Geschäftsbereich Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat V:
00551
Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand
des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem verschiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe
Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen
vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks.
Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standortverlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und
auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2020 / 2024
00827
W-LAN an ausgewählten Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von
Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von weiterer WLAN-Ausstattung für Jugendhilfe Einrichtungen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt
379
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01024
Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und
Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen
Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume
und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine
Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu
decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich.
Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch
den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert
werden.
In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll
während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während
der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Der Neubau wird auf
dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen Verzögerungen der Baumaßnahme und hoher
Haushaltsreste. Erhöhung der Drittmittelerwartungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz
5) 2025 / 2026
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01053
Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen)
1) Die Maßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder- und Jugendhaus
und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von
Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines
2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und
eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Indizierung 5 % für das Jahr 2024, da die Kostenberechnung bereits im Jahr 2020 erstellt wurde. Mehrkosten durch anteilige Ingenieurleistungen und einigen Gewerken. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, wegen hoher Haushaltsreste.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“
5) 2022 / 2026
01082
Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen)
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für
75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße
errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise
geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem
Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse
hinweg fortsetzt, verbunden.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2025
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01083
KiTa, Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 50 – 52, Generalsanierung
1) Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz. In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze untergebracht. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen
pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei
bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten
Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Kostensteigerung von rd. 1 % aus Erkenntnissen der zwischenzeitlich erfolgten Kostenprüfung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Reduzierung der Drittmittelerwartungen, aufgrund des aktuellen Bescheids.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz
5) 2025 / 2026
01116
Fürther Tor, KiTa
1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der aktuellen Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittelerwartungen aufgrund neuer Berechnungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG, Spende
5) 2024 / 2026
382
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01125
Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile
1) Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die
Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend
räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs
abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für
Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden.
Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies
übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen MaßnahmeNr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2024
01126
Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) Verschiebung von Mitteln von 2025 auf das Jahr 2026, wegen hoher Haushaltsreste. Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2023 / 2025
383
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01186
Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4)
1) Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender
Einrichtung“ umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen
schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu
decken, wird der bisherige Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu
100 Kinder ersetzt. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bisherige Kindergarten Elsa-Brandström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Der geplante Neubau
für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2023 / 2025
01188
Gertrud-Steinl-Str.: Neubau Kinderkrippe und Kindergarten
(vormals: Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa)
1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der
Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten
Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung
mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden
Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im
Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend
erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittel aufgrund neuer Berechnung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2024 / 2026
384
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01212
Luther-King-Str.: Neubau Haus für Kinder
1) Die Maßnahme „Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Hauses für Kinder mit einer
2-gruppigen Kinderkrippe und einem 1-gruppigen Kindergarten.
Durch ein neues Wohnbaugebiet in Nürnberg-Kornburg (Bebauungsplan 4202) und damit einhergehenden
Bevölkerungszuwachs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich stark angestiegen und kann mit den vorhandenen Einrichtungen vor Ort nicht mehr gedeckt werden.
Zur Deckung des erwarteten Bedarfs ist der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung erforderlich. Das Gebäude
ist aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität in Holzbauweise geplant. Das Grundstück, auf
welchem der Neubau errichtet werden soll, ist aktuell unbebaut und liegt zwischen dem von-Nassau-Weg und
der Schenkendorfstraße im Nürnberger Ortsteil Kornburg.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund des vorliegenden Objektplans unter Berücksichtigung der PV-Anlage.
Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des aktuellen Bescheids.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2024 / 2025
01232
Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa
1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen
Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wiedererrichtet werden.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der neuen Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss. Reduzierung der Drittmittelerwartungen
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Versicherungsleistung
5) 2025 / 2026
385
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01233
Muggenhofer Straße 120: Haus für Kinder Sanierung Wasserschaden im Erdgeschoss und im
1. Obergeschoss
1) Bei dem Objekt Muggenhofer Straße 120 handelt es sich um ein Haus für Kinder. Das Gebäude wurde 2014
durch die WBG-Kommunal errichtet und bietet im Erdgeschoss Platz für 48 Krippenkinder und im Obergeschoss Platz für 50 Kindergartenkinder.
Erdgeschoss: Aufgrund eines Schadens am Fettabscheider ist innerhalb eines unbekannten Zeitraums
Wasser über eine Fuge in den Fußbodenaufbau eingedrungen und hat sich im gesamten Erdgeschoss auf
der Ebene der Dämmung verteilt. Nach den umfassenden Voruntersuchungen über 15 Bohrungen und regelmäßigen Raumluftmessungen ist das Hochbauamt mit der hausverwaltenden Einrichtung HVE-KSV zu dem
Ergebnis gekommen, dass im Erdgeschoss der gesamte Fußbodenaufbau erneuert werden muss.
Obergeschoss: Im Technikraum (Erdgeschoss) wurde im November 2022 entlang einer Entwässerungsfallleitung Wasseraustritt festgestellt. Die hauswaltende Einrichtung HVE-KSV hat unverzüglich eine Leckage-ortung veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass das Werkraumbecken im Obergeschoss die Schadens-ursache darstellt.
