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← Haushaltsplan 2020 – Band 1

Geschäftsbereich 3. BM

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 333–347 · Seiten 333–347 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule): 00030 Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. - 1) Der Neubau der Johann-Pachelbel-Realschule sowie der neuen Staatliche Fachoberschule II wurde im Rah￾men eines ÖPP-Verfahrens errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Ge￾bäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Sie wurde vermö￾gensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veran￾schlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von einer Subvention im Bereich Catering. Ein Teil der Kosten konnte aus nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln finanziert werden. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berück￾sichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzie￾rung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2015 / 2017 00033 Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. - 1) Im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend entstan￾den. Diese dient als Ersatz für die ehemalige Grundschule Schweinauer Straße (St. Leonhard). Für einen Zeitraum von 25 Jahren werden vom ÖÖP-Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertig￾stellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kos￾ten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt. 2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah￾len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal￾ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2014 / 2016 329 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00034 Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. - 1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Um￾schuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen. 2) keine 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah￾len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal￾ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2013 / 2014 00153 Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154.- 1) Da die derzeitige Bertolt-Brecht-Schule abgerissen werden soll, ist ein Neubau erforderlich. Im Stadtrat vom 26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage einer Kosten￾berechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der WBG￾Kommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am 19.09.2018 wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer beschlos￾sen. 2) Anpassung der Gesamtkosten aufgrund von zusätzlicher Gebäudemanagementrate im letzten MIP-Jahr. 3) Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht ent￾halten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2018 / 2021 330 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00154 Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. - 1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl￾Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)“. 2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln und Reduzierung der Gebäudemanagementrate. 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran￾schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2015 / 2017 331 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00179, 00181 - 00183 Generalsanierung Schulen (ÖPP) - Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig mit den Maßnahmen 00030, 00034 und 00650. - 1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt: 00179 Sigena-Gymnasium 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle 00182 Kopernikusschule 00183 Adalbert-Stifter-Schule Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tra￾gende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt. 2) keine 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran￾schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010 00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010 00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010 332 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00252 PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15) - Die Maßnahme wurde aus der Pauschale 31 – FAG plus 15 - herausgelöst. - 1) Durch die Aufstockung des Gebäudes um vier Geschosse wird Platz für die Einrichtung des gebundenen Ganztagesangebotes für die Realschule und das Gymnasium in der Form von Lernlandschaften geschaffen. Damit werden für die Schule von den 20 noch benötigten Klassenräumen 12 realisiert. Nach Fertigstellung der Maßnahme soll in einem weiteren Schritt der im Schulhof stehende Holzpavillon entfernt werden. Im Zuge der IZBB-Aufstockung soll auch eine Verbindung zwischen Altbau und IZBB-Gebäude über ein ge￾meinsames Treppenhaus geschaffen werden. Der Ersatz der über ein gemeinsames Treppenhaus wegfallen￾den Räume ist Teil der IZBB-Bau Aufstockung. Die räumliche Anbindung ist erforderlich, um den baulichen Brandschutz im Altbau (zweiter unabhängiger Rettungsweg) zu gewährleisten. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15). 5) 2017 / 2019 00555 Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 2. BA - Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Abbruch/NB Hort (6+4) 1.BA (siehe Ref. V) 1) Neubau zur Deckung der Schul- und Betreuungsbedarfe im 2.Bauabschnitt: Nachverdichtung des Schulareals der Hegel-Grundschule im 1.Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten Schwimmbads mit einem insgesamt 1.997 m²BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit einem 508 m² BGF großen schulischen An￾teil und einer Erweiterung des Kinderhortes (1.BA veranschlagt als Maßnahme 00554 bei Ref. V). Im 2.Bau￾abschnitt erfolgt nach Abriss der eingeschossigen Bestandsbebauung die Nachverdichtung mit einem dreige￾schossigen freistehenden Neubau. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2016 / 2022 333 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00561 Uhlandstr. 33: Umbau 1) Umbau der Kleinhallen an der Uhlandschule: Umnutzung der denkmalgeschützten und mit dem Schulhaupt￾gebäude verbundenen Kleinhallen. Schaffung von Betreuungsräumen sowie Speise- und Aufenthaltsräumen für die Uhlandschule Im Zuge der 1.645 m² BGF umfassenden Maßnahme werden Brandschutzverbesserun￾gen und behindertengerechte Erschließung des Schulhauptgebäudes mit durchgeführt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Anpassung der Einzahlungserwartung. Es wird mit höheren Einzahlungen gerechnet. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 5) 2017 / 2019 00563 Max-Beckmann-Schule: Teilsanierung und Erweiterung 1) Die Max-Beckmann-Grundschule in der Beckmannstraße 2, Gemarkung Worzdeldorf, besteht derzeit aus 16 Klassen und sieben Mittagsbetreuungsgruppen. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlprognosen besteht Bedarf an diversen Erweiterungsflächen für weitere Klassen- und Fachräume sowie Mittagsbetreuungsflächen. Hie￾raus ergibt sich zum einen ein Erweiterungsbaubedarf von ca. 570 m² Bruttogeschossfläche. Im bestehenden Schulgebäude müssen außerdem wegen des baulichen Zustandes die Fenster erneuert, Böden ausgetauscht und das Turnhallendach saniert werden. Weiterhin besteht in diversen Teilbereichen des in Bauabschnitten gewachsenen Bestandsgebäudes teils erheblicher Sanierungsbedarf. Dabei ist eine hinsichtlich des Gesamt￾zustandes nicht erforderliche Generalsanierung durch eine Begrenzung auf Teilmaßnahmen zu vermeiden. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (ein reiner Erweiterungsanbau und eine Aufstockung sind jeweils ineffizient, der Generalsanierungs- und Umbaubedarf des Pausenhallen-Zwischenbaus würde neu￾bauähnliche Kosten verursachen) ist der eingeschossige Zwischenbau abzureißen und an dessen Stelle ein vergrößerter zweigeschossiger Neubau zu errichten. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 5) 2020 / 2023 334 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00650 Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00034, 00179 und 00181 bis 00183. - 1) Am Standort Maiacher Straße soll der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit dazugehörigem 3-gruppigen Hort, eine 6-zügige Mittelschule (mit 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine Dreifach- und Einfachsporthalle, Außensportfläche und Außen-und Freiflächen erfolgen. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau der Grundschule, des Hortes, der Neubau der Mittelschule und der Einfachsporthalle. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann die bestehende Grundschule abge￾brochen und es erfolgt der Neubau der Dreifachsporthalle mit Freisport- und Außenflächen. Die Inbetriebnahme der Gebäude des 1.Bauabschnittes ist für das 1. Quartal 2023 geplant. Die Inbetrieb￾nahme der Dreifachsporthalle ist für Sommer 2024 geplant. 2) Fortschreibung der Kostenprognose 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2021/ 2023-2024 Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz: 00668, 00830, 01060 - Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegensei￾tig deckungsfähig. – 00668 Neue Hegelstr. 17: Sanierung der Rettungswege Baubeginn/ Baufertigstellung: 2020 00830 Regenbogenstr. 73: Sanierung der Rettungswege Baubeginn/ Baufertigstellung: 2020 01060 Neptunweg 19: Sanierung der Rettungswege Baubeginn/ Baufertigstellung: 2021 335 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00710 Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhallen 1) Durch den Großbrand am Standort Zugspitzstraße im April 2015 wurden die bestehenden Turnhallen sowie einige Schulräume zerstört. Es wird daher nunmehr als Ersatzneubau eine Zweifachturnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen sowie diversen Grundschulräumen (Pausenhalle, Musiksaal, Werkraum, Mehrzweckraum) geschaffen. Die Zweifachturnhalle wird in Systembauweise ausgeführt, der angelagerte zweigeschossige Gebäuderiegel mit Sportbetriebsflächen und diversen Grundschulräumen in Massivbauweise. Die Planung und Ausführung wurde von der WBG-Kommunal übernommen. 2) keine 3) Kostenanschlag 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistungen 5) 2017 / 2019 00717 Energie- und Umweltstation Wöhrder See 1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Um￾feld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchs￾volle, in das Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Ziel ist die Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung von Schulklassen und interessierten Bürgern. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Projektverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Erschließung und zusätzlichen Ausstattungskosten. 3) detaillierte Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land und Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wird mit einer Spende gerechnet. 5) 2017 / 2019 336 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00756 GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA 1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und den Neubau einer 3-fach-Sporthalle. Des Weiteren wird das am angrenzenden Grundstück bestehende Con￾tainer-Hortprovisorium umgenutzt für KiGa-Weiternutzung bis zur Umsetzung der Kita „Neue Mitte Thon“. Auf￾grund von Kapazitätsausweitung bis zur Inbetriebnahme der GS Forchheimer wird das Container-Schulprovi￾sorium baubegleitend erhalten. Die Schule erhält zudem eine BOS-Anlage, zur Verstärkung des Behörden￾funkes. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Anpassung der Einzahlungen, Erhöhung aufgrund von Kostenberechnung für den 2. Bauabschnitt 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) Baubeginn 2018. Geplante Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Ge￾plante Fertigstellung des 2.Bauabschnittes zum Schuljahresbeginn Sommer 2023. Geplante Fertigstellung der Außenanlagen bis Mitte 2025. 337 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00849 B7, Äußere Bayreuther Straße 61 (2 Großküchen, 6 Lehrküchen): Investitionszuschuss Kücheneinrich￾tung 1) Die B 7 benötigt am neuen Standort Äußere Bayreuther Str. 61 wieder eine entsprechende Ausstattung der (Fach-)Unterrichtsräume z. B. Küchen (2 Groß- und 6 Lehrküchen, inkl. Lüftungsdecken), Wäscherei, Bü￾gelei). Das Gebäude ist angemietet und soll spätestens zum Schuljahr 2019/2020 in generalsaniertem und umgebauten Zustand an die Stadt Nürnberg übergeben werden. Ursprünglich war nur vereinbart, dass der Vermieter als Service aus einer Hand auch die Planung und den Einbau der Küchen übernimmt, damit die Schnittstellen so gering wie möglich gehalten und der sehr enge Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Die Küchenausstattung sollte in 2019 dann mittels Einmalzahlung abgekauft werden, denn sonst müssten diese über Jahre hinweg finanziert und mit Zinsen zurückgezahlt werden. Dies würde auch Probleme hinsichtlich der Bewirtschaftung, der Wartung und des Unterhalts mit sich bringen. Zur Finanzierung der Küchenausstat￾tung hat der Vermieter bereits in 2017 eine Aussage der Stadt Nürnberg benötigt, dass die Küchen in 2019 erworben werden. Der Vertragsabschluss war in 2017 mit dem Vermieter nötig. Zwischenzeitlich wurde der Vertrag um mehrere Nachträge ergänzt, welche aufgrund des Baufortschritts, aber auch der im Herbst 2018 unerwartet in Aussicht gestellten FAG-Förderung notwendig waren. Außerdem werden Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Vertrag bezuschusst, welche die Planungs￾kosten für die Küche abdecken sowie Lüftungsdecken, die aufgrund von notwendigen Sicherheitsstandards erforderlich sind. Neben der Planung, der Beschaffung und Finanzierung der Sonderausstattung, die vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt wird, sind in der Kostenkalkulation auch die Mittel für loses Interieur (z. B. Schul- und Büro￾möbel, Küchenutensilien) enthalten, soweit diese nicht mehr umgezogen werden können und zu ersetzen sind. Die Mehrkosten für die Sonderausstattungen werden gem. FAG bezuschusst. 2) Erhöhung der Gesamtkosten für zusätzliche Ausstattung; Anteilige Finanzierung nach FAG, Bescheid vom 25.03.2019 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach FAG, Bescheid vom 25.03.2019 5) 2019 / 2020 338 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00862 IT-Strategie an Schulen 1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu öffnen: • Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen. • Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie. • Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforde￾rungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpas￾sung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts. • Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz. • Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb. • Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen. • Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg. • Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Re￾chenzentren. 2) Anpassung der voraussichtlichen Einzahlungen aus dem DigitalPakt Schule 3) Kostenanschlag 4) Drittmittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser“, aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staats￾ministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“. 5) 2018 / 2026 339 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01006 Integrierte Fachunterrichtsräume 1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Junge Menschen müssen befähigt werden, sich in einer digitalisier￾ten Welt zurechtzufinden. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg im Arbeitsleben ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente Umgang mit In￾formations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine vierte Kulturtechnik dar. Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Veränderungen, um auf Grundlage des bayerischen Förderprogramms „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqua￾lifizierenden Schulen“ die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung mit Schwerpunkt auf Vernetzung von Theorie und Praxis an berufsqualifizierenden Schulen zu optimieren und eine zeitgemäße Einrichtung von in￾tegrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) zu etablieren. 2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die veränderte Fördersituation 3) Kostenanschlag 4) Drittmittel aus der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ und aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“. 5) 2018 / 2020 340 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01038 Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierung 1) Die Grund- und Mittelschule Insel Schütt wurde um 1966 errichtet und befindet sich aufgrund der Altstadtlage unter Ensembleschutz. Die sanitären Anlagen der Schule Insel Schütt, die derzeit ca. von 530 Schülerinnen und Schüler und ca. 110 Personen aus dem Lehr- und Verwaltungsbereich genutzt werden, sind abgewirt￾schaftet und befinden sich in einem sanierungswürdigen Zustand. Insbesondere die Installationsleitungen wurden seit Erbauung in den 1960er Jahren nicht mehr grundlegend erneuert. Aus diesem Grund sollen sämtliche WC-Anlagen saniert werden. Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu stören und um Synergieeffekte zu nutzen, ist es erforderlich, die Sa￾nierungsmaßnahmen an den WC-Anlagen gemeinsam mit der Sanierung des Daches, der Fassade und der Fenster auszuführen, die im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur (KIP-S) erfolgt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2021 01042 BBZ, Flachdachsanierung, Europahaus 1) Das 3.000 m² große Dach des Bauteils B des Berufsbildungszentrums (BBZ) weist mittlerweile zahlreiche Un￾dichtigkeiten auf. Die im Rahmen des Bauunterhalts in den letzten Jahren durchgeführten Reparaturversuche sind fehlgeschlagen. In mehrere Räume und in den Flur dringt Wasser ein. Es ist bereits ein erheblicher Sachschaden entstanden, die Räume mussten für den Unterricht gesperrt werden. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass das Foliendach in einem sehr schlechten Zustand ist und nur durch eine komplette Sanierung langfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Die Dachsanierung im Bauteil B wurde bereits in 2019 als Notmaßnahme begonnen und wird 2020 fortgesetzt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2019 / 2020 341 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01046 Bauernfeindstr. 24, Dachsanierung 1) Das Dach der Schule in der Bauernfeindstraße 24 ist stark marode. Aus diesem Grund ist eine vollständige Sanierung geplant. Nach erneuter Sichtung des Daches und im Zuge einer Gerüststellung für die Sicherung eines der kippgefährdeten Schornsteine wurden bereits fortgeschrittene Schäden am Dachaufbau festgestellt. Es bestehen Bedenken bzgl. der Standsicherheit des Daches. Der Schornstein wurde bereits gesichert, zwei weitere müssen in der Standsicherheit ertüchtigt werden. Die Maßnahme wird 2020 fortgesetzt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2019 / 2020 01054 Georg-Paul-Amberger-Schule, Dachsanierung 1) Die Grund- und Mittelschule in der Amberger Straße 25 wird derzeit von ca. 500 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Dachflächen der Schule weisen altersbedingt starke Schäden auf und sind in ihren Funktionen erheblich beeinträchtigt. Die Nasen der Biberschwanzziegel sind teilweise verrottet, die Ziegel ausgeblüht und haben bereits deutlich sichtbare Risse. Aufgrund von teilweise fehlenden Nasen an den Biberschwanzziegeln ist ein fester Halt an der Konterlattung nicht mehr gewährleistet, so dass durch herabfallende Ziegel eine akute Verkehrsgefährdung besteht. Die Dachlatten sind altersbedingt gebrochen oder angebrochen. Die Gau￾ben haben sich teilweise verzogen, da Balkenteile teilweise in einem desolaten Zustand sind. Die Einblechun￾gen sind nicht mehr dicht und müssen ebenso erneuert werden. Aufgrund der Gefahr, dass Ziegel abrutschen und Personen gefährden, wurden bereits vor Ort erste Sicherungsmaßnahmen vorgenommen und ein Bau￾zaun sowie ein Gerüst gestellt. Zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung weitergehender Schäden an der Bausubstanz ist die Sanierung des Daches unumgänglich. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 342 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01078 Ballsporthalle Tillypark 1) Am Tillypark soll eine Sporthalle für ca. 4.000 Zuschauer errichtet werden. Bereits seit vielen Jahren ist in Nürnberg die Diskussion im Gange, dass eine Veranstaltungshalle mit Schwerpunkt Sport für ca. 4.000 Zu￾schauer fehlt. Nutzer für eine Halle der Kategorie bis 4.000 Personen im Rundenbetrieb sind die Ballsportarten mit 1. oder 2. Bundesliga in Nürnberg: Basketball Falcons, Handball-Damen, Hockey Damen und Herren, Futsal und ggfs. Volleyball aus der Region. Außerdem ist eine Nutzung der NBBL (Nachwuchs Basketball Bundesliga) mit den Tornados Franken und der aufstrebenden Handballmännermannschaft des HBC Nürnberg denkbar. Dazu kommen die Ringer der Johannis-Grizzlys und die Tanz-Formation der 1. Bundesliga des TSC RGC Nürnberg. Die Zielgruppe sportlich sind ferner überregionale Meisterschaften und (internationale) Events, z.B. in den Schwerpunktsportarten der Stadt mit Fechten, Badminton, Rhythmische Sportgymnastik und Taekwondo bzw. Judo. Eine Kulturnutzung wird ebenso in Betracht gezogen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 5) 2020 / 2021 01080 Bertha-von-Suttner: Erneuerung Schul- und Vereinsanlagen (Investitionszuschuss) 1) Der bauliche Zustand der Schulsport- und Vereinsanlage Bertha-von-Suttner-Straße macht umfangreiche Er￾neuerungsarbeiten notwendig, die in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden sollen. In einem ersten Bau￾abschnitt sollen die Leichtathletikanlagen (Bau einer neuen Rundlaufbahn als Kunststoffbahn mit 6 Bahnen an Stelle der alten Aschenbahn, Erneuerung der Weitsprunganlage, des Multifunktionsfeldes, des Hochsprung￾feldes und der Kugelstoßanlage, Errichtung eines Containers zur Lagerung von Geräten sowie Verlegung von Leerrohren für eine Flutlichtanlage) durch die Sportgemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. erneuert werden. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Investitionszuschuss. 2) Neuaufnahme 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach FAG 5) nicht relevant 343

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