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← Haushaltsplan 2025 – Band 1

Geschäftsbereich Referat V

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 454–455 · Seiten 454–455 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat V: 62 Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des Art. 28 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Er￾weiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen zu leisten, für die der Bedarf für die nächsten 25 Jahre bestätigt wurde. Diese belaufen sich auf 100 % der zuwendungs￾fähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 23.10.2019 unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 100 % der zuwendungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittel￾franken einen Zuwendungsanteil. Im Rahmen der FAG-Förderung beläuft sich der Prozentsatz der Regierung von Mittelfranken auf 60 % der förderfähigen Kosten. Mit Beschluss vom Ministerrat am 06.10.2020 wurde das 4. Sonderinvestitionsprogramms bis zum 30.06.2021 verlängert, eine entsprechende neue Förderrichtlinie für den Krippen- oder Kindergartenbereich liegt bislang jedoch noch nicht vor. Eine neue zusätzliche Förderung stellt die aktuell geltende Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Geltungszeitraum vom 07.09.2023 bis zum Ablauf des 31.12.2028) dar. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind / (https://www.stmas.bayern.de/ganz￾tagsbetreuung/foerderung/index.php). Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 bis 4 SGB VIII. 2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen so￾wie durch neue Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 450 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 77 Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit 1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von pädagogischen Einrichtun￾gen, insb. Kindertageseinrichtungen wieder nutzbar und bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten rei￾chen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Aktuell laufen die Planungen nach Angaben von SÖR für nachfolgende Einrichtungen wegen dringend erfor￾derlichem Bedarf der Generalsanierung der Außenflächen: - Wörnitzstraße – Kinder- und Jugendeinrichtung Weitere Maßnahmen stehen zur Planung an und werden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. 2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG sind für Kitas bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen möglich. 451

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