HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2020 – Band 1

J.3.2 Investitonsprogramm

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 238–445 · Seiten 238–445 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 240–242
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 243–387
  3. Liste S. 244–302
  4. Geschäftsbereich OBM S. 244
  5. Geschäftsbereich 2. BM S. 244–262
  6. Geschäftsbereich 3. BM S. 263–271
  7. Referat I/II S. 272–275
  8. Referat III S. 276
  9. Referat IV S. 277–278
  10. Referat V S. 279–283
  11. Referat VI S. 284–289
  12. Referat VII S. 290–291
  13. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 292–302
  14. Erläuterungen S. 303–387
  15. Geschäftsbereich OBM S. 303
  16. Geschäftsbereich 2. BM S. 304–332
  17. Geschäftsbereich 3. BM S. 333–347
  18. Referat I/II S. 348–353
  19. Referat III S. 354–356
  20. Referat IV S. 357–358
  21. Referat V S. 359–367
  22. Referat VI S. 368–380
  23. Referat VII S. 381–384
  24. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 385–387
  25. Liste der Pauschalen S. 388–440
  26. Liste S. 389–410
  27. Geschäftsbereich OBM S. 388
  28. Geschäftsbereich 2. BM S. 389–399
  29. Geschäftsbereich 3. BM S. 400
  30. Referat I/II S. 401
  31. Referat III S. 401
  32. Referat IV S. 402
  33. Referat V S. 403
  34. Referat VI S. 403
  35. Referat VII S. 404–407
  36. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 408–410
  37. Erläuterungen S. 411–440
  38. Geschäftsbereich OBM S. 411
  39. Geschäftsbereich 2. BM S. 412–422
  40. Geschäftsbereich 3. BM S. 423–424
  41. Referat I/II S. 425
  42. Referat III S. 426–427
  43. Referat IV S. 428
  44. Referat V S. 429–430
  45. Referat VI S. 431–432
  46. Referat VII S. 433–437
  47. Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich S. 438–440
  48. Hochbau-Baupauschale S. 441–445

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die • Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen und Personalaufwen￾dungen) werden im Ergebnisplan veran￾schlagt. • Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2020 - 2023 wurde auf der Grundlage des geltenden MIP und unter Berück￾sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe￾reichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufen￾den Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sach￾aufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schulden￾dienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebüh￾ren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schulden￾dienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. Baubeginn und Baufertigstellung Baumaßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen und zum Haushalt angemeldet wurden, werden in die sogenannte „gelb-grüne Liste“ aufge￾nommen. Nach Beschlussfassung des Projekt Freezes durch den Ältestenrat und Finanzausschuss kann die Aufnahme in das Investitionsprogramm („grüne Liste“) erfolgen. 234 Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 235

Download ↓