Referat V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat V:
00180
Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die Hochschule für Musik (E2510001400U).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
00543
Ingolstädter Str.: Neubau Interimskita 2x2
(vormals: Tiroler Straße: Neubau einer Interimskita (2x2)
1) Neubau, Permanente-Interims-KiTa als 2-mal 2-gruppiger Hort für Auslagerungen bei KiTa-Sanierungen,
Ecke Tiroler / Ingolstädter Str. Der Neubau soll Interimskosten bei künftigen KiTa-Generalsanierung reduzieren und wird im Buspendelverkehr sanierungsbedingt auszulagernde KiTa-Einrichtungen aufnehmen. Der
1.354 m2-BGF-Neubau war zusammen mit drei angrenzenden Einrichtungen der Rummelsberger Diakonie
Gegenstand eines städtebaulichen Wettbewerbs.
Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2018 / 2020
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00545
Bauernfeindstr. 24: Neubau KiHo (5), MiBe (2)
1) Neubau für 5-gruppigen Kinderhort und 2 Mittagsbetreuungsgruppen neben der Grundschule Bauernfeindstraße: Nachverdichtung des Schulareals mit einem 1.673 m2 BFG großen freistehenden Hort-Neubau. Der
polygonale Grundriss ist städtebaulich bedingt und dient der Einfügung in das Denkmalschutzensemblegebiet
mit ebenfalls schiefwinkeligen städtebaulichen Kanten. Mit der Maßnahme sind umfangreiche Umverlegungen
der schulischen Außen- und Sportanlagen verbunden.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2017 / 2019
00549
Glogauer Str. 27 Förderzentrum Neubau KiHo (3)
1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger
Trägerschaft. Um den prognostizierten künftigen Bedarf weiterhin decken zu können und die 60 %ige Zielversorgungsquote sicherzustellen, ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts am Förderzentrum Glogauer
Straße, Fl.Nr. 144/36, 144, notwendig.
Der am Förderzentrum Glogauer Straße geplante dreigruppige Kinderhort für 54 Kinder wird als solitär stehendes zweigeschossiges Punkthaus konzipiert. Das Baufeld für den 913 m2 Bruttogeschossfläche großen
Hortneubau befindet sich in zweiter Reihe hinter dem Förderzentrum an der Glogauer Straße und grenzt nach
Nordwesten an ein- bis zweigeschossige gewerbliche Nachbarbebauung an sowie nach Südosten an mehrstöckiges Geschoßwohnbauten, die in einen großzügigen Grünzug eingebunden sind. Der Neubau wird in
Massivbauweise geplant. Auf dem Baufeld befindet sich ein ursprünglich temporär errichteter Containerpavillon. Dieser wird aktuell v. a. von der Griechischen Schule genutzt, deren Hauptgebäude neben dem Förderzentrum an der Glogauer Straße liegt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 3. Quartal 2020 / 3. Quartal 2022
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00551
Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand
des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem verschiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe
Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen
vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks.
Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standortverlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und
auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) Umzug 2020, Abriss 2021 / 2023
00552
Grünewaldstraße 18 b: Neubau KiGa (4), KiHo (6)
1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau von Betreuungsplätzen über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur und bietet Nürnberger Familien damit ein verlässliches Betreuungsangebot vielfältiger Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau einer 10-gruppigen Kindertagesstätte, die einen 4-gruppigen Kindergarten sowie einen 6-gruppigen Kinderhort umfasst, in der Grünewaldstraße 18 b notwendig. Gleichzeitig dient die Kindertagesstätte als Ausweichmöglichkeit für die Bestands-Kindertagesstätte in der Grünewaldstraße 18 a, die im Anschluss generalsaniert wird. Die Maßnahme
wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2020 / 2022
357
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00554
Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4) 1. BA
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00555: Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung. 2. BA –
1) Neubau für 6-gruppigen Hort im 1. Bauabschnitt und separater Neubau für 4-gruppigen Hort im 2. Bauabschnitt: Nachverdichtung des Schulareals der Hegel-Grundschule im 1. Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten Schwimmbads mit einem insgesamt 1.997 m2 BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit
