Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und BAYFAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 80 % der Gesamtkosten.
5) 2020 / 2030 (in Abhängigkeit vom ergänzenden Planfeststellungsverfahren)
00059
Bayernstraße
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der
gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett
erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG und BAYFAG.
5) 2017 / 2026
324
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig.
00608
Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt
1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht
ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung
von Rückhalteraum im Oberlauf vor.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuschuss Wasserwirtschaftsamt
5) 2018 / 2025
325
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00628
Stadtumlandbahn: Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss der auf die Stadt
entfallenden Umlagen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) Nur Planungskosten
00654
Obstmarkt: Umgestaltung
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
5) Realisierung ab 2024
326
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden.
Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/ Wiener Straße“ (837) und „Königshof/ Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876), „Brücken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) und „BW 1.200 FSW ü SWT Abfahrtsrampe auf SWT“ (1021)
als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert.
Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieurdienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund übergeordneter Kosten und Preisgleitung für laufende Verträge. Außerdem ergeben sich Änderungen beim geplanten Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2016 / 2026ff
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen,
vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den
Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität
gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund Ausgliederung der Maßnahme: Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 1 MIP Nr. 01104, sowie Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt.
327
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme
wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) KAG-Beiträge
5) Realisierung ab 2026
00817
Gebersdorfer Str. zw. Rangau- und Felsenstr.
1) Die Gebersdorfer Straße ist eine einbahnige, 2-streifige Staatsstraße (St 2407) und verläuft zwischen der Rothenburger Straße (Staatsstraße St 2245) im Nordwesten und der Ansbacher Straße (Bundesstraße B14) im
Südosten. Die Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist daher dringend ein Straßenaufbau entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen erforderlich. Außerdem ist die Entwässerung an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Durch die fehlenden Radverkehrsanlagen benutzen die Radfahrer die schmalen
Gehwege in beiden Richtungen, was zu gefährlichen Situationen führt. Im Bereich der Bushaltestellen fehlen
ausreichende Flächen für die wartenden Fahrgäste. Gehwege fehlen in Teilbereichen der Strecke auf einer
Seite. Neben dem Ausbau der Straße, sind verschiedene Verbesserungen für den Radverkehr und für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant. Außerdem erfolgt der Bau einer Lichtsignalanlage.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2022 / 2025
328
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00836
Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und
verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
2) Minderkosten da sich der erwartete Sanierungsumfang am Ben-Gurion-Ring verringert. Mehreinnahmen aufgrund höherer Finanzierungszusage und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung von Investoren
5) 2019 / 2026 ff.
00872
BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr.
1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und
der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967
und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne
auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für
die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu
sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne
ist nicht Teil der Maßnahme.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2020 / 2027
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00875
Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und
Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden
müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu
wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als
Einzelmaßnahme ausgegliedert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund Kostenberechnung nach Entwurfsplanung. Daneben hat sich der Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund und Land
5) 2021 / 2028 ff.
00876
Brücke FSW über MDK und SWT
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die
Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung
nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden müssen. Zur Maßnahme
gehört die Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen
einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem
Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als Einzelmaßnahme
ausgegliedert.
2) Minderung der Gesamtkosten und Einzahlungen aufgrund Aktualisierung der Ist-Indizierung und Anpassung
an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund und Land
5) 2021 / 2026 ff.
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00897
Neubau FWGH Buch
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Buch am Hofwiesenweg
8 wird hinter dem Bestandsgebäude ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz für das Feuerwehrfahrzeug, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in elementierter Betonfertigteilbauweise
mit vorgesetzter Wärmedämmung und Mauerwerksvorsatzschale geplant.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zum Hofwiesenweg. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Das Notstromaggregat zur Sicherstellung des
Weiterbetriebs des FWGH im Katastrophenfall wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl
ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro,
eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum
und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt.
2) Die Maßnahme ist voll finanziert.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2024
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01018
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der FFW Nürnberg-Katzwang wird in der Strawinskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum
errichtet.
Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in
Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöhter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenen Baupreis-Index; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2024 / 2027
01035
Radweg Oelser Straße
1) Eine Radwegeverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegnitzer
Straße wird seit langem von vielen Bürgern gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend
durch die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Letzteres ist
größtenteils Privatfläche und die vorhandene Wegeverbindung ist baulich in einem desolaten Zustand. Eine
direkte und gut ausgebaute Verbindung entlang der Oelser Straße ist nicht vorhanden.
