Geschäftsbereich Referat IV
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat IV:
00030
Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau der Johann-Pachelbel-Realschule sowie der neuen Staatliche Fachoberschule II wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) keine
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
00033
Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. -
1) Im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) ist eine vollständig gebundene, fünfzügige
Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend entstanden. Diese dient als Ersatz für die ehemalige Grundschule Schweinauer Straße (St. Leonhard). Für einen
Zeitraum von 25 Jahren werden vom ÖÖP-Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt.
2) Erhöhung der konsumtiven Gesamtkosten, aufgrund der Gebäudemanagementrate im Jahr 2027
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2014 / 2016
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) keine
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2013 / 2014
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154.-
1) Die „alte“ Bertolt-Brecht-Schule soll langfristig abgerissen werden, daher war ein Neubau erforderlich. Im
Stadtrat vom 26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage
einer Kostenberechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt,
mit der WBG-Kommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am
19.09.2018 wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer
beschlossen. Der Neubau wurde nun am 04.01.2022 durch die Stadt Nürnberg abgenommen. Seit April 2022
ist die Schule im offiziellen Betrieb am neuen Standort.
2) Änderung der Gesamtkosten aufgrund einer Erhöhung um die Gebäudemanagementrate im Jahr 2027 und
Reduzierung der Restzahlung an die WBG-K
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2022
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00154
Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der
Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen
eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. Neubau Grundschule und Hort
(ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)“.
2) Erhöhung der konsumtiven Gesamtkosten aufgrund der Gebäudemanagementrate im Jahr 2027
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig mit den Maßnahmen 00030, 00034 und 00650. -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
00179 Sigena-Gymnasium
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle
00182 Kopernikusschule
00183 Adalbert-Stifter-Schule
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) keine
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010
00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010
00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00232
Neubau Schulzentrum Südwest
1) Das Schulzentrum Südwest in der Pommernstraße 10, Gemarkung Röthenbach bei Schweinau, wurde 1977
errichtet und beheimatet das Sigmund-Schuckert-Gymnasium und die Peter-Henlein-Realschule. Aufgrund
des baulichen Zustandes des Gebäudes und der vorhandenen baulichen Schäden wird ein Ersatzneubau für
2.475 Schüler, der aus wirtschaftlichen Gründen einer Generalsanierung vorzuziehen ist, notwendig.
Die Maßnahme umfasst neben dem Neubau der Realschule und des Gymnasiums, deren Ganztagesbetreuung, eine kombinierte Schul- und Stadtteilbibliothek, die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken sowie zwei Gebäude für Sportnutzung mit sieben Übungseinheiten für den Hallensport,
Freisportanlagen und Außenanlagen.
Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs wurde als energetisches Ziel die Errichtung einer klimaneutralen
Schule im Sinne einer Null- bzw. Plusenergiebilanz mit einer sehr hohen Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativer Energien vorgegeben. Der Bau erfolgt in drei Bauabschnitten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Baupreisindexerhöhung, Kosten für Elektromobilität, Schließsystem und
einer Nachmeldung für Sportgeräte. Höhere Einzahlungen aufgrund von Zuschussbescheid vom 10.11.2022.
Verschiebung Mittelabfluss aufgrund von hohen Haushaltsresten.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG in Höhe von 64,726 Mio. €
(nachrichtlich: zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 1.356.095 €; Verrechnung mit Restschuld)
5) 2020 / 2028
00563
Max-Beckmann-Schule: Teilsanierung und Erweiterung
1) Die Max-Beckmann-Grundschule in der Beckmannstraße 2, Gemarkung Worzeldorf, besteht derzeit aus 16
Klassen und sieben Mittagsbetreuungsgruppen. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlprognosen besteht Bedarf
an diversen Erweiterungsflächen für weitere Klassen- und Fachräume sowie Mittagsbetreuungsflächen. Hieraus ergibt sich zum einen ein Erweiterungsbaubedarf von ca. 570 m² Bruttogeschossfläche. Im bestehenden
Schulgebäude besteht zudem teils erheblicher Sanierungsbedarf. Dabei ist eine hinsichtlich des Gesamtzustandes nicht erforderliche Generalsanierung durch eine Begrenzung auf Teilmaßnahmen zu vermeiden.
