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Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 385–387 · Seiten 385–387 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 00007 Kapitalerhöhung NürnbergMesse - Die Stadt Nürnberg bindet sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2018, pro Jahr 10 Mio. € für die NürnbergMesse als Kapitalerhöhung auszureichen. - 1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.01.2017 einer paritätischen Eigenkapitalerhöhung durch die beiden Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) bei der NürnbergMesse in Höhe von 100 Mio. € zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2018-2027) werden pro Jahr 10 Mio. € zur Finanzierung des Unternehmenswachstums und künftigen Immobilieninvestitionen ausgereicht. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 00116 Tilgung ausgereiche Darlehen 1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Ei￾gentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandset￾zungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen. Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar. 2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen 3) nicht relevant 4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen 5) nicht relevant 381 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00123 bis 00146, 00149, 00534, 00732, 01033 Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen: 1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Dane￾ben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebil￾det, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften 5) nicht relevant 00147 Zuweisungen für Investitionen 1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investiti￾onspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungs￾maßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft). 2) Erhöhung der Einzahlungserwartung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG 5) nicht relevant 382 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00886 Anteilsrückkauf wbg-Anteile 1) Die Stadt Nürnberg hält 100% der Anteile an der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Die StWN hält ihrerseits eine 29,33%-Beteiligung an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen („wbg“). Diese Betei￾ligung hat die StWN mit Hilfe eines Akquisitionsvehikels in 2004 von der Stadt Nürnberg erworben. Das Ak￾quisitionsvehikel wurde anschließend abwärts auf die wbg verschmolzen. Nach dem Verkauf von 19,1% der wbg-Anteile durch die StWN an die wbg Immohold GmbH & Co. KG („Immohold“) (Stadtratsbeschluss vom 10.12.2014) und einem Verkauf von 11,57 % an die Stadt Nürnberg (Stadtratsbeschluss vom 17.10.2018) hält die StWN aktuell 29,33 % der wbg-Anteile. Die verbleibenden 51,57 % an der wbg hält die Stadt Nürnberg selbst. Aus Sicht der Beteiligten (Stadt Nürnberg, StWN, wbg) bietet es sich an, die geplante Reorganisation durch einen direkten Erwerb der Geschäftsanteile durch die Stadt Nürnberg von der StWN durchzuführen. Die Stadt erwirbt hierbei die Anteile direkt zum vereinbarten Kaufpreis von 32,25 Mio. EUR von der StWN auf Grundlage eines Vertrages zur Geschäftsanteilsveräußerung und –abtretung (Kaufvertrag). Die Geschäftsanteilsabtretung erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2020. Der Anteilserwerb soll über den gesamten MIP - Zeitraum in den dargestellten Jahrestranchen erfolgen. 2) Weiterer Anteilrückkauf, Vorziehung des Kaufs der wbg-Anteile aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2019 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 01058 Hafen Nbg-Roth GmbH: Investitionen 1) Die Krananlagen der Hafen Nürnberg-Roth GmbH müssen ausgetauscht werden, ebenso wird der Bau einer Ladestraße erforderlich. Beide Investitionen kann die Hafen Nürnberg-Roth GmbH wegen des Ergebnisabfüh￾rungsvertrags nicht aus Eigenmitteln finanzieren. Die Gesellschafter haben bereits ihre grundsätzliche Bereit￾schaft erklärt, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Nun ist vorgesehen, für die Ersatzinvestition Krananla￾gen ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die Hafen Nürnberg-Roth GmbH auszureichen (städtischer Anteil 1.296 T€), die Ladestraße soll über eine Stammkapitalerhöhung durch die Gesellschafter (städtischer Anteil insgesamt 867 T€) finanziert werden. 2) Neuaufnahme 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 383

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