HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2024 – Band 1

Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 445–447 · Seiten 445–447 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Er￾gebnishaushalt veranschlagt. Zur Reduzierung von Haushaltsresten erfolgt die Veranschlagung der Haus￾haltsmittel auf 35% im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr. 2) Erhöhung des Jahresprogrammes 2024 mit Priorisierung und Fokussierung auf Maßnahmen der Hochbau￾Baupauschale 2024 zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der Betriebssicherheit. Zusätzlich Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Ansatzerhöhung für 2024 durch Mehrkosten bei 3 Maßnahmen. Liste der Einzelmaß￾nahmen im Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen. 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen. Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermö￾gensgegenstand 1. selbstständig nutzbar ist und 2. dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt. Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen). Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Auf￾wendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen. Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte Schulen“. 2) Erhöhung des prozentual gekürzten Ansatzes in 2024 3) nicht relevant 4) keine 441 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 05 Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen (externe Kostendecker) Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) Reduzierung des Ansatzes in 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für denkmalpflegerische Baumaßnahmen von nicht-städtischen Baudenkmälern. Es wird nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst. Dieser berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Ge￾bäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde. 2) Reduzierung des Ansatzes in 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 442 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Die Mittel für 2024 in Höhe von 15.769 T€ (ohne Einzahlungen) teilen sich wie folgt auf: Hochbauamt 5.065 T€ Ref. I/II 1.000 T€ WBG-K 1.500 T€ Ref. VI 5.348 T€ SÖR 2.856 T€ Die Maßnahme Opernhaus ist mit insg. 30,6 Mio. € in den Jahren 2024-2027 (2024: 2,7 Mio. €, 2025: 5,4 Mio. €, 2026: 9 Mio. € und 2027: 13,5 Mio. €) eingeplant. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach FAG 443

Download ↓