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Geschäftsbereich 3. Bürgermeister

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 328–354 · Seiten 328–354 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 00057 Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs 1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile. Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgraben￾straße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittel￾abfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und BAYFAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 80 % der Ge￾samtkosten. 5) 2020 / 2030 (in Abhängigkeit vom ergänzenden Planfeststellungsverfahren) 00059 Bayernstraße 1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderun￾gen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG und BAYFAG. 5) 2017 / 2026 324 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00061 Eibacher Hauptstraße - Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. - 1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig. 00608 Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt 1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erar￾beitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kriti￾sche Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung von Rückhalteraum im Oberlauf vor. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuschuss Wasserwirtschaftsamt 5) 2018 / 2025 325 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00628 Stadtumlandbahn: Planung 1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtum￾landbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden. Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intra￾plan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestell￾ten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss der auf die Stadt entfallenden Umlagen. 3) Kostenannahme 4) keine 5) Nur Planungskosten 00654 Obstmarkt: Umgestaltung - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. – - Vorbehaltlich BIC-Verfahren. - 1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuch￾tung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt). 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 5) Realisierung ab 2024 326 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00709 Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich 1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Fran￾kenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorro￾sionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspoten￾tials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden. Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/ Wiener Straße“ (837) und „Kö￾nigshof/ Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876), „Brü￾cken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) und „BW 1.200 FSW ü SWT Abfahrtsrampe auf SWT“ (1021) als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert. Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieur￾dienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund übergeordneter Kosten und Preisgleitung für laufende Verträge. Au￾ßerdem ergeben sich Änderungen beim geplanten Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2016 / 2026ff 00714 Masterplan Freiraum 1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräu￾men notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut. 2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund Ausgliederung der Maßnahme: Generalsanierung Spielplatz Luit￾poldhain BA 1 MIP Nr. 01104, sowie Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisungen von Bund und Land 5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt. 327 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00785 Lehrberger Straße 1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) KAG-Beiträge 5) Realisierung ab 2026 00817 Gebersdorfer Str. zw. Rangau- und Felsenstr. 1) Die Gebersdorfer Straße ist eine einbahnige, 2-streifige Staatsstraße (St 2407) und verläuft zwischen der Rot￾henburger Straße (Staatsstraße St 2245) im Nordwesten und der Ansbacher Straße (Bundesstraße B14) im Südosten. Die Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrli￾chen Anforderungen. Es ist daher dringend ein Straßenaufbau entsprechend der Richtlinien für die Standardi￾sierung des Oberbaus von Verkehrsflächen erforderlich. Außerdem ist die Entwässerung an die aktuellen An￾forderungen anzupassen. Durch die fehlenden Radverkehrsanlagen benutzen die Radfahrer die schmalen Gehwege in beiden Richtungen, was zu gefährlichen Situationen führt. Im Bereich der Bushaltestellen fehlen ausreichende Flächen für die wartenden Fahrgäste. Gehwege fehlen in Teilbereichen der Strecke auf einer Seite. Neben dem Ausbau der Straße, sind verschiedene Verbesserungen für den Radverkehr und für Fuß￾gängerinnen und Fußgänger geplant. Außerdem erfolgt der Bau einer Lichtsignalanlage. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2022 / 2025 328 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00836 Umbaumaßnahmen Regensburger Straße 1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. 2) Minderkosten da sich der erwartete Sanierungsumfang am Ben-Gurion-Ring verringert. Mehreinnahmen auf￾grund höherer Finanzierungszusage und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Beteiligung von Investoren 5) 2019 / 2026 ff. 00872 BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr. 1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967 und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne ist nicht Teil der Maßnahme. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenrahmen 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2020 / 2027 329 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00875 Brücken Hafenstraße über SWT und MDK 1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusam￾menhang mit dem Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als Einzelmaßnahme ausgegliedert. 2) Erhöhung der Gesamtkosten und Mehreinnahmen aufgrund Kostenberechnung nach Entwurfsplanung. Dane￾ben hat sich der Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Ver￾schiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Bund und Land 5) 2021 / 2028 ff. 00876 Brücke FSW über MDK und SWT 1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als Einzelmaßnahme ausgegliedert. 2) Minderung der Gesamtkosten und Einzahlungen aufgrund Aktualisierung der Ist-Indizierung und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Bund und Land 5) 2021 / 2026 ff. 330 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00897 Neubau FWGH Buch 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Buch am Hofwiesenweg 8 wird hinter dem Bestandsgebäude ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz für das Feuerwehr￾fahrzeug, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktions￾trakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in elementierter Betonfertigteilbauweise mit vorgesetzter Wärmedämmung und Mauerwerksvorsatzschale geplant. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und dem Hallentor zum Hofwiesenweg. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeug￾halle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Das Notstromaggregat zur Sicherstellung des Weiterbetriebs des FWGH im Katastrophenfall wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschos￾sige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro, eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Ver￾einssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt. 2) Die Maßnahme ist voll finanziert. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2020 / 2024 331 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01018 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der FFW Nürnberg-Katzwang wird in der Stra￾winskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlossenen ein￾geschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfas￾sade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in sei￾ner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachter￾rasse als ein Baukörper. Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöh￾ter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenen Baupreis-Index; Anpassung an den voraussichtlichen Mit￾telabfluss 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2024 / 2027 01035 Radweg Oelser Straße 1) Eine Radwegeverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegnitzer Straße wird seit langem von vielen Bürgern gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend durch die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Letzteres ist größtenteils Privatfläche und die vorhandene Wegeverbindung ist baulich in einem desolaten Zustand. Eine direkte und gut ausgebaute Verbindung entlang der Oelser Straße ist nicht vorhanden. 2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42. 3) Kostenberechnung 4) Sonderzahlungen des staatlichen Bauamts Nürnberg 5) 2025 / 2026 332 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01039 Geh- und Radwegebrücke Nordring BP 4525 1) Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Bauge￾biet auf dem ehemaligen Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“ und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen Wohngebiete Nürnbergs an das Nah￾erholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung wird dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Geh￾und Radwege zwischen dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen. 2) Aufgrund der angespannten Haushaltslage und knappen Personalressourcen soll die Maßnahme um 2 Jahre verschoben werden. