Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat V:
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Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des Art. 27 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf 80 % der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 21.03.2013
unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürnberg einen Zuwendungsanteil.
Im Rahmen der Laufzeit des 4.Sonderinvestitionsprogramms (01.01.2017 – 31.12.2020) beläuft sich der Prozentsatz auf 90 %.
Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 SGB
VIII.
2) Erhöhung des Mittelbedarfs und der Drittmittelerwartungen aufgrund von Verschiebungen sowie durch neue
Maßnahmen bzw. Wegfall von Maßnahmen. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG
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Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
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Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen und offene Jugendarbeit
1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen
wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend
eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:
- Kindergarten Heisterstr. 22
- Kindergarten Olgastr. 15
- Kita Urbanstr. 14
- Kita Reutersbrunnenstr. 40
- Kindergarten Gugelstr. 20
Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
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