Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat I/II:
01
Einführung neuer DV-Verfahren und Projekte
1) Die Ansätze sind für DIP für Innovationsprojekte mit Dritten.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenschätzung
4) keine
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WLAN 2020 / IUK-Maßnahmen
1) Aufbau der städtischen WLAN-Infrastruktur. Basis für Strategieprojekte „Digitalisierung“ ist der Ausbau der
städtischen Netz-Infrastruktur. Um eine WLAN-Vernetzung der städtischen Verwaltungsgebäude sicherzustellen, ist es dringend notwendig, eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur aufzubauen.
Um den zukünftigen Anforderungen der Datenübertragung für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones, TabletPCs und mobile VoIP-Telefone) gerecht zu werden, wird sowohl in neu gebauten Gebäuden als auch bei der
Ertüchtigung von Bestandsgebäuden ein flächendeckendes WLAN benötigt.
Hierzu sind Investitionen in die passive Infrastruktur (Anschaffung und Installation der Netzwerk-Verkabelung)
als auch in die aktive WLAN-Infrastruktur (USV, Schranküberwachung, Switche, WLAN-Komponenten) erforderlich.
Um die gestiegenen Sicherheitsanforderungen schnell umsetzen zu können, sollten Infrastruktur und Betrieb
in städtischer Hand liegen.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund längerer Vorlaufzeiten bei der Planung und Installation der passiven Infrastruktur. Reduzierung des Ansatzes im Jahr 2023 um 15 % aufgrund von ausgabenbegrenzenden
Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. In der Pauschale werden die IT-Maßnahmen
veranschlagt, die vorher in der IUK-Pauschale (Hochbaubau-Pauschale) veranschlagt waren.
3) Kostenschätzung
4) keine
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