Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat V:
00180
Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die Hochschule für Musik (E2510001400U).
2) Verschiebung von Mitteln um 1 Jahr von 2023 auf 2024
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
00549
Förderzentrum Striegauer Str.: Neubau KiHo (3)
(vormals: Glogauer Str. 27 Förderzentrum Neubau KiHo (3)
1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger
Trägerschaft. Um den prognostizierten künftigen Bedarf weiterhin decken zu können und die 60 %ige Zielversorgungsquote sicherzustellen, ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts am Förderzentrum Glogauer
Straße, Fl.Nr. 144/36, 144, notwendig.
Der am Förderzentrum Glogauer Straße geplante dreigruppige Kinderhort für 54 Kinder wird als solitär stehendes zweigeschossiges Punkthaus konzipiert. Das Baufeld für den 913 m2 Bruttogeschossfläche großen
Hortneubau befindet sich in zweiter Reihe hinter dem Förderzentrum an der Glogauer Straße und grenzt nach
Nordwesten an ein- bis zweigeschossige gewerbliche Nachbarbebauung an sowie nach Südosten an mehrstöckiges Geschoßwohnbauten, die in einen großzügigen Grünzug eingebunden sind. Der Neubau wird in
Massivbauweise geplant. Auf dem Baufeld befindet sich ein ursprünglich temporär errichteter Containerpavillon. Dieser wird aktuell v. a. von der Griechischen Schule und dem Hort am Förderzentrum genutzt, deren
Hauptgebäude neben dem Förderzentrum an der Glogauer Straße liegt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisung nach FAG, Investitionsprogramm zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von
Betreuungsplätzen für Grundschulkinder
5) 2020 / 2022
374
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00551
Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand
des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem verschiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe
Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen
vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks.
Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standortverlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und
auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2020 / 2023
00552
Grünewaldstraße 18 b: Neubau KiGa (4), KiHo (6) 1. Bauabschnitt
1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau von Betreuungsplätzen über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur und bietet Nürnberger Familien damit ein verlässliches Betreuungsangebot vielfältiger Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau einer 10-gruppigen Kindertagesstätte, die einen 4-gruppigen Kindergarten sowie einen 6-gruppigen Kinderhort umfasst, in der Grünewaldstraße 18 b notwendig. Gleichzeitig dient die Kindertagesstätte als Ausweichmöglichkeit für die Bestands-Kindertagesstätte in der Grünewaldstraße 18 a, die im Anschluss generalsaniert wird.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
Bei dem Neubau entstand noch vor Fertigstellung ein aus noch nicht geklärter Ursache ein Brand, der Neubau musste vollständig abgerissen und der Brandschutt entsorgt werden.
2) Die Drittmittel werden aufgrund des Brandschadens auf der Maßnahme nicht mehr eingehen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2020 / Brand vor Fertigstellung im Jahr 2022
375
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00807
Gaulnhofer Str. 4 A: Neubau KiHo (4)
(vormals: Karl-Liebknecht-Str.: Neubau KiHo (4))
1) Im Stadtteil Katzwang besteht eine große Nachfrage nach Hortplätzen, die zu einem erheblichen Fehlbestand
geführt hat. Deshalb soll ein 4-gruppiger Hort mit 100 Kindern in Passivbauweise in Nachbarschaft zum bestehenden Hort (Johannes-Brahms-Str. 1, 50 Kinder, 2 Gruppen) errichtet werden.
Der Neubau wird im östlichen Bereich des Grundstücks entlang der Gaulnhofer Str. (vormals: Karl-Liebknecht- Str.) platziert, der Zugang erfolgt von Norden her. Die Gruppenräume werden nach Südwesten orientiert und öffnen sich in den anschließenden Freibereich. Dieser wird zu den Wohnbebauungen nach Nordosten durch das Gebäude selbst abgeschirmt. Das Gebäude in Massivbauweise hat einen rechteckigen, kompakten Grundriss. Der nicht unterkellerte zweigeschossige Neubau wird barrierefrei erschlossen.
Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Investitionsprogramm „Schulkindbetreuung“
5) 2019 / 2021
00827
W-LAN an ausgewählten Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Anbindung an das WLAN-Netz für Bestandseinrichtungen. Anpassung
an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt
376
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01024
Fischbacher Hauptstraße 118, Neubau 3-gruppiger Hort, Fachraumerweiterung Grundschule und
Ersatzneubau 1-fach Turnhalle
1) Die Maßnahme auf dem Gelände der bestehenden Grundschule umfasst den Neubau eines 3-gruppigen
Horts mit insgesamt 75 Hortplätzen, die Erweiterung der bestehenden Grundschule um weitere Fachräume
und den Ersatzneubau für eine 1-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle der Grundschule Fischbach entspricht bautechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung ist auf Grund der Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Um den Raumbedarf der Grundschule zu decken,
ist außerdem ein Werk- und Textilraum samt Nebenräumen sowie ein Mehrzweckraum erforderlich. Darüber
hinaus sind zusätzliche Hortplätze zu schaffen, um den prognostizierten Bedarf abzudecken. Durch den Neubau werden alle Bedarfe in einem eigenen Gebäude zusammengefasst und Synergien können sowohl in der
inneren Organisation über Mehrfachnutzungen als auch in der Nutzung der Freiflächen generiert werden.
In den drei Gruppen des Hortes können insgesamt 75 Kinder betreut werden. Die bestehende Turnhalle soll
während des Neubaus erhalten und erst nach dessen Vollendung abgerissen werden. Damit kann während
der Bauphase Ausweichpendelverkehr zu anderen Schulstandorten vermieden werden.
Der Neubau in der Fischbacher Hauptstraße 118 hat eine Brutto-Grundfläche von 2.759 m². Dieser wird auf
dem bestehenden Schulhof der Grundschule Fischbach errichtet und führt zur Nachverdichtung des Schulstandortes. Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Verschiebung von Mitteln von 2023 auf 2024 und von 2024 auf 2025. Die Einzahlungserwartung wurde erhöht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förderung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2024
377
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01053
Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen)
1) Die Maßnahme „Untere Talgasse 8, Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort“ wurde 2018
für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BICVerfahren aufgenommen. Sie umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinderund Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Jugendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu
etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da
sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von Hortplätzen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines 2-gruppigen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und eine weitgehende Barrierefreiheit hergestellt werden
2) Erhöhung der Einzahlungserwartungen aufgrund des aktuellen Bescheids zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“
5) 2022 / 2024
01069
Wandererstraße 170: Neubau Hort (5 Gruppen), Allgemeine Unterrichtsräume (4)
1) Die Maßnahme „Wandererstraße 170, Neubau eines 5-grp. Horts einschl. 4 AUR“ wurde 2014 für das BICVerfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines 5-gruppgigen Kinderhorts sowie vier allgemeine Unterrichtsräume in
Modulweise. Um den gestiegenen Schülerzahlen und dem entsprechenden Hortbetreuungsbedarf zu begegnen, soll im Norden des Schulgrundstückes ein Neubau in Modulbauweise als 5-gruppiger Kinderhort mit vier
allgemeinen Unterrichtsräumen errichtet werden. Die vier allgemeinen Unterrichtsräume werden nach Fertigstellung in die noch zu errichtende künftige Grundschule West umverlagert. Durch die dadurch freiwerdenden
Klassenräume kann das Gebäude zu einem 6-gruppigen Kinderhort endausgebaut werden. Der sanierungsbedürftige 3-gruppige Hort am Wendehammer wird anschließend in den 6-gruppigen Hort umziehen. Die
Friedrich-Wanderer-Grundschule soll in eine 5-Zügigkeit zurückgeführt werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Mehrkosten durch Nachträge bei der Erdausbauentsorgung, sowie Mehrkosten bei der Vergabe der Bauleistungen durch einen nachträglichen Fördermittelantrag der KfW
und durch den Kanalanstrich.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / Verzögerung bei der Fertigstellung
378
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01082
Dianastraße: Neubau Jugendtreff Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen)
1) Die Maßnahme „Neubau Kinder- und Jugendtreff Dianastraße mit 3-gruppigem Kindergarten“ wurde 2018 für
das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BICVerfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen
Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend
räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück
im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in
der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird
in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble
besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400
m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante
Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von aktuellen Submissionsergebnissen. Verschiebung der noch zu
veranschlagenden Haushaltsmittel und anteilig der Einzahlungserwartungen von 2023 auf 2024 und von 2024
auf 2025
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2024
01116
Fürther Tor, KiTa
1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmal-pflegerischer Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern.