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (ein reiner Erweiterungsanbau und eine Aufstockung sind
jeweils ineffizient, der Generalsanierungs- und Umbaubedarf des Pausenhallen-Zwischenbaus würde neubauähnliche Kosten verursachen) ist der eingeschossige Zwischenbau abzureißen und an dessen Stelle ein
vergrößerter zweigeschossiger Neubau zu errichten. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Es entstehen Minderkosten.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2020 / 2023
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00564
Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), TH
1) Durch den erforderlichen Sanierungsbedarf der Henry-Dunant-Schule und dem gleichzeitigen Bau von neuem
Wohnraum (Quartier Wallensteinstraße) wächst auch der Bedarf an Schulraum und die Notwendigkeit einer
ausreichenden Versorgung mit Hortplätzen. Um den daraus entstehenden Bedarf abzudecken, soll in der
Erasmusstraße, eine 5-zügige Grundschule mit einem 12-gruppigen Kinderhort und einer 2-fach-Turnalle entstehen.
Der Neubau der 5-zügigen Schule im westlichen Bereich soll in flächensparender kompakter Form nach modernen pädagogischen, ökonomischen und energetischen Gesichtspunkten erfolgen. Eine kompakte Bauweise
ist wirtschaftlich und im Hinblick auf Energieverbrauch und Nachhaltigkeit vorteilhaft. Der Hort kann so auch
flächensparend in das neue Schulgebäude integriert werden. Durch die gemeinsame Unterbringung von Schule
und Hort im selben Gebäude ergeben sich Synergien; weiterhin können die Freiflächen gemeinsam genutzt
werden.
2) Mehrkosten wegen überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen in noch nicht vergebenen Gewerken. Reduzierung der Zuschusshöhe (Bescheid vom 09.12.2022).
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022/ 2026
00583
GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung
1) Das denkmalgeschützte Schulhaus der Grundschule St. Johannis liegt nordöstlich der Nürnberger Altstadt im
Stadtteil St. Johannis. Ziel der Generalsanierung ist es, das in sich geschlossene Gebäude so zu sanieren,
dass es einerseits vom Erscheinungsbild wieder dem Ursprungszustand nahekommt und andererseits einen
modernen, flexiblen Grundschulunterricht ermöglicht. Das Besondere an der Entwurfsabgabe ist, dass nicht
nur reine Unterrichtsräume verwirklicht werden sollen, sondern auch sogenannte Kombiräume. Hierbei handelt es sich vormittags um reine Unterrichtsräume, die nachmittags für die Hortbetreuung genutzt werden.
2) Verzögerungen bei der Maßnahme, daher Verschiebung der Mittel
3) vorläufige Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; voraussichtlich Tilgungszuschuss nach dem Bundesförderprogramm für
effiziente Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
5) 2024/ 2026
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00650
Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00034, 00179, 00181 bis 00183 und
01097. -
1) Am Standort Maiacher Straße soll der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit dazugehörigem 3-gruppigen
Hort, eine 6-zügige Mittelschule (mit 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine Dreifach- und
Einfachsporthalle, Außensportfläche und Außen-und Freiflächen erfolgen.
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau der Grundschule, des Hortes, der Neubau der Mittelschule
und der Einfachsporthalle. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann die bestehende Grundschule abgebrochen und es erfolgt der Neubau der Dreifachsporthalle mit Freisport- und Außenflächen.
Im Mittelfristigen Investitionsplan ist der Nominalwert (Baukosten inkl. aller Zahlungen bis Laufzeitende, z.B.
Gebäudebewirtschaftung) angesetzt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021 / 2024
Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:
01096, 01193, 01223, 01230
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig. –
01096 Löbleinstraße 10: HSG Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2023/ 2024
01193 Grimmstraße 16: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2022/ 2024
01223 Herriedener Straße 29: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2024/ 2025
01230 Motterstraße 3: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2023/ 2024
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00756
GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA
1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten
Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und
einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und
den Neubau einer 3-fach-Sporthalle. Des Weiteren wird das am angrenzenden Grundstück bestehende Container-Hortprovisorium umgenutzt für KiGa-Weiternutzung bis zur Umsetzung der Kita „Neue Mitte Thon“. Aufgrund von Kapazitätsausweitung bis zur Inbetriebnahme der GS Forchheimer wird das Container-Schulprovisorium baubegleitend erhalten. Die Schule erhält zudem eine BOS-Anlage, zur Verstärkung des Behördenfunkes. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen in den noch nicht
vergebenen Gewerken und Verschiebung der Mittel wegen hoher Haushaltsreste.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2025
00804
Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombiplätzen
- Deckungsfähig mit Maßnahme 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort).
