Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat V:
62
Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des Art. 28 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 23.10.2019
unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 100 % der zuwendungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken einen Zuwendungsanteil. Im Rahmen der FAGFörderung beläuft sich der Prozentsatz der Regierung von Mittelfranken auf 60 %. Mit Beschluss vom Ministerrat am 06.10.2020 wurde das 4. Sonderinvestitionsprogramms bis zum 30.06.2021 verlängert, eine entsprechende Förderrichtlinie liegt bislang jedoch noch nicht vor. Während der Laufzeit des 4. Sonderinvestitionsprogramms erhöht sich der Prozentsatz der Regierung von Mittelfranken auf gesamt 90 %.
Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 SGB
VIII.
2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen sowie durch neue Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
439
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
77
Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit
1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen
wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend
eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:
- Kita Reutersbrunnenstr. 40
- Kindergarten Gugelstr. 20
- Kita Siegfriedstr. 9
- Kita Fenitzerplatz
Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs. Reduzierung des Ansatzes in 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
440