HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2023 – Band 1

Referat VI

Haushalt 2023 · Band 1 · Seiten 387–398 · Seiten 387–398 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VI: 00107, 00108, 00687 U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf - Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 00687 veranschlagt.- - Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 00107 veranschlagt.- - Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.- - Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. - - Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. - 1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Klein￾reuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden. Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 107. Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 687. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111. Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förder￾quote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %. 2) Bauabschnitt 2.1, MIP-Nr. 00107 ist voll finanziert. Bauabschnitt 2.2, MIP Nr. 687: Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG) 5) 2001 / 2025 383 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00111 U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem - Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. - 1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U￾Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt. Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebs￾system realisiert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss und Mehreinnahmen aufgrund höherer angenommener Förderquote 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG). 5) 2002 / 2025 00114 Sanierung Laufertorturm 1) Der Laufertorturm, erbaut um 1377, ist einer der vier markanten runden Haupttürme der ehemaligen Stadtbe￾festigung und steht unter Denkmalschutz. Der Rundturm wurde in der Vergangenheit als Lager- und Zivil￾schutzraum genutzt. Heute steht der Turm leer und ist nicht mehr in Bunkerbindung. Der Turm zeigt verschie￾dene Schadensbilder. Bereits im Jahr 2011 erfolgte eine Notsicherung, um den Schutz der Passanten und Fahrzeuge zu gewährleisten. Seitdem sind die unteren Etagen des Turmes eingerüstet. Zur Schadensbeseiti￾gung und Substanzerhaltung wurde ein denkmalgerechtes Sanierungskonzept entwickelt, das jetzt umgesetzt werden soll. Ziel der Sanierung ist die Sicherung der Fassade unter weitest gehendem Erhalt des historischen Erscheinungsbildes sowie eine statische Sicherung des Dachstuhls. Im Fokus steht dabei der Schutz und die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Substanz und die uneingeschränkte Verkehrssicherheit. Zudem soll die öffentliche Wahrnehmung des Turms als zentrales Element der Nürnberger Stadtbefestigung verbes￾sert werden. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Reduzierung der zu erwartenden Einzahlungen, da Städte über 350.000 Einwohner seit 01.01.2022 keine Förderung der Bayerischen Landesstiftung mehr erhalten. 3) Kostenberechnung 4) Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 5) 2022 / 2023 384 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00576 Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013 1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrau￾chern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrie￾ben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden. Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsda￾ten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Aus￾werten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einlei￾ten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „Alarmieren“ bei bestimm￾ten Grenzwertüberschreitungen. Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzu￾nehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren. Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis 2026 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und -auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer. Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass die Qualitätsverbesserungen im Energiecontrolling und daraus resultierende Energie- und Kosteneinsparungen wie erwartet eintreten. 2) Fortschreibung des Projektes, Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 00613 Bauzeitzinsen 1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. Die Veranschlagung erfolgt hier zentral und pauschal für UB, Frh und ML. 2) keine. 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 385 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00620 U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung 1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instand zu setzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern. Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen. Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfas￾sade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, einschließlich elektrischer Anla￾gen, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. Der östliche Zugang soll ebenerdig erfolgen. Der westliche Zugang bleibt als Unterführung erhalten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate im Baubereich. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisung vom Bund 5) 2018 / 2024 386 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00630 Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus 1) Die Stadtteile Gibitzenhof und Steinbühl-West wurden bereits seit 2003 immer wieder intensiv betrachtet. Die Satzung für das Sanierungsgebiet wurde am 26.04.2017 im Stadtrat beschlossen. Die formulierten Ziele, Maßnahmen und Projektvorschläge der vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für eine städte￾bauliche, perspektivische Entwicklung. Die Schwerpunkte der nächsten Jahre werden auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Umset￾zung kompakter Grün-Projekte im öffentlichen Raum (z.B. Max-Planck-Straße). Perspektivisch kann die Gestaltung der Überdeckelung des FSW auch Thema der Stadterneuerung werden. Mitfinanzierung der Maßnahme-Nr. 01082 Jugendtreff Dianastr. und Maßnahme-Nr. 01114 Grünanlage Hel￾mut-Herold-Platz und Spielplatz Frankenstraße 2) ; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56% Förderquote) 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im März 2032. 00687 U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf Siehe hierzu Maßnahme 00107. 387 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00715 Stadterneuerung Weststadt Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Stadterneuerung Altstadt Süd). 1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde 2016 um die Bereiche zwischen Sielstraße/ Paumgartner￾straße und Plärrer erweitert. Im Gebiet bestehen aktuell folgende Handlungsbedarfe: Neugestaltung Plärrer, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnberger Prozesse, Aufwertung Heinickeplatz, Neugestaltung Vorplatz Epiphanias-Kirche 2) Erhöhung der Gesamtkosten durch Zusammenführung der beiden Stadterneuerungsansätze der Weststadt, M 00019 und M 00715. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (53% Förderquote) 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im Juni 2030. 00716 Stadterneuerung Altstadt Süd Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Stadterneuerung Weststadt). 1) Das im Sommer 1998 ausgewiesene Sanierungsgebiet Altstadt-Süd wurde 2017 auf Basis ergänzender vor￾bereitender Untersuchungen neu aufgelegt und erweitert. Dabei wurden insbesondere nachfolgende Bearbeitungsschwerpunkte definiert: Aufwertung Bereich Bahnhofsvorplatz / Königstorpassage / Stadtgraben, Neuaufstellung Quartiersmanage￾ment, Neugestaltung von Plätzen und Straßenräumen, Sicherung wichtiger Einzeldenkmäler, Generalsanie￾rung Künstlerhaus 3.BA (eigene Maßnahme-Nr. 00437), Kommunales Förderprogramm für Hof-, Fassaden￾und Dachbegrünung. Erste Maßnahmen (z.B. Bahnhofsvorplatz) sind bereits abgeschlossen und weitere Maßnahmen (z.B. Künst￾lerhaus, Hintere Ledergasse 43, Luitpoldstraße, Marientorzwinger) in der Umsetzung. 2) Reduzierung der Gesamtkosten durch Mitfinanzierung der Mehrkosten der Maßnahme-Nr. 01031 San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwarten￾den Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56 % effektive Förderquote). 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im Mai 2032. 388 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00766 Stadterneuerung Langwasser 1) Der Stadtrat hat im September 2016 die Ausweisung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg Langwasser“ be￾schlossen. Aufgrund weiterer Handlungsbedarfe wurde das Stadterneuerungsgebiet im März 2019 um den Bereich Neuselsbrunn erweitert und als Satzung förmlich festgelegt. Aktuell werden im Rahmen eines VU-Prozesses konkrete Sanierungsziele für das Gesamtgebiet vorbereitet, um die Umsetzung weiterer Maßnahmen einzutakten. Die Schwerpunkte werden dabei auf folgenden Projek￾ten liegen: Quartiersmanagement mit Quartiersbüro, Quartiersentwicklungskonzept (Nachverdichtung), Neugestaltung Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg, Aufwertung Fußgängerzone Nachbarschaft F/G, Begleitung WBG￾Qualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaft A/B, Spielhof Georg-Ledebour-Schule, Entwicklung PRINOVIS￾Areal etc. Anlässlich der Neuaufstellung der Städtebauförderungsprogramme in 2020 wurde das Sanierungsgebiet dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (PWE) zugeordnet (bisher „Soziale Stadt“). Auf die prognostizierten Zuschusserwartungen hat dies vorerst keinen Einfluss. Teilfinanzierung der Maßnahme-Nr. 01119 Neugestaltung Annette-Kolb-Anlage 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Der Bund￾Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Ge￾samtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %. 