Geschäftsbereich Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat I/II:
00002
Dokumentenmanagementsystem
1) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Einsatz und Rollout eines Dokumentenmanagementsystems wurden im Rahmen des DMS-Einführungsprojektes umgesetzt, das 2019 abgeschlossen
wurde. DMS steht allen Dienststellen zur Nutzung zur Verfügung. Aktuell sind ca. 4.100 Anwenderinnen und
Anwender an das DMS angeschlossen. Der weitere Ausbau ist eingeleitet. Bis zu einer flächendeckenden
digitalen Aktenführung insbesondere mit Integration der Fachanwendungen der Dienststellen und einer geplanten Einbindung in Microsoft 365 sind noch erhebliche technische und prozessuale Aufwände erforderlich.
KI-gestützte Lösungen beeinflussen auch die eAkte und machen sie intelligenter (Automatisierte Dokumentenverarbeitung und -organisation, Extraktion von Daten aus strukturierten und unstrukturierten Dokumenten
zur Beschleunigung von Prozessen, Automatische Kategorisierung von Dokumenten, Zuweisung von Schlagwörtern u.v.m.).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
00004
Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur
1) Im MIP-VoIP wurden für die Endausbaustufe 15.000 VoIP-Endgeräte angegeben.
Aktuell steht noch die Detailplanung für ca. 120 Standorte aus den Bereichen Jugendamt, Schulen sowie Verwaltung/Kultur/Soziales aus.
Um die Telefonie der Standorte migrieren zu können, müssen diese netzwerktechnisch erschlossen werden.
Dazu wird dezentrale Netzwerk-Technik (Switche und Verkabelung) benötigt. Viele der Standorte benötigen
auch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und Klimatisierung der Verteilerräume.
Darüber hinaus müssen die Büroräume mit Datenkabeln ausgestattet werden, da moderne Voice over IP Geräte nicht über die "alte" Telefon-Verkabelung angeschlossen werden können.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00761
Einführung der elektronischen Personalakte
1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig
die Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in
die Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente
und die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B. Gerichte, andere Dienstherrn) befindet
sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten zugreifen zu können. Die Entscheidung zur
Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung des Stadtrates, die
Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine elektronische Sachbearbeitung geschaffen. Die Corona-Pandemie hat zuletzt gezeigt, wie drängend die Umstellung auf eine elektronische Sachbearbeitung auch im Personalbereich ist. Diese ist u.a. Voraussetzung für effektive Home-Office
Regelungen auch nach Corona.
Im Verlauf des Projektes hat sich herausgestellt, dass die für die E-Personalakte neben dem eigentlichen
SAP-vollintegrierten Fachverfahren notwendigen Komponenten - SAP-Archiv und e-Signatur - nicht nur für
das Personalamt relevant sind. Ebenso akut wird das SAP Archiv seitens IT-SKN im Zuge der SAP Migrationen auf HANA/H4S4 und eine e-Signaturlösung wird von Rpr bei der elektronischen Rechnungseingangsbearbeitung (VIM) obligatorisch und zeitnah gefordert.
Ein Abgleich der grundsätzlichen Anforderungen hat stattgefunden, die Ausschreibung und anschließende
Beschaffung des SAP-Archivs und der eSignatur ist in 2023 erfolgt. Für das Fachverfahren elektronische Personalakte läuft nun ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit zwei Bietern. Der Zuschlag kann nach Genehmigung im Bau-und Vergabeausschuss voraussichtlich im Sommer 2024 erteilt werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, durch die aktuelle Einschätzung über den Implementierungsaufwand der EPersonalakte und den aktualisierten Preisindikationen für das Scannen. Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00873
Einführung der Plattform SAP HANA
1) S/4HANA Projekt:
Seit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2005
setzen die Stadt Nürnberg und ein Teil der Eigenbetriebe die Software von SAP R/3 ein. Nach aktuellem
Stand wird die Produktlinie Enterprise-Ressource-Planning (ERP) bis zum Ende des Jahres 2027 seitens
SAP abgekündigt. Die Abkündigung hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt keine Anpassungen mehr an die
aktuelle Gesetzeslage erfolgen und in den beteiligten Systemlinien verstärkt Sicherheitslücken entstehen werden. Daher wird die aktuelle SAP ERP Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA umgestellt. Neben
den Arbeiten, die zwingend für die Migration umzusetzen sind, liegt der Fokus auf der Nutzung von Optimierungspotenzialen und Innovationen, die für die Stadt Nürnberg einen hohen Mehrwert haben. Aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit ist es sinnvoll, diese Optimierungspotenziale und Innovationen im Rahmen des
S/4HANA Projekts zu berücksichtigen und umzusetzen.