2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Sonderzahlungen des staatlichen Bauamts Nürnberg
5) 2025 / 2026
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01039
Geh- und Radwegebrücke Nordring BP 4525
1) Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie
ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“
und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen Wohngebiete Nürnbergs an das Naherholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung wird
dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Gehund Radwege zwischen dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen.
2) Aufgrund der angespannten Haushaltslage und knappen Personalressourcen soll die Maßnahme um 2 Jahre
verschoben werden.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
„Kommunalrichtlinie“
5) 2027 / 2028
01067
BW 1.428 Brücke Rennmühlstraße
1) Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindeverbindungsstraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang, sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach. Besagte Brücke befindet sich derzeitig
in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,4 auf. Sie ist auf 12t beschränkt und
die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor.
Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.
2) Aufgrund günstigerer Submissionsergebnisse reduzieren sich die Gesamtkosten. In Folge dessen wird mit
einer geringeren Zuwendung gerechnet. Der Mittelabfluss wird an den voraussichtlichen Bedarf angepasst
3) Kostenberechnung
4) GVFG Mittel Land
5) 2024 / 2027
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01104
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 1
1) Der Spielplatz in der Grünanlage Luitpoldhain ist für die Nürnberger Südstadt ein wichtiger Erholungsort und
dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Spielbereich ist nach zeitgemäßen Ansprüchen und Anforderungen mit einem inklusiven Ansatz zu überplanen und zu sanieren. Im 1. Bauabschnitt soll der Parkplatz, sich
an der Bayernstraße an das Areal anschließt, großflächig entsiegelt und zu einer multifunktionalen Sport- und
Aktionsfläche umgebaut werden. Für den Aufenthalt im Schatten ist ein Pavillon mit Sitzgelegenheiten und
Trinkbrunnen geplant. Das Parkplatzangebot wird modernisiert.
2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus dem Masterplan Freiraum MIP Nr. 00714.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2027 / 2028ff
01108
Neubau Grünanlage Züricher Park
1) Die U-Bahnlinie U3 in Nürnberg wurde um die Haltestelle „Großreuth“ in Richtung Südwesten verlängert. Um
den Impuls durch die neue Haltestelle auch stadtplanerisch zu nutzen, sieht der für diesen Bereich geltende
Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“ die Ergänzung der bestehenden Wohnbebauung mit weiteren Gebäuden für Wohnen und Gewerbe sowie den Bau eines zentralen Platzes und eines Parks mit zwei öffentlichen Spielplätzen vor. Der Park ist in zwei Bereiche eingeteilt, einen intensiver zu konzipierenden, der auch
die beiden Spielplätze enthält und einen extensiver zu gestaltenden. Der Park soll den Bewohnern, der bereits bestehenden und der neuen Wohnbebauung Raum für Naturerleben und Freizeitgestaltung bieten und
die Anziehungswirkung der neuen U-Bahnhaltestelle unterstützen, um ein neues Zentrum des Stadtteils zu
schaffen. Der Neubau der Grünanlage Züricher Park ist ein Projekt des Masterplan Freiraums (714).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
5) 2022 / 2025
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01114
Grünanlage Helmut-Herold-Platz / Spielplatz Frankenstr.
1) Der Helmut-Herold-Platz ist Teil des Stadterneuerungsgebietes Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus. In Abstimmung mit Stpl und J wurde der Helmut-Herold-Platz mit dem gegenüberliegenden Spielplatz "Frankenstraße" priorisiert und soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitäten entwickelt werden. Der Spielplatz soll neu konzipiert werden, der Helmut-Herold-Platz aufgewertet werden und die Frankenstraße als verbindendes Element in einen Fußgängerbereich umgebaut werden, um die Fläche und Aufenthaltsqualität und die Biodiversität zu vergrößern. Durch die Gesamtheit der Maßnahmen sollen die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet verbessert werden. Die Aufwertung des Helmut-HeroldPlatzes wird aus dem Stadterneuerungsansatz „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ aus Transparenzgründen
ausgegliedert und separat dargestellt
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Stadterneuerungsmittel Bund und Land im Programm „Investitionspakt Sportstätten“ und Kostenbeteiligung
des Anliegers gemäß Nutzungsvereinbarung.
