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Referat VI

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 368–380 · Seiten 368–380 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VI: 00018 Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“, Alt￾stadt ans Wasser Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. 1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Berei￾che als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Folgende Maßnahmen sind schwerpunktmäßig in Bearbeitung bzw. geplant: - Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt - Quartiersmanagement - Neugestaltung Cramer-Klett-Park - Neugestaltung Nägeleinsplatz (anteilige Finanzierung aus Masterplan Freiraum, Maßnahme 714) - Pocket-Park Nonnengasse - Aufwertung Münzplatz - Neubau Jugendhaus im Herrenschießhaus - Umnutzung und Generalsanierung Pellerhaus - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden - Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne § 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (53% Förderquote) 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 364 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00106 Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk - Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veran￾schlagt und im Vollzug eingezogen. - 1) Im Zuge der geplanten Einführung des BOS Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS-Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) si￾chergestellt werden. 2) Erhöhung des Zuschussanteils 3) Kostenschätzung 4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Festbetragsför￾derung Land – GVFG. 5) 2018 / 2020 365 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00107, 00108, 00687 U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf - Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.- - Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 107 veranschlagt.- - Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.- - Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. - - Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. - 1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Klein￾reuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden. Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 107. Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in der Planung, siehe hierzu MIP-Nr. 687. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111. Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förder￾quote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostensteigerung, Erhöhung des Zuschussanteils und Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG) 5) 2001 / 2024 366 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00111 U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem - Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. - 1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U￾Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt. Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebs￾system realisiert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss und Erhöhung des Zuschussanteils. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG). 5) 2002 / 2024 367 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00576 Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013 1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrau￾chern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrie￾ben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden. Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsda￾ten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Aus￾werten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einlei￾ten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „alarmieren“ bei bestimm￾ten Grenzwertüberschreitungen. Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzu￾nehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren. Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis 2025 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und -auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer. 2) Fortschreibung des Projektes 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 00613 Bauzeitzinsen 1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. Die Veranschlagung erfolgt hier zentral und pauschal für UB, Frh und Marktamt. 2) Anpassung aufgrund der Erhebung der betreffenden Maßnahmen. 