Geschäftsbereich 3. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
00030
Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau der Johann-Pachelbel-Realschule sowie der neuen Staatliche Fachoberschule II wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von einer Subvention im Bereich Catering. Ein Teil der Kosten konnte
aus nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln finanziert werden.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
00033
Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. -
1) Im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) ist eine vollständig gebundene, fünfzügige
Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend entstanden. Diese dient als Ersatz für die ehemalige Grundschule Schweinauer Straße (St. Leonhard). Für einen
Zeitraum von 25 Jahren werden vom ÖÖP-Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2014 / 2016
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) keine
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2013 / 2014
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154.-
1) Da die derzeitige Bertolt-Brecht-Schule abgerissen werden soll, ist ein Neubau erforderlich. Im Stadtrat vom
26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der WBGKommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am 19.09.2018
wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer beschlossen.
2) Anpassung der Gesamtkosten aufgrund von zusätzlicher Gebäudemanagementrate im letzten MIP-Jahr.
3) Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2021
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00154
Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der
Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen
eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. KarlSchönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule
(ÖÖP)“.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln und Reduzierung der
Gebäudemanagementrate.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig mit den Maßnahmen 00030, 00034 und 00650. -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
00179 Sigena-Gymnasium
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle
00182 Kopernikusschule
00183 Adalbert-Stifter-Schule
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) keine
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010
00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010
00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00252
PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale 31 – FAG plus 15 - herausgelöst. -
1) Durch die Aufstockung des Gebäudes um vier Geschosse wird Platz für die Einrichtung des gebundenen
Ganztagesangebotes für die Realschule und das Gymnasium in der Form von Lernlandschaften geschaffen.
Damit werden für die Schule von den 20 noch benötigten Klassenräumen 12 realisiert. Nach Fertigstellung
der Maßnahme soll in einem weiteren Schritt der im Schulhof stehende Holzpavillon entfernt werden.
Im Zuge der IZBB-Aufstockung soll auch eine Verbindung zwischen Altbau und IZBB-Gebäude über ein gemeinsames Treppenhaus geschaffen werden. Der Ersatz der über ein gemeinsames Treppenhaus wegfallenden Räume ist Teil der IZBB-Bau Aufstockung. Die räumliche Anbindung ist erforderlich, um den baulichen
Brandschutz im Altbau (zweiter unabhängiger Rettungsweg) zu gewährleisten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15).
5) 2017 / 2019
00555
Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 2. BA
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Abbruch/NB Hort (6+4) 1.BA (siehe Ref. V)
1) Neubau zur Deckung der Schul- und Betreuungsbedarfe im 2.Bauabschnitt: Nachverdichtung des Schulareals
der Hegel-Grundschule im 1.Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten Schwimmbads mit einem insgesamt
1.997 m²BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit einem 508 m² BGF großen schulischen Anteil und einer Erweiterung des Kinderhortes (1.BA veranschlagt als Maßnahme 00554 bei Ref. V). Im 2.Bauabschnitt erfolgt nach Abriss der eingeschossigen Bestandsbebauung die Nachverdichtung mit einem dreigeschossigen freistehenden Neubau.
Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2016 / 2022
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00561
Uhlandstr. 33: Umbau
1) Umbau der Kleinhallen an der Uhlandschule: Umnutzung der denkmalgeschützten und mit dem Schulhauptgebäude verbundenen Kleinhallen. Schaffung von Betreuungsräumen sowie Speise- und Aufenthaltsräumen
für die Uhlandschule Im Zuge der 1.645 m² BGF umfassenden Maßnahme werden Brandschutzverbesserungen und behindertengerechte Erschließung des Schulhauptgebäudes mit durchgeführt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Anpassung der Einzahlungserwartung. Es wird mit höheren Einzahlungen gerechnet.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2017 / 2019
00563
Max-Beckmann-Schule: Teilsanierung und Erweiterung
1) Die Max-Beckmann-Grundschule in der Beckmannstraße 2, Gemarkung Worzdeldorf, besteht derzeit aus 16
Klassen und sieben Mittagsbetreuungsgruppen. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlprognosen besteht Bedarf
an diversen Erweiterungsflächen für weitere Klassen- und Fachräume sowie Mittagsbetreuungsflächen. Hieraus ergibt sich zum einen ein Erweiterungsbaubedarf von ca. 570 m² Bruttogeschossfläche. Im bestehenden
Schulgebäude müssen außerdem wegen des baulichen Zustandes die Fenster erneuert, Böden ausgetauscht
und das Turnhallendach saniert werden. Weiterhin besteht in diversen Teilbereichen des in Bauabschnitten
gewachsenen Bestandsgebäudes teils erheblicher Sanierungsbedarf. Dabei ist eine hinsichtlich des Gesamtzustandes nicht erforderliche Generalsanierung durch eine Begrenzung auf Teilmaßnahmen zu vermeiden.