Projektzeitraum: 2021 (Start der Vorstudie) bis 2026/2027
H4S4 Projekt (HCM): für Teilprojekt H4S4
Das Migrations-Projekt von HCM nach H4S4 soll in 2025 starten.
BW4HANA Projekt: Finanzierung weiterer externer Unterstützungsleistungen über bestehende Haushaltsreste
SAP Lizenzen:
Kauf der SAP Lizenzen, welche für die Umstellung auf die neue HANA Landschaft notwendig sind
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund der günstigeren SAP Lizenzen und SAP Lizenzen (Rahmenvertrag).
3) Kostenberechnung
4) keine
5) nicht relevant
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01180
Umzug des Rechenzentrums
1) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1.2.2023 beschlossen, eine Colocation-Fläche anzumieten. Der entsprechende Mietvertrag wurde im Mai 2023 unterzeichnet.
Durch den Vermieter wurde die Colocation mitsamt der erforderlichen technischen Infrastruktur im Februar
2024 fertiggestellt und der Stadt Nürnberg zur Nutzung übergeben. Durch die Dienststelle IT werden seit diesem Zeitraum die Vorbereitungen für den Umzug des Rechenzentrums aus der Stöpselgasse zum neuen
Standort durchgeführt. Geplant ist, dass Ende Mai 2024 der Umzug zu wesentlichen Teilen abgeschlossen ist
und die Betriebsbereitschaft am neuen Standort hergestellt ist.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2022 / ca. 2026
01189
Ausstattung hybrider Besprechungsräume
1) Die Stadt Nürnberg plant Besprechungsräume technisch in einem Umfang zu erweitern, dass so bald als
möglich hybride Besprechungen durchgeführt werden können. Nach Ende der Pandemie sind nicht immer alle
Teilnehmer einer Besprechung vor Ort, ein Teil ist im Homeoffice oder will von anderen Orten an Besprechungen teilnehmen.
Durch die Implementierung hybrider Besprechungsräume soll einer veränderten Arbeitskultur Rechnung getragen und die Stadtverwaltung Nürnberg als attraktive Arbeitgeberin gestärkt werden.
Die veränderte Prämisse lautet, dass an ca. 90 Standorten in den städtischen Gebäuden jeweils i.d.R. ein
Raum auf hybride Nutzung nachgerüstet werden soll. Die aktuelle Kostenschätzung ergibt sich aus einer noch
unverbindlichen Preisinformation.
Die für die Kostenschätzung zugrunde gelegte "Einheitsausstattung" beläuft sich aktuell auf ca. 10.000 € je
Besprechungsraum (86" Display, Lautsprechersystem, Kamerasystem, Multimedia-Anbindung, Rechner oder
OPC-System, Elektroverkabelung, Lieferung & Montage und Erstinstallation).
