HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2025 – Band 1

Geschäftsbereich Referat V

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 383–393 · Seiten 383–393 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat V: 00551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem ver￾schiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweite￾rung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks. Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standort￾verlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2020 / 2024 00827 W-LAN an ausgewählten Standorten 1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LAN￾Zugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie McDonalds usw. Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard. Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von weiterer WLAN-Ausstattung für Jugendhilfe Einrichtungen. An￾passung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt 379 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01024 Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle 1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach ent￾spricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können so￾wohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert werden. In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Der Neubau wird auf dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schul￾standortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen Verzögerungen der Baumaßnahme und hoher Haushaltsreste. Erhöhung der Drittmittelerwartungen. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz 5) 2025 / 2026 380 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01053 Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen) 1) Die Maßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeck￾turm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehe￾malige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforde￾rungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines 2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indizierung 5 % für das Jahr 2024, da die Kostenberechnung be￾reits im Jahr 2020 erstellt wurde. Mehrkosten durch anteilige Ingenieurleistungen und einigen Gewerken. An￾passung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen hoher Haushaltsreste. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ 5) 2022 / 2026 01082 Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen) 1) Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressour￾cen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibit￾zenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kinder￾garten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadter￾neuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusam￾menhalt“ 5) 2022 / 2025 381 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01083 KiTa, Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 50 – 52, Generalsanierung 1) Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden System￾bauten aus Holz. In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze unterge￾bracht. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Kostensteigerung von rd. 1 % aus Erkenntnissen der zwischen￾zeitlich erfolgten Kostenprüfung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Reduzierung der Drittmit￾telerwartungen, aufgrund des aktuellen Bescheids. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz 5) 2025 / 2026 01116 Fürther Tor, KiTa 1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmal￾pflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der aktuellen Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtli￾chen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund neuer Berechnungen. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Spende 5) 2024 / 2026 382 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01125 Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile 1) Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugs￾bereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden. Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen Maßnahme￾Nr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 5) 2022 / 2024 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort - Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. - 1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK) sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5- gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIP￾Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag. 2) Verschiebung von Mitteln von 2025 auf das Jahr 2026, wegen hoher Haushaltsreste. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2023 / 2025 383 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4) 1) Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung“ umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu decken, wird der bisherige Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu 100 Kinder ersetzt. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bis￾herige Kindergarten Elsa-Brandström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogi￾schen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Der geplante Neubau für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2023 / 2025 01188 Gertrud-Steinl-Str.: Neubau Kinderkrippe und Kindergarten (vormals: Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa) 1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsange￾bot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittel aufgrund neuer Berechnung. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2024 / 2026 384 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01212 Luther-King-Str.: Neubau Haus für Kinder 1) Die Maßnahme „Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kinder￾garten“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Hauses für Kinder mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe und einem 1-gruppigen Kindergarten. Durch ein neues Wohnbaugebiet in Nürnberg-Kornburg (Bebauungsplan 4202) und damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich stark ange￾stiegen und kann mit den vorhandenen Einrichtungen vor Ort nicht mehr gedeckt werden. Zur Deckung des erwarteten Bedarfs ist der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung erforderlich. Das Gebäude ist aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität in Holzbauweise geplant. Das Grundstück, auf welchem der Neubau errichtet werden soll, ist aktuell unbebaut und liegt zwischen dem von-Nassau-Weg und der Schenkendorfstraße im Nürnberger Ortsteil Kornburg. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund des vorliegenden Objektplans unter Berücksichtigung der PV-Anlage. Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des aktuellen Bescheids. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2024 / 2025 01232 Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa 1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollstän￾dig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wie￾dererrichtet werden. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der neuen Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Reduzierung der Drittmittelerwartungen 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Versicherungsleistung 5) 2025 / 2026 385 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01233 Muggenhofer Straße 120: Haus für Kinder Sanierung Wasserschaden im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss 1) Bei dem Objekt Muggenhofer Straße 120 handelt es sich um ein Haus für Kinder. Das Gebäude wurde 2014 durch die WBG-Kommunal errichtet und bietet im Erdgeschoss Platz für 48 Krippenkinder und im Ober￾geschoss Platz für 50 Kindergartenkinder. Erdgeschoss: Aufgrund eines Schadens am Fettabscheider ist innerhalb eines unbekannten Zeitraums Wasser über eine Fuge in den Fußbodenaufbau eingedrungen und hat sich im gesamten Erdgeschoss auf der Ebene der Dämmung verteilt. Nach den umfassenden Voruntersuchungen über 15 Bohrungen und regel￾mäßigen Raumluftmessungen ist das Hochbauamt mit der hausverwaltenden Einrichtung HVE-KSV zu dem Ergebnis gekommen, dass im Erdgeschoss der gesamte Fußbodenaufbau erneuert werden muss. Obergeschoss: Im Technikraum (Erdgeschoss) wurde im November 2022 entlang einer Entwässerungsfalllei￾tung Wasseraustritt festgestellt. Die hauswaltende Einrichtung HVE-KSV hat unverzüglich eine Leckage-or￾tung veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass das Werkraumbecken im Obergeschoss die Schadens-ursa￾che darstellt. Während die Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss und im Obergeschoss wird die gesamte Einrichtung in einer angemieteten Containeranlage untergebracht. Die Containeranlage steht in der Weihergartenstraße 10. Es wird von einer Mietdauer von 24 Monaten ausgegangen. Die Mietkosten werden im Rahmen der Maßnahme finanziert. Nach Fertigstellung aller Arbeiten in beiden Geschossen erfolgt der Umzug aus dem Interim zurück in die Einrichtung. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2023 / 2025 386 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01257 Van-Gogh-Str. 5: Haus für Kinder Neubau Kinderhort (3-gruppig) 1) Das Haus für Kinder in der Van-Gogh-Straße 5 mit KiKri (2-grp.), KiGa (2-grp.) und KiHo (3-grp.) wurde 2017 in Betrieb genommen. Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird auf dem Gelände ein 3-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Die geplante Erweiterung um 3 Hortgruppen soll als 2-geschossiger Bau ohne Unterkellerung in Holzbauweise organisatorisch an die bestehenden Hortgruppen angebunden wer￾den, bautechnisch jedoch nicht unmittelbar verbunden sein, um Rückbau von Fassade, Dachanschluss und Außentreppe sowie einen provisorischen 2. Rettungsweg während der Bauzeit zu vermeiden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenrahmen 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Holzbauförderung Bayern; Ganztagesfördergesetz 5) 2026 / 2027 01329 Schoppershofstraße 25, Familienzentrum, Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes 1) Das Gebäude in der Schoppershofstraße 25 beherbergt das städtisches Familienzentrum Schoppershof so￾wie eine städtische Kindertagesstätte. In den Sommermonaten erfolgt aus verschiedenen Gründen ein hoher unerwünschter Wärmeeindrang in das Gebäude. Es soll deshalb die Umsetzung eines Klimaanpassungskon￾zepts erfolgen. Durch die Maßnahmen werden die Innentemperaturen an heißen Sommertagen gesenkt so￾wie Verschattungsflächen im Außenbereich geschaffen werden. Durch die Umsetzung eines Nachtlüftungs￾konzeptes soll das Gebäude zukünftig nachts besser gekühlt werden. Mit der Installation eines begrünten Laubenganges entsteht sowohl deutlich mehr Schatten im Hof, als auch eine Abkühlung, die durch die Be￾pflanzung gefördert wird. Die Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität im Außen- und Innenraum erheblich steigern (mehr Grün, mehr Schatten, kühlere Innenräume). 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ 5) 2025 / 2026 387 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01330 Lortzingstraße: Abriss, Neubau KiGa (2-grp.) und KiKri (2-grp.) Erweiterung Haus für Kinder 1) Im westlichen Stadtteil Eberhardshof wird für dessen Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen eine Kin￾dertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen für insgesamt 74 Kinder neu gebaut. Der Neubau wird auf dem städtischen Grundstück der Lortzingstraße 8+10 errichtet. Der bestehende 1-gruppige Kindergarten wird abgerissen. 2 Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2025 / 2027 01331 Neue Hegelstraße, Neubau KiHo (6-grp.) und Fachunterrichtsräume 1) Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird in der Neue Hegelstraße ein 6-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Auf dem geplanten Grundstück befinden sich bereits die Bebauung der Friedrich-Hegel-Schule sowie ein 6-gruppiger Kinderhort. Im Rahmen des Neubaus sollen auch fehlende Fachunterrichtsräume für die Module „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ untergebracht werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz 5) 2025 / 2027 388 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01338 Lorenz-Hagen-Str.: Neubau KiKri (2-grp.) und KiGa (3-grp.) Lichtenreuth 1) Die Wohnbebauung im neuen Stadtteil Lichtenreuth schreitet zügig voran. Insbesondere durch den geförder￾ten Wohnungsbau besteht eine deutlich höhere Belegungsdichte als ursprünglich angenommen. Zur Deckung der weiteren Kinderbetreuungsbedarfe ist daher dringend eine Kindertagesstätte mit einer 2-gruppigen Kin￾derkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten zu errichten. Die Inbetriebnahme ist bis 2027 zwingend zu er￾reichen, da ansonsten große Versorgungslücken im neuen Stadtteil bestehen werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG 5) 2025 / 2027 01362 Sofortprogramm Betreuungsplätze 1.) Aus dem Ansatz können kurzfristig Bau- und Umbaumaßnahmen, Ausstattung und Anmietungen in eigener Zuständigkeit oder über Investitionskostenzuschüsse an Investoren oder Träger umgesetzt werden, um an Schulstandorten mit einer hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen das Angebot auszuweiten. Dabei kann es sich sowohl um schulische Angebote wie auch Angebote der Jugendhilfe handeln. Entsprechend der aus der Jugendhilfeplanung bekannten besonders dringlichen Bedarfe ist die Lösung im Umgriff der als vordring￾lich definierten Schulstandorte zu verwirklichen. 2.) Neuaufnahme 3.) Kostenannahme 4.) keine 5.) 2025 389

Download ↓