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Baupreisindexerhöhung und einer Nachmeldung für Sportgeräte des
Weiteren Verschiebung Mittelabfluss wegen hoher Haushaltsreste
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2025
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00825
Bismarckschule: Sanierung Dach/Fassade/Fenster
1) Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20, Gemarkung Schoppershof, gehört zu den bedeutendsten Bauten
des Jugendstils in Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902 bis 1904 errichtet.
Die massiven Schäden der Bausubstanz, insbesondere an der Fassade und am Dach, erfordern eine umfassende Sanierung der Schule. Bereits 2017/2018 wurden die dringendst notwendigen und nicht aufschiebbaren Sofortmaßnahmen im Bereich der Giebel und Ziergiebel umgesetzt, um die daraus resultierende Sicherheitsgefahr abzuwenden. Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb statt; es müssen jedoch Klassenzimmer ausgelagert werden. Die Kosten für das Ausweichquartier sind in den Kosten der Maßnahme enthalten.
2) Anpassung des Mittelabflusses wegen Haushaltsreste
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021 / 2023
357
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00862
IT-Strategie an Schulen
1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Das Referat für Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen
Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu
öffnen:
Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung
im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen.
Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie.
Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts.
Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter
Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz.
Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb.
Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen.
Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Rechenzentren.
Leihgeräte und Lehrerendgeräte (Corona-Sonderbudgets)
2) Aufgrund von hohen Haushaltsresten erfolgte eine Verschiebung der Mittelansätze
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel werden aus folgenden Förderprogrammen erwartet: „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser“ (GWLANR), „Richtlinie für die Gewährung von
Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“, „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ und „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe). Weitere Förderprogramme sind aktuell angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht worden.
5) 2018 / 2024
358
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00871
Gertrud-Steinl-Straße: Neubau GS (5) mit Hort
1) Zur Abmilderung des bestehenden Raummangels in der Nürnberger Südstadt bietet sich ein vorgezogener
Baubeginn der geplanten 5-zügigen Grundschule (Kombieinrichtung mit 500 Plätzen) an der Brunecker
Straße. Die separat zu errichtende 2fach-Sporthalle ist hiervon ausgenommen und wird voraussichtlich zeitversetzt später in Betrieb gehen können.
2) Nachdem bisher noch keine Kostenberechnung sowie die schulaufsichtliche Genehmigung und der Zuschussbescheid fehlen, wurden die Mittelansätze wegen hoher Haushaltsreste verschoben. Neuberechnung
der Zuschusshöhe
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2024 / 2026
01006
Integrierte Fachunterrichtsräume
1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind
von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand
von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie
hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg
im Arbeitsleben ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen
eine vierte Kulturtechnik dar.
Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Mit dem Schwerpunkt auf Vernetzung von
Theorie und Praxis soll an berufsqualifizierenden Schulen eine zeitgemäße Einrichtung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) optimiert und etabliert werden.
2) Aufgrund von hohen Haushaltsresten erfolgte eine Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel aus der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“
und aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“.
5) 2018 / 2024
359
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01025
Neues Gymnasium, Schulerweiterung ÖÖP
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 wurde die WBG Kommunal GmbH mit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens für die o.g. Maßnahme beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der
WBG K die Planungen für Sanierung und Erweiterung im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
weiter voranzutreiben. Der Vertragsschluss erfolgte im Juni 2023.
2) Erhöhung der Gesamtkosten. Anpassung an den Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2023 / 2028
01026
Martin-Behaim-Gymnasium: Ersatzneubau ÖÖP
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2019 wurde die WBG Kommunal GmbH mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs für die o.g. Maßnahme beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der
WBG-K die Planungen für den Neubau im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft weiter voranzutreiben.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Nachmeldung von Ausstattung, Sportgeräten und Kunst am Bau. Anpassung an den Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, KfW-Förderung
5) 2022 / 2026
360
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01027
GS Forchheimer Straße, Neubau
1) In der Forchheimer Straße, im nordöstlichen Stadtgebiet soll wegen der Neuaufteilung der Schulsprengel sowie den prognostizierten künftigen Schülerzahlen und den daraus entstehenden Betreuungsbedarf eine weitere Grundschule auf einem bislang unbebauten Grundstück entstehen.
Der Neubau umfasst eine fünfzügige Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) für jeweils 500 Kinder. Die innere Organisation sieht ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot vor. Dies ermöglicht wechselseitige Raumnutzungen und die
Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude und soll damit organisatorische sowie pädagogische
„Brüche" für die Kinder vermeiden bzw. minimieren.
