Geschäftsbereich 3. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister:
22
FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)
1) Aus der Pauschale wird die Ersatzbeschaffung von verschiedenen Feuerwehr-Spezialfahrzeugen, wie beispielsweise Einsatz-, Geräte- oder Rettungswägen finanziert.
2) Fortschreibung entsprechend des Bedarfs. Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen
Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.
23
Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)
1) Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur
Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und
Fernmeldeanlagen finanziert.
Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den
städtischen Dienststellen anbieten zu können. Des Weiteren werden bisher angemietete Leitungen durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.
Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
425
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
24
Ausbau LWL-Netz für Dritte
- Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. -
1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die
Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres-Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert
25
Erweiterung der Brandmeldeanlagen
1) Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr, die Netzumstellung der
Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik sowie die Brandmeldeempfangsanlage auf
den neuen Feuerwachen finanziert. Die Erlöse werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert
26
Tiergarten: Um- und Ausbau (Pauschale)
- Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StR-Beschluss v. 22.11.1991). -
1) Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und
Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall
unter 500.000 € Gesamtkosten.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
36, 37
Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb
(Pauschalansatz)
1) Ausbau von Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und
neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. Zur Förderung von Wohnen und Gewerbe im Stadtgebiet Nürnberg sollen die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zügig umgesetzt werden.
2) Reduzierung des Ansatzes aufgrund von unverbrauchten Restmittel in den letzten Jahren.
3) Kostenannahme
4) Erschließungsbeiträge
39
Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen (Pauschale)
1) Ausbau von Straßen, für die vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in 2018 Herstellungsbeiträge zu erheben gewesen wären. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.
2) Reduzierung des Ansatzes aufgrund Finanzierung des städtischen Anteils der Maßnahme 01213, Neuwieder
Str.
3) Kostenannahme
4) Zuschuss nach Art. 13 h Bay FAG
40
Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)
- Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) -
1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen
benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von
Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).
2) Reduzierung des Ansatzes aufgrund von unverbrauchten Restmitteln in den letzten Jahren.
3) Kostenannahme
4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese
erhöhen die Auszahlungsansätze.
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
41
Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)
1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die
verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben
nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
42, 43
Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegenseitig deckungsfähig. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen
wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.
2) Anpassung des Ansatzes der Pauschale 42 aufgrund Finanzierung der Mehrkosten der Maßnahme 01166,
Radschnellweg Nbg. – Erlangen 1. BA, Pauschalfinanzierung der Maßnahme 01219, Bayreuther Str.
Rathenauplatz und Schoppershof und Anteilsfinanzierung der Pauschale 92, Förderung des Fußgängerverkehrs. Für Fahrradbügel werden 100.000 EUR jährlich im Besitzamt SÖR zur Verfügung gestellt.
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
45, 46
Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. -
1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 bei Pauschale 45 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen und
der Anteilsfinanzierung der Pauschale 92, Förderung des Fußgängerverkehrs.
3) Kostenannahme
4) keine
47
Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)
- Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen
erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.
2) Schrittweise Erhöhung des Ansatzes aufgrund des anstehenden sehr hohen Sanierungsaufwand zur Erhaltung der Anlagensubstanz.
3) Kostenschätzung
4) keine, außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
429
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
48
Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. -
1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen
Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
49
Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)
1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.
50
Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)
- Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenrates im Zuge des BIC-Verfahrens. -
1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960
und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23
Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.
Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten
ausgeführt werden.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen. Darüber hinaus wird
der Rückbau des Bauwerks 1.140, Brücke Günthersbühler Straße über die ehemalige Ringbahn, in den Jahren 2022 und 2023 jeweils mit 500.000 Euro aus der Brückenpauschale teilfinanziert.
3) Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
52
Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. vier eigene (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIEMaßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich drei bis vier eigenen Beleuchtungsanlagen.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenschätzung
4) keine
53
Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen
Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62
ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Stellplatzgelder
54
Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)
1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3
Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.
Die Bauverwaltungskosten sollen nicht zu Lasten von Spendern gehen. Die Finanzierung dieser erfolgt aus
städtischen Mitteln.
Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanierung von Spielplätzen verwendet werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
431
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
56, 57
Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb
1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender
Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl
für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
58
Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 59, Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung -
1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher
realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch
Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
59
Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 58, Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung -
- Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielangeboten. -
- 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt
sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative nunmehr im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -
1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Kleingartenanlagen (Pauschale)
1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
76
Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)
1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg besteht
ein erheblicher Sanierungsbedarf.
2) Reduzierung des Ansatzes 2023 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
82
Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale)
1) Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer
„vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert einen Umbau
der Bushaltestelleninfrastruktur.
Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch personellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter ein Busvorrangnetz von 160 Bussteigen definiert, das gemäß
der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste
Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Entsprechend
der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinuierlich fortschreiben.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Sanierung Stadtgrabenstützmauer (Pauschale)
1) Die Stadtgrabenstützmauer ist auf ihrer Länge von mehreren Kilometern in weiten Bereichen unzureichend
standsicher. Deshalb wurde ein planerisches Gesamtkonzept zur Standsicherheitsertüchtigung erstellt. Die
erforderlichen Maßnahmen laufen über den MIP-Zeitraum hinweg und sollen kontinuierlich abschnittsweise
abgearbeitet werden. Es sind im Mittel pro Jahr etwa 2 Abschnitte / Teilmaßnahmen vorgesehen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
89
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten (Pauschale)
1) Aufgrund des Alters von Spielgeräten auf Spielplätzen und Spielhöfen sind Ersatzbeschaffungen dringend
erforderlich.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
92
Förderung des Fußgängerverkehrs
1) Die Pauschale dient der Umsetzung von investiven Kleinmaßnahmen (z. B. Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen, Querungsinseln, Gehwegeverbreiterungen usw.) zur Förderung des Fußgängerverkehrs.
2) neue Pauschale
3) Kostenannahme
4) keine
434