Referat VI
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VI:
00018
Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“, Altstadt ans Wasser
Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung
Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert.
Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.
1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen
Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Folgende Maßnahmen sind schwerpunktmäßig in Bearbeitung bzw. geplant:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt
- Quartiersmanagement
- Neugestaltung Cramer-Klett-Park
- Neugestaltung Nägeleinsplatz (anteilige Finanzierung aus Masterplan Freiraum, Maßnahme 714)
- Pocket-Park Nonnengasse
- Aufwertung Münzplatz
- Neubau Jugendhaus im Herrenschießhaus
- Umnutzung und Generalsanierung Pellerhaus
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden
- Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne
§ 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (53% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
364
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00106
Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk
- Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veranschlagt und im Vollzug eingezogen. -
1) Im Zuge der geplanten Einführung des BOS Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth
mit BOS-Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes
durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.
2) Erhöhung des Zuschussanteils
3) Kostenschätzung
4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Festbetragsförderung Land – GVFG.
5) 2018 / 2020
365
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00107, 00108, 00687
U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf
- Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.-
- Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 107 veranschlagt.-
- Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.-
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. -
- Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt
und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden.
Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu
MIP-Nr. 107.
Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in der Planung, siehe hierzu MIP-Nr. 687.
Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.
Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostensteigerung, Erhöhung des Zuschussanteils und Anpassung
an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG)
5) 2001 / 2024
366
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00111
U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem
- Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. -
1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches
Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die
Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen UBahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.
Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss und Erhöhung des Zuschussanteils.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).
5) 2002 / 2024
367
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00576
Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013
1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrauchern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrieben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden.
Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsdaten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Auswerten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einleiten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt
erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „alarmieren“ bei bestimmten Grenzwertüberschreitungen.
Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzunehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer
noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren.
Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis
2025 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und
-auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen
und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer.
2) Fortschreibung des Projektes
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
00613
Bauzeitzinsen
1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. Die
Veranschlagung erfolgt hier zentral und pauschal für UB, Frh und Marktamt.
2) Anpassung aufgrund der Erhebung der betreffenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
368
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00620
U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung
1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/
Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden.
Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende
ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instand zu setzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz
an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.
Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine
neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.
Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden
an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, einschließlich elektrischer Anlagen, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem
verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. Der östliche Zugang soll ebenerdig
erfolgen. Der westliche Zugang bleibt als Unterführung erhalten.
2) Erhöhung aufgrund umfangreicheren Sanierungsbedarf als bisher angenommen.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / 2021
369
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00630
Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme
1) Die Stadtteile Gibitzenhof und Steinbühl-West sind bereits seit 2003 immer wieder Gebiete, die intensiv betrachtet wurden. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus vier Untersuchungen wurde die Satzung für das Sanierungsgebiet am 26.04.2017 im Stadtrat beschlossen:
2003: durchgeführte Untersuchung
2012: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept "Nürnberger Süden"
2013: ein studentisches integriertes Statteilentwicklungskonzept für Gibitzenhof und Steinbühl-West sowie
2014: Analyse zur Identifikation räumlicher Schwerpunkte der Stadtentwicklung
2015: Um die Gebietskulisse festzulegen wurden aufbauend auf den bereits bestehenden Analysen, über
"Vorbereitende Untersuchungen" nach §141 BauGB die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt. Im Ergebnisbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen werden Planungserfordernis und Handlungsbedarf in den untersuchten Quartieren beschrieben.
Auf Grundlage der ermittelten strukturellen, sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
werden im Rahmen themenbezogener Handlungsfelder die festgestellten Missstände, Defizite und Bedarfe
dargelegt und Entwicklungspotentiale aufgezeigt. Die formulierten Ziele, Maßnahmen und Projektvorschläge
bilden die Grundlage für eine städtebauliche, perspektivische Entwicklung; sie dienen der städtebaulichen und
stadtfunktionalen Verbesserung. Aktuell wird die Projektumsetzung mit den planenden und ausführenden
Dienststellen abgestimmt.
Die Schwerpunkte der nächsten Jahre werden auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Neugestaltung Helmut-Herold-Platz und Spielplatz Frankenstraße, Umsetzung kompakter Grün-Projekte im öffentlichen Raum, Neubau Jugendtreff Diana.
Perspektivisch wird die Gestaltung der Überdeckelung des FSW auch Thema der Stadterneuerung werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
00687
U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf
Siehe hierzu Maßnahme 00107.
370
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00715
Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 20 (Stadtumbau West) und 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd).
1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt (MIP-Nr. 20) wurde 2016 um die Bereiche zwischen Sielstraße/
Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Ein zusätzlicher MIP-Ansatz (Nr. 715) wurde geschaffen.
Im Gebiet bestehen aktuell folgende Handlungsbedarfe:
z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie
der „Stadtidee Fürther Straße“, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnberger Prozesse, Aufwertung Heinickeplatz 2. Bauabschnitt, Neugestaltung Vorplatz Epiphanias-Kirche, Neugestaltung Jamnitzerplatz.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
371
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00716
Soziale Stadt: Altstadt Süd
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt).