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Bund nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ 5) 2027 / 2028 01067 BW 1.428 Brücke Rennmühlstraße 1) Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindever￾bindungsstraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Kat￾zwang, sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach. Besagte Brücke befindet sich derzeitig in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,4 auf. Sie ist auf 12t beschränkt und die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor. Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich. 2) Aufgrund günstigerer Submissionsergebnisse reduzieren sich die Gesamtkosten. In Folge dessen wird mit einer geringeren Zuwendung gerechnet. Der Mittelabfluss wird an den voraussichtlichen Bedarf angepasst 3) Kostenberechnung 4) GVFG Mittel Land 5) 2024 / 2027 333 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01104 Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 1 1) Der Spielplatz in der Grünanlage Luitpoldhain ist für die Nürnberger Südstadt ein wichtiger Erholungsort und dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Spielbereich ist nach zeitgemäßen Ansprüchen und Anforderun￾gen mit einem inklusiven Ansatz zu überplanen und zu sanieren. Im 1. Bauabschnitt soll der Parkplatz, sich an der Bayernstraße an das Areal anschließt, großflächig entsiegelt und zu einer multifunktionalen Sport- und Aktionsfläche umgebaut werden. Für den Aufenthalt im Schatten ist ein Pavillon mit Sitzgelegenheiten und Trinkbrunnen geplant. Das Parkplatzangebot wird modernisiert. 2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus dem Masterplan Freiraum MIP Nr. 00714. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2027 / 2028ff 01108 Neubau Grünanlage Züricher Park 1) Die U-Bahnlinie U3 in Nürnberg wurde um die Haltestelle „Großreuth“ in Richtung Südwesten verlängert. Um den Impuls durch die neue Haltestelle auch stadtplanerisch zu nutzen, sieht der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“ die Ergänzung der bestehenden Wohnbebauung mit weiteren Ge￾bäuden für Wohnen und Gewerbe sowie den Bau eines zentralen Platzes und eines Parks mit zwei öffentli￾chen Spielplätzen vor. Der Park ist in zwei Bereiche eingeteilt, einen intensiver zu konzipierenden, der auch die beiden Spielplätze enthält und einen extensiver zu gestaltenden. Der Park soll den Bewohnern, der be￾reits bestehenden und der neuen Wohnbebauung Raum für Naturerleben und Freizeitgestaltung bieten und die Anziehungswirkung der neuen U-Bahnhaltestelle unterstützen, um ein neues Zentrum des Stadtteils zu schaffen. Der Neubau der Grünanlage Züricher Park ist ein Projekt des Masterplan Freiraums (714). 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel 5) 2022 / 2025 334 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01114 Grünanlage Helmut-Herold-Platz / Spielplatz Frankenstr. 1) Der Helmut-Herold-Platz ist Teil des Stadterneuerungsgebietes Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus. In Ab￾stimmung mit Stpl und J wurde der Helmut-Herold-Platz mit dem gegenüberliegenden Spielplatz "Franken￾straße" priorisiert und soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitäten entwickelt wer￾den. Der Spielplatz soll neu konzipiert werden, der Helmut-Herold-Platz aufgewertet werden und die Franken￾straße als verbindendes Element in einen Fußgängerbereich umgebaut werden, um die Fläche und Aufent￾haltsqualität und die Biodiversität zu vergrößern. Durch die Gesamtheit der Maßnahmen sollen die Lebens￾und Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet verbessert werden. Die Aufwertung des Helmut-Herold￾Platzes wird aus dem Stadterneuerungsansatz „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Stadterneuerungsmittel Bund und Land im Programm „Investitionspakt Sportstätten“ und Kostenbeteiligung des Anliegers gemäß Nutzungsvereinbarung. 5) 2022 / 2025 01124 Schnittstellensoftware ELDIS 3By 1) Nach Absprache mit dem StMl und den anderen bayerischen Leitstellen wurde der langjährigen Forderung nach einem Schnittstellenmanagement zwischen dem Einsatzleitsystem ELDIS 3By und externen Anwendun￾gen nachgekommen. Die Installation der nötigen Software (Übernahme der „Gatekeeper-Funktion“ durch ei￾nen Drittanbieter) kann nach Vorgaben des StMl nur in einer ILS vorgenommen werden, welche nach ISO 27001 auf der Basis BSI Grundschutz zertifiziert ist. Dies werden zunächst nur die Standorte München und Nürnberg sein. Geplant ist deshalb eine gemeinsame Beschaffung der Städte München und Nürnberg unter Federführung der Zentralen Dienste der Stadt Nürnberg. Dazu wurde in 2019 eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung, zwischen den Städten Nürnberg, Augs￾burg und München geschlossen. Die Städte Nürnberg und München stellen den Zugang dann im weiteren Verlauf allen anderen bayerischen Leitstellen zur Verfügung. An die Zurverfügungstellung eines Zugangs auch für andere ILS sind auch die erwarteten Fördergelder des Freistaats gekoppelt. Die Schaffung des Schnittstellenmanagements ist für den Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg essentiell. Die Anbindung weiterer dringend benötigter Softwarelösungen ist ansonsten nicht möglich. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Das StMl hat eine Förderung der Investitionen in Aussicht gestellt. Die laufenden Kosten werden in die Finan￾zierungsverhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes eingebracht. 5) nicht relevant 335 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01143 Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus Tiergarten 1) Das Bestandsgebäude ist weitestgehend nicht gedämmt, was u.a. zu massiven Feuchteschäden an den Au￾ßenwänden geführt hat. An der Südfassade sind die Fußpunkte der Stützen durch Korrosion stark geschädigt. An den Innenwänden und diversen Betonbauteilen zeichnen sich deutliche Risse ab. Die Baukonstruktion, das Tragwerk und die Standsicherheit müssen daher in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständi￾gen untersucht und überprüft werden. Im Rahmen der notwendigen Sanierung des Hauptgebäudes wird außerdem die Fläche für die Tierhaltung deutlich erweitert, da sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Hierfür ist im Süden ein Anbau ge￾plant, der die Bewegungsfläche für die Giraffen erweitert. Da der Tiergarten das Ziel hat, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, ist eine hocheffiziente energeti￾sche Sanierung des Bestandsgebäudes geplant. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zweckgebundene Spenden und Bundesfördermittel für energieeffiziente Gebäude 5) 2024 / 2026 01151 Minervastraße Tram Verlängerung 1) Die Straßenbahnneubaustrecke im Abschnitt Minervastraße und südliche Dianastraße ist Teil des Nahver￾kehrsentwicklungsplans (NVEP) der Stadt Nürnberg. Die Neubaustrecke stellt einen wichtigen Lückenschluss zwischen den Haltestellen der Linie 5 im Bereich Julius-Loßmann-Straße/Finkenbrunn und der Endhaltestelle der Linie 4 im Bereich des Heisterstegs/Löffelholzstraße dar. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land) 5) 2025 / 2027 336 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01156 Bruneckerstr. Verlängerung Strab Linie 7 1) Der neue Stadtteil Lichtenreuth soll mit Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 von der bestehenden Haltestelle „Tristanstraße“ bis zur U-Bahnstation „Bauernfeindstraße“ erschlossen werden. Die Verlängerung der Stra￾ßenbahnlinie ist integraler Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes für die Gesamt￾entwicklung des neuen Wohn-, Gewerbe- und Universitätsviertels. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach RZStra (Land) 5) 2025 / 2028 01166 Radschnellweg Nbg- Erlangen 1. BA 1) Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürn￾berg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf auf Nürnberger Stadtgebiet liegen. Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen. Im ersten Bauabschnitt soll nun vom Nürnberger Maxtor bis zum Nordring mit der Umsetzung begonnen wer￾den. Die Maßnahme wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt; die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt dabei ebenso aus der Radwegepauschale. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Sonderförderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern. 5) 2023 / 2025 337 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01171 Großer Hardwaretausch ILS 2023 1) Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg wurde im September 2010 in Betrieb genommen und ist seitdem 24h pro Tag an 365 Tagen im Jahr ununterbrochen in Betrieb. Dabei unterliegt ein großer Teil der seinerzeit ver￾bauten Hardware einem erheblichen Verschleiß und Alterungsprozess. Die ILS als kritische Infrastruktur muss jedoch eine sehr hohe technische Verfügbarkeit sicherstellen. Zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben gibt der Freistaat Bayern vor, dass die IUK-Hardware alle 60 Monate (Phase 1) bzw. alle 120 Monate (Phase 2) nach einem Musterleistungsverzeichnis auszutauschen ist. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Ein￾satzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Durch die Festlegungen von techni￾schen Standards wird darüber hinaus auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit beim Betrieb der ILS in Bayern erreicht (u.a. durch ausfallsichere Hardware und aktuelle Sicherheitsupdates sowie Patches). 