5) 2022 / 2025
01124
Schnittstellensoftware ELDIS 3By
1) Nach Absprache mit dem StMl und den anderen bayerischen Leitstellen wurde der langjährigen Forderung
nach einem Schnittstellenmanagement zwischen dem Einsatzleitsystem ELDIS 3By und externen Anwendungen nachgekommen. Die Installation der nötigen Software (Übernahme der „Gatekeeper-Funktion“ durch einen Drittanbieter) kann nach Vorgaben des StMl nur in einer ILS vorgenommen werden, welche nach ISO
27001 auf der Basis BSI Grundschutz zertifiziert ist. Dies werden zunächst nur die Standorte München und
Nürnberg sein. Geplant ist deshalb eine gemeinsame Beschaffung der Städte München und Nürnberg unter
Federführung der Zentralen Dienste der Stadt Nürnberg. Dazu wurde in 2019 eine Kooperationsvereinbarung
für den Bereich der Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung, zwischen den Städten Nürnberg, Augsburg und München geschlossen. Die Städte Nürnberg und München stellen den Zugang dann im weiteren
Verlauf allen anderen bayerischen Leitstellen zur Verfügung. An die Zurverfügungstellung eines Zugangs
auch für andere ILS sind auch die erwarteten Fördergelder des Freistaats gekoppelt. Die Schaffung des
Schnittstellenmanagements ist für den Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg essentiell. Die Anbindung
weiterer dringend benötigter Softwarelösungen ist ansonsten nicht möglich.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Das StMl hat eine Förderung der Investitionen in Aussicht gestellt. Die laufenden Kosten werden in die Finanzierungsverhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes eingebracht.
5) nicht relevant
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01143
Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus Tiergarten
1) Das Bestandsgebäude ist weitestgehend nicht gedämmt, was u.a. zu massiven Feuchteschäden an den Außenwänden geführt hat. An der Südfassade sind die Fußpunkte der Stützen durch Korrosion stark geschädigt.
An den Innenwänden und diversen Betonbauteilen zeichnen sich deutliche Risse ab. Die Baukonstruktion,
das Tragwerk und die Standsicherheit müssen daher in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen untersucht und überprüft werden.
Im Rahmen der notwendigen Sanierung des Hauptgebäudes wird außerdem die Fläche für die Tierhaltung
deutlich erweitert, da sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Hierfür ist im Süden ein Anbau geplant, der die Bewegungsfläche für die Giraffen erweitert.
Da der Tiergarten das Ziel hat, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, ist eine hocheffiziente energetische Sanierung des Bestandsgebäudes geplant.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zweckgebundene Spenden und Bundesfördermittel für energieeffiziente Gebäude
5) 2024 / 2026
01151
Minervastraße Tram Verlängerung
1) Die Straßenbahnneubaustrecke im Abschnitt Minervastraße und südliche Dianastraße ist Teil des Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) der Stadt Nürnberg. Die Neubaustrecke stellt einen wichtigen Lückenschluss
zwischen den Haltestellen der Linie 5 im Bereich Julius-Loßmann-Straße/Finkenbrunn und der Endhaltestelle
der Linie 4 im Bereich des Heisterstegs/Löffelholzstraße dar.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land)
5) 2025 / 2027
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01156
Bruneckerstr. Verlängerung Strab Linie 7
1) Der neue Stadtteil Lichtenreuth soll mit Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 von der bestehenden Haltestelle
„Tristanstraße“ bis zur U-Bahnstation „Bauernfeindstraße“ erschlossen werden. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie ist integraler Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes für die Gesamtentwicklung des neuen Wohn-, Gewerbe- und Universitätsviertels.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZStra (Land)
5) 2025 / 2028
01166
Radschnellweg Nbg- Erlangen 1. BA
1) Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf
auf Nürnberger Stadtgebiet liegen. Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen.
Im ersten Bauabschnitt soll nun vom Nürnberger Maxtor bis zum Nordring mit der Umsetzung begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat
dargestellt; die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt dabei ebenso aus der Radwegepauschale.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Sonderförderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern.
