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Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 409–413 · Seiten 409–413 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 00116 Tilgung ausgereiche Darlehen 1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Ei￾gentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandset￾zungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen. Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar. 2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen 3) nicht relevant 4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen 5) nicht relevant 00119 Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg 1) Die Stadt Nürnberg bildete seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayeri￾schen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVers￾RücklG einen Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Ab dem Haushaltsjahr 2025 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung der Versorgungsrücklage, jähr￾lich bis einschließlich 2039, begonnen werden. Nähere Informationen können dem Wirtschafts- und Finanz￾plan zur Versorgungsrücklage entnommen werden. 2) Abbildung im MIP 3) nicht relevant 4) nicht relevant 5) nicht relevant 405 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00123 bis 00146, 00149, 00534, 00732, 01033, 01100, 01101, 01127, 01168, 01194, 01248 Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen: 1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Dane￾ben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebil￾det, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften 5) nicht relevant 00147 Zuweisungen für Investitionen 1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 BAYFAG. Die Investi￾tionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungs￾maßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft). 2) keine 3) nicht relevant 4) Einzahlungen nach Art. 12 BAYFAG 5) nicht relevant 406 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00886 Anteilsrückkauf wbg-Anteile 1) Die Stadt Nürnberg hält 100 % der Anteile an der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Die StWN hält ihrerseits noch eine 25,01 %-Beteiligung an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen („wbg“). Nach dem Verkauf von 19,1% der wbg-Anteile durch die StWN an die wbg Immohold GmbH & Co. KG („Immohold“) (Stadtratsbeschluss vom 10.12.2014) und einem Verkauf an die Stadt Nürnberg hält die StWN aktuell 25,01 % der wbg-Anteile. Die verbleibenden 55,89 % an der wbg hält die Stadt Nürnberg selbst. Aus Sicht der Beteiligten (Stadt Nürnberg, StWN, wbg) bietet es sich an, die geplante Reorganisation durch einen direkten Erwerb der Geschäftsanteile durch die Stadt Nürnberg von der StWN durchzuführen. Die Stadt erwirbt hierbei, vorbehaltlich eines Stadtratsbeschlusses, die kompletten Anteile von StWN auf Grundlage ei￾nes Vertrages zur Geschäftsanteilsveräußerung und –abtretung (Kaufvertrag). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 01268 Klinikum Nürnberg: Investitionszuschuss 1) Das Klinikum Nürnberg braucht Unterstützung bei seinen Investitionsvorhaben, da der Freistaat Bayern sei￾nen Finanzierungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommt und auch die Betriebskostenfinanzierung der Krankenkassen (die bisher zur Kompensation her￾angezogen wurde) immer strenger geregelt werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 407 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01322 Vollumbau Stadion und Stadionumfeld 1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 19.06.24 die Verwaltung und den Eigenbetrieb Franken Stadion Nürnberg beauftrag, u.a. die planerischen, gesellschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen für eine Reali￾sierung eines Vollumbaus des Max-Morlock-Stadion zu schaffen und die Umfeldentwicklung weiterzubearbei￾ten. Der Stadtrat hat den Ressourcenbedarf zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die not￾wendigen Mittel zu den Haushaltsberatungen und dem Wirtschaftsplan des FSN anzumelden. Über den vorliegenden MIP-Ansatz werden die notwendigen Mittel für die Umfeldentwicklung und Investitions￾kostenzuschüsse der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb eingeplant. 2) Neuaufnahme 3) Kostenrahmen 4) keine 5) 2028 / 2031 01323 Mittelabflusskorrekturen 1) Trotz vielfältiger Anstrengungen in den vergangenen Jahren ist es (noch) nicht gelungen, die zeitliche Pla￾nung der Investitionen so zu gestalten, dass die im jeweiligen Haushaltsjahr eingeplanten Mittel auch tatsäch￾lich abfließen. Dies hat verschiedenste Gründe, die nicht alle von der Stadt beeinflusst werden können. Die letztendlich planerisch zu frühe Bereitstellung von Mitteln hat mehrere negative Auswirkungen. Am stärksten ins Gewicht fällt dabei die eingeschränkte Transparenz der städtischen Haushaltsdaten. Um diese Transpa￾renz in der Gesamtsicht zu verbessern, wird mit dieser Maßnahme eine Reduzierung des Mittelabflusses für das Planjahr 2025 um 15 % der investiven Ausgaben bei den Einzelmaßnahmen erreicht. Diese Mittel werden planerisch um 2 bzw. 3 Jahre nach hinten verschoben. Im Ergebnis reduzieren sich die investiven Auszahlungen im MIP und im Finanzhaushalt 2025 um 90 Mio. €. Sie liegen dann deutlich näher am zu erwartenden Mittelabfluss in diesem Jahr. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 408 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01359 StWN: Investitionszuschuss 1) Die Stadt Nürnberg ist Aufgabenträgerin für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr und hat auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 übe reinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) die VAG Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) als Betreiberin des ÖPNV beauftragt. Zur Finanzierung der auf dieser Grundlage erbrachten Dienstleistungen sieht der ÖDLA neben einer Verlustübernahme durch die Städtischen Werke Nürnberg GmbH auch die Möglichkeit einer direkten Finanzierung von Investitionsmaßnahmen über Investitionszuschüsse vor. Die mittelfristige Finanzplanung der VAG sieht erhebliche Investitionen in den Aus￾bau des ÖPNV sowie die Beschaffung von Fahrzeugen vor, die auf der Grundlage dieses MIP-Ansatzes teil￾weise über Investitionszuschüsse durch die Stadt Nürnberg finanziert werden sollen.“ 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 409

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