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Geschäftsbereich 3. Bürgermeister

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 422–432 · Seiten 422–432 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich 3. Bürgermeister: 22 FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale) 1) Aus der Pauschale wird die Ersatzbeschaffung von verschiedenen Feuerwehr-Spezialfahrzeugen, wie bei￾spielsweise Einsatz-, Geräte- oder Rettungswägen finanziert. 2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze. 23 Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale) 1) Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen finanziert. Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen anbieten zu können. Des Weiteren werden bisher angemietete Leitungen durch ei￾gene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten. Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaus￾halt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 418 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 24 Ausbau LWL-Netz für Dritte - Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. - 1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfi￾nanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres-Rückzah￾lungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Zu￾sätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen 1) Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr, die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik sowie die Brandmeldeempfangsanlage auf den neuen Feuerwachen finanziert. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. 2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs 3) Kostenannahme 4) Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 26 Tiergarten: Um- und Ausbau (Pauschale) - Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StR-Beschluss v. 22.11.1991). - 1) Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 500.000 € Gesamtkosten. 2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 419 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 36, 37 Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb (Pauschalansatz) 1) Ausbau von Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. Zur Förderung von Wohnen und Ge￾werbe im Stadtgebiet Nürnberg sollen die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zügig umgesetzt werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Erschließungsbeiträge 39 Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen (Pauschale) 1) Ausbau von Straßen, für die vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in 2018 Herstellungs￾beiträge zu erheben gewesen wären. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Ein￾zel- und Pauschalstraßenbauansätzen. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. Außerdem wird die Sa￾nierung der Murrstraße aus dem Ansatz der Pauschale „Straßenherstellung/-ausbau“ aus Transparenzgrün￾den ausgegliedert und separat dargestellt. 3) Kostenannahme 4) Zuschuss nach Art. 13 h Bay FAG 40 Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz) - Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) - 1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software). 2) keine 3) Kostenannahme 4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadt￾rats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze. 420 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale) 1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 42, 43 Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegen￾seitig deckungsfähig. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fort￾schreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten ande￾rer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Ge￾samtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert. 2) Die Maßnahmen „Kleestraße Fahrradstraße“ und „Sperberstraße Fahrradstraße“ werden aus dem Ansatz der Pauschale 42 „Bau von öffentlichen Radwegen“ aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat darge￾stellt. 3) Kostenannahme 4) keine 421 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 45, 46 Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. - 1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaß￾nahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnah￾men zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 47 Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale) - Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei ei￾ner durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejeni￾gen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneu￾ert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanla￾gen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaß￾nahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelbedarf. 3) Kostenschätzung 4) keine, außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 422 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. - 1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 49 Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale) 1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung. 50 Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) - Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenra￾tes im Zuge des BIC-Verfahrens. - 1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhun￾dert. Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewah￾ren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen 4) keine 423 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 52 Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. vier eigene (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE￾Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich drei bis vier eigenen Beleuchtungsanlagen. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenschätzung 4) keine 53 Schaffung von Stellplätzen (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Stellplatzgelder 54 Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale) 1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote ge￾schaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen. Die Bauverwaltungskosten sollen nicht zu Lasten von Spendern gehen. Die Finanzierung dieser erfolgt aus städtischen Mitteln. Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanie￾rung von Spielplätzen verwendet werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 424 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 56, 57 Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb 1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 58 Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 59, Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - 1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Be￾schlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten viel￾fach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interes￾sierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 59 Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 58, Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - - Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielange￾boten. - - 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative nunmehr im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. - 1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 425 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 60 Kleingartenanlagen (Pauschale) 1) Pauschale für die Generalsanierung von Kleingartenanlagen. Für die Jahre 2024 bis 2026 besteht eine Zweckbindung i. H. v. 20.000 EUR jährlich für die Sanierung von Wasserleitungen in den Kleingartenalagen.in Kleingartenanlagen. 2) Erhöhung der Pauschale für die nächsten 3 Jahre um 20.000 EUR mit einer Zweckbindung für die Sanierung von Wasserleitung in den Kleingartenanlagen 3) Kostenannahme 4) keine 76 Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale) 1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 82 Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale) 1) Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer „vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert einen Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur. Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch perso￾nellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter ein Busvorrangnetz von 160 Bussteigen definiert, das gemäß der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Entsprechend der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinu￾ierlich fortschreiben. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 426 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 85 Sanierung Stadtgrabenstützmauer (Pauschale) 1) Die Stadtgrabenstützmauer ist auf ihrer Länge von mehreren Kilometern in weiten Bereichen unzureichend standsicher. Deshalb wurde ein planerisches Gesamtkonzept zur Standsicherheitsertüchtigung erstellt. Die erforderlichen Maßnahmen laufen über den MIP-Zeitraum hinweg und sollen kontinuierlich abschnittsweise abgearbeitet werden. Es sind im Mittel pro Jahr etwa 2 Abschnitte / Teilmaßnahmen vorgesehen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen gestiegener Baukosten und terminlichen Zwängen aus der Urbanen Gar￾tenschau. 3) Kostenannahme 4) keine 89 Ersatzbeschaffung von Spielgeräten (Pauschale) 1) Aufgrund des Alters von Spielgeräten auf Spielplätzen und Spielhöfen sind Ersatzbeschaffungen dringend erforderlich. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Baukosten und Bedarf. 3) Kostenannahme 4) keine 92 Förderung des Fußgängerverkehrs 1) Die Pauschale dient der Umsetzung von investiven Kleinmaßnahmen (z. B. Fußgängerüberwege mit Zebra￾streifen, Querungsinseln, Gehwegeverbreiterungen usw.) zur Förderung des Fußgängerverkehrs. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 427 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 95 Aufenthaltsqualität Innenstadt 1) Die Aufenthaltsqualität in der Nürnberger Innenstadt soll mit Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung, Sa￾nierung und Möblierung der Fußgängerzone deutlich verbessert werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 428

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