Aufgrund der Vorgaben im Bebauungsplan steht nur ein kleines Baufeld zur Verfügung. Deswegen soll die für
die Grundschule notwendige Sporthallenkapazität auf dem Gelände des TSV Johannis 1883 als Teil eines
separat zu planenden Projektes mit angeordnet werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen von noch nicht vergebenen Gewerken und Nachmeldung für Sportgeräte. Anpassung des Mittelabflusses wegen hoher Haushaltsreste.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
(nachrichtlich: zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 3.200.000 €; Verrechnung mit Restschuld)
5) 2022 / 2024
01097
Tiefes Feld ÖPP: Bildungsstandort
1) Am Standort Tiefes Feld an der neuen Rothenburger Straße soll der Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums
mit Ganztagsbetreuung und mit Sporthallen, Außensportanlagen, Außen- und Freiflächen erfolgen.
Ebenfalls soll am Standort ein Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Betreuungsangebot gemäß der Konzeption „Nürnberger Weg“ mit bis zu 400 Ganztagesplätzen als Kombieinrichtung (kooperative Ganztageseinrichtung) sowie eigenständigen Außen- und Freiflächen errichtet werden. Die Nutzung der Sporthallen und
Außensportanlagen erfolgt synergetisch mit dem Gymnasium.
Die Inbetriebnahme des Gebäudes für das geplante Gymnasium ist noch offen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) noch offen
361
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01129
Henry-Dunant: Interim GS/ Ersatz Hort
1) Die Henry-Dunant-Schule soll erweitert werden um den prognostizierten künftigen Schülerzahlen und dem
daraus entstehenden Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Im Vorgriff auf den zu errichtenden Erweiterungsbau ist für die Abdeckung des dringenden Bedarfs ein temporärer Interimsbau für die Dauer von ca. 2 Jahren
notwendig. Ab September 2024 sollen die Bedarfe durch den Grundschul- bzw. Kita-Neubau abgedeckt werden.
Als Interim wird ein 1.166 m² Bruttogeschossfläche großes, dreigeschossiges Containergebäude auf Fertigteilfundamenten errichtet, das anschließend durch die Stadt angemietet wird.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022/ 2024
01140
Neubau GS Reutersbrunnenstraße
1) Am Standort Reutersbrunnenstraße bietet sich zur Abmilderung der bestehenden Raumbedarfe im Grundschulbereich des Nürnberger Westens ein Vorziehen des geplanten Erweiterungsbaus in Modulbauweise für
8 Klassen und 150 Hortplätze auf dem angrenzenden Grundstück der ehemaligen Feuerwache 1 an.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Baupreisindexerhöhung und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021 / 2024
362
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01145
Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS
1) Die Ludwig-Uhland-Grundschule ist derzeit zusammen mit der Ludwig-Uhland-Mittelschule in einem Gebäude
untergebracht. Am bestehenden Schulstandort wird für die Grundschule ein eigenes Gebäude errichtet. Insgesamt werden 400 Kinder in 16 Klassen untergebracht.