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im Februar 2034. 389 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00768 P + R Parkhaus Röthenbach 1) Das P+R Parkhaus am U-Bahnhof Röthenbach musste aufgrund seines schlechten baulichen Zustands ge￾schlossen und abgerissen werden. Der Ersatzneubau soll eine Kapazität von 600 PKW-Stellplätzen und mind. 100 Fahrradstellplätzen aufweisen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenschätzung und Zuschussausfall, da die Fördermöglichkeit aus den sogenannten Luftreinhaltemitteln 2023 ausläuft und eine Fertigstellung bis dahin nicht möglich ist und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG) 5) 2022 / 2027 00881 Erneuerung Stellwerk Eberhardshof 1) Das Stellwerk im U-Bahnhof Eberhardshof (EB) ist ein älteres Stellwerk, an dem noch keine umfassenden Modernisierungen durchgeführt wurden. Es basiert ausschließlich auf analoger Technik und die Ersatzteilver￾sorgung hierfür ist auf Dauer nicht gesichert. Dieses Stellwerk muss deshalb auf digitale Technik umgestellt werden. Die Kabelanlage an der Oberfläche steht nach gut 30 Betriebsjahren ebenfalls zur Erneuerung an. Im Rahmen des U-Bahnbau und Pachtvertrag ist die Stadt Nürnberg für investive Erneuerungsmaßnahmen an der an die VAG verpachteten U-Bahninfrastruktur zuständig. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung handelt es sich beim Austausch des Stellwerks Eberhardshof um eine investive Maßnahme (Austausch Be￾triebsvorrichtung). Der Ersatz ergibt sich somit aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der VAG. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2019 / 2023 390 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01031 San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld 1) Im Bereich nördlicher Marientorzwinger/Ecke Katharinengasse ist eine umfangreiche Sanierung geplant. Da￾bei wird die nördliche Graben- und Wehrmauer saniert und ein Teilwiederaufbau des im 2. Weltkrieg beschä￾digten Stadtmauerturmes Blaues G erfolgen. Außerdem werden umliegende Grün- und Verkehrsflächen um￾gestaltet. In diesem Zusammenhang wird die Freifläche im angrenzenden Zwinger zur öffentlich nutzbaren Grünfläche umgestaltet. Es wird für die Bürgerinnen und Bürger eine vergleichsweise ruhige Oase in der his￾torischen Wehrmauer geschaffen, in der die Stadtmauer in ihrem Aufbau erlebbar wird. Durch den Teilwieder￾aufbau des Stadtmauerturms, die Entstehung eines neuen Platzes zur Katharinengasse und den neu gestal￾teten Straßenbelag wird der Verlauf der historischen Stadtmauer sichtbar gemacht und damit ein wertvoller Beitrag zur städtebaulichen Reparatur an dieser Stelle geleistet. Teilfinanzierung aus Maßnahme-Nr. 716 „Stadterneuerung Altstadt Süd“. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate im Baubereich. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“; Sonderfonds „Innenstädte beleben“ 5) 2022 / 2024 01076 Stadterneuerung Galgenhof/Steinbühl 1) Das Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde 1996 förmlich festgelegt, 2010 wurden der Richard-Wag￾ner-Platz und das Heumann-Areal mit einbezogen. Seitdem konnten im Rahmen des Stadterneuerungspro￾zesses zahleiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und der Stadtteil weiterentwickelt werden. Das Gebiet muss aufgrund der bereits zu langen Laufzeit und fehlender Projekte abgeschlossen werden. Derzeit liegt bis Mitte 2023 noch ein Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen: Verwendungsnachweis Nelson￾Mandela-Platz, Aufwertung Aufseßplatz, Quartiersmanagement. 2) Reduzierung der Gesamtkosten mangels fehlender Projekte des zum Abschluss kommenden Bund-Länder￾Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %. 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im Dezember 2026 (vorzeitiger Abschluss bis Ende 2023 wird an￾gestrebt). 