Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
03
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 750 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Zur Reduzierung von Haushaltsresten erfolgt die Veranschlagung der Haushaltsmittel auf 35% im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs mit Priorisierung und Fokussierung auf Maßnahmen der Hochbau-Baupauschale 2025 zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der Betriebssicherheit. Liste der Einzelmaßnahmen im
Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen.
3) Kostenschätzung
4) keine
04
Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen.
Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermögensgegenstand selbstständig nutzbar ist und dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt.
Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches
Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen).
Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich
um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Aufwendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen.
2) Erhöhung des Ansatzes in 2025
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
05
Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen (externe Kostendecker)
Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im
MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).
2) dauerhafte Erhöhung
3) nicht relevant
4) keine
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Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für denkmalpflegerische Baumaßnahmen von nicht-städtischen Baudenkmälern. Es
wird nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst. Dieser berechnet sich aus den
tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen
und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können.
Die Mittel für 2025 in Höhe von 21.699 T€ teilen sich wie folgt auf:
Hochbauamt 13.711 T€
Ref. I/II 1.150 T€
WBG-K 1.500 T€
Ref. VI 2.463 T€
SÖR 2.875 T€
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs.
3) nicht relevant
4) keine
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