1) Mit AfS-Beschluss zu den Vorbereiteden Untersuchungen vom 09.07.1998 wurden die Grundlagen für die
Beurteilung und Festlegung des SE-Gebietes Altstadt-Süd geschaffen, die städtebaulichen Missstände festgestellt und im Rahmenkonzept Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung dargelegt.
Ergänzende Vorbereitende Untersuchungen mit den zusätzlichen Schwerpunktthemen Gewerbe, Einzelhandel und soziale Randgruppen unter der Beteiligung örtlicher Initiativen, Vereine vor Ort und weiterer Einrichtungen wurden mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung am 15.05.2003 eingeleitet, um die Weiterführung des Gebietes im Förderprogramm Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf „Die Soziale Stadt“ zu gewährleisten. Aufgrund der vom Bund veranlassten Reduzierung von Fördermittel in den vergangenen Jahren im Programm Soziale Stadt konnten im Zeitraum von 2011 und 2013 keine weiteren Projekte mehr initiiert werden.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Aufstockung bzw. erneute finanzielle Ausstattung des Förderprogramms Soziale Stadt; hierdurch ergeben sich nun wieder Möglichkeiten, weitere Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet
Altstadt-Süd umzusetzen. Daher wurde im AfS am 02.07.2015 die Neu-Aktivierung des Stadterneuerungsgebietes „Altstadt-Süd“ beschlossen.
Mit Satzungsänderung vom 09.07.2017 wurden folgende Teilabschnitte in das Stadterneuerungsgebiet mit
einbezogen, damit die notwendigen instrumentellen und fördertechnischen Voraussetzungen geschaffen werden können:
• im südöstlichen Teilbereich den Bahnhofsvorplatz,
• im nordwestlichen Teilbereich das Quartier, umgrenzt von den
Straßenzügen Vordere Ledergasse, Josephsplatz bis zur Kaiserstraße, Obere Wörthstraße bis zum
Unschlittplatz,
• Einbezug der beiden Gebäudekomplexe südlich der Frauenstraße sowie
• ein kleiner Teilbereich in der nördlichen Peter-Vischer-Straße (Grundstücke im Grabenbereich).
Als Ergebnis der 2017 abgeschlossenen Fortschreibung der Sanierungsziele liegen derzeit insbesondere folgende Projektschwerpunkte im Gebiet: Quartiersmanagement, Umgestaltung Kontumazgarten mit Westtorgraben, Umgestaltung Bahnhofsplatz: Durchstich Handwerkerhof, Verbesserung Rad- und Fußwege entlang
Handwerkerhof, Sanierung des Anwesens „Hintere Ledergasse 43“, Generalsanierung der Künstlerhauses (3.
Bauabschnitt), Gestalterische und funktionale Aufwertung Luitpoldstraße, Kommunales Förderprogramm
"Mehr Grün für Nürnberg", Aufwertung Zwingergarten, Aufwertung Grasersgasse, Aufwertung Färberstraße
etc.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, weil Mittel zur Deckung der Maßnahme „Bahnhofsplatz KIP-S“ herangezogen wurden. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
372
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00766
Soziale Stadt: Langwasser
1) Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden
Prozess erarbeitet. Es enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen und -ansätze um den Stadtteil Langwasser
zukunftsfähig zu gestalten und einer negativen Entwicklung, wie sie aus den Daten des Statistischen Amtes
beispielsweise hervorgeht wirksam entgegenzutreten. Entsprechend dem Gutachten des AfS vom 22.09.2016
hat der Stadtrat am 28.09.2016 die Festlegung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg Langwasser“ gemäß §
171e BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 14.12.2016.
Vorläufige Handlungsfelder sind die Aufwertung von öffentlichen Räumen hinsichtlich Aufenthaltsqualität und
die Unterstützung kleinerer Maßnahmen wie z. B. Street Art. Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus
Langwasser 2. BA“ (Maßnahme 12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der Maßnahme veranschlagt.
Aktuell werden für einen Teilbereich referatsübergreifend vertiefende Untersuchungen erstellt, um die Umsetzung weiterer Maßnahmen einzutakten. Die Schwerpunkte werden dabei auf folgenden Projekten liegen:
Quartiersmanagement, Quartiersbüro im SIGENA-Stützpunkt der WBG, Masterplan öffentlicher Raum, Aufwertung zentraler Grünzug, Aufwertung Erinnerungsort ehem. Bahnhof Märzfeld inkl. Bahn-Unterführung, Aufwertung Fußgängerzone Nachbarschaft F/G, Begleitung WBG-Qualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaft
A/B.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 %
der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen
auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %,
der städt. Eigenanteil 44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
373
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00822
Videoüberwachung U-Bahnanlagen
1) Die gegenwärtige Videoüberwachung in den U-Bahnanlagen orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen der VAG. Aus Sicherheitsgründen soll künftig an beiden Bahnsteigenden jeweils beidseitig eine Videoüberwachung vorgesehen werden. Zudem sollten auch Verteiler- und Zwischengeschosse sowie die Zugangsbereiche vor Aufzügen mit Kameras überwacht werden. Des Weiteren soll die Bildqualität erhöht werden, sodass auf dem Bildmaterial mehr Details erkennbar sind und gegebenenfalls auch eine Gesichtserkennung (z. B. zur Strafverfolgung) durchgeführt werden kann.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Vom Land Bayern ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden.
