Geschäftsbereich Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VII:
00161
Veräußerung von Grundvermögen
1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet.
Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.
2) keine
3) nicht relevant
4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen
5) nicht relevant
00677
Grundstückskäufe Umlegungsausschuss
1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff
BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Verwirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen möglichen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe
getätigt werden.
Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge
nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemessene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik
sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufgaben der kommunalen Zukunftssicherung.
Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die
Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die
Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb.
2) Erhöhung der Gesamtkosten bzw. der jährlichen Ansätze auf 3,5 Mio. € aufgrund von notwendigen Grundstückskäufen des Umlegungsausschusses.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
388
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01029
Palmenhof: KiTa und Wohnungen
1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91
Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert.
Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeigneter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden.
Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der später von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Palmenhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden.
Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, werden über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Gebäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach BayFAG
5) 2020 / 2023
01185
Sanierung Volksfestplatz
1) Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bei Volksfesten ist vorgesehen, im Rahmen einer notwendigen Teilsanierung des Volksfestplatzes diejenigen Bereiche des Platzes wiederherzustellen, auf denen Fahrgeschäfte mit
einem hohen Lasteintrag aufgestellt werden. Im Zuge dessen sollen zudem defekte Entwässerungseinrichtungen erneuert werden, ohne das bestehende Entwässerungskonzept zu verändern. Des Weiteren wird die bestehende Beleuchtung auf der gesamten Fläche des Volksfestplatzes gegen eine energiesparende und
schnell hochfahrende LED Beleuchtung ausgetauscht. Die Bauherrenfunktion hat das Marktamt der Stadt
Nürnberg, dem der Volksfestplatz vermögensrechtlich zugeordnet ist. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2022
ausgeschrieben und vergeben werden. Anschließend soll die Sanierung in Teilabschnitten im Jahr 2023 erfolgen. Vorsorglich sind auch Zeitfenster im Jahr 2024 reserviert. Die Durchführung der Volksfeste soll dabei
gewährleistet werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen verschiedenen zusätzlichen notwendigen Maßnahmen.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2023 / 2024
389
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01286
Gewerbehof
1) Bei einem Gewerbehof handelt es sich um ein in der Regel mehrgeschossiges Gebäude bzw. einen Gebäudekomplex, in dem mehrere, voneinander unabhängige, kleine und mittlere Gewerbebetriebe i.S. einer
Standortgemeinschaft ansässig sind. Die Betriebe gehören typischerweise unterschiedlichen Branchen bzw.
Wirtschaftszweigen an. Gewerbehöfe werden von einer Trägergesellschaft einheitlich verwaltet; die Ansiedlung der einzelnen Betriebe erfolgt auf Mietbasis.
Ziel der Errichtung eines Gewerbehofs in Nürnberg ist es, für kleine und mittlere Betriebe aus Handwerk und
produzierendem Gewerbe ein Angebot an geeigneten innerstädtischen Standorten zu schaffen. Für diese Unternehmen wird es im Stadtgebiet Nürnberg immer schwieriger, geeignete und bezahlbare Flächen für ihren
Betrieb zu finden mit der Konsequenz, dass die für die Nürnberger Wirtschaftsstruktur elementar wichtigen
Handwerksbetriebe in zunehmendem Maße auf Standorte im Umland ausweichen, also abwandern.
Es ist eine Realisierung ggf. in Kooperation mit einem Investor geplant. Vorerst werden Planungsmittel zur
Verfügung gestellt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2025
01231
Interimsbauten Kongresshalle Volksfeste
1) Für die Zeit des Umbaus des Kongresshallenrundbaus benötigen der Schaustellerverband und die Sicherheitskräfte im Hinblick auf die Durchführung der Volksfeste ein Interimsgebäude direkt am Volksfestplatz. In
Betracht kommt eine Fläche südlich der Kongresshalle. Als Interimsgebäude sind Container sowie die Anmietung einer Lagerhalle geplant. Ein Teil der erforderlichen Mittel ist bereits in den regulären Grunderwerbsansätzen geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Nachträgen und zusätzlichen notwendigen Maßnahmen
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2023
390