J.3.2 Investitonsprogramm
Unterabschnitte
- Gesamtübersichten
- Liste der Einzelmaßnahmen
- Liste
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
- Erläuterungen
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Unbenannt
- Liste der Pauschalen
- Liste
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
- Erläuterungen
- Geschäftsbereich Oberbürgermeister
- Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin
- Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
- Geschäftsbereich Referat I/II
- Geschäftsbereich Referat III
- Geschäftsbereich Referat IV
- Geschäftsbereich Referat V
- Geschäftsbereich Referat VI
- Geschäftsbereich Referat VII
- Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
- Hochbau Baupauschale
- Liste der Neuanmeldungen, die nicht BIC-relevant sind - gelbe Liste
- Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.3.2 Investitionsprogramm
Vorbemerkungen
Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitionsprogramm zugrunde.
Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die
• Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens führen; dies können sowohl Sach-
(zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitionen) als auch Finanzinvestitionen sein. Konsumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel
Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan
veranschlagt.
• Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zuweisungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen
mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinvestitionen.
Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für
den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten
für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die
bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen
Möglichkeiten abgestimmt.
Der Mittelfristige Investitionsplan 2024 - 2027 wurde auf
der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berücksichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbereichen erstellt.
Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investitionsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit
Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pauschalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 €
Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und
einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden.
Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im
Ergebnishaushalt ausgewiesen.
Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszahlungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen.
Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen,
Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln
zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter
anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens
sowie Kreditaufnahmen.
Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Planungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanziellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand
(= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende
Möglichkeit der zeitlichen Realisierung).
Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maßnahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich
das vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlaufen.
Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben
aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich
auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht,
werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten
ohne Schuldendienst ausgewiesen.
Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsmaßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig
abgefragt:
1. Beschreibung und Begründung der
Maßnahme,
2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP
3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des
Mengengerüstes,
4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und
5. Baubeginn und Baufertigstellung
Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen
durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden,
werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufgenommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes
durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die
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Aufnahme in das Investitionsprogramm („grüne Liste“)
erfolgen.
Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen
werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den
einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während
der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des
Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.
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