Während die Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss und im Obergeschoss wird die gesamte Einrichtung in einer
angemieteten Containeranlage untergebracht. Die Containeranlage steht in der Weihergartenstraße 10. Es
wird von einer Mietdauer von 24 Monaten ausgegangen. Die Mietkosten werden im Rahmen der Maßnahme
finanziert. Nach Fertigstellung aller Arbeiten in beiden Geschossen erfolgt der Umzug aus dem Interim zurück
in die Einrichtung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2023 / 2025
386
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01257
Van-Gogh-Str. 5: Haus für Kinder Neubau Kinderhort (3-gruppig)
1) Das Haus für Kinder in der Van-Gogh-Straße 5 mit KiKri (2-grp.), KiGa (2-grp.) und KiHo (3-grp.) wurde 2017
in Betrieb genommen. Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird auf dem Gelände
ein 3-gruppiger Kinderhort neu errichtet. Die geplante Erweiterung um 3 Hortgruppen soll als 2-geschossiger
Bau ohne Unterkellerung in Holzbauweise organisatorisch an die bestehenden Hortgruppen angebunden werden, bautechnisch jedoch nicht unmittelbar verbunden sein, um Rückbau von Fassade, Dachanschluss und
Außentreppe sowie einen provisorischen 2. Rettungsweg während der Bauzeit zu vermeiden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Holzbauförderung Bayern; Ganztagesfördergesetz
5) 2026 / 2027
01329
Schoppershofstraße 25, Familienzentrum, Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes
1) Das Gebäude in der Schoppershofstraße 25 beherbergt das städtisches Familienzentrum Schoppershof sowie eine städtische Kindertagesstätte. In den Sommermonaten erfolgt aus verschiedenen Gründen ein hoher
unerwünschter Wärmeeindrang in das Gebäude. Es soll deshalb die Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts erfolgen. Durch die Maßnahmen werden die Innentemperaturen an heißen Sommertagen gesenkt sowie Verschattungsflächen im Außenbereich geschaffen werden. Durch die Umsetzung eines Nachtlüftungskonzeptes soll das Gebäude zukünftig nachts besser gekühlt werden. Mit der Installation eines begrünten
Laubenganges entsteht sowohl deutlich mehr Schatten im Hof, als auch eine Abkühlung, die durch die Bepflanzung gefördert wird. Die Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität im Außen- und Innenraum erheblich
steigern (mehr Grün, mehr Schatten, kühlere Innenräume).
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
5) 2025 / 2026
387
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01330
Lortzingstraße: Abriss, Neubau KiGa (2-grp.) und KiKri (2-grp.) Erweiterung Haus für Kinder
1) Im westlichen Stadtteil Eberhardshof wird für dessen Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen eine Kindertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen für insgesamt 74 Kinder neu gebaut. Der
Neubau wird auf dem städtischen Grundstück der Lortzingstraße 8+10 errichtet. Der bestehende 1-gruppige
Kindergarten wird abgerissen.
2 Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2025 / 2027
01331
Neue Hegelstraße, Neubau KiHo (6-grp.) und Fachunterrichtsräume
1) Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird in der Neue Hegelstraße ein 6-gruppiger Kinderhort
neu errichtet. Auf dem geplanten Grundstück befinden sich bereits die Bebauung der Friedrich-Hegel-Schule
sowie ein 6-gruppiger Kinderhort. Im Rahmen des Neubaus sollen auch fehlende Fachunterrichtsräume für
die Module „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ untergebracht werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG; Ganztagesfördergesetz
5) 2025 / 2027
388
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01338
Lorenz-Hagen-Str.: Neubau KiKri (2-grp.) und KiGa (3-grp.) Lichtenreuth
1) Die Wohnbebauung im neuen Stadtteil Lichtenreuth schreitet zügig voran. Insbesondere durch den geförderten Wohnungsbau besteht eine deutlich höhere Belegungsdichte als ursprünglich angenommen. Zur Deckung
der weiteren Kinderbetreuungsbedarfe ist daher dringend eine Kindertagesstätte mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten zu errichten. Die Inbetriebnahme ist bis 2027 zwingend zu erreichen, da ansonsten große Versorgungslücken im neuen Stadtteil bestehen werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach BAYFAG
5) 2025 / 2027
01362
Sofortprogramm Betreuungsplätze
1.) Aus dem Ansatz können kurzfristig Bau- und Umbaumaßnahmen, Ausstattung und Anmietungen in eigener
Zuständigkeit oder über Investitionskostenzuschüsse an Investoren oder Träger umgesetzt werden, um an
Schulstandorten mit einer hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen das Angebot auszuweiten. Dabei kann
es sich sowohl um schulische Angebote wie auch Angebote der Jugendhilfe handeln. Entsprechend der aus
der Jugendhilfeplanung bekannten besonders dringlichen Bedarfe ist die Lösung im Umgriff der als vordringlich definierten Schulstandorte zu verwirklichen.
2.) Neuaufnahme
3.) Kostenannahme
4.) keine
5.) 2025
389