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← Haushaltsplan 2020 – Band 1

Referat V

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 429–430 · Seiten 429–430 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat V: 62 Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des Art. 27 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Er￾weiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten anerkannter Kindertagesstätten zu leis￾ten. Diese belaufen sich auf 80 % der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 21.03.2013 unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 80 % der zuwen￾dungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürnberg einen Zuwendungsanteil. Im Rahmen der Laufzeit des 4.Sonderinvestitionsprogramms (01.01.2017 – 31.12.2020) beläuft sich der Pro￾zentsatz auf 90 %. Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 SGB VIII. 2) Erhöhung des Mittelbedarfs und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen sowie durch neue Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach FAG 425 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 77 Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit 1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwi￾schenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig: - Kindergarten Heisterstr. 22 - Kindergarten Olgastr. 15 - Kita Urbanstr. 14 - Kita Reutersbrunnenstr. 40 - Kindergarten Gugelstr. 20 Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 426

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