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 368 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00620 U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung 1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instand zu setzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern. Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen. Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfas￾sade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, einschließlich elektrischer Anla￾gen, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. Der östliche Zugang soll ebenerdig erfolgen. Der westliche Zugang bleibt als Unterführung erhalten. 2) Erhöhung aufgrund umfangreicheren Sanierungsbedarf als bisher angenommen. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2018 / 2021 369 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00630 Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme 1) Die Stadtteile Gibitzenhof und Steinbühl-West sind bereits seit 2003 immer wieder Gebiete, die intensiv be￾trachtet wurden. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus vier Untersuchungen wurde die Satzung für das Sa￾nierungsgebiet am 26.04.2017 im Stadtrat beschlossen: 2003: durchgeführte Untersuchung 2012: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept "Nürnberger Süden" 2013: ein studentisches integriertes Statteilentwicklungskonzept für Gibitzenhof und Steinbühl-West sowie 2014: Analyse zur Identifikation räumlicher Schwerpunkte der Stadtentwicklung 2015: Um die Gebietskulisse festzulegen wurden aufbauend auf den bereits bestehenden Analysen, über "Vorbereitende Untersuchungen" nach §141 BauGB die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt. Im Ergebnisbe￾richt zu den vorbereitenden Untersuchungen werden Planungserfordernis und Handlungsbedarf in den unter￾suchten Quartieren beschrieben. Auf Grundlage der ermittelten strukturellen, sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge werden im Rahmen themenbezogener Handlungsfelder die festgestellten Missstände, Defizite und Bedarfe dargelegt und Entwicklungspotentiale aufgezeigt. Die formulierten Ziele, Maßnahmen und Projektvorschläge bilden die Grundlage für eine städtebauliche, perspektivische Entwicklung; sie dienen der städtebaulichen und stadtfunktionalen Verbesserung. Aktuell wird die Projektumsetzung mit den planenden und ausführenden Dienststellen abgestimmt. Die Schwerpunkte der nächsten Jahre werden auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Neuge￾staltung Helmut-Herold-Platz und Spielplatz Frankenstraße, Umsetzung kompakter Grün-Projekte im öffentli￾chen Raum, Neubau Jugendtreff Diana. Perspektivisch wird die Gestaltung der Überdeckelung des FSW auch Thema der Stadterneuerung werden. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote) 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 00687 U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf Siehe hierzu Maßnahme 00107. 370 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00715 Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 20 (Stadtumbau West) und 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd). 1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt (MIP-Nr. 20) wurde 2016 um die Bereiche zwischen Sielstraße/ Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Ein zusätzlicher MIP-Ansatz (Nr. 715) wurde geschaffen. Im Gebiet bestehen aktuell folgende Handlungsbedarfe: z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnberger Prozesse, Aufwertung Heini￾ckeplatz 2. Bauabschnitt, Neugestaltung Vorplatz Epiphanias-Kirche, Neugestaltung Jamnitzerplatz. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote) 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 371 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00716 Soziale Stadt: Altstadt Süd Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt). 1) Mit AfS-Beschluss zu den Vorbereiteden Untersuchungen vom 09.07.1998 wurden die Grundlagen für die Beurteilung und Festlegung des SE-Gebietes Altstadt-Süd geschaffen, die städtebaulichen Missstände fest￾gestellt und im Rahmenkonzept Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung dargelegt. Ergänzende Vorbereitende Untersuchungen mit den zusätzlichen Schwerpunktthemen Gewerbe, Einzelhan￾del und soziale Randgruppen unter der Beteiligung örtlicher Initiativen, Vereine vor Ort und weiterer Einrich￾tungen wurden mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung am 15.05.2003 eingeleitet, um die Weiter￾führung des Gebietes im Förderprogramm Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf „Die Sozi￾ale Stadt“ zu gewährleisten. Aufgrund der vom Bund