Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
00007
Kapitalerhöhung NürnbergMesse
- Die Stadt Nürnberg bindet sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2018, pro
Jahr 10 Mio. € für die NürnbergMesse als Kapitalerhöhung auszureichen. -
1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.01.2017 einer paritätischen Eigenkapitalerhöhung durch die beiden
Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) bei der NürnbergMesse in Höhe von 100 Mio. €
zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2018-2027) werden pro Jahr 10 Mio. € zur Finanzierung des
Unternehmenswachstums und künftigen Immobilieninvestitionen ausgereicht.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
00116
Tilgung ausgereiche Darlehen
1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus,
wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit
Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau
(Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.
Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.
2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen
3) nicht relevant
4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen
5) nicht relevant
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00123 bis 00146, 00149, 00534, 00732, 01033
Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen
Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:
1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird
unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und
nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften
5) nicht relevant
00147
Zuweisungen für Investitionen
1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).
2) Erhöhung der Einzahlungserwartung
3) nicht relevant
4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG
5) nicht relevant
382
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00886
Anteilsrückkauf wbg-Anteile
1) Die Stadt Nürnberg hält 100% der Anteile an der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Die StWN hält
ihrerseits eine 29,33%-Beteiligung an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen („wbg“). Diese Beteiligung hat die StWN mit Hilfe eines Akquisitionsvehikels in 2004 von der Stadt Nürnberg erworben. Das Akquisitionsvehikel wurde anschließend abwärts auf die wbg verschmolzen. Nach dem Verkauf von 19,1% der
wbg-Anteile durch die StWN an die wbg Immohold GmbH & Co. KG („Immohold“) (Stadtratsbeschluss vom
10.12.2014) und einem Verkauf von 11,57 % an die Stadt Nürnberg (Stadtratsbeschluss vom 17.10.2018) hält
die StWN aktuell 29,33 % der wbg-Anteile. Die verbleibenden 51,57 % an der wbg hält die Stadt Nürnberg
selbst.
Aus Sicht der Beteiligten (Stadt Nürnberg, StWN, wbg) bietet es sich an, die geplante Reorganisation durch
einen direkten Erwerb der Geschäftsanteile durch die Stadt Nürnberg von der StWN durchzuführen. Die Stadt
erwirbt hierbei die Anteile direkt zum vereinbarten Kaufpreis von 32,25 Mio. EUR von der StWN auf
Grundlage eines Vertrages zur Geschäftsanteilsveräußerung und –abtretung (Kaufvertrag). Die
Geschäftsanteilsabtretung erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2020.
Der Anteilserwerb soll über den gesamten MIP - Zeitraum in den dargestellten Jahrestranchen erfolgen.
2) Weiterer Anteilrückkauf, Vorziehung des Kaufs der wbg-Anteile aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2019
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
01058
Hafen Nbg-Roth GmbH: Investitionen
1) Die Krananlagen der Hafen Nürnberg-Roth GmbH müssen ausgetauscht werden, ebenso wird der Bau einer
Ladestraße erforderlich. Beide Investitionen kann die Hafen Nürnberg-Roth GmbH wegen des Ergebnisabführungsvertrags nicht aus Eigenmitteln finanzieren. Die Gesellschafter haben bereits ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Nun ist vorgesehen, für die Ersatzinvestition Krananlagen ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die Hafen Nürnberg-Roth GmbH auszureichen (städtischer
Anteil 1.296 T€), die Ladestraße soll über eine Stammkapitalerhöhung durch die Gesellschafter (städtischer
Anteil insgesamt 867 T€) finanziert werden.
2) Neuaufnahme
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
383