5) 2023 / 2025
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01171
Großer Hardwaretausch ILS 2023
1) Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg wurde im September 2010 in Betrieb genommen und ist seitdem 24h
pro Tag an 365 Tagen im Jahr ununterbrochen in Betrieb. Dabei unterliegt ein großer Teil der seinerzeit verbauten Hardware einem erheblichen Verschleiß und Alterungsprozess. Die ILS als kritische Infrastruktur muss
jedoch eine sehr hohe technische Verfügbarkeit sicherstellen.
Zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben gibt der Freistaat Bayern vor, dass die IUK-Hardware alle
60 Monate (Phase 1) bzw. alle 120 Monate (Phase 2) nach einem Musterleistungsverzeichnis auszutauschen
ist. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Durch die Festlegungen von technischen Standards wird darüber hinaus auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit beim Betrieb der ILS in Bayern
erreicht (u.a. durch ausfallsichere Hardware und aktuelle Sicherheitsupdates sowie Patches).
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen.
3) Kostenberechnung
4) Drittmittel nach dem aktuellen Förderrundschreiben des BayStMI + ZRFN
5) 2025 / 2026
01175
Scheurlstraße Sanierung und Umgestaltung
1) Die Gleise der Straßenbahn in der Scheurlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und
müssen durch die VAG saniert werden. Außerdem ist durch SUN die Auswechslung des Entwässerungskanals in der Scheurlstraße geplant. Durch die Arbeiten am Entwässerungskanal müssen auch die die Verkehrsanlagen größtenteils erneuert werden. Da derzeit jegliche Ordnung der Verkehrsflächen, der Grün- und
Parkbuchten sowie der Sichtfelder an Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger fehlen, soll die
Scheurlstraße im Zuge der Gleissanierungen und Kanalbauarbeiten umgestaltet werden. Zur Verbesserung
des Ein- und Ausstiegs ist außerdem in diesem Zusammenhang der Bau einer barrierefreien Haltestelle geplant, da die Straßenbahn derzeit im Straßenraum hält und der Fahrgastwechsel ausschließlich durch die
StVO gesichert ist. Die ein- und aussteigenden Fahrgäste müssen derzeit die Fahrbahn queren und einen
Höhenunterschied von 300 mm überwinden, was mobilitätseingeschränkte Menschen vor hohe Herausforderungen stellt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land im Rahmen der ÖPNV-Förderung
5) 2022 / 2025
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01182
Beschleunigung Ringbuslinien BA 3.1
1) In der dritten Realisierungsstufe - Ringbus Stufe III Abschnitt Nord ist vorgesehen, die Lichtsignalanlagen am
Nordring vom Kleinreuther Weg bis zur Merianstraße mit einer Beschleunigung für den Bus in beide Richtungen auszustatten, um eine stabile Abwicklung des Ringbusses zu ermöglichen. Die LSA werden verkehrsabhängig gesteuert, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Ringbuslinie am Nordring zu minimieren. Da die
angrenzenden Ampelanlagen Bucher Straße/Nordring und Äußere Bayreuther Straße/ Kieslingstraße bereits
mit einer Busbeschleunigung ausgestattet sind, können damit die Beschleunigungseffekte vollständig genutzt
werden.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land)
5) 2029 ff / -
01203
Grünanlage Hesperidengarten Erweiterung
1) Mit dem Kauf des Grundstücks Johannisstraße 41 durch die Stadt Nürnberg kann der Bebauungsplan Nr.
