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Referat VII

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 399–402 · Seiten 399–402 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VII: 00161 Veräußerung von Grundvermögen 1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalte￾risch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkon￾tos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget. 2) keine 3) nicht relevant 4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen 5) nicht relevant 00624 Flächendeckende Breitbandversorgung 1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer weiteren Verfahrensrunde im Förderprogramm für den Stadtteil Birnthon, Anpassung der Einzahlungserwartung für das Gebiet Birnthon. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“ 5) 2017 / 2023 395 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00677 Grundstückskäufe Umlegungsausschuss 1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Ver￾wirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat ange￾ordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen mögli￾chen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe getätigt werden. Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemes￾sene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufga￾ben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb. 2) Erhöhung der Gesamtkosten bzw. der jährlichen Ansätze auf 3,5 Mio. € aufgrund von notwendigen Grund￾stückskäufen des Umlegungsausschusses. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 396 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01029 Palmenhof: KiTa und Wohnungen 1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91 Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert. Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeig￾neter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der spä￾ter von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Pal￾menhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, wer￾den über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Ge￾bäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert. 2) Mehrkosten aufgrund von ungünstigen Submissionsergebnissen und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach BayFAG 5) 2020 / 2023 01185 Sanierung Volksfestplatz 1) Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bei Volksfesten ist vorgesehen, im Rahmen einer notwendigen Teilsan￾ierung des Volksfestplatzes diejenigen Bereiche des Platzes wiederherzustellen, auf denen Fahrgeschäfte mit einem hohen Lasteintrag aufgestellt werden. Im Zuge dessen sollen zudem defekte Entwässerungseinrichtun￾gen erneuert werden, ohne das bestehende Entwässerungskonzept zu verändern. Des Weiteren wird die be￾stehende Beleuchtung auf der gesamten Fläche des Volksfestplatzes gegen eine energiesparende und schnell hochfahrende LED Beleuchtung ausgetauscht. Die Bauherrenfunktion hat das Marktamt der Stadt Nürnberg, dem der Volksfestplatz vermögensrechtlich zugeordnet ist. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2022 ausgeschrieben und vergeben werden. Anschließend soll die Sanierung in Teilabschnitten im Jahr 2023 erfol￾gen. Vorsorglich sind auch Zeitfenster im Jahr 2024 reserviert. Die Durchführung der Volksfeste soll dabei gewährleistet werden. 2) Neuaufnahme; Berechtigung zum Vorsteuerabzug 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2023 / 2024 397 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01231 Interimsbauten Kongresshalle Volksfeste 1) Für die Zeit des Umbaus des Kongresshallenrundbaus benötigen der Schaustellerverband und die Sicher￾heitskräfte im Hinblick auf die Durchführung der Volksfeste ein Interimsgebäude direkt am Volksfestplatz. In Betracht kommt eine Fläche südlich der Kongresshalle. Als Interimsgebäude sind Container sowie die Anmie￾tung einer Lagerhalle geplant. Ein Teil der erforderlichen Mittel ist bereits in den regulären Grunderwerbsan￾sätzen geplant. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2023 398

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