391 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01117 Stadterneuerung Nördliche Altstadt - Weiterführung 1) Das Stadterneuerungsgebiet "Nördliche Altstadt" ist seit 2020 dem Städtebauförderungsprogramm "Leben￾dige Zentren" zugeordnet. Folgende Maßnahmen sollen dabei zur Umsetzung kommen oder mitfinanziert werden: Umbau des Pellerhauses zum „Haus des Spiels“, Aufwertung Stangengässchen; Neukonzeption und Aufwer￾tung Stadtgraben; Aufwertung Andreij-Sachharow-Platz inkl. Unterflur-Wertstoffcontainer in Verbindung mit der Maßnahme Untere Talgasse 8 (Herrenschießhaus); Aufwertung Egidienplatz in Verbindung mit der Maß￾nahme Pellerhaus; Neukonzeption und Aufwertung Unterer Bergauerplatz; Aufwertung Augustinerstraße / Winklerstraße in Verbindung mit der Maßnahme Augustinerhof; Aufwertung Hans-Sachs-Platz 2. BA; Denk￾malsanierung Pilatushaus; Fortführung Quartiersmanagement Altstadt 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, be￾trägt im MIP der Bund-Länder-Anteil 54 %, der städt. Eigenanteil 46 %. 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes endet im Dezember 2031. 01132 U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche 1) Nach dem erneuten Insolvenzantrag und Bekanntgabe der Schließung der Warenhäuser der GALERIA Kar￾stadt Kaufhof GmbH am Standort Nürnberg wurde gemeinsam zwischen der Stadt Nürnberg und dem Eigen￾tümer des Warenhauses am U-Bahnhof Lorenzkirche eine Lösung gesucht, Karstadt am Standort zu halten. Hierzu wurde eine neue Vereinbarung über die Zuständigkeitsregelung und die Kostenträgerschaft in der Lo￾renzpassage geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, die Zuständigkeit innerhalb der Passage weitgehend auf die Stadt Nürnberg / VAG zu übertragen. Weiter sieht die Vereinbarung vor, auf Grundlage eines vorhan￾denen Gestaltungskonzepts, eine optische Aufwertung zusammen mit einer erforderlichen Erneuerung der technischen Anlagen innerhalb der nächsten 36 Monate vorzunehmen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2020 / 2023 392 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01164 Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade 1) Im Sommer 2020 wurden einige Sandsteinfragmente vor dem Gebäude vorgefunden, die Steinabplatzungen an der Fassade vermuten ließen. Als Notmaßnahme wurde zur umgehenden Gefahrenbeseitigung ein Schutzgerüst an den zugänglichen Fassadenseiten im Süden und Westen aufgestellt. Zur Bewertung des Schadens wurde ein Projektierungsbüro mit einer Schadensanalyse und der Entwicklung eines Maßnahmen￾konzeptes beauftragt. Eine schnellstmögliche Fassadensanierung nach Beeinträchtigung der Verkehrssicher￾heit ist unumgänglich. Sämtliche Giebelbereiche bedürfen einer fundierten Instandsetzung. Die ersten Sanie￾rungsmaßnahmen an den Süd- und Westfassaden wurden deshalb bereits begonnen. Weiteren Bauab￾schnitte folgen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate im Baubereich. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2021 / 2024 01179 U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser 1) Die Gleise und Weichen am Betriebshof Langwasser haben größtenteils ein Alter von über 30 Jahren erreicht und müssen aus technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Um Syner￾gieeffekte zu nutzen wurden alle Gewerke überprüft und die Arbeiten, soweit möglich, mit einbezogen. Hier wurden neben dem Gleisbereich auch die Zugsicherung, die elektrische Infrastruktur und Bedienstege bewer￾tet. Gemäß dem U-Bahn-Bau- und Pachtvertrag sind die Kosten von der Stadt zu tragen. Fördermittel nach BayGVFG sind in Aussicht gestellt. Der städtische Anteil der Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird zu großen Teilen aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale finanziert, aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt 2) Mehrkosten aufgrund detaillierterer Planung 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2023 / 2025 393 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01220 Stadterneuerung Gostenhof-Ost/Tafelhof 1) Gemäß Beschlussfassung im Stadtplanungsausschuss vom 19.09.2019 soll die Ausweisung eines Stadter￾neuerungsgebietes Gostenhof-Ost / Tafelhof vorangetrieben werden. Die Einleitung Vorbereitender Untersu￾chungen ist für Ende 2022 vorgesehen, der Satzungsbeschluss soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis dahin liegen die Projektschwerpunkte im konsumtiven Bereich, z.B. für städtebauliche Gutachten im Rah￾men der Vorbereitenden Untersuchungen sowie für die Installation eines Quartiersmanagements. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Mittel aus einem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm (Programmzuweisung erfolgt im Rahmen der vorbe￾reitenden Untersuchungen). Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 54 %, der städt. Eigenanteil 46 %. 5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgelegt, endet aber spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung. 394

Download ↓