4159 von 1983 umgesetzt werden und ein vierter Hesperidengarten als öffentliche Grünfläche entstehen. Die
aus dem Bebauungsplan abzuleitende Planungsaufgabe ist „eine beispielhafte Wiederherstellung der historischen Nürnberger Gartenkultur" (Hesperidengärten). Zusätzlich soll der östlich des neuen Hesperidengarten
liegende Parkplatz rückgebaut werden und eine Erweiterung des Spielplatzes am Riesenschritt erfolgen.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Städtebauförderung (Land)
5) 2025 / 2027
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01207
Grünzug Ambergerstraße Umbau
1) Die Ambergerstraße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Radschnellverbindung nach Schwabach. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und
dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die versiegelten ehemaligen Straßen und Gleisflächen sowie
der riesige, flächig asphaltierte Schulhof sollen weitgehend entsiegelt werden und zur Grünanlage aufgewertet werden. Das gesamte, in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser soll zurückgehalten, genutzt
und verdunstet oder versickert werden. Es erfolgt eine qualitative und ökologische Aufwertung des Schulhofes
und eine Neuordnung der sanierungsbedürftigen Schulsportflächen. Ausgliederung aus dem Masterplan Freiraum und der Radwegepauschale.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Förderung aus Radweg Förderung der ZUG gGmbH
5) 2024 / 2027
01219
Bayreuther Straße / Rathenauplatz u. Schoppershof
1) Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Straßenbahngleise zwischen Rathenauplatz und der Straßenbahn-Wendeschleife am Stadtpark soll die Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppershofstraße ausgebaut werden, eine empfindliche Lücke im Radwegenetz geschlossen werden und der öffentliche Raum im Bereich der Straßenbahnanlagen angepasst werden. Die Planung wurde im AfV am 06.05.2021
beschlossen.
2) Mehreinnahmen aufgrund Festbetragsfinanzierung lt. Zuschussbescheid und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG.
5) 2023 / 2026
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01225
Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg BA 1
1) Auf der Basis der vertiefenden Untersuchung "Stadterneuerung Langwasser - Südost" wurde das Potential
und die Notwendigkeit der grundlegenden Neugestaltung der ca. 30 Hektar umfassenden Grünanlagen in einem Masterplan dokumentiert und die Ziele und Maßnahmen für fünf Bauabschnitte formuliert und abgestimmt. Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park sollen auf allen Ebenen verbessert werden. Ziel ist es, attraktive Räume sowohl für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wertvolle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Der 1. BA umfasst fünf Bereiche, darunter
einen zentralen Platz, einen Spielberg, Kräuterwiesen und verschiedene Herbst- und Obstgehölze.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung PWE
5) 2024 / 2026
01236
Neugestaltung Mögeldorfer Plärrer
1) Der Platz befindet sich gestalterisch in einem schlechten Zustand und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Elf von
23 Bestandsbäumen mussten zwischenzeitlich gefällt werden. Eine Sanierung des Bestandes und Ersatzpflanzungen wäre langfristig nicht zielführend. Im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläum „1000 Jahre Mögeldorf“ im Jahr 2025 soll der Platz neugestaltet und aufgewertet werden. Ziel der Neugestaltung des Mögeldorfer Plärrers ist eine attraktive, multifunktionale Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität und viel Grün für
die verschiedenen Nutzer und Nutzerinnen aus dem Stadtteil. Die bisher fast vollständig versiegelte Fläche
wird in großen Teilen in ihrem Versiegelungsgrad reduziert. Großbaumpflanzungen erzeugen ein gutes Mikroklima, bieten Schatten und Lebensraum für diverse Tierarten. Durch Baumrigolen wird das Wasser vor Ort
genutzt, gespeichert und versickert und so das Kanalnetz entlastet. Die zwei großen, zusammenhängenden
Pflanzflächen bilden einen grünen Puffer zur Ostendstraße.
2) Minderkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Sowie Mehreinnahmen lt. Zuschussbescheid, aus der Förderinitiative „Klima wandelt Innenstadt“ des Landes.
3) Kostenberechnung
4) Landesmittel aus der Förderinitiative „Klima wandelt Innenstadt“
5) 2024 / 2025
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01241
Grünanlage und Spielplatz Heinickeplatz Umgestaltung und Sanierung
1) Der Heinickeplatz ist eine Grünanlage im Stadtteil Eberhardshof. Über die Jahre ist der gut gelegene Quartiersplatz heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität. Wegen dem hohen Defizit an
Spiel- und Grünflächen im Stadterneuerungsgebiet Weststadt nimmt der Heinickeplatz eine wichtige Funktion
im öffentlichen Freiraumnetz ein. Dies zeigt sich auch dadurch, dass er trotz des nichtmehr zeitgemäßen und
wenig identitätsstiftenden Nutzungsangebots regelmäßig stark frequentiert ist. Der Umgriff schließt anliegende Straßen mit ein. Die dringend sanierungsbedürftige Grünanlage soll nach der Umgestaltung vielfältige
neue Nutzungsmöglichkeiten sowie eine Verbindungsfunktion zum Umliegenden Quartier und zum Landschaftsraum Pegnitzauen bieten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung Weststadt
5) 2024 / 2028
01242
Annapark BA 1 – Sanierung Allwetterplatz
1) Der Bolzplatz am Annapark ist eine sehr stark genutzte Aktionsfläche in der Nürnberger Südstadt. Die Aktionsfläche besteht aus einem großen Bolzplatz, zwei kleinen Bolzplätzen und zwei Basketballplätzen. Die
Plätze sind von einem Stabgitterzaun eingefriedet. Die Gesamte Anlage weißt starke Nutzungsspuren auf.
