Geschäftsbereich Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat I/II:
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WLAN 2020 / IUK-Maßnahmen
1) Aufbau der städtischen WLAN-Infrastruktur
Basis für das Strategieprojekt "Digitalisierung" ist der Ausbau des städtischen Datennetzes. Um dies sicherzustellen, ist es dringend notwendig, eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur aufzubauen.
Um den zukünftigen Anforderungen der Datenübertragung für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones, TabletPCs und mobile VoIP-Telefone) gerecht zu werden, wird sowohl in neu gebauten Gebäuden als auch in Bestandsgebäuden ein flächendeckendes WLAN benötigt.
Hierzu sind Investitionen in die passive Infrastruktur (Anschaffung und Installation der Netzwerk-Verkabelung)
als auch in die aktive WLAN-Infrastruktur (USV, Schranküberwachung, Switche, WLAN-Komponenten) erforderlich.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von benötigten Ersatzkomponenten und der daraus ergebenden
Preissteigerungen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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IT-Pauschale
1) Die IT-Pauschale soll für den Kauf von Rechenzentrumskomponenten (Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen)
verwendet werden. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich Kauf versus Leasing hat gezeigt, dass insbesondere bei
Rechenzentrumskomponenten ein Kauf wirtschaftlicher ist als Leasing.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) 2025
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