Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
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Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Zur Reduzierung von Haushaltsresten erfolgt die Veranschlagung der Haushaltsmittel auf 35% im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr.
2) Erhöhung des Jahresprogrammes 2024 mit Priorisierung und Fokussierung auf Maßnahmen der HochbauBaupauschale 2024 zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der Betriebssicherheit. Zusätzlich Erhöhung der
Gesamtkosten aufgrund Ansatzerhöhung für 2024 durch Mehrkosten bei 3 Maßnahmen. Liste der Einzelmaßnahmen im Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen.
Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermögensgegenstand
1. selbstständig nutzbar ist und
2. dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt.
Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches
Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen).
Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich
um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Aufwendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen.
Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte
Schulen“.
2) Erhöhung des prozentual gekürzten Ansatzes in 2024
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen
(externe Kostendecker)
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im
MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).
2) Reduzierung des Ansatzes in 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) nicht relevant
4) keine
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Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für denkmalpflegerische Baumaßnahmen von nicht-städtischen Baudenkmälern. Es
wird nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst. Dieser berechnet sich aus den
tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
2) Reduzierung des Ansatzes in 2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt.
1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen
und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können.
Die Mittel für 2024 in Höhe von 15.769 T€ (ohne Einzahlungen) teilen sich wie folgt auf:
Hochbauamt 5.065 T€
Ref. I/II 1.000 T€
WBG-K 1.500 T€
Ref. VI 5.348 T€
SÖR 2.856 T€
Die Maßnahme Opernhaus ist mit insg. 30,6 Mio. € in den Jahren 2024-2027 (2024: 2,7 Mio. €, 2025: 5,4 Mio.
€, 2026: 9 Mio. € und 2027: 13,5 Mio. €) eingeplant.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs.
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach FAG
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