2) Die Einzahlungserwartung wurde erhöht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förderung.
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Spende
5) 2023 / 2024
379
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01125
Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile
1) Die Maßnahme „Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom
17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff
„Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige
Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in
unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren
gut erreicht werden.
Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies
übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt.
Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen MaßnahmeNr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau“.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024. Reduzierung der Einzahlungserwartungen aufgrund eines aktuellen Bescheids
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2024 Verzögerung der Baufertigstellung
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01126
Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. -
1) Die Maßnahme umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Diagnose- und Förderklassen (DFK)
sowie integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung für 150 Kinder und einen Neubau eines 5-
gruppigen Kinderhorts (75 Regelhortplätze und 36 DFK-Hortplätze) mit inklusiven Modell und Räumen für
eine Erziehungsberatungsstelle als zwei eigenständige Gebäude im Passivhausstandard (siehe MIPMaßnahme 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
Die programmierte Kombination der Schul- mit den Horträumlichkeiten ermöglicht Synergie-Effekte für beide
Einrichtungen und Doppelnutzung am Vor- bzw. Nachmittag.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der dynamischen Entwicklung der Baupreise wurde eine Indizierung
bei den Jahresscheiben 2023 ff. vorgenommen, sowie aufgrund der aktuellen Submissionsergebnisse. Aufgrund von hohen Haushaltsresten und Verzögerungen im Verfahren wurde der Mittelabfluss angepasst.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2024
01186
Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4)
1) Die Maßnahme „Erasmusstraße 13, Neubau 4-gruppiger Kindergarten mit 4-gruppiger schulvorbereitender
Einrichtung“ umfasst den erweiterten Ersatzneubau eines 4-gruppigen Kindergartens sowie einer 4-gruppigen
schulvorbereitenden Einrichtung mit insgesamt 140 Plätzen. Um den prognostizierten künftigen Bedarf zu decken, wird der bisherige Kindergarten durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen mit Platz für bis zu
100 Kinder ersetzt. Am neuen Standort Erasmusstraße 13 wird in einem gemeinsamen Gebäude der bisherige Kindergarten Elsa-Brandström-Straße und die schulvorbereitende Einrichtung des Sonderpädagogischen
Förderzentrums an der Bärenschanze mit ihren vier Gruppen zusammengeführt. Der geplante Neubau für
den Kindergarten und die SVE soll eine Bruttogeschossfläche von 1.862 m² aufweisen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Verschiebung von Mitteln von 2023 nach 2024 und von 2024 auf 2025. Die Einzahlungserwartung wurde erhöht, aufgrund des erhöhten Kostenrichtwertes (2022) bei der FAG Förderung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2022 / 2024
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01188
Brunecker Str.: Neubau KiKri und KiGa
1) Im Neubaugebiet Lichtenreuth im Modul 1 soll unter anderem eine Wohnbebauung realisiert werden und der
Bedarf an zwei Kindertageseinrichtungen wurde angemeldet. Die Maßnahme umfasst aufgrund der geplanten
Realisierung einer Wohnbebauung den dringenden Bedarf eines Neubaus der ersten Kindertageseinrichtung
mit 2-gruppiger Kinderkrippe und einem 3-gruppigen Kindergarten. Zur Bereitstellung einer bedarfsdeckenden
Infrastruktur zur Kindertagesbetreuung und gemäß den geltenden Rechtsansprüchen nach § 24 SGB VIII im
Krippen- und Kindergartenalter ist die Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend
erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im neuen Stadtteil Lichtenreuth vorhanden ist.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2023 / 2025
01232
Grünewaldstr. 18 b: Wiederaufbau KiTa
1) In der Grünewaldstr. 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen
Kindergarten und 6-gruppigen Hort ein Brand aus noch ungeklärter Ursache, bei dem das Gebäude vollständig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wiedererrichtet werden.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistung
5) 2023 / 2025
382