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häftsbereich Referat VII

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 458–462 · Seiten 458–462 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VII: 02 Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale 1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 10 Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale) 1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) Kürzung um 3 Mio. € pro Jahr auf 6,5 Mio. € pro Jahr. Die Kürzung betrifft alle Pauschalen und Maßnahmen, die Teil des sog. „Grunderwerbpools“ sind. Die Kürzung erfolgt anteilig im laufenden Haushalt 2025 3) Kostenannahme 4) keine 12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale) 1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemein￾den in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städte￾baulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen. 2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pau￾schale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 454 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 13 Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale) 1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs SÖR Nürnberg sowie des Eigenbetriebs SUN Nürnberg finanziert. 2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pau￾schale)“. 3) Kostenannahme 4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten 14 Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig. 1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt, da das Bevölkerungswachstum weiter an￾hält und verursacht daher einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Im Teilmarkt des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes An￾gebot. Durch Auslaufen von Bindungen bei geförderten Wohnungen wird die Situation noch verschlimmert. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel kön￾nen die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 455 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 16 Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz Die Pauschalen 14 und 16 sind miteinander deckungsfähig. 1) In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Ver￾kaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Ver￾kehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 17 Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale) 1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und -wohnungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffi￾zienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mitt￾lerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 456 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale) 1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflä￾chen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pau￾schale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 19 Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innen￾stadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogram￾mes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling. 2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pau￾schale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 66 Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen 1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzge￾setzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Er￾satzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein wer￾den, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. (Anteil LA: 400.000 €/ Jahr; Anteil Tg: 150.000 €/ Jahr) 2) Erhöhung auf erforderlichen Bedarf; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, all￾gemeinen Vorratskäufe (Pauschale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 457 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 91 Revitalisierungsmaßnahmen bei Bauflächenerwerb 1) Zur Aufgabenerfüllung der Stadt gehört es Grundstücke für den Gemeinbedarf bereitzustellen. Das Flächen￾angebot liegt in einer dynamischen Entwicklung, so dass oftmals bei Flächenerwerb eine Revitalisierung ein￾geplant werden muss. Zusätzliche Dekontaminierungsmaßnahmen sind dabei nicht auszuschließen, um die anschließende strategische Bereitstellung und Nutzung zu ermöglichen. Diese Anschaffungskosen sollen transparent dargestellt werden. 2) keine; siehe auch Erläuterung zu Pauschale 10 „Erwerb von Grundstücken, allgemeinen Vorratskäufe (Pau￾schale)“. 3) Kostenannahme 4) keine 458

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