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← Haushaltsplan 2020 – Band 1

Referat VII

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 381–384 · Seiten 381–384 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VII: 00161 Veräußerung von Grundvermögen 1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalte￾risch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkon￾tos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget. 2) keine 3) nicht relevant 4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen 5) nicht relevant 377 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00418 Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte Tucherbräu 1) Ziel ist die Sanierung der Gaststätte mit allen drei Bauteilen (Hauptgebäude, Stadtmauerturm, Kasematten￾turm) sowie des Biergartens im Innenhof und die Wiederaufnahme der Nutzung. Die seit 2012 leerstehenden Gebäude sollen mit einem aktualisierten Raumkonzept unter Berücksichtigung des Baurechts, des Brandschutzes des Denkmalschutzes (Einzeldenkmal), der neuen Anforderungen an technische Einbauten und er Bauphysik generalsaniert werden. LA wird die Gaststätte im Anschluss vermie￾ten (möglicher Vorsteuerabzug) 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2019 / 2021 00624 Flächendeckende Breitbandversorgung 1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, Anpassung an Ausschreibungsergebnisse. Anpassung an den voraussichtli￾chen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“ 5) 2017 / 2022 378 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00677 Grundstückskäufe Umlegungsausschuss 1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Ver￾wirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat ange￾ordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen mögli￾chen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe getätigt werden. Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemes￾sene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufga￾ben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb. 2) Die Mittel werden jetzt in einer Maßnahme veranschlagt und nicht mehr als Pauschale (Ehemals Pauschale 84) 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 379 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00779 Zollhof – Digitales Gründerzentrum Mitte 1) Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen seiner Strategie „Bayern Digital“ in jedem Regierungsbezirk Gründer￾zentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung. Für den Regie￾rungsbezirk Mittelfranken ist dies das Gründerzentrum "ZOLLHOF Tech Incubator" in Nürnberg. Die Förde￾rung durch den Freistaat Bayern umfasst 75 % der Ausgaben für Kauf, Neubau, Umbau sowie Einrichtung oder Mietkosten für das Gründerzentrum sowie 50 % der Betriebskosten (Personal-, Verwaltungs- einschl. Gemeinkosten) von Netzwerkaktivitäten für Existenzgründer des Zentrums und v.a. der Region. Da eine nachhaltige Unterstützung des Gründerzentrums durch die Kommunen seitens des Freistaates erwartet wurde, fördert die Stadt Nürnberg den Eigenanteil der Betreiber GmbH i.H.v. 25 % der förderfähigen Aufwen￾dungen für Kauf und Umbau des Gebäudes. Weiterhin ist die Stadt Nürnberg an der Trägergesellschaft, der Zollhof Betreiber GmbH, mit 8 % beteiligt Der Umbau des neuen Standorts des Gründerzentrums „ZOLLHOF Tech Incubator“ wird aufgrund der bauli￾chen Begebenheiten Mehrkosten verursachen. Die Mehrkosten werden anteilig getragen. Der Anteil der Stadt an den zusätzlichen Baukosten des Digitalen Gründerzentrums Zollhof beträgt 220.000 €. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2019 / 2020 01029 Palmenhof: KiTa und Wohnungen 1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91 Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert. Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeig￾neter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der spä￾ter von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Pal￾menhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, wer￾den über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Ge￾bäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach FAG 5) 2020 / 2022 380

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