einem 1.489 m2 BFG großen KiTa-Anteil. Im 2. Bauabschnitt nach Abriss eingeschossiger Bestandsbebauung
Nachverdichtung mit dreigeschossigem freistehenden Neubau.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, da die Maßnahme nur den 1. BA beinhaltet. Die bisher bereitgestellten Mittel
wurden angepasst. Anpassung des voraussichtlichen Mittelabflusses.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2016 / 2020
00556
Sibeliusstraße 13 b: Neubau KiHo (6), MiBe (3)
[vormals: Grimmstr. 16: Neubau KiHo (6), MiBe (3)]
1) Neubau für 6-gruppigen Kinderhort und 3 Mittagsbetreuungsgruppen neben der Grimm-Grundschule: Nachverdichtung des Schulareals mit einem 1.996 m2 BGF großen freistehenden Hort-Neubau entlang der Sibeliusstraße. Dieser wurde insbesondere unter Berücksichtigung künftiger Neubauten – u. a. einer Zweifachturnhalle – konzipiert und positioniert. Aufgrund Stellplatzmangel und alternativ zu einem sonst erforderlichen Bodenaustausch erhält der Neubau eine Tiefgarage.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2018 / 2020
358
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00566
Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5)
1) Neubau für 5-gruppigen Kinderhort neben der Holzgarten-Grundschule, Forsthofstraße: Nachverdichtung des
Schulareals mit einem 1.409 m2 BGF großen freistehenden Hort-Neubau. Das Hortgrundstück wurde durch
untergeordnete Bestandsabrisse sowie Verkleinerung einer großen Rasensportfläche gebildet. Als Kompensation werden auf der nunmehr verkleinerten schulischen Fläche höherwertige Schulsportanlagen, u. a. mit
Allwetterplatz ausgeführt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2017 / 2019
00796
Weiltinger Str. 23: Neubau Hort (4)
1) Auf dem städtischen Grundstück an der Weiltinger Str. im Norden der Birkenwald- und Robert-Bosch-Schule
ist der Neubau eines 4-gruppigen Hortes geplant.
Die bestehende Hort-Containeranlage wird im Vorfeld demontiert. Die beiden bestehenden Hortgruppen werden während der Bauzeit in das Interimsgebäude Christian-Hessel-Str. ausgelagert.
Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Winkelbau in massiver Bauweise mit Gründach und hinterlüfteter
Fassade entworfen.
Die vom Jugendamt bezifferten Miet- und Bustransferkosten für die Interimsunterbringung sind in der Gesamtsumme enthalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Indizierung.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
5) 2018 / 2020
359
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00807
Gaulnhofer Str. 4 A: Neubau KiHo (4)
(vormals: Karl-Liebknecht-Str.: Neubau KiHo (4))
1) Im Stadtteil Katzwang besteht eine große Nachfrage nach Hortplätzen, die zu einem erheblichen Fehlbestand
geführt hat.
Deshalb soll ein 4-gruppiger Hort mit 100 Kindern in Passivbauweise in Nachbarschaft zum bestehenden Hort
(Johannes-Brahms-Str. 1, 50 Kinder, 2 Gruppen) errichtet werden.
Der Neubau wird im östlichen Bereich des Grundstücks entlang der Gaulnhofer Str. (vormals: Karl-Liebknecht
Str.) platziert, der Zugang erfolgt von Norden her. Die Gruppenräume werden nach Südwesten orientiert und
öffnen sich in den anschließenden Freibereich. Dieser wird zu den Wohnbebauungen nach Nordosten durch
das Gebäude selbst abgeschirmt.
Das Gebäude in Massivbauweise hat einen rechteckigen, kompakten Grundriss. Der nicht unterkellerte zweigeschossige Neubau wird barrierefrei erschlossen.
Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, da zur termingerechten Abwicklung des Neubaus die submittierten Gewerke mit
10 – 15 % über dem Vergabebudget vergeben wurden. Es ergeben sich daraus Mehrkosten im Jahr 2021.
Erhöhung der Drittmittelerwartung.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020
5) 2019 / voraussichtlich I. Quartal 2021
00827
W-LAN an ausgewählten J-Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt
360
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00834
Hugo-Distler-Straße: Neubau KiHo (3 Gruppen)
1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger
Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin zu decken und die 60 %-ige Zielversorgungsquote sicherzustellen, ist
der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts in der Hugo-Distler-Straße in Ziegelstein, Fl.-Nr. 382/1, notwendig.
