Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VII:
00161
Veräußerung von Grundvermögen
1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet.
Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.
2) keine
3) nicht relevant
4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen
5) nicht relevant
377
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00418
Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte Tucherbräu
1) Ziel ist die Sanierung der Gaststätte mit allen drei Bauteilen (Hauptgebäude, Stadtmauerturm, Kasemattenturm) sowie des Biergartens im Innenhof und die Wiederaufnahme der Nutzung.
Die seit 2012 leerstehenden Gebäude sollen mit einem aktualisierten Raumkonzept unter Berücksichtigung
des Baurechts, des Brandschutzes des Denkmalschutzes (Einzeldenkmal), der neuen Anforderungen an
technische Einbauten und er Bauphysik generalsaniert werden. LA wird die Gaststätte im Anschluss vermieten (möglicher Vorsteuerabzug)
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2019 / 2021
00624
Flächendeckende Breitbandversorgung
1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in
Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, Anpassung an Ausschreibungsergebnisse. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“
5) 2017 / 2022
378
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00677
Grundstückskäufe Umlegungsausschuss
1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff.,
80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Verwirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen möglichen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe
getätigt werden.
Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge
nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemessene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik
sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufgaben der kommunalen Zukunftssicherung.
Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die
Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die
Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren.
Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb.
2) Die Mittel werden jetzt in einer Maßnahme veranschlagt und nicht mehr als Pauschale (Ehemals Pauschale
84)
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
379
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00779
Zollhof – Digitales Gründerzentrum Mitte
1) Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen seiner Strategie „Bayern Digital“ in jedem Regierungsbezirk Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung. Für den Regierungsbezirk Mittelfranken ist dies das Gründerzentrum "ZOLLHOF Tech Incubator" in Nürnberg. Die Förderung durch den Freistaat Bayern umfasst 75 % der Ausgaben für Kauf, Neubau, Umbau sowie Einrichtung
oder Mietkosten für das Gründerzentrum sowie 50 % der Betriebskosten (Personal-, Verwaltungs- einschl.
Gemeinkosten) von Netzwerkaktivitäten für Existenzgründer des Zentrums und v.a. der Region. Da eine
nachhaltige Unterstützung des Gründerzentrums durch die Kommunen seitens des Freistaates erwartet
wurde, fördert die Stadt Nürnberg den Eigenanteil der Betreiber GmbH i.H.v. 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Kauf und Umbau des Gebäudes. Weiterhin ist die Stadt Nürnberg an der Trägergesellschaft, der
Zollhof Betreiber GmbH, mit 8 % beteiligt
Der Umbau des neuen Standorts des Gründerzentrums „ZOLLHOF Tech Incubator“ wird aufgrund der baulichen Begebenheiten Mehrkosten verursachen. Die Mehrkosten werden anteilig getragen.
Der Anteil der Stadt an den zusätzlichen Baukosten des Digitalen Gründerzentrums Zollhof beträgt 220.000 €.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2019 / 2020
01029
Palmenhof: KiTa und Wohnungen
1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91
Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert.
Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeigneter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden.
Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der später von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Palmenhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden.
Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, werden über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Gebäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2020 / 2022
380