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J.3.2 Investitonsprogramm

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 238–453 · Seiten 238–453 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 240–242
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 243–398
  3. Liste S. 244–310
  4. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 244
  5. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 244–247
  6. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 248–265
  7. Geschäftsbereich Referat I/II S. 266–268
  8. Geschäftsbereich Referat III S. 269
  9. Geschäftsbereich Referat IV S. 269–281
  10. Geschäftsbereich Referat V S. 282–286
  11. Geschäftsbereich Referat VI S. 287–294
  12. Geschäftsbereich Referat VII S. 295–296
  13. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 297–310
  14. Erläuterungen S. 311–398
  15. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 311
  16. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 311–318
  17. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 319–347
  18. Geschäftsbereich Referat I/II S. 348–352
  19. Geschäftsbereich Referat III S. 353
  20. Geschäftsbereich Referat IV S. 354–369
  21. Geschäftsbereich Referat V S. 370–378
  22. Geschäftsbereich Referat VI S. 379–391
  23. Geschäftsbereich Referat VII S. 392–394
  24. Unbenannt S. 395–398
  25. Liste der Pauschalen S. 399–447
  26. Liste S. 400–420
  27. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 400
  28. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 400
  29. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 400–410
  30. Geschäftsbereich Referat I/II S. 411
  31. Geschäftsbereich Referat III S. 411
  32. Geschäftsbereich Referat IV S. 412
  33. Geschäftsbereich Referat V S. 413
  34. Geschäftsbereich Referat VI S. 414
  35. Geschäftsbereich Referat VII S. 415–418
  36. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 419–420
  37. Erläuterungen S. 421–447
  38. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 421
  39. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 421
  40. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 422–432
  41. Geschäftsbereich Referat I/II S. 433
  42. Geschäftsbereich Referat III S. 434
  43. Geschäftsbereich Referat IV S. 435–436
  44. Geschäftsbereich Referat V S. 437
  45. Geschäftsbereich Referat VI S. 438–439
  46. Geschäftsbereich Referat VII S. 440–444
  47. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 445–447
  48. Hochbau Baupauschale S. 448–451
  49. Liste der Neuanmeldungen, die nicht BIC-relevant sind - gelbe Liste S. 452
  50. Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste S. 453

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die • Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt. • Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2024 - 2027 wurde auf der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berück￾sichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Ei￾genmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Refera￾ten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlau￾fen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufen￾den Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sach￾aufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schulden￾dienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebüh￾ren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schulden￾dienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. Baubeginn und Baufertigstellung Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden, werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufge￾nommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die 234 Aufnahme in das Investitionsprogramm („grüne Liste“) erfolgen. Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 235

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