HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2025 – Band 1

J.3.2 Investitonsprogramm

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 242–469 · Seiten 242–469 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 244–246
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 247–413
  3. Liste S. 248–319
  4. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 248
  5. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 248–251
  6. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 252–269
  7. Geschäftsbereich Referat I/II S. 270–273
  8. Geschäftsbereich Referat III S. 274
  9. Geschäftsbereich Referat IV S. 274–288
  10. Geschäftsbereich Referat V S. 289–295
  11. Geschäftsbereich Referat VI S. 296–302
  12. Geschäftsbereich Referat VII S. 303–304
  13. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 305–319
  14. Erläuterungen S. 320–413
  15. Geschäftsbereich Oberbürgermeister: S. 320
  16. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 321–327
  17. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 328–354
  18. Geschäftsbereich Referat I/II S. 355–361
  19. Geschäftsbereich Referat III S. 362
  20. Geschäftsbereich Referat IV S. 363–382
  21. Geschäftsbereich Referat V S. 383–393
  22. Geschäftsbereich Referat VI S. 394–406
  23. Geschäftsbereich Referat VII S. 407–408
  24. Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen S. 409–413
  25. Liste der Pauschalen S. 414–465
  26. Liste S. 415–436
  27. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 415
  28. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 415
  29. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 415–426
  30. Geschäftsbereich Referat I/II S. 427
  31. Geschäftsbereich Referat III S. 427
  32. Geschäftsbereich Referat IV S. 428–429
  33. Geschäftsbereich Referat V S. 430
  34. Geschäftsbereich Referat VI S. 430
  35. Geschäftsbereich Referat VII S. 431–434
  36. Geschäftsbereichs-/Referatsübergreifende Maßnahmen S. 435–436
  37. Erläuterungen S. 437–465
  38. Geschäftsbereich Oberbürgermeister S. 437
  39. Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin S. 437
  40. Geschäftsbereich 3. Bürgermeister S. 438–449
  41. Geschäftsbereich Referat I/II S. 450
  42. Geschäftsbereich Referat III S. 451
  43. Geschäftsbereich Referat IV S. 452–453
  44. Geschäftsbereich Referat V S. 454–455
  45. Geschäftsbereich Referat VI S. 456–457
  46. häftsbereich Referat VII S. 458–462
  47. Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen S. 463–465
  48. Hochbau Baupauschale S. 466–468
  49. Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste S. 469

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt.  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2025 - 2028 wurde auf der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berück￾sichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Ei￾genmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Refera￾ten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 750.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 750.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlau￾fen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufen￾den Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sach￾aufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schulden￾dienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebüh￾ren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schulden￾dienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. Baubeginn und Baufertigstellung Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden, werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufge￾nommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die 238 Aufnahme in das Investitionsprogramm („grüne Liste“) erfolgen. Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 239

Download ↓