Der Neubau wird auf dem bestehenden Schulhof der Ludwig-Uhland-Schule errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Durch die Verortung der Grundschule im Neubau erhält auch das Bestandsgebäude zusätzliche Kapazitäten für den künftig dort allein untergebrachten Mittelschulzweig. Der Entwurf sieht
eine viergeschossige Bauweise plus Dachgeschoss mit flachem Neigungswinkel unter weitestgehender Erhaltung des Baumbestandes im südlichen Teil des Schulhofs vor. Das neue Gebäude ist speziell und in Abstimmung mit der Schulverwaltung der Stadt Nürnberg auf die Bedürfnisse der Jahrgänge 1-4 abgestimmt. Im Anschluss an die Neubaumaßnahme ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes geplant. Hierfür wird
vorab das Schulgebäude Pilotystraße als Interimsstandort saniert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen bei noch nicht ausgeschriebenen Gewerken und Nachmeldung für Sportgeräte. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2024
01146
Pilotystr.4: Inst.u.Teilumbau Interim MS
1) Das Schulgebäude der Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ist in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf u. a. aus statischen Gründen einer Generalsanierung. Die Generalsanierung des denkmalgeschützten
Schulhauses in der Uhlandstraße wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Da die umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen können, ist für die Zeit dieser Arbeiten ein Ausweichquartier
erforderlich. Mit dem derzeitig leerstehenden Bestandsgebäude der ehemaligen B7 in der Pilotystraße 4 konnte
ein Ausweichstandort gefunden werden. Bevor die Uhlandschule jedoch dort einziehen kann, sind einige Umbauten und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wg. überdurchschnittlicher Baupreissteigerungen bei noch nicht vergebenen Gewerken. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2024
363
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01152
Breslauer Straße: Neubau FOS/BOS B13 (Anpassung WBG-K)
1) Aufgrund des hohen Raumbedarfs im Bereich der Innenstadtgymnasien durch die Wiedereinführung des G9
soll das Schulhaus Rollnerstraße 15 zukünftig Schulräume für die Innenstadtgymnasien in der Umgebung der
nördlichen Altstadt bieten. Dazu ist der Auszug der BON (B13) und die Einrichtung eine neuen Schulstandorts
notwendig.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von detaillierter Planungen, Anpassung des Mittelabflusses und Reduzierung der Einzahlungserwartung an den Bescheid vom 20.07.2023
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2025
01165
Schulzentrum Breslauer Straße (ÖÖP)
1) Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums und einer 5-zügigen Realschule um den Bedarf des Geschäftsbereichs
Schule und Sport zu realisieren. Vorab werden Berater beauftragt, die eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
erstellen um damit einen Grundsatzbeschluss zum Start des Vergabeverfahrens zu erwirken.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von detaillierter Planungen und Anpassung des Mittelabflusses
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Höhe geschätzt
5) 2022 / Gymnasium 2027, Realschule 2028
01187
Wiederaufbau Yachtclub Nürnberg: Investitionszuschuss
1) In der Sportkommission vom 25.06.2021 und im Ausschuss für Recht, Wissenschaft und Arbeit am
07.07.2021 wurde empfohlen einen Investitionszuschuss an den Yacht-Club Nürnberg (YCN) in Höhe von
1,6 Mio. € über drei Jahre auszureichen. Das Clubhaus des YCN am Dutzendteich muss aufgrund eines Pilzbefalls des Tragwerks abgerissen und neu aufgebaut werden.
2) Anpassung des Mittelabflusses wg. noch nicht vorliegender Baugenehmigung
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
364
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01239
Freibad Bayern 07 Generalsanierung: Investitionszuschuss
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 wurde beschlossen, dass eine Bewerbung zum Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolgen soll. Die Maßnahme wurde ausgewählt und ein Förderbescheid erteilt.
Die geplante Generalsanierung des Freibads Bayern 07 umfasst:
• die nachhaltige Sanierung hochgradig undichter und defekter Keramikbecken durch den Einbau von Edelstahlbecken
• Herstellen von Barrierefreiheit vom Zugang bis zu den Beckeneinstiegen
• Umfeldmaßnahmen (alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens und
der Inbetriebnahme des Freibades und der darin befindlichen technischen Anlagen erforderlich sind)
• Fokus auf ökologische Schwerpunkte (angestrebter Anteil Erneuerbarer Energien ca. 100%; Wasserverbrauch und Betriebsmittel (Chemikalien) werden durch Reduzierung der Volumen-ströme deutlich gesenkt)
Ohne zeitnahe Generalsanierung, welche der gemeinnützige Sportverein (Schwimmerbund Bayern 07 e.V.)
nur mit dem Förderprogramm stemmen kann, scheint eine Schließung in den nächsten Jahren unvermeidbar.
Das Freibad soll jedoch als unverzichtbares zentrumsnahes Naherholungsgebiet sowie als wichtiger Ort der
Begegnung und Bewegung für Menschen aller Art aufrecht erhalten werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Förderung aus dem Bundesprogramm Sport, Jugend, Kultur
5) nicht relevant
01282
Dürer Gymnasium Neubau Mensa: Investitionszuschuss
1) Das Dürer Gymnasium benötigt aufgrund von räumlicher Enge größere Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung und zusätzliche Räume für die Ganztagsbetreuung. Ebenfalls werden am benachbarten Förderzentrum
an der Bärenschanze Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung benötigt.
Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss an den Baukosten des Investors. Die Födermittel nach Art. 10 BayFAG werden zusätzlich weitergereicht. Nach Fertigstellung mietet die Stadt Nürnberg
die Räumlichkeiten an.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Förderung nach Art. 10 BayFAG
5) nicht relevant
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