Geschäftsbereich 3. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
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Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)
- Im Ergebnishaushalt werden Mittel für von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. -
1) Die Mittel dienen zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turn- und Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für
Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen sowie für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen. Bis einschließlich 2022 zeitlich befristete Reduzierung um
jeweils 75 T€ als Gegenfinanzierung für Maßnahme 00765 „Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt
Taekwondo“
2) Erhöhung ab 2023 auf 100.000 € (Wegfall Gegenfinanzierung der Maßnahme 00765 „Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt Taekwondo“)
3) Kostenannahme
4) keine
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Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von
BA/NOS)
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegenseitig deckungsfähig -
1) Die Pauschale dient zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich
von BA/NOS), da an zahlreichen Schulen gravierende Sicherheitsmängel auftreten, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug abgearbeitet werden.
2) Reduzierung der Mittel in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund von Ausgliederung von Einzelmaßnahmen
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 €)
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Pauschale zur Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen
1) Um eine Überalterung der Einrichtungen an den Schulen zu verhindern, muss jährlich ein Betrag zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die Kosten für die laufend
vom Gesetzgeber lehrplanbedingt vorgegebenen Anpassungen von Werkstätten und Fachunterrichtsräumen
und neue Technologien.
Mit den Mitteln der Modernisierungspauschale werden überwiegend große Modernisierungsmaßnahmen von
Laboren, Werkstätten, Schulküchen und einzelner (Fachunterrichts-)Räume (FUR) finanziert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf
3) Kostenannahme
4) Bei lehrplanbedingten Anpassungen (Erstausstattung) werden staatliche Zuweisungen nach dem FAG gewährt.
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