veranlassten Reduzierung von Fördermittel in den ver￾gangenen Jahren im Programm Soziale Stadt konnten im Zeitraum von 2011 und 2013 keine weiteren Pro￾jekte mehr initiiert werden. Zwischenzeitlich erfolgte eine Aufstockung bzw. erneute finanzielle Ausstattung des Förderprogramms Sozi￾ale Stadt; hierdurch ergeben sich nun wieder Möglichkeiten, weitere Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet Altstadt-Süd umzusetzen. Daher wurde im AfS am 02.07.2015 die Neu-Aktivierung des Stadterneuerungsge￾bietes „Altstadt-Süd“ beschlossen. Mit Satzungsänderung vom 09.07.2017 wurden folgende Teilabschnitte in das Stadterneuerungsgebiet mit einbezogen, damit die notwendigen instrumentellen und fördertechnischen Voraussetzungen geschaffen wer￾den können: • im südöstlichen Teilbereich den Bahnhofsvorplatz, • im nordwestlichen Teilbereich das Quartier, umgrenzt von den Straßenzügen Vordere Ledergasse, Josephsplatz bis zur Kaiserstraße, Obere Wörthstraße bis zum Unschlittplatz, • Einbezug der beiden Gebäudekomplexe südlich der Frauenstraße sowie • ein kleiner Teilbereich in der nördlichen Peter-Vischer-Straße (Grundstücke im Grabenbereich). Als Ergebnis der 2017 abgeschlossenen Fortschreibung der Sanierungsziele liegen derzeit insbesondere fol￾gende Projektschwerpunkte im Gebiet: Quartiersmanagement, Umgestaltung Kontumazgarten mit Westtor￾graben, Umgestaltung Bahnhofsplatz: Durchstich Handwerkerhof, Verbesserung Rad- und Fußwege entlang Handwerkerhof, Sanierung des Anwesens „Hintere Ledergasse 43“, Generalsanierung der Künstlerhauses (3. Bauabschnitt), Gestalterische und funktionale Aufwertung Luitpoldstraße, Kommunales Förderprogramm "Mehr Grün für Nürnberg", Aufwertung Zwingergarten, Aufwertung Grasersgasse, Aufwertung Färberstraße etc. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, weil Mittel zur Deckung der Maßnahme „Bahnhofsplatz KIP-S“ herangezo￾gen wurden. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote) 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 372 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00766 Soziale Stadt: Langwasser 1) Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden Prozess erarbeitet. Es enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen und -ansätze um den Stadtteil Langwasser zukunftsfähig zu gestalten und einer negativen Entwicklung, wie sie aus den Daten des Statistischen Amtes beispielsweise hervorgeht wirksam entgegenzutreten. Entsprechend dem Gutachten des AfS vom 22.09.2016 hat der Stadtrat am 28.09.2016 die Festlegung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg Langwasser“ gemäß § 171e BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 14.12.2016. Vorläufige Handlungsfelder sind die Aufwertung von öffentlichen Räumen hinsichtlich Aufenthaltsqualität und die Unterstützung kleinerer Maßnahmen wie z. B. Street Art. Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus Langwasser 2. BA“ (Maßnahme 12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der Maßnahme veran￾schlagt. Aktuell werden für einen Teilbereich referatsübergreifend vertiefende Untersuchungen erstellt, um die Umset￾zung weiterer Maßnahmen einzutakten. Die Schwerpunkte werden dabei auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Quartiersbüro im SIGENA-Stützpunkt der WBG, Masterplan öffentlicher Raum, Auf￾wertung zentraler Grünzug, Aufwertung Erinnerungsort ehem. Bahnhof Märzfeld inkl. Bahn-Unterführung, Auf￾wertung Fußgängerzone Nachbarschaft F/G, Begleitung WBG-Qualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaft A/B. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %. 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 373 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00822 Videoüberwachung U-Bahnanlagen 1) Die gegenwärtige Videoüberwachung in den U-Bahnanlagen orientiert sich ausschließlich an den Anforderun￾gen der VAG. Aus Sicherheitsgründen soll künftig an beiden Bahnsteigenden jeweils beidseitig eine Video￾überwachung vorgesehen werden. Zudem sollten auch Verteiler- und Zwischengeschosse sowie die Zu￾gangsbereiche vor Aufzügen mit Kameras überwacht werden. Des Weiteren soll die Bildqualität erhöht wer￾den, sodass auf dem Bildmaterial mehr Details erkennbar sind und gegebenenfalls auch eine Gesichtserken￾nung (z. B. zur Strafverfolgung) durchgeführt werden kann. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Vom Land Bay￾ern ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden. 5) 2017 / 2022 00881 Erneuerung Stellwerk Eberhardshof 1) Das Stellwerk im U-Bahnhof Eberhardshof (EB) ist ein älteres Stellwerk, an dem noch keine umfassenden Modernisierungen durchgeführt wurden. Es basiert ausschließlich auf analoger Technik und die Ersatzteilver￾sorgung hierfür ist auf Dauer nicht gesichert. Dieses Stellwerk muss deshalb auf digitale Technik umgestellt werden. Die Kabelanlage an der Oberfläche steht nach gut 30 Betriebsjahren ebenfalls zur Erneuerung an. Im Rahmen des U-Bahnbau und Pachtvertrag ist die Stadt Nürnberg für investive Erneuerungsmaßnahmen an der an die VAG verpachteten U-Bahninfrastruktur zuständig. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung handelt es sich beim Austausch des Stellwerks Eberhardshof um eine investive Maßnahme (Austausch Be￾triebsvorrichtung). Der Ersatz ergibt sich somit aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der VAG. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2019 / 2021 374 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00888 Fahrradparkhaus Nelson-Mandela-Platz 1) Im Rahmen der Neugestaltung des Nelson-Mandela-Platzes beabsichtigt die Stadt Nürnberg die Errichtung eines erdgeschossigen Fahrradparkhauses am Südausgang des Hauptbahnhofes. Die Stellplätze wurden von ursprünglich 350 Stellplätzen auf Grund der Bedarfserwartungen durch die VAG und VPL auf knapp 400 Stell￾plätze erhöht. Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an die Stützmauer bzw. die Böschung des Gleiskörpers auf der Süd￾seite des Hauptbahnhofes zwischen dem vorhandenen West- und dem von der Bahn AG im Bau befindlichen Osttunneldurchstich (Fertigstellung Ende 2018). Das Fahrradparkhaus bildet im Norden den Abschluss zum neu gestalteten Nelson-Mandela-Platz und prägt durch ihre Länge den südlichen Zugang des Hauptbahnho￾fes Nürnberg. Das geplante Fahrradparkhaus befindet sich in Teilflächen auf den Flurstücken 53/4 und 52, Gemarkung Ta￾felhof, der Deutschen Bahn AG. Der Erwerb der Teilflächen wurde am 18.10.2018 notariell beglaubigt. Gut￾achterliche Wertermittlung, Kaufverhandlungen und Vertrag wurde federführend durch das Liegenschaftsamt abgewickelt. Die Vorbereitungen für die Umwidmung der Bahnflächen laufen. Das Gebäude wird als öffentliches Fahrradparkhaus genutzt. Die Räume sind durchweg erdgeschossig ange￾ordnet. Der generelle Zugang zur Parkierungsanlage erfolgt vollautomatisch über geeignete Drehtüren mit Fahrraddurchlass und Ticketgeber. Die Anlage ist 24 Stunden am Tag geöffnet. Die Videoüberwachung an einer ständig besetzten Stelle gewährleistet einen sicheren Betrieb der Anlage. Künftig soll das Fahrradparkhaus über den U-Bahnpachtvertrag von der Stadt Nürnberg an die VAG verpach￾tet werden. Zusammen mit dem privaten Dienstleister soll die Anlage betrieben werden. Es werden Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. Mittel aus dem Fi￾nanzausgleichsgesetz (FAG) erwartet. Förderanträge wurden vom U-Bahnbauamt gestellt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Baukostensteigerung und Erhöhung der Zuschüsse. 3) Kostenberechnung auf Ebene 3 nach DIN 276 vom 31.10.2018 mit Mengengerüst nach Bauelementen. 4) Voraussichtliche Drittmittel aus BayGVFG, FAG, Innovativ, ÖPNVG und B&R-Sonderprogramm 5) 2019 / 2019 375 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01076 Sanierungsgebiet Galgenhof/ Steinbühl 1) Das Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde 1996 förmlich festgelegt, 2010 wurden der Richard-Wag￾ner-Platz und das Heumann-Areal mit einbezogen. Seitdem konnten im Rahmen des Stadterneuerungspro￾zesses zahleiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und der Stadtteil weiterentwickelt werden. Aufgrund wei￾terhin bestehender Handlungsbedarfe insbesondere im Bereich der Grün- und Freiflächenausstattung, der Gestaltung der Straßen- und Platzräume und des Quartiersmanagements wird angestrebt, das Sanierungsge￾biet weitere 10 Jahre zu bearbeiten. Insbesondere die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen in der Südstadt genießt höchste Priorität. Die Aktualisierung der Sanierungsziele ist in Vorbereitung, aktuell ist die Umsetzung folgender Maßnahmen geplant: Fortführung der Umgestaltung des Aufseßplatzes, Begrünungs￾maßnahmen "Klein aber fein" im Quartier, Aufwertung Südstadtpark, Umgestaltung und Aufwertung Wölckernstraße, Aufwertung Kopernikusplatz und das Förderprogramm "Mehr Grün für Nürnberg". 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %. 5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre. 376

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