Der Teppichvliesbelag ist z.T. löchrig und weißt Stolperstellen auf. Der Zaun weißt keine Schalldämpfung
mehr auf. Die beiden kleinen Bolzplätze und ein Basketballplatz sind bereits aus Verkehrssicherheitsgründen
gesperrt. Die beiden übrigen Plätze werden mit hohem Unterhaltsaufwand in Betreib gehalten. Die Anlage soll
generalsaniert werden, sodass schnellstmöglich alle Plätze wieder bespielbar sind. Die Bodenbeläge sollen
Sportartenspezifisch gewählt werden. In den stark bespielten Bereichen hinter den Toren – insbesondere bei
den kleinen Bolzplätzen – soll ein robusteres, stärker schallgedämpftes Zaunsystem gewählt werden. Maßnahme des Masterplans Freiraum.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) geplant: Stadterneuerungsmittel
5) 2024 / 2026
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01269
Rechenberganlage BA 4-6
1) Großzügiger Park mit wertvollem alten Baumbestand, der für die angrenzenden Wohngebiete der östlichen
Vorstadt und dem westlichen Stadtbereich Rennweg ein wichtiger wohnungsnaher Freizeit- und Erholungsraum mit beliebtem Kinderspielpatz darstellt. Der in den 70er Jahren intensiv gestaltete und genutzte Aussichts- und Platzbereich bedarf dringend einer Modernisierung um die Aufenthaltsqualität wiederherzustellen.
Gleiches gilt für die Spielbereiche der Kleinkinder sowie Jugendlicher (Bolzplätze, Spielfelder etc.). Die Rechenberganlage ist Teil der überreg. Grünverbindung Fenitzerplatz-Erlenstegener Forst. Der Rechenberg ist
ein wichtiger Kommunikationsraum für alle Generationen; er dient dem Aufenthalt und als Bewegungs- und
Erholungsraum für die Stadtbevölkerung im näheren und weiteren Umkreis. Maßnahme des Masterplans Freiraum.
2) Der Mittelabflussplan wurde an den aktuellen Baufortschritt angepasst.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2024 / 2028
01276
BW 1.187 Brücke Wettersteinstraße 2. BA
1) Bei der 1968 erbauten einfeldrigen Spannbetonbrücke und den angrenzenden Stützwänden wurden bei Brückenprüfungen erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und
die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Bausubstanz ist (insb. im Bereich der Koppelugen) aufgrund von
Chloridbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Es lösen sich bereits Betonteile. Ein Auffangnetz zum
Schutz der U-Bahnanlagen musste installiert werden. Das Bauwerk ist komplett zu sanieren. Im Jahr 2015
führte das U-Bahnbaumt in Zusammenarbeit mit der VAG einen ersten Bauabschnitt durch, bei welchem die
Brückenwiderlager und die Stützwandflächen im Gleisbereich saniert wurden. Im zweiten Bauabschnitt sollen
nun die restlichen Sanierungsmaßnahmen an der Brücke und den anschließenden Stützwänden (Erneuerung
der Abdichtung, Überbauuntersicht, Kappen, Geländer etc.) durchgeführt werden.
2) Der Mittelabflussplan wurde an den aktuellen Planungsfortschritt angepasst. Außerdem ergibt sich eine Dritt-
mittelerwartung nach BayGVFG und BayBAYFAG.