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (ein reiner Erweiterungsanbau und eine Aufstockung sind
jeweils ineffizient, der Generalsanierungs- und Umbaubedarf des Pausenhallen-Zwischenbaus würde neubauähnliche Kosten verursachen) ist der eingeschossige Zwischenbau abzureißen und an dessen Stelle ein
vergrößerter zweigeschossiger Neubau zu errichten. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2020 / 2023
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00650
Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00034, 00179 und 00181 bis 00183. -
1) Am Standort Maiacher Straße soll der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit dazugehörigem 3-gruppigen
Hort, eine 6-zügige Mittelschule (mit 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine Dreifach- und
Einfachsporthalle, Außensportfläche und Außen-und Freiflächen erfolgen.
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau der Grundschule, des Hortes, der Neubau der Mittelschule
und der Einfachsporthalle. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann die bestehende Grundschule abgebrochen und es erfolgt der Neubau der Dreifachsporthalle mit Freisport- und Außenflächen.
Die Inbetriebnahme der Gebäude des 1.Bauabschnittes ist für das 1. Quartal 2023 geplant. Die Inbetriebnahme der Dreifachsporthalle ist für Sommer 2024 geplant.
2) Fortschreibung der Kostenprognose
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021/ 2023-2024
Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:
00668, 00830, 01060
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegenseitig deckungsfähig. –
00668 Neue Hegelstr. 17: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2020
00830 Regenbogenstr. 73: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2020
01060 Neptunweg 19: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2021
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00710
Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhallen
1) Durch den Großbrand am Standort Zugspitzstraße im April 2015 wurden die bestehenden Turnhallen sowie
einige Schulräume zerstört. Es wird daher nunmehr als Ersatzneubau eine Zweifachturnhalle mit zugehörigen
Betriebsräumen sowie diversen Grundschulräumen (Pausenhalle, Musiksaal, Werkraum, Mehrzweckraum)
geschaffen. Die Zweifachturnhalle wird in Systembauweise ausgeführt, der angelagerte zweigeschossige
Gebäuderiegel mit Sportbetriebsflächen und diversen Grundschulräumen in Massivbauweise. Die Planung
und Ausführung wurde von der WBG-Kommunal übernommen.
2) keine
3) Kostenanschlag
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistungen
5) 2017 / 2019
00717
Energie- und Umweltstation Wöhrder See
1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für
Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Ziel ist die Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung
und Umweltbildung von Schulklassen und interessierten Bürgern.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Projektverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Erschließung und
zusätzlichen Ausstattungskosten.
3) detaillierte Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land und Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wird mit einer Spende gerechnet.
5) 2017 / 2019
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00756
GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA
1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten
Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und
einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und
den Neubau einer 3-fach-Sporthalle. Des Weiteren wird das am angrenzenden Grundstück bestehende Container-Hortprovisorium umgenutzt für KiGa-Weiternutzung bis zur Umsetzung der Kita „Neue Mitte Thon“. Aufgrund von Kapazitätsausweitung bis zur Inbetriebnahme der GS Forchheimer wird das Container-Schulprovisorium baubegleitend erhalten. Die Schule erhält zudem eine BOS-Anlage, zur Verstärkung des Behördenfunkes. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Anpassung der Einzahlungen, Erhöhung aufgrund von Kostenberechnung für den 2. Bauabschnitt
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) Baubeginn 2018. Geplante Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Geplante Fertigstellung des 2.Bauabschnittes zum Schuljahresbeginn Sommer 2023. Geplante Fertigstellung der
Außenanlagen bis Mitte 2025.
