Geschäftsbereich Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat V:
00180
Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die Hochschule für Musik (E2510001400U).
2) Verschiebung vom Mittelansatz um 1 Jahr von 2024 auf 2025
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
00551
Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand
des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem verschiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe
Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen
vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks.
Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standortverlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und
auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indexierung hinsichtlich Baupreissteigerungen. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2020 / 2023
366
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00827
W-LAN an ausgewählten Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von
Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von weiterer WLAN-Ausstattung für Jugendhilfe Einrichtungen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt
367
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01024
Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und
Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen
Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume
und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine
Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu
decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich.
Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch
den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert
werden.
In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll
während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während
der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden.
Der Neubau in der Fischbacher Hauptstraße 118 hat eine Brutto-Grundfläche von 2.759 m². Dieser wird auf
dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indexierung hinsichtlich Baupreissteigerungen. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2024 / 2026
368
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01053
Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen)
1) Die Maßnahme „Untere Talgasse 8, Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort“ wurde 2018
für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BICVerfahren aufgenommen. Sie umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinderund Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu
etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da
sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von
Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines
2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und
eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indizierung nicht beauftragter Leistungen um 5 % jeweils für das
Jahr 2022 und 2023, da die Kostenberechnung bereits im Jahr 2020 erstellt wurde. Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“
5) 2022 / 2025
369
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01082
Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen)
1) Die Maßnahme „Neubau Kinder- und Jugendtreff Dianastraße mit 3-gruppigem Kindergarten“ wurde 2018 für
das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BICVerfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen
Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend
räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück
im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in
der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird
in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble
besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400
m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante
Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Indexierung hinsichtlich Baupreissteigerungen. Aufgrund hoher Haushaltsreste Verschiebung von Mittelansätzen. Reduzierung der Drittmittel aufgrund des Wegfalls der Förderung
des Bundesjugendrings.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2024
01083
KiTa, Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 50 – 52, Generalsanierung
1) Die Maßnahme „Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau
wurde im Jahr 2017 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße
52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz. In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-,
52 Kindergarten- und 52 Hortplätze untergebracht. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des
Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert
werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden,
der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2024 / 2026
370
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01116
Fürther Tor, KiTa
1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern.
2) Aufgrund hoher Haushaltsreste Verschiebung von Mittelansätzen
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Spende
5) Die Maßnahme verzögert sich
01125
Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile
1) Die Maßnahme „Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinderund Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort
liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden.
Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies
übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen MaßnahmeNr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Indexierung hinsichtlich Baupreissteigerungen. Aufgrund hoher Haushaltsreste Verschiebung von Mittelansätzen
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / Verzögerung der Baufertigstellung
371
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01126
Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Preissteigerungen bei einigen Gewerken. Des Weiteren wurden
noch nicht ausgeschriebene Leistungen indiziert. Aufgrund hoher Haushaltsreste kommt es zu Verschiebungen von Mittelansätzen
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2023 / 2025
01186
Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4)
1) Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender
Einrichtung“ umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen
schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu
decken, wird der bisherige Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu
100 Kinder ersetzt. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bisherige Kindergarten Elsa-Brandström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Der geplante Neubau
für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Indexierung hinsichtlich Baupreissteigerungen. Aufgrund hoher Haushaltsreste Verschiebung von Mittelansätzen
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2023 / 2024
372
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01188
Gertrud-Steinl-Str.: Neubau Kinderkrippe und Kindergarten
(vormals: Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa)
1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der
Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten
Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung
mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden
Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im
Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend
erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, da sich in der Kostenprüfung geringere Kosten im Bereich der Beschaffung
der PV-Anlage ergeben. Aufgrund hoher Haushaltsreste Verschiebung von Mittelansätzen
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2024 / 2026
01212
Luther-King-Str.: Neubau Haus für Kinder
1) Die Maßnahme „Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Hauses für Kinder mit einer
2-gruppigen Kinderkrippe und einem 1-gruppigen Kindergarten.
Durch ein neues Wohnbaugebiet in Nürnberg-Kornburg (Bebauungsplan 4202) und damit einhergehenden
Bevölkerungszuwachs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich stark angestiegen und kann mit den vorhandenen Einrichtungen vor Ort nicht mehr gedeckt werden.
Zur Deckung des erwarteten Bedarfs ist der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung erforderlich. Das Gebäude
ist aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität in Holzbauweise geplant. Das Grundstück, auf
welchem der Neubau errichtet werden soll, ist aktuell unbebaut und liegt zwischen dem von-Nassau-Weg und
der Schenkendorfstraße im Nürnberger Ortsteil Kornburg.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2024 / 2025
373
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01232
Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa
1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen
Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wiedererrichtet werden.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistung
5) 2023 / 2025
01233
Muggenhofer Straße 120: Haus für Kinder Sanierung Wasserschaden im Erdgeschoss und im
1. Obergeschoss
1) Bei dem Objekt Muggenhofer Straße 120 handelt es sich um ein Haus für Kinder. Das Gebäude wurde 2014
durch die WBG-Kommunal errichtet und bietet im Erdgeschoss Platz für 48 Krippenkinder und im Obergeschoss Platz für 50 Kindergartenkinder.
Erdgeschoss: Aufgrund eines Schadens am Fettabscheider ist innerhalb eines unbekannten Zeitraums
Wasser über eine Fuge in den Fußbodenaufbau eingedrungen und hat sich im gesamten Erdgeschoss auf
der Ebene der Dämmung verteilt. Nach den umfassenden Voruntersuchungen über 15 Bohrungen und regelmäßigen Raumluftmessungen ist das Hochbauamt mit der hausverwaltenden Einrichtung HVE-KSV zu dem
Ergebnis gekommen, dass im Erdgeschoss der gesamte Fußbodenaufbau erneuert werden muss.
Obergeschoss: Im Technikraum (Erdgeschoss) wurde im November 2022 entlang einer Entwässerungsfallleitung Wasseraustritt festgestellt. Die hauswaltende Einrichtung HVE-KSV hat unverzüglich eine Leckageortung veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass das Werkraumbecken im Obergeschoss die Schadensursache darstellt.
Während die Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss und im Obergeschoss wird die gesamte Einrichtung in einer
angemieteten Containeranlage untergebracht. Die Containeranlage steht in der Weihergartenstraße 10. Es
wird von einer Mietdauer von 24 Monaten ausgegangen. Die Mietkosten werden im Rahmen der Maßnahme
finanziert. Nach Fertigstellung aller Arbeiten in beiden Geschossen erfolgt der Umzug aus dem Interim zurück
in die Einrichtung.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2023 / 2024
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