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J.3.2 Investitonsprogramm

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 248–462 · Seiten 248–462 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 250–252
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 253–405
  3. Liste S. 254–318
  4. Geschäftsbereich OBM S. 254
  5. Geschäftsbereich 2. BM S. 254–256
  6. Geschäftsbereich 3. BM S. 257–273
  7. Referat I/II S. 274–276
  8. Referat III S. 277
  9. Referat IV S. 277–289
  10. Referat V S. 290–295
  11. Referat VI S. 296–302
  12. Referat VII S. 303–304
  13. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 305–318
  14. Erläuterungen S. 319–405
  15. Geschäftsbereich OBM S. 319
  16. Geschäftsbereich 2. BM S. 319–324
  17. Geschäftsbereich 3. BM S. 325–354
  18. Referat I/II S. 355–359
  19. Referat III S. 360
  20. Referat IV S. 361–377
  21. Referat V S. 378–386
  22. Referat VI S. 387–398
  23. Referat VII S. 399–402
  24. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 403–405
  25. Liste der Pauschalen S. 406–454
  26. Liste S. 407–427
  27. Geschäftsbereich OBM S. 407
  28. Geschäftsbereich 2. BM S. 407
  29. Geschäftsbereich 3. BM S. 407–416
  30. Referat I/II S. 417
  31. Referat III S. 418
  32. Referat IV S. 419
  33. Referat V S. 420
  34. Referat VI S. 421
  35. Referat VII S. 421–424
  36. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 425–427
  37. Erläuterungen S. 428–454
  38. Geschäftsbereich OBM S. 428
  39. Geschäftsbereich 2. BM S. 428
  40. Geschäftsbereich 3. BM S. 429–438
  41. Referat I/II S. 439
  42. Referat III S. 440
  43. Referat IV S. 441–442
  44. Referat V S. 443–444
  45. Referat VI S. 445–446
  46. Referat VII S. 447–451
  47. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 452–454
  48. Hochbau-Baupauschale S. 455–459
  49. Liste der Neuanmeldungen, die nicht BIC-relevant sind - gelbe Liste S. 460
  50. Liste der zum MIP angemeldeten BIC-Maßnahmen - gelb-grüne Liste S. 461–462

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt das Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt.  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2023 - 2026 wurde auf der Grundlage des geltenden MIPs und unter Berück￾sichtigung des Bedarfes sowie des vorgegebenen Ei￾genmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Refera￾ten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung nach Jahren ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Controllingverfahren zu durchlau￾fen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufen￾den Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sach￾aufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schulden￾dienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebüh￾ren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schulden￾dienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. Baubeginn und Baufertigstellung Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden, werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufge￾nommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die 244 Aufnahme in das Investitionsprogramm („grüne Liste“) erfolgen. Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 245

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