häftsbereich Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat VII:
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Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale
1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der
Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
10
Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)
1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den
Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner nur im
Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von
Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder
dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) Kürzung um 3 Mio. € pro Jahr auf 6,5 Mio. € pro Jahr. Die Kürzung betrifft alle Pauschalen und Maßnahmen,
die Teil des sog. „Grunderwerbpools“ sind. Die Kürzung erfolgt anteilig im laufenden Haushalt 2025
3) Kostenannahme
4) keine
12
Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)
1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.
2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
13
Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)
1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den
Bescheiden des Eigenbetriebs SÖR Nürnberg sowie des Eigenbetriebs SUN Nürnberg finanziert.
2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten
14
Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale
Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig.
1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt, da das Bevölkerungswachstum weiter anhält und verursacht daher einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Im Teilmarkt
des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes Angebot. Durch Auslaufen von Bindungen bei geförderten Wohnungen wird die Situation noch verschlimmert.
Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung
erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
16
Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz
Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig.
1) In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an
wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche
Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit
und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
17
Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)
1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von
Familieneigenheimen und -wohnungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale
Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)
1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von
Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
19
Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.
2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
66
Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen
1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb
von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. (Anteil LA: 400.000 €/ Jahr; Anteil
Tg: 150.000 €/ Jahr)
2) Erhöhung auf erforderlichen Bedarf; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Revitalisierungsmaßnahmen bei Bauflächenerwerb
1) Zur Aufgabenerfüllung der Stadt gehört es Grundstücke für den Gemeinbedarf bereitzustellen. Das Flächenangebot liegt in einer dynamischen Entwicklung, so dass oftmals bei Flächenerwerb eine Revitalisierung eingeplant werden muss. Zusätzliche Dekontaminierungsmaßnahmen sind dabei nicht auszuschließen, um die
anschließende strategische Bereitstellung und Nutzung zu ermöglichen. Diese Anschaffungskosen sollen
transparent dargestellt werden.
2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“.
3) Kostenannahme
4) keine
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