2.) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01205
Stadthaus Q (Bezeichnung geändert vormals TheQ)
1) Im Zuge der Transformation des ehemaligen Quelle Versandzentrums in ein gemischt genutztes Stadtquartier
wird das Bestandsgebäude wieder in seine ursprünglichen Bauteile unterteilt. Der Nutzungsschwerpunkt im
denkmalgeschützten Bestand der Bauteile 1 und 4 liegt auf Büro und Verwaltung in den Obergeschossen sowie Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossbereichen. Die Stadt Nürnberg wird in 2026 mit rund
1.500 Mitarbeitenden dieses neu geschaffene Bürogebäude mit Teilen der Dienststellen J, SHA, DiP, IT, MI,
ZD, BAM und Bürgerservice sowie einem Schulungszentrum und einem Mitarbeiter-Restaurant beziehen und
dabei ein „Aktivitätsbasiertes Bürokonzept (ABBK)“ vorfinden, wie es im POA in 01/2022 für die gesamte
Stadtverwaltung beschlossen wurde. Im Mietvertrag und der ergänzenden Bau- und Ausstattungsbeschreibung wurden die vom Vermieter geschuldeten Leistungen (sogenanntes „Bausoll“) festgelegt, welche mit der
Mietzahlung abgegolten werden. Darüber hinaus finden Investitionen in die Ausgestaltung des Gebäudes
statt, die nicht Teil des Mietvertrages bzw. Mietpreises sind, vom Vermieter nach den Bedürfnissen der Stadt
Nürnberg geplant und realisiert und daher von der Stadt Nürnberg selbst getragen werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten nach einer Überarbeitung der Kostenkalkulation. Aufgrund der Verzögerungen
haben sich Kostensteigerungen ergeben. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
5) Inbetriebnahme vss. 2025
01215
Unschlittplatz 7 a: Fassadensanierung
1) Das Unschlitthaus wurde im Jahr 1491 errichtet. Das Bauwerk wird als Einzeldenkmal in der Bayerischen
Denkmalliste geführt. Die Nutzung des Unschlitthauses hat sich mehrfach geändert. 2021 wurde eine Notmaßnahme begonnen. Aufgrund des Zustandes der Südfassade wurden weitere kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendig. Für die Sanierungsarbeiten an allen Fassadenteilen wurde eine Kostenobergrenze ohne BVK festgelegt. Die Betreuung der Maßnahme ging auf die WBG-K
über.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuschuss der Bayerische Landesstiftung
5) 2023 / 2025
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01353
Robotic-Process-Automation (RPA)
1) In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Grundlagen dafür geschaffen, die Sachbearbeitungen in den
Dienststellen bei der Ausführung einfacher wiederkehrender Tätigkeiten durch sog. "Roboter" (Stichwort Robotic-Process-Automation, kurz RPA) unterstützen zu können
Für das Jahr 2024 wurde ein Vertrag mit einem Dienstleister geschlossen, um den Service zu etablieren, Prozessautomatisierungen umzusetzen und auch internes Personal zu befähigen. Vor dem Hintergrund der notwendigen stadtübergreifenden Effizienzsteigerung, dem Personalmangel, sowie den geplanten Einsparmaßnahmen, wird RPA als eine der möglichen Säulen gesehen, um die Automatisierung einfacher regelmäßiger
Aufgaben kurzfristig voranzutreiben. Die zentral gesteuerte Pipeline möglicher Automatisierungspotenziale
enthält bereits Vorhaben der Dienststellen, die derzeit schrittweise individuell betrachtet, bewertet und zeitlich
für die Realisierung eingeplant werden.
Rein mit den aktuell vorhandenen internen Personalkapazitäten ist jedoch bereits absehbar, dass nur ein sehr
kleiner Teil der aktuell schon bekannten Bedarfe abgedeckt werden könnte. Auf Basis der vorhandenen Informationen wurde daher ein gemeinsames Business-Case erstellt, um in den Jahren 2025-2027 mit Beteiligung
externer Unterstützung geplant zumindest 25 Prozessautomatisierungen unterschiedlicher Größe umzusetzen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2025 / vss. 2027
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01354
Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes
1) Die Registermodernisierung in Deutschland ist ein bedeutendes Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung, parallel zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Single Digital Gateway Verordnung (SDGVO).
Das BMI und die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen leiten das Projekt.
Ziel ist es, bis 2025 das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) zu etablieren und ausgewählte
Top-Register mit OZG-Relevanz anzuschließen. Dies ermöglicht Bürger/innen und Unternehmen den zeitund ortsunabhängigen, digitalen Austausch von Daten mit Behörden. Die Identifikationsnummer für Personen
(RegMoG/IDNrG) und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG) dienen als
bereichsübergreifende Identifikatoren.
Im Rahmen der NOOTS-Umsetzung werden öffentlich zugängliche Anschlussbedingungen formuliert, die von
Fachverfahrensbetreibern und Behörden umgesetzt werden müssen. Um die damit verbundenen Aufwände
für die Stadt nutzenstiftend zu gestalten, ist das Ziel die Integration in die Ende-zu-Ende-Anbindungen der
Fachverfahren und Mein Nürnberg (Serviceportal), welche Kund:innen und Sachbearbeitung in gleichem
Maße zu Gute kommt.
Auf Bundesebene werden für das Jahr 2025 erste Pilotierungen diskutiert. Die Erkenntnisse daraus können
zu technischen Anpassungen führen, die voraussichtlich 2026 umgesetzt werden müssen. Die technische
Basis zur Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes muss demnach 2026 geschaffen werden, um
einen reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb in den Jahren 2027 und 2028 zu ermöglichen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2025 / vss. 2028
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