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00849
B7, Äußere Bayreuther Straße 61 (2 Großküchen, 6 Lehrküchen): Investitionszuschuss Kücheneinrichtung
1) Die B 7 benötigt am neuen Standort Äußere Bayreuther Str. 61 wieder eine entsprechende Ausstattung der
(Fach-)Unterrichtsräume z. B. Küchen (2 Groß- und 6 Lehrküchen, inkl. Lüftungsdecken), Wäscherei, Bügelei). Das Gebäude ist angemietet und soll spätestens zum Schuljahr 2019/2020 in generalsaniertem und
umgebauten Zustand an die Stadt Nürnberg übergeben werden. Ursprünglich war nur vereinbart, dass der
Vermieter als Service aus einer Hand auch die Planung und den Einbau der Küchen übernimmt, damit die
Schnittstellen so gering wie möglich gehalten und der sehr enge Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Die
Küchenausstattung sollte in 2019 dann mittels Einmalzahlung abgekauft werden, denn sonst müssten diese
über Jahre hinweg finanziert und mit Zinsen zurückgezahlt werden. Dies würde auch Probleme hinsichtlich
der Bewirtschaftung, der Wartung und des Unterhalts mit sich bringen. Zur Finanzierung der Küchenausstattung hat der Vermieter bereits in 2017 eine Aussage der Stadt Nürnberg benötigt, dass die Küchen in 2019
erworben werden. Der Vertragsabschluss war in 2017 mit dem Vermieter nötig. Zwischenzeitlich wurde der
Vertrag um mehrere Nachträge ergänzt, welche aufgrund des Baufortschritts, aber auch der im Herbst 2018
unerwartet in Aussicht gestellten FAG-Förderung notwendig waren.
Außerdem werden Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Vertrag bezuschusst, welche die Planungskosten für die Küche abdecken sowie Lüftungsdecken, die aufgrund von notwendigen Sicherheitsstandards
erforderlich sind.
Neben der Planung, der Beschaffung und Finanzierung der Sonderausstattung, die vom Vermieter nicht zur
Verfügung gestellt wird, sind in der Kostenkalkulation auch die Mittel für loses Interieur (z. B. Schul- und Büromöbel, Küchenutensilien) enthalten, soweit diese nicht mehr umgezogen werden können und zu ersetzen
sind. Die Mehrkosten für die Sonderausstattungen werden gem. FAG bezuschusst.
2) Erhöhung der Gesamtkosten für zusätzliche Ausstattung; Anteilige Finanzierung nach FAG, Bescheid vom
25.03.2019
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach FAG, Bescheid vom 25.03.2019
5) 2019 / 2020
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00862
IT-Strategie an Schulen
1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den
Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen
Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu
öffnen:
• Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung
im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen.
• Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie.
• Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts.
• Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter
Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz.
• Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb.
• Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen.
• Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
• Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Rechenzentren.
2) Anpassung der voraussichtlichen Einzahlungen aus dem DigitalPakt Schule
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und
Plankrankenhäuser“, aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und
aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“.
5) 2018 / 2026
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01006
Integrierte Fachunterrichtsräume
1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind
von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand
von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie
hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Junge Menschen müssen befähigt werden, sich in einer digitalisierten Welt zurechtzufinden. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg im Arbeitsleben
ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine vierte
Kulturtechnik dar.
Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Veränderungen, um
auf Grundlage des bayerischen Förderprogramms „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung mit Schwerpunkt auf Vernetzung von
Theorie und Praxis an berufsqualifizierenden Schulen zu optimieren und eine zeitgemäße Einrichtung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) zu etablieren.
2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die veränderte Fördersituation
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel aus der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“
und aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“.
5) 2018 / 2020
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01038
Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierung
1) Die Grund- und Mittelschule Insel Schütt wurde um 1966 errichtet und befindet sich aufgrund der Altstadtlage
unter Ensembleschutz. Die sanitären Anlagen der Schule Insel Schütt, die derzeit ca. von 530 Schülerinnen
und Schüler und ca. 110 Personen aus dem Lehr- und Verwaltungsbereich genutzt werden, sind abgewirtschaftet und befinden sich in einem sanierungswürdigen Zustand. Insbesondere die Installationsleitungen
wurden seit Erbauung in den 1960er Jahren nicht mehr grundlegend erneuert. Aus diesem Grund sollen
sämtliche WC-Anlagen saniert werden.
Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu stören und um Synergieeffekte zu nutzen, ist es erforderlich, die Sanierungsmaßnahmen an den WC-Anlagen gemeinsam mit der Sanierung des Daches, der Fassade und der
Fenster auszuführen, die im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur
(KIP-S) erfolgt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2021
01042
BBZ, Flachdachsanierung, Europahaus
1) Das 3.000 m² große Dach des Bauteils B des Berufsbildungszentrums (BBZ) weist mittlerweile zahlreiche Undichtigkeiten auf. Die im Rahmen des Bauunterhalts in den letzten Jahren durchgeführten Reparaturversuche
sind fehlgeschlagen. In mehrere Räume und in den Flur dringt Wasser ein. Es ist bereits ein erheblicher
Sachschaden entstanden, die Räume mussten für den Unterricht gesperrt werden.