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen. 3) Kostenberechnung 4) Drittmittel nach dem aktuellen Förderrundschreiben des BayStMI + ZRFN 5) 2025 / 2026 01175 Scheurlstraße Sanierung und Umgestaltung 1) Die Gleise der Straßenbahn in der Scheurlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen durch die VAG saniert werden. Außerdem ist durch SUN die Auswechslung des Entwässerungska￾nals in der Scheurlstraße geplant. Durch die Arbeiten am Entwässerungskanal müssen auch die die Ver￾kehrsanlagen größtenteils erneuert werden. Da derzeit jegliche Ordnung der Verkehrsflächen, der Grün- und Parkbuchten sowie der Sichtfelder an Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger fehlen, soll die Scheurlstraße im Zuge der Gleissanierungen und Kanalbauarbeiten umgestaltet werden. Zur Verbesserung des Ein- und Ausstiegs ist außerdem in diesem Zusammenhang der Bau einer barrierefreien Haltestelle ge￾plant, da die Straßenbahn derzeit im Straßenraum hält und der Fahrgastwechsel ausschließlich durch die StVO gesichert ist. Die ein- und aussteigenden Fahrgäste müssen derzeit die Fahrbahn queren und einen Höhenunterschied von 300 mm überwinden, was mobilitätseingeschränkte Menschen vor hohe Herausforde￾rungen stellt. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land im Rahmen der ÖPNV-Förderung 5) 2022 / 2025 338 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01182 Beschleunigung Ringbuslinien BA 3.1 1) In der dritten Realisierungsstufe - Ringbus Stufe III Abschnitt Nord ist vorgesehen, die Lichtsignalanlagen am Nordring vom Kleinreuther Weg bis zur Merianstraße mit einer Beschleunigung für den Bus in beide Richtun￾gen auszustatten, um eine stabile Abwicklung des Ringbusses zu ermöglichen. Die LSA werden verkehrsab￾hängig gesteuert, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Ringbuslinie am Nordring zu minimieren. Da die angrenzenden Ampelanlagen Bucher Straße/Nordring und Äußere Bayreuther Straße/ Kieslingstraße bereits mit einer Busbeschleunigung ausgestattet sind, können damit die Beschleunigungseffekte vollständig genutzt werden. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach RZÖPNV (Land) 5) 2029 ff / - 01203 Grünanlage Hesperidengarten Erweiterung 1) Mit dem Kauf des Grundstücks Johannisstraße 41 durch die Stadt Nürnberg kann der Bebauungsplan Nr. 4159 von 1983 umgesetzt werden und ein vierter Hesperidengarten als öffentliche Grünfläche entstehen. Die aus dem Bebauungsplan abzuleitende Planungsaufgabe ist „eine beispielhafte Wiederherstellung der histori￾schen Nürnberger Gartenkultur" (Hesperidengärten). Zusätzlich soll der östlich des neuen Hesperidengarten liegende Parkplatz rückgebaut werden und eine Erweiterung des Spielplatzes am Riesenschritt erfolgen. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach Städtebauförderung (Land) 5) 2025 / 2027 339 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01207 Grünzug Ambergerstraße Umbau 1) Die Ambergerstraße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Rad￾schnellverbindung nach Schwabach. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die versiegelten ehemaligen Straßen und Gleisflächen sowie der riesige, flächig asphaltierte Schulhof sollen weitgehend entsiegelt werden und zur Grünanlage aufgewer￾tet werden. Das gesamte, in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser soll zurückgehalten, genutzt und verdunstet oder versickert werden. Es erfolgt eine qualitative und ökologische Aufwertung des Schulhofes und eine Neuordnung der sanierungsbedürftigen Schulsportflächen. Ausgliederung aus dem Masterplan Frei￾raum und der Radwegepauschale. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Förderung aus Radweg Förderung der ZUG gGmbH 5) 2024 / 2027 01219 Bayreuther Straße / Rathenauplatz u. Schoppershof 1) Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Straßenbahngleise zwischen Rathenauplatz und der Stra￾ßenbahn-Wendeschleife am Stadtpark soll die Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppers￾hofstraße ausgebaut werden, eine empfindliche Lücke im Radwegenetz geschlossen werden und der öffentli￾che Raum im Bereich der Straßenbahnanlagen angepasst werden. Die Planung wurde im AfV am 06.05.2021 beschlossen. 2) Mehreinnahmen aufgrund Festbetragsfinanzierung lt. Zuschussbescheid und Anpassung an den voraussicht￾lichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land nach GVFG. 5) 2023 / 2026 340 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01225 Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg BA 1 1) Auf der Basis der vertiefenden Untersuchung "Stadterneuerung Langwasser - Südost" wurde das Potential und die Notwendigkeit der grundlegenden Neugestaltung der ca. 30 Hektar umfassenden Grünanlagen in ei￾nem Masterplan dokumentiert und die Ziele und Maßnahmen für fünf Bauabschnitte formuliert und abge￾stimmt. Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park sollen auf allen Ebenen verbessert werden. Ziel ist es, attrak￾tive Räume sowohl für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wert￾volle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Der 1. BA umfasst fünf Bereiche, darunter einen zentralen Platz, einen Spielberg, Kräuterwiesen und verschiedene Herbst- und Obstgehölze. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung PWE 5) 2024 / 2026 01236 Neugestaltung Mögeldorfer Plärrer 1) Der Platz befindet sich gestalterisch in einem schlechten Zustand und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Elf von 23 Bestandsbäumen mussten zwischenzeitlich gefällt werden. Eine Sanierung des Bestandes und Ersatz￾pflanzungen wäre langfristig nicht zielführend. Im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläum „1000 Jahre Mö￾geldorf“ im Jahr 2025 soll der Platz neugestaltet und aufgewertet werden. Ziel der Neugestaltung des Mögel￾dorfer Plärrers ist eine attraktive, multifunktionale Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität und viel Grün für die verschiedenen Nutzer und Nutzerinnen aus dem Stadtteil. Die bisher fast vollständig versiegelte Fläche wird in großen Teilen in ihrem Versiegelungsgrad reduziert. Großbaumpflanzungen erzeugen ein gutes Mikro￾klima, bieten Schatten und Lebensraum für diverse Tierarten. Durch Baumrigolen wird das Wasser vor Ort genutzt, gespeichert und versickert und so das Kanalnetz entlastet. Die zwei großen, zusammenhängenden Pflanzflächen bilden einen grünen Puffer zur Ostendstraße. 2) Minderkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Sowie Mehreinnahmen lt. Zuschussbescheid, aus der För￾derinitiative „Klima wandelt Innenstadt“ des Landes. 3) Kostenberechnung 4) Landesmittel aus der Förderinitiative „Klima wandelt Innenstadt“ 5) 2024 / 2025 341 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01241 Grünanlage und Spielplatz Heinickeplatz Umgestaltung und Sanierung 1) Der Heinickeplatz ist eine Grünanlage im Stadtteil Eberhardshof. Über die Jahre ist der gut gelegene Quar￾tiersplatz heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität. Wegen dem hohen Defizit an Spiel- und Grünflächen im Stadterneuerungsgebiet Weststadt nimmt der Heinickeplatz eine wichtige Funktion im öffentlichen Freiraumnetz ein. Dies zeigt sich auch dadurch, dass er trotz des nichtmehr zeitgemäßen und wenig identitätsstiftenden Nutzungsangebots regelmäßig stark frequentiert ist. Der Umgriff schließt anlie￾gende Straßen mit ein. Die dringend sanierungsbedürftige Grünanlage soll nach der Umgestaltung vielfältige neue Nutzungsmöglichkeiten sowie eine Verbindungsfunktion zum Umliegenden Quartier und zum Land￾schaftsraum Pegnitzauen bieten. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung Weststadt 5) 2024 / 2028 01242 Annapark BA 1 – Sanierung Allwetterplatz 1) Der Bolzplatz am Annapark ist eine sehr stark genutzte Aktionsfläche in der Nürnberger Südstadt. Die Akti￾onsfläche besteht aus einem großen Bolzplatz, zwei kleinen Bolzplätzen und zwei Basketballplätzen. Die Plätze sind von einem Stabgitterzaun eingefriedet. Die Gesamte Anlage weißt starke Nutzungsspuren auf. Der Teppichvliesbelag ist z.T. löchrig und weißt Stolperstellen auf. Der Zaun weißt keine Schalldämpfung mehr auf. Die beiden kleinen Bolzplätze und ein Basketballplatz sind bereits aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt. Die beiden übrigen Plätze werden mit hohem Unterhaltsaufwand in Betreib gehalten. Die Anlage soll generalsaniert werden, sodass schnellstmöglich alle Plätze wieder bespielbar sind. Die Bodenbeläge sollen Sportartenspezifisch gewählt werden. In den stark bespielten Bereichen hinter den Toren – insbesondere bei den kleinen Bolzplätzen – soll ein robusteres, stärker schallgedämpftes Zaunsystem gewählt werden. Maß￾nahme des Masterplans Freiraum. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) geplant: Stadterneuerungsmittel 5) 2024 / 2026 342 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01269 Rechenberganlage BA 4-6 1) Großzügiger Park mit wertvollem alten Baumbestand, der für die angrenzenden Wohngebiete der östlichen Vorstadt und dem westlichen Stadtbereich Rennweg ein wichtiger wohnungsnaher Freizeit- und Erholungs￾raum mit beliebtem Kinderspielpatz darstellt. Der in den 70er Jahren intensiv gestaltete und genutzte Aus￾sichts- und Platzbereich bedarf dringend einer Modernisierung um die Aufenthaltsqualität wiederherzustellen. Gleiches gilt für die Spielbereiche der Kleinkinder sowie Jugendlicher (Bolzplätze, Spielfelder etc.). Die Re￾chenberganlage ist Teil der überreg. Grünverbindung Fenitzerplatz-Erlenstegener Forst. Der Rechenberg ist ein wichtiger Kommunikationsraum für alle Generationen; er dient dem Aufenthalt und als Bewegungs- und Erholungsraum für die Stadtbevölkerung im näheren und weiteren Umkreis. Maßnahme des Masterplans Frei￾raum. 2) Der Mittelabflussplan wurde an den aktuellen Baufortschritt angepasst. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2024 / 2028 01276 BW 1.187 Brücke Wettersteinstraße 2. BA 1) Bei der 1968 erbauten einfeldrigen Spannbetonbrücke und den angrenzenden Stützwänden wurden bei Brü￾ckenprüfungen erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Bausubstanz ist (insb. im Bereich der Koppelugen) aufgrund von Chloridbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Es lösen sich bereits Betonteile. Ein Auffangnetz zum Schutz der U-Bahnanlagen musste installiert werden. Das Bauwerk ist komplett zu sanieren. Im Jahr 2015 führte das U-Bahnbaumt in Zusammenarbeit mit der VAG einen ersten Bauabschnitt durch, bei welchem die Brückenwiderlager und die Stützwandflächen im Gleisbereich saniert wurden. Im zweiten Bauabschnitt sollen nun die restlichen Sanierungsmaßnahmen an der Brücke und den anschließenden Stützwänden (Erneuerung der Abdichtung, Überbauuntersicht, Kappen, Geländer etc.) durchgeführt werden. 2) Der Mittelabflussplan wurde an den aktuellen Planungsfortschritt angepasst. Außerdem ergibt sich eine Dritt- mittelerwartung nach BayGVFG und BayBAYFAG. 3) Kostenberechnung 4) BayGVFG / BayBAYFAG 5) 2026 / 2028 343 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01284 RochusPark 1) Die städtische Tochter N-ERGIE AG möchte ihren Standort Plärrer schrittweise weiterentwickeln, wodurch sich die Chance bietet, im südlichen Teil der Entwicklungsfläche unter Einbeziehung der heutigen Straße „Beim Rochuskirchhof“ einen neuen Stadtteilpark (Arbeitstitel „RochusPark“) zu schaffen, der für Gostenhof einen erheblichen Mehrwert bedeuten würde. Die hierdurch entstehenden Chancen sind insb. Schaffung ei￾nes neuen Quartiersparks und Reduzierung des Defizits an öffentlichen Grünflächen in Gostenhof, Regen￾wassermanagement und Nutzung des Volksbad-Brauchwassers für den Park, Entsiegelung von ca. 3.100 qm, Baumneupflanzungen als Beitrag zum Klimaschutz und zur Hitzeanpassung, Schaffung einer neuen, attrakti￾ven Wegeverbindung als Beitrag zur Mobilitätswende, wertige Anbindung des westlichen Volksbad-Zugangs. 2) Mehrkosten aufgrund umfangreicherer Schadstoffsanierung und Zuschussausfall da die Schadstoffsanierung nicht förderfähig ist. 3) Kostenanschlag 4) Städtebauförderung 5) 2024 / 2026 01285 Landgrabenstraße Ausbau Haltestelle Christuskirche 1) Die Haltestelle Christuskirche hat eine große Bedeutung und Umsteigefunktion, die im Zuge der Einführung der neuen Linie Gibitzenhof - Mögeldorf noch größer wird. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 07.04.2022, soll im Rahmen der Erneuerung der LSA 622 Gugelstr. / Landgrabenstr., die Tramhaltestelle Christuskirche barrierefrei umgebaut und verbreitert werden. Auch an der benachbarten LSA 624 Landgra￾benstraße / Tafelfeldstraße müssen Anpassungen vorgenommen werden. Dies ist beim vorhandenen Steuer￾gerät nicht mehr möglich. Die LSA ist deshalb komplett zu erneuern. 2) Erhöhung der Gesamtkosten wegen Baupreisindexerhöhung. 3) Kostenberechnung 4) Bundesmittel & Kostenteilung VAG 5) 2025 / 2026 344 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01289 SFZ Jean-Paul-Platz Schulsportanlage 1) Auf der Schulsportanlage des Sonderpädagogischen Förderzentrums Jean-Paul-Platz ist kein Sportunterricht mehr möglich. Der ca. 1980 errichtete Allwetterplatz und die Ballfangzäune befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und müssen dringend saniert bzw. erneuert werden. Derzeit leidet die Anlage unter Baumwurzeln im Oberbau, Aufwölbungen und Ablösungen des Kunststoffbelags, klaffenden Fugen, kaum erkennbarer Linierung der Spielfelder, Moos- u. Algenbildung, Stolperkanten und fehlenden Basketballkörben. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach BAYFAG 5) 2025 / 2026 01298 GA Ferdinand-Drexler-Weg BA 2 1) Die Neugestaltung der Grünanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 30 ha ist in fünf bis sechs Bauabschnitten vorgesehen. Bauabschnitt II schließt südöstlich an den BA I an und beinhaltet im Wesentlichen einen Allwet￾terplatz und Jugendspielgeräte 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land) 5) 2026 / 2028 345 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01320 Generalsanierung Spielplatz Luitpoldhain BA 2 1) Die vorhandenen Spielgeräte des Spielplatzes Luitpoldhain sind nicht mehr zeitgemäß. Die Generalsanierung soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet die Generalsanierung des Spielplatzes mit einem vielseitigen und inklusiven Spielangebot für Kinder bis 14 Jahre mit Spielbereichen für unterschiedliche Altersgruppen. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2029 / - 01339 Augsburger Straße Wendemöglichkeit 1) Zwischen der Wandererstraße und der Adam-Klein-Straße wird auf dem ehemaligen Quelleparkplatz aktuell der Quartierspark Eberhardshof baulich umgesetzt. Mit einem sog. Grünkeil wurde der Park bis zur östlich gelegenen Haasstraße erweitert und damit die Augsburger Straße für den motorisierten Verkehr unterbro￾chen. Durch die Erweiterung der Parkfläche über die Augsburger Straße hinaus ist für beide Straßenab￾schnitte die Anlage einer Wendemöglichkeit notwendig. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2029 ff / - 346 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01340 Frankenstr. Tirol Str. Knotenumbau 1) Gemäß Verkehrsgutachten zur Entwicklung des neuen Stadtteils Lichtenreuth muss zukünftig deutlich mehr Verkehr über den Knoten abgewickelt werden. Durch die Umgestaltung werden Leistungsfähigkeit und Ver￾kehrsqualität für den Autoverkehr mit Vorteilen für den Fuß- und Radverkehr sowie einer Busbeschleunigung kombiniert. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach BayGVFG (Land) 5) 2029 ff / - 01342 Senefelderstraße Umbau Fahrradstraße 1) Die Fahrradstraße zwischen Kilianstraße entlang der Georg-Buchner-Straße, der Senefelderstraße, der Gern￾grosstraße und der Otto-Geßler-Straße bis zum Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßen￾pakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marienbergpark und Nordring dar. Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden. 2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes 5) 2025 / 2026 347 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01343 Strauchstraße 1) Die Strauchstraße und der Harsdörfferplatz sind Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und befinden sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Beide Straßen sollen im Zuge der dringend erforderlichen Grundsanierung an den Fahrradstraßenstandard angepasst werden 2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach Kommunalrichtlinie des Bundes 5) 2024 / 2026 01344 Spohrstraße Umbau Fahrradstraße 1) Durch die Beibehaltung der Einbahnstraße und die Neuaufteilung des gesamten Querschnitts kann die Fahr￾bahnbreite reduziert und ein Radstreifen angelegt werden. Es wird erwartet, dass der Querungsbedarf der Fürther Straße stark zunimmt. Deshalb soll die Lichtsignalanlage westlich der Spohrstraße erweitert und eine Signalisierung für Fußgänger über die Fürther Straße eingerichtet werden. Auch der Radverkehr kann in bei￾den Richtungen zukünftig bequem die Fürther Straße queren. 2) Neue Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt aus der Radwegepauschale P42. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2025 / 2026 348 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01345 Sanierung Steubenbrücke Bauphase 1 1) Die Steubenbrücken bestehen aus drei Brückenbauwerken, der südlichen und nördlichen Steubenbrücke und der Franz-Josef-Strauß-Brücke. Alle drei Brücken sind abgewirtschaftet und die Bauwerksabdichtungen sind zwischenzeitlich sehr mangelhaft. In einem ersten Bauabschnitt ist daher die Sanierung der südlichen und nördlichen Steubenbrücke notwendig 2) Neue Maßnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2025 / 2025 01346 Maximilianstraße / Adam-Klein-Straße 1) Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Ver￾kehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst, die Lichtsignalanlage saniert werden und die Situ￾ation für den Radverkehr verbessert werden. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach BayGVFG (Land) 5) 2025 / 2026 01347 Umgestaltung Breite Gasse 1) Mit der Umgestaltung der Breiten Gasse soll die Einkaufsstraße noch attraktiver werden, Einbauten und Mobi￾liar reduziert und geordnet sowie der Oberflächenbelag ausgetauscht werden. Durch die Schaffung von Auf￾enthaltsbereichen, Aktionsflächen und Aktivinseln mit Spielpunkten soll die Breite Gasse zu einem vielfältigen, multifunktionalen Ort für alle Zielgruppen entwickelt werden. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land) 5) 2025 / 2027 349 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01348 Umgestaltung Lorenzer Platz 1) Die Sparkasse saniert derzeit ihr Hauptgebäude am Lorenzer Platz/Theatergasse. Im Anschluss besteht für die Sparkasse die Verpflichtung zur Wiederherstellung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten öffentli￾chen Flächen am Lorenzer Platz. Da der Platz in seiner bisherigen Gestaltung diverse Defizite aufweist, ist es sinnvoll, nicht nur Teilflächen wiederherzustellen, sondern den gesamten Platz zeitgemäß und klimaverbes￾sernd zu gestalten und aufzuwerten. 2) Neue Maßnahme 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen aus Städtebauförderung (Land) und Kostenbeteiligung Dritter 5) 2025 / 2026 01357 Hauptmarkt Stromnetz 1) Die N-ERGIE soll künftig das bereits in die Jahre gekommene Stromversorgungsnetz auf dem Hauptmarkt übernehmen und anlagensicher betreiben. Um dies richtlinienkonform tun zu können, muss das Stromversor￾gungsnetz aufgrund der aktuellen technischen Bewertung zwingend angepasst werden 2) Neue Maßnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2025 / 2025 350

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