Geschäftsbereich Referat VI
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat VI:
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Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 %
zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) Erhöhung des Ansatzes aufgrund gestiegener Baukosten.
3) Kostenannahme
4) keine
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U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)
- Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit aus dieser Pauschale bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine
Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist.
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.
2) Reduzierung des Ansatzes 2025 aufgrund Ausgliederung der Maßnahme: Grunderneuerung Unterwerke MIP
Nr. 01316.
3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung
4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Klimaneutralität Bestandsgebäude
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzfahrplans bei
der Stadtverwaltung der Stadt Nürnberg gefasst.
Mit Beschluss vom 19.07.2023 hat der Stadtrat das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 bekräftigt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf Maßnahmen des Umsetzungsplanes zur Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadtverwaltung ist. Die Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude enthält konsumtive und investive Maßnahmen ab 75.000 EUR bis 2.000.000 EUR für Vorhaben, bei welchen die Aspekte der Energieeinsparung und
des Klimaschutzes im Vordergrund stehen. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt zur Vermeidung
von Haushaltsresten auf 35 % im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr.
2) Fortschreibung des Ansatzes.
3) Kostenschätzung
4) keine
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