5) 2017 / 2022
00881
Erneuerung Stellwerk Eberhardshof
1) Das Stellwerk im U-Bahnhof Eberhardshof (EB) ist ein älteres Stellwerk, an dem noch keine umfassenden
Modernisierungen durchgeführt wurden. Es basiert ausschließlich auf analoger Technik und die Ersatzteilversorgung hierfür ist auf Dauer nicht gesichert. Dieses Stellwerk muss deshalb auf digitale Technik umgestellt
werden. Die Kabelanlage an der Oberfläche steht nach gut 30 Betriebsjahren ebenfalls zur Erneuerung an. Im
Rahmen des U-Bahnbau und Pachtvertrag ist die Stadt Nürnberg für investive Erneuerungsmaßnahmen an
der an die VAG verpachteten U-Bahninfrastruktur zuständig. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung
handelt es sich beim Austausch des Stellwerks Eberhardshof um eine investive Maßnahme (Austausch Betriebsvorrichtung). Der Ersatz ergibt sich somit aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der VAG.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2019 / 2021
374
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00888
Fahrradparkhaus Nelson-Mandela-Platz
1) Im Rahmen der Neugestaltung des Nelson-Mandela-Platzes beabsichtigt die Stadt Nürnberg die Errichtung
eines erdgeschossigen Fahrradparkhauses am Südausgang des Hauptbahnhofes. Die Stellplätze wurden von
ursprünglich 350 Stellplätzen auf Grund der Bedarfserwartungen durch die VAG und VPL auf knapp 400 Stellplätze erhöht.
Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an die Stützmauer bzw. die Böschung des Gleiskörpers auf der Südseite des Hauptbahnhofes zwischen dem vorhandenen West- und dem von der Bahn AG im Bau befindlichen
Osttunneldurchstich (Fertigstellung Ende 2018). Das Fahrradparkhaus bildet im Norden den Abschluss zum
neu gestalteten Nelson-Mandela-Platz und prägt durch ihre Länge den südlichen Zugang des Hauptbahnhofes Nürnberg.
Das geplante Fahrradparkhaus befindet sich in Teilflächen auf den Flurstücken 53/4 und 52, Gemarkung Tafelhof, der Deutschen Bahn AG. Der Erwerb der Teilflächen wurde am 18.10.2018 notariell beglaubigt. Gutachterliche Wertermittlung, Kaufverhandlungen und Vertrag wurde federführend durch das Liegenschaftsamt
abgewickelt. Die Vorbereitungen für die Umwidmung der Bahnflächen laufen.
Das Gebäude wird als öffentliches Fahrradparkhaus genutzt. Die Räume sind durchweg erdgeschossig angeordnet. Der generelle Zugang zur Parkierungsanlage erfolgt vollautomatisch über geeignete Drehtüren mit
Fahrraddurchlass und Ticketgeber. Die Anlage ist 24 Stunden am Tag geöffnet. Die Videoüberwachung an
einer ständig besetzten Stelle gewährleistet einen sicheren Betrieb der Anlage.
Künftig soll das Fahrradparkhaus über den U-Bahnpachtvertrag von der Stadt Nürnberg an die VAG verpachtet werden. Zusammen mit dem privaten Dienstleister soll die Anlage betrieben werden.
Es werden Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erwartet. Förderanträge wurden vom U-Bahnbauamt gestellt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostensteigerung und Erhöhung der Zuschüsse.
3) Kostenberechnung auf Ebene 3 nach DIN 276 vom 31.10.2018 mit Mengengerüst nach Bauelementen.
4) Voraussichtliche Drittmittel aus BayGVFG, FAG, Innovativ, ÖPNVG und B&R-Sonderprogramm
5) 2019 / 2019
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01076
Sanierungsgebiet Galgenhof/ Steinbühl
1) Das Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde 1996 förmlich festgelegt, 2010 wurden der Richard-Wagner-Platz und das Heumann-Areal mit einbezogen. Seitdem konnten im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses zahleiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und der Stadtteil weiterentwickelt werden. Aufgrund weiterhin bestehender Handlungsbedarfe insbesondere im Bereich der Grün- und Freiflächenausstattung, der
Gestaltung der Straßen- und Platzräume und des Quartiersmanagements wird angestrebt, das Sanierungsgebiet weitere 10 Jahre zu bearbeiten. Insbesondere die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen in der
Südstadt genießt höchste Priorität. Die Aktualisierung der Sanierungsziele ist in Vorbereitung, aktuell ist die
Umsetzung folgender Maßnahmen geplant: Fortführung der Umgestaltung des Aufseßplatzes, Begrünungsmaßnahmen "Klein aber fein" im Quartier, Aufwertung Südstadtpark, Umgestaltung und Aufwertung
Wölckernstraße, Aufwertung Kopernikusplatz und das Förderprogramm "Mehr Grün für Nürnberg".
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 %
der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen
auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %,
der städt. Eigenanteil 44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
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