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← Haushaltsplan 2023 – Band 1

Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 452–454 · Seiten 452–454 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen, werden im Er￾gebnishaushalt veranschlagt. 2) Erhöhung des Jahresprogrammes 2023 mit Priorisierung und Fokussierung auf Maßnahmen der Hochbau￾Baupauschale 2023 zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der Betriebssicherheit. Erstmals Veranschlagung der Haushaltsmittel auf 35 % im ersten und 65% im zweiten Haushaltsjahr zur Entlastung des Haushaltes 2023 und Reduzierung der Haushaltsreste. Liste der Einzelmaßnahmen im Anschluss an die Erläuterungen der Pauschalen. 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches und immaterielles Vermögen Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem und immateriellem Vermögen. Als Vermögen aktivierungsfähiger Aufwand liegt dann vor, wenn der ab 01.01.2019 neu beschaffte Vermö￾gensgegenstand 1. selbstständig nutzbar ist und 2. dessen Einzelanschaffungswert (AHK) 800 € netto übersteigt. Die Buchung erfolgt mittels Investitionsauftrag auf die Sachkonten 69923000 (Aufwendungen für bewegliches Vermögen) bzw. 69920000 (Aufwendungen für immaterielles Vermögen). Sofern die Anschaffungskosten die Wertgrenze von 800 € netto unterschreiten, handelt es sich grundsätzlich um konsumtiv zu buchenden Aufwand. Die Buchung ist aufwandswirksam auf das Sachkonto 62142000 „Auf￾wendungen für Gebrauchsgegenstände“ im K1-Budget vorzunehmen. Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte Schulen“. 2) Reduzierung des Ansatzes in 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 448 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 05 Pauschale für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen (externe Kostendecker) Es existiert nur ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen und immateriellem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) Reduzierung des Ansatzes in 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für denkmalpflegerische Baumaßnahmen von nicht-städtischen Baudenkmälern. Es wird nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst. Dieser berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich des "normalen" Erhaltungsaufwandes, der entstanden wäre, wenn das Ge￾bäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde. 2) Reduzierung des Ansatzes in 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. 3) nicht relevant 4) keine 449 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang nicht im MIP finanzierte Maßnahmen und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Die Mittel für 2023 in Höhe von 46.329 T€ (ohne Einzahlungen) teilen sich wie folgt auf: Hochbauamt 7.967 T€ Ref. I/II 18.184 T€ WBG-K 1.200 T€ Ref. VI 16.018 T€ SÖR 2.960 T€ Für die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld“ sind im Ansatz des Hochbauamtes in den Jahren 2023-2024 folgende Mittel enthalten: 2023: 2.517.000 €/ 2024: 330.000 €. Die Maßnahme Opernhaus ist mit insg. 22 Mio. € in den Jahren 2023-2025 (2023: 12 Mio. €, 2024: 7 Mio. €, 2024: 3 Mio. €) eingeplant. Für die Burg Hoheneck sind 50.000 € vorgesehen. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach FAG 86 Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P) 1) Der Bund hat das im Jahr 2015 aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm ausgeweitet um Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern zu fördern. Die Bewerbung erfolgte für folgende Maßnahmen: - Pirckheimer Gymnasium (Gibitzenhofstr. 151): Dachsanierung - Dürer-Gymnasium (Sielstr. 17): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie - Hans-Sachs-Gymnasium (Löbleinstr. 10): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie - Hintere Insel Schütt GS und MS (Hintere Insel Schütt 5): Sanierung Dach, Fassade, Fenster + Interim - Schweinauer Straße MS (Schweinauer Str. 20): Dachsanierung bzw. Sanierung, inkl. Fenster Auf die Stadt Nürnberg entfällt eine Fördersumme von 9,290 Mio. €. 2) keine 3) Jeweils Kostenberechnungen 4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG 450

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