VII

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 412–413 · Seiten 412–413 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VII: 00161 Veräußerung von Grundvermögen 1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalte￾risch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkon￾tos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget. Hierunter fallen auch die Veräußerung von Grundvermögen an die WBG oder andere Bauträger zum Bau von Wohnbau. Ebenso sind hier Grundstückstäusche erfasst. 2) Erhöhung der Einzahlungserwartung in den nächsten Jahren 3) nicht relevant 4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen 5) nicht relevant 00677 Grundstückskäufe Umlegungsausschuss 1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Verwirkli￾chung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen mögli￾chen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe getätigt werden. Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemes￾sene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufga￾ben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vor￾dergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmana￾gements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch die￾sem Ziel dient der Grunderwerb. 2) Reduzierung aufgrund von Einsparvorschlag 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 408 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01293 Umgestaltung Recyclinghof, Überdachung 1) Die Fläche des Recyclinghofes ist Bestandteil des Großmarktes und befindet sich im östlichen Bereich als abgeschlossenes Gelände. Die Großmarkthändler/innen und die Selbsterzeuger/innen können dort ihre ver￾schiedenen Abfälle entsorgen. Der Standort des Recyclinghofes bleibt bestehen, aber die Fläche wird für die weitere Nutzung anders aufgeteilt. Das neue Konzept für den Recyclinghof sieht den Bau einer neuen Halle an einem anderen Standort vor, der Abbau und Entsorgung des alten Zeltes, sowie der Austausch des alten Bürocontainers. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2025 / 2026 409

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