3) Kostenberechnung
4) BayGVFG / BayBAYFAG
5) 2026 / 2028
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01284
RochusPark
1) Die städtische Tochter N-ERGIE AG möchte ihren Standort Plärrer schrittweise weiterentwickeln, wodurch
sich die Chance bietet, im südlichen Teil der Entwicklungsfläche unter Einbeziehung der heutigen Straße
„Beim Rochuskirchhof“ einen neuen Stadtteilpark (Arbeitstitel „RochusPark“) zu schaffen, der für Gostenhof
einen erheblichen Mehrwert bedeuten würde. Die hierdurch entstehenden Chancen sind insb. Schaffung eines neuen Quartiersparks und Reduzierung des Defizits an öffentlichen Grünflächen in Gostenhof, Regenwassermanagement und Nutzung des Volksbad-Brauchwassers für den Park, Entsiegelung von ca. 3.100 qm,
Baumneupflanzungen als Beitrag zum Klimaschutz und zur Hitzeanpassung, Schaffung einer neuen, attraktiven Wegeverbindung als Beitrag zur Mobilitätswende, wertige Anbindung des westlichen Volksbad-Zugangs.
2) Mehrkosten aufgrund umfangreicherer Schadstoffsanierung und Zuschussausfall da die Schadstoffsanierung
nicht förderfähig ist.
3) Kostenanschlag
4) Städtebauförderung
5) 2024 / 2026
01285
Landgrabenstraße Ausbau Haltestelle Christuskirche
1) Die Haltestelle Christuskirche hat eine große Bedeutung und Umsteigefunktion, die im Zuge der Einführung
der neuen Linie Gibitzenhof - Mögeldorf noch größer wird. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom
07.04.2022, soll im Rahmen der Erneuerung der LSA 622 Gugelstr. / Landgrabenstr., die Tramhaltestelle
Christuskirche barrierefrei umgebaut und verbreitert werden. Auch an der benachbarten LSA 624 Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße müssen Anpassungen vorgenommen werden. Dies ist beim vorhandenen Steuergerät nicht mehr möglich. Die LSA ist deshalb komplett zu erneuern.
2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Baupreisindexerhöhung.
3) Kostenberechnung
4) Bundesmittel & Kostenteilung VAG
5) 2025 / 2026
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01289
SFZ Jean-Paul-Platz Schulsportanlage
1) Auf der Schulsportanlage des Sonderpädagogischen Förderzentrums Jean-Paul-Platz ist kein Sportunterricht
mehr möglich. Der ca. 1980 errichtete Allwetterplatz und die Ballfangzäune befinden sich in einem sehr
schlechten Zustand und müssen dringend saniert bzw. erneuert werden. Derzeit leidet die Anlage unter
Baumwurzeln im Oberbau, Aufwölbungen und Ablösungen des Kunststoffbelags, klaffenden Fugen, kaum
erkennbarer Linierung der Spielfelder, Moos- u. Algenbildung, Stolperkanten und fehlenden Basketballkörben.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach BAYFAG
5) 2025 / 2026
01298
GA Ferdinand-Drexler-Weg BA 2
1) Die Neugestaltung der Grünanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 30 ha ist in fünf bis sechs Bauabschnitten
vorgesehen. Bauabschnitt II schließt südöstlich an den BA I an und beinhaltet im Wesentlichen einen Allwetterplatz und Jugendspielgeräte
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land)
5) 2026 / 2028
345
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01320
Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 2
1) Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain sind nicht mehr zeitgemäß. Die Generalsanierung
soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet die Generalsanierung des Spielplatzes mit
einem vielseitigen und inklusiven Spielangebot für Kinder bis 14 Jahre mit Spielbereichen für unterschiedliche
Altersgruppen.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2029 / -
01339
Augsburger Straße Wendemöglichkeit
1) Zwischen der Wandererstraße und der Adam-Klein-Straße wird auf dem ehemaligen Quelleparkplatz aktuell
der Quartierspark Eberhardshof baulich umgesetzt. Mit einem sog. Grünkeil wurde der Park bis zur östlich
gelegenen Haasstraße erweitert und damit die Augsburger Straße für den motorisierten Verkehr unterbrochen. Durch die Erweiterung der Parkfläche über die Augsburger Straße hinaus ist für beide Straßenabschnitte die Anlage einer Wendemöglichkeit notwendig.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2029 ff / -
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01340
Frankenstr. Tirol Str. Knotenumbau
1) Gemäß Verkehrsgutachten zur Entwicklung des neuen Stadtteils Lichtenreuth muss zukünftig deutlich mehr
Verkehr über den Knoten abgewickelt werden. Durch die Umgestaltung werden Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für den Autoverkehr mit Vorteilen für den Fuß- und Radverkehr sowie einer Busbeschleunigung
kombiniert.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach BayGVFG (Land)
5) 2029 ff / -
01342
Senefelderstraße Umbau Fahrradstraße
1) Die Fahrradstraße zwischen Kilianstraße entlang der Georg-Buchner-Straße, der Senefelderstraße, der Gerngrosstraße und der Otto-Geßler-Straße bis zum Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marienbergpark und Nordring
dar. Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden.
