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← Haushaltsplan 2024 – Band 1

Geschäftsbereich Referat VI

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 438–439 · Seiten 438–439 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VI: 64 Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale) 1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereit￾gestellt werden. Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 we￾gen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen. 2) Reduzierung des Ansatzes wegen ausgabebegrenzender Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 434 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 65 U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale) - Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse er￾höhen die Auszahlungsansätze. - 1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (ein￾schließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen. Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer be￾reits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter die￾ser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermie￾den werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist. Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversor￾gung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicher￾heit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. 2) Reduzierung des Ansatzes 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen „Zutrittskontrolle Vollausbau U-Bahnhöfe“ und „Erneuerung Fördertechnik U-Bahn“ aus der Pauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt. 3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung 4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben. 94 Klimaneutralität Bestandsgebäude 1) Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzfahrplans bei der Stadtverwaltung der Stadt Nürnberg gefasst. Mit Beschluss vom 19.07.2023 hat der Stadtrat das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 be￾kräftigt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf Maßnahmen des Umsetzungsplanes zur Klimaneutralität des städti￾schen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadt￾verwaltung ist. Die Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude enthält konsumtive und investive Maßnah￾men ab 50.000 EUR bis 2.000.000 EUR für Vorhaben, bei welchen die Aspekte der Energieeinsparung und des Klimaschutzes im Vordergrund stehen. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt zur Vermeidung von Haushaltsresten auf 35 % im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 435

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