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← Haushaltsplan 2023 – Band 1

Referat V

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 378–386 · Seiten 378–386 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat V: 00180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt 1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räu￾mung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die Hochschule für Musik (E2510001400U). 2) Verschiebung von Mitteln um 1 Jahr von 2023 auf 2024 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 00549 Förderzentrum Striegauer Str.: Neubau KiHo (3) (vormals: Glogauer Str. 27 Förderzentrum Neubau KiHo (3) 1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächende￾ckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Um den prognostizierten künftigen Bedarf weiterhin decken zu können und die 60 %ige Zielver￾sorgungsquote sicherzustellen, ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts am Förderzentrum Glogauer Straße, Fl.Nr. 144/36, 144, notwendig. Der am Förderzentrum Glogauer Straße geplante dreigruppige Kinderhort für 54 Kinder wird als solitär ste￾hendes zweigeschossiges Punkthaus konzipiert. Das Baufeld für den 913 m2 Bruttogeschossfläche großen Hortneubau befindet sich in zweiter Reihe hinter dem Förderzentrum an der Glogauer Straße und grenzt nach Nordwesten an ein- bis zweigeschossige gewerbliche Nachbarbebauung an sowie nach Südosten an mehr￾stöckiges Geschoßwohnbauten, die in einen großzügigen Grünzug eingebunden sind. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Auf dem Baufeld befindet sich ein ursprünglich temporär errichteter Containerpavil￾lon. Dieser wird aktuell v. a. von der Griechischen Schule und dem Hort am Förderzentrum genutzt, deren Hauptgebäude neben dem Förderzentrum an der Glogauer Straße liegt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisung nach FAG, Investitionsprogramm zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder 5) 2020 / 2022 374 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem ver￾schiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweite￾rung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks. Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standort￾verlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2020 / 2023 00552 Grünewaldstraße 18 b: Neubau KiGa (4), KiHo (6) 1. Bauabschnitt 1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau von Betreuungsplätzen über eine gute, weitgehend flä￾chendeckende Infrastruktur und bietet Nürnberger Familien damit ein verlässliches Betreuungsangebot vielfäl￾tiger Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau einer 10-gruppigen Kin￾dertagesstätte, die einen 4-gruppigen Kindergarten sowie einen 6-gruppigen Kinderhort umfasst, in der Grü￾newaldstraße 18 b notwendig. Gleichzeitig dient die Kindertagesstätte als Ausweichmöglichkeit für die Be￾stands-Kindertagesstätte in der Grünewaldstraße 18 a, die im Anschluss generalsaniert wird. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. Bei dem Neubau entstand noch vor Fertigstellung ein aus noch nicht geklärter Ursache ein Brand, der Neu￾bau musste vollständig abgerissen und der Brandschutt entsorgt werden. 2) Die Drittmittel werden aufgrund des Brandschadens auf der Maßnahme nicht mehr eingehen. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2020 / Brand vor Fertigstellung im Jahr 2022 375 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00807 Gaulnhofer Str. 4 A: Neubau KiHo (4) (vormals: Karl-Liebknecht-Str.: Neubau KiHo (4)) 1) Im Stadtteil Katzwang besteht eine große Nachfrage nach Hortplätzen, die zu einem erheblichen Fehlbestand geführt hat. Deshalb soll ein 4-gruppiger Hort mit 100 Kindern in Passivbauweise in Nachbarschaft zum be￾stehenden Hort (Johannes-Brahms-Str. 1, 50 Kinder, 2 Gruppen) errichtet werden. Der Neubau wird im östlichen Bereich des Grundstücks entlang der Gaulnhofer Str. (vormals: Karl-Lieb￾knecht- Str.) platziert, der Zugang erfolgt von Norden her. Die Gruppenräume werden nach Südwesten orien￾tiert und öffnen sich in den anschließenden Freibereich. Dieser wird zu den Wohnbebauungen nach Nordos￾ten durch das Gebäude selbst abgeschirmt. Das Gebäude in Massivbauweise hat einen rechteckigen, kom￾pakten Grundriss. Der nicht unterkellerte zweigeschossige Neubau wird barrierefrei erschlossen. Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Investitionsprogramm „Schulkindbetreuung“ 5) 2019 / 2021 00827 W-LAN an ausgewählten Standorten 1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LAN￾Zugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie McDonalds usw. Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Ju￾gendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard. Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Anbindung an das WLAN-Netz für Bestandseinrichtungen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt 376 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01024 Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und Ersatzneubau 1-fach Turnhalle 1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach ent￾spricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sa￾nierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken, ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den Neu￾bau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert werden. In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden. Der Neubau in der Fischbacher Hauptstraße 118 hat eine Brutto-Grundfläche von 2.759 m². Dieser wird auf dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schul￾standortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Verschiebung von Mitteln von 2023 auf 2024 und von 2024 auf 2025. Die Einzahlungserwartung wurde er￾höht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förderung. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2022 / 2024 377 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01053 Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen) 1) Die Maßnahme „Untere Talgasse 8, Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC￾Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder￾und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Ju￾gendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von Hortplät￾zen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines 2-gruppi￾gen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und eine weit￾gehende Barrierefreiheit hergestellt werden 2) Erhöhung der Einzahlungserwartungen aufgrund des aktuellen Bescheids zum vorzeitigen Maßnahmebeginn 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ 5) 2022 / 2024 01069 Wandererstraße 170: Neubau Hort (5 Gruppen), Allgemeine Unterrichtsräume (4) 1) Die Maßnahme „Wandererstraße 170, Neubau eines 5-grp. Horts einschl. 4 AUR“ wurde 2014 für das BIC￾Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufge￾nommen. Sie umfasst den Neubau eines 5-gruppgigen Kinderhorts sowie vier allgemeine Unterrichtsräume in Modulweise. Um den gestiegenen Schülerzahlen und dem entsprechenden Hortbetreuungsbedarf zu begeg￾nen, soll im Norden des Schulgrundstückes ein Neubau in Modulbauweise als 5-gruppiger Kinderhort mit vier allgemeinen Unterrichtsräumen errichtet werden. Die vier allgemeinen Unterrichtsräume werden nach Fertig￾stellung in die noch zu errichtende künftige Grundschule West umverlagert. Durch die dadurch freiwerdenden Klassenräume kann das Gebäude zu einem 6-gruppigen Kinderhort endausgebaut werden. Der sanierungs￾bedürftige 3-gruppige Hort am Wendehammer wird anschließend in den 6-gruppigen Hort umziehen. Die Friedrich-Wanderer-Grundschule soll in eine 5-Zügigkeit zurückgeführt werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Mehrkosten durch Nachträge bei der Erdausbauentsorgung, so￾wie Mehrkosten bei der Vergabe der Bauleistungen durch einen nachträglichen Fördermittelantrag der KfW und durch den Kanalanstrich. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2022 / Verzögerung bei der Fertigstellung 378 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01082 Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen) 1) Die Maßnahme „Neubau Kinder- und Jugendtreff Dianastraße mit 3-gruppigem Kindergarten“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC￾Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadter￾neuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von aktuellen Submissionsergebnissen. Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel und anteilig der Einzahlungserwartungen von 2023 auf 2024 und von 2024 auf 2025 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 5) 2022 / 2024 01116 Fürther Tor, KiTa 1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmal-pflegeri￾scher Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern. 2) Die Einzahlungserwartung wurde erhöht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förde￾rung. 3) Kostenrahmen 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Spende 5) 2023 / 2024 379 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01125 Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile 1) Die Maßnahme „Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitsch￾straße“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhau￾ses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Ju￾gendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden. Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen Maßnahme￾Nr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024. Reduzierung der Einzahlungserwartungen aufgrund eines ak￾tuellen Bescheids 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 5) 2022 / 2024 Verzögerung der Baufertigstellung 380 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort - Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. - 1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK) sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5- gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIP￾Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der dynamischen Entwicklung der Baupreise wurde eine Indizierung bei den Jahresscheiben 2023 ff. vorgenommen, sowie aufgrund der aktuellen Submissionsergebnisse. Auf￾grund von hohen Haushaltsresten und Verzögerungen im Verfahren wurde der Mittelabfluss angepasst. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2022 / 2024 01186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4) 1) Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender Einrichtung“ umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu de￾cken, wird der bisherige Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu 100 Kinder ersetzt. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bishe￾rige Kindergarten Elsa-Brandström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Der geplante Neubau für den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024 und von 2024 auf 2025. Die Einzahlungserwartung wurde er￾höht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förderung. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2022 / 2024 381 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01188 Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa 1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsange￾bot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2023 / 2025 01232 Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa 1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollstän￾dig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wie￾dererrichtet werden. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistung 5) 2023 / 2025 382

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