2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2025 / 2026
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01343
Strauchstraße
1) Die Strauchstraße und der Harsdörfferplatz sind Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2.
Stufe und befinden sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Beide Straßen sollen im Zuge
der dringend erforderlichen Grundsanierung an den Fahrradstraßenstandard angepasst werden
2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes
5) 2024 / 2026
01344
Spohrstraße Umbau Fahrradstraße
1) Durch die Beibehaltung der Einbahnstraße und die Neuaufteilung des gesamten Querschnitts kann die Fahrbahnbreite reduziert und ein Radstreifen angelegt werden. Es wird erwartet, dass der Querungsbedarf der
Fürther Straße stark zunimmt. Deshalb soll die Lichtsignalanlage westlich der Spohrstraße erweitert und eine
Signalisierung für Fußgänger über die Fürther Straße eingerichtet werden. Auch der Radverkehr kann in beiden Richtungen zukünftig bequem die Fürther Straße queren.
2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2025 / 2026
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01345
Sanierung Steubenbrücke Bauphase 1
1) Die Steubenbrücken bestehen aus drei Brückenbauwerken, der südlichen und nördlichen Steubenbrücke und
der Franz-Josef-Strauß-Brücke. Alle drei Brücken sind abgewirtschaftet und die Bauwerksabdichtungen sind
zwischenzeitlich sehr mangelhaft. In einem ersten Bauabschnitt ist daher die Sanierung der südlichen und
nördlichen Steubenbrücke notwendig
2) Neue Maßnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2025 / 2025
01346
Maximilianstraße / Adam-Klein-Straße
1) Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Verkehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst, die Lichtsignalanlage saniert werden und die Situation für den Radverkehr verbessert werden.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach BayGVFG (Land)
5) 2025 / 2026
01347
Umgestaltung Breite Gasse
1) Mit der Umgestaltung der Breiten Gasse soll die Einkaufsstraße noch attraktiver werden, Einbauten und Mobiliar reduziert und geordnet sowie der Oberflächenbelag ausgetauscht werden. Durch die Schaffung von Aufenthaltsbereichen, Aktionsflächen und Aktivinseln mit Spielpunkten soll die Breite Gasse zu einem vielfältigen,
multifunktionalen Ort für alle Zielgruppen entwickelt werden.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land)
5) 2025 / 2027
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01348
Umgestaltung Lorenzer Platz
1) Die Sparkasse saniert derzeit ihr Hauptgebäude am Lorenzer Platz/Theatergasse. Im Anschluss besteht für
die Sparkasse die Verpflichtung zur Wiederherstellung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten öffentlichen Flächen am Lorenzer Platz. Da der Platz in seiner bisherigen Gestaltung diverse Defizite aufweist, ist es
sinnvoll, nicht nur Teilflächen wiederherzustellen, sondern den gesamten Platz zeitgemäß und klimaverbessernd zu gestalten und aufzuwerten.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land) und Kostenbeteiligung Dritter
5) 2025 / 2026
01357
Hauptmarkt Stromnetz
1) Die N-ERGIE soll künftig das bereits in die Jahre gekommene Stromversorgungsnetz auf dem Hauptmarkt
übernehmen und anlagensicher betreiben. Um dies richtlinienkonform tun zu können, muss das Stromversorgungsnetz aufgrund der aktuellen technischen Bewertung zwingend angepasst werden
2) Neue Maßnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2025 / 2025
350