Erste Untersuchungen haben ergeben, dass das Foliendach in einem sehr schlechten Zustand ist und nur
durch eine komplette Sanierung langfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Die Dachsanierung im Bauteil B
wurde bereits in 2019 als Notmaßnahme begonnen und wird 2020 fortgesetzt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2019 / 2020
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01046
Bauernfeindstr. 24, Dachsanierung
1) Das Dach der Schule in der Bauernfeindstraße 24 ist stark marode. Aus diesem Grund ist eine vollständige
Sanierung geplant. Nach erneuter Sichtung des Daches und im Zuge einer Gerüststellung für die Sicherung
eines der kippgefährdeten Schornsteine wurden bereits fortgeschrittene Schäden am Dachaufbau festgestellt.
Es bestehen Bedenken bzgl. der Standsicherheit des Daches. Der Schornstein wurde bereits gesichert, zwei
weitere müssen in der Standsicherheit ertüchtigt werden. Die Maßnahme wird 2020 fortgesetzt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2019 / 2020
01054
Georg-Paul-Amberger-Schule, Dachsanierung
1) Die Grund- und Mittelschule in der Amberger Straße 25 wird derzeit von ca. 500 Schülerinnen und Schülern
besucht. Die Dachflächen der Schule weisen altersbedingt starke Schäden auf und sind in ihren Funktionen
erheblich beeinträchtigt. Die Nasen der Biberschwanzziegel sind teilweise verrottet, die Ziegel ausgeblüht und
haben bereits deutlich sichtbare Risse. Aufgrund von teilweise fehlenden Nasen an den Biberschwanzziegeln
ist ein fester Halt an der Konterlattung nicht mehr gewährleistet, so dass durch herabfallende Ziegel eine
akute Verkehrsgefährdung besteht. Die Dachlatten sind altersbedingt gebrochen oder angebrochen. Die Gauben haben sich teilweise verzogen, da Balkenteile teilweise in einem desolaten Zustand sind. Die Einblechungen sind nicht mehr dicht und müssen ebenso erneuert werden. Aufgrund der Gefahr, dass Ziegel abrutschen
und Personen gefährden, wurden bereits vor Ort erste Sicherungsmaßnahmen vorgenommen und ein Bauzaun sowie ein Gerüst gestellt. Zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung weitergehender Schäden an der
Bausubstanz ist die Sanierung des Daches unumgänglich.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01078
Ballsporthalle Tillypark
1) Am Tillypark soll eine Sporthalle für ca. 4.000 Zuschauer errichtet werden. Bereits seit vielen Jahren ist in
Nürnberg die Diskussion im Gange, dass eine Veranstaltungshalle mit Schwerpunkt Sport für ca. 4.000 Zuschauer fehlt.
Nutzer für eine Halle der Kategorie bis 4.000 Personen im Rundenbetrieb sind die Ballsportarten mit 1. oder
2. Bundesliga in Nürnberg: Basketball Falcons, Handball-Damen, Hockey Damen und Herren, Futsal und
ggfs. Volleyball aus der Region. Außerdem ist eine Nutzung der NBBL (Nachwuchs Basketball Bundesliga)
mit den Tornados Franken und der aufstrebenden Handballmännermannschaft des HBC Nürnberg denkbar.
Dazu kommen die Ringer der Johannis-Grizzlys und die Tanz-Formation der 1. Bundesliga des TSC RGC
Nürnberg. Die Zielgruppe sportlich sind ferner überregionale Meisterschaften und (internationale) Events, z.B.
in den Schwerpunktsportarten der Stadt mit Fechten, Badminton, Rhythmische Sportgymnastik und
Taekwondo bzw. Judo. Eine Kulturnutzung wird ebenso in Betracht gezogen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2020 / 2021
01080
Bertha-von-Suttner: Erneuerung Schul- und Vereinsanlagen (Investitionszuschuss)
1) Der bauliche Zustand der Schulsport- und Vereinsanlage Bertha-von-Suttner-Straße macht umfangreiche Erneuerungsarbeiten notwendig, die in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden sollen. In einem ersten Bauabschnitt sollen die Leichtathletikanlagen (Bau einer neuen Rundlaufbahn als Kunststoffbahn mit 6 Bahnen an
Stelle der alten Aschenbahn, Erneuerung der Weitsprunganlage, des Multifunktionsfeldes, des Hochsprungfeldes und der Kugelstoßanlage, Errichtung eines Containers zur Lagerung von Geräten sowie Verlegung von
Leerrohren für eine Flutlichtanlage) durch die Sportgemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. erneuert
werden. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Investitionszuschuss.
2) Neuaufnahme
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach FAG
5) nicht relevant
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