Der dreigruppige-, für 75 Kinder, geplante Kinderhort in der Hugo-Distler-Straße war ursprünglich als Teil einer aktuell noch nicht abgeschlossenen Vorbescheidplanung für eine Wohnanlage mit ca. 70 Wohneinheiten
gedacht. Aufgrund der Dringlichkeit des Bedarfs wurde die Maßnahme jedoch nunmehr als separates Bauvorhaben vorab herausgelöst. Der Hortneubau hat sich dabei dennoch in die Grundzüge der Vorbescheidsplanung einzufügen, um diese weiterhin möglich zu erhalten.
Der Hort wird in Massivbauweise errichtet.
2) Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des neuen Kostenrichtwertes rückwirkend zum 01.01.2019
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020
5) 2019 / 2021
00835
Forchheimer Str.: Neubau KiTa; KiGa 3 + KiKri 2
1) Neubau für 3-gruppigen Kindergarten und 2-gruppige Kinderkrippe auf eigenständigem Grundstück auf der
gegenüberliegenden Straßenseite zur künftigen Grundschule Forchheimer Straße liegend. Die Bebauung erfolgt als 1.339 m2 BGF großer freistehender KiTa-Neubau.Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des neuen Kostenrichtwertes rückwirkend zum 01.01.2019
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen gem. FAG; Zuweisung aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017/20
5) 2019 / 2021
361
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00891
Regionalkindergarten, Zugspitzstraße (4 Gruppen)
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00892 Regionalkindergarten, Großreuther Straße (4 Gruppen) -
1) Aufgrund der steigenden Zahlen von Kindern müssen die Planungen für Kindergärten neu ausgerichtet werden. Bis 2021/22 entsteht ein Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen (siehe auch 2.9 Jugendhilfeausschuss am
19.04.2018). Um den Rechtsanspruch bedienen zu können, ist ergänzend zu den bestehenden Ausbauplanungen eine zeitnahe Umsetzung einer „Sondermaßnahme“ zur Schaffung von weiteren Einrichtungen mit
einem räumlich weiter gefassten Versorgungskonzept nötig.
Aufgrund der kleinräumigen Bedarfskonstellationen und des Erfordernisses, lange Anfahrtswege zu vermeiden, sind die Standorte für solche Einrichtungen vor allem im Nürnberger Norden Standort Zugspitzstraße
sowie südöstlich Standort Großreuther Straße zu verorten.
Die beiden Standorte Zugspitzstraße und Großreuther Straße befinden sich in städtischen Eigentum. Die Einrichtungen sollen so geplant werden, dass diese im Bau möglichst schnell realisierbar und in der langfristigen
Belegung je nach Bedarfsentwicklung auch für unterschiedliche Zielgruppen möglichst flexibel nutzbar sind.
Der 4-gruppige Regionalkindergarten in der Zugspitzstraße soll in Systembauweise umgesetzt werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Submissionsergebnisse und der aktuellen Marktsituation.
Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des neuen Kostenrichtwertes rückwirkend zum 01.01.2019
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020
5) 2019 / 2021
362
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00892
Regionalkindergarten, Großreuther Straße (4 Gruppen)
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00891 Regionalkindergarten Zugspitzstraße (4 Gruppen) -
1) Aufgrund der steigenden Zahlen von Kindern müssen die Planungen für Kindergärten neu ausgerichtet werden. Bis 2021/22 entsteht ein Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen (siehe auch 2.9 Jugendhilfeausschuss am
19.04.2018). Um den Rechtsanspruch bedienen zu können, ist ergänzend zu den bestehenden Ausbauplanungen eine zeitnahe Umsetzung einer „Sondermaßnahme“ zur Schaffung von weiteren Einrichtungen mit
einem räumlich weiter gefassten Versorgungskonzept nötig.
Aufgrund der kleinräumigen Bedarfskonstellationen und des Erfordernisses, lange Anfahrtswege zu vermeiden, sind die Standorte für solche Einrichtungen vor allem im Nürnberger Norden Standort Zugspitzstraße
sowie südöstlich Standort Großreuther Straße zu verorten.
Die beiden Standorte Zugspitzstraße und Großreuther Straße befinden sich in städtischem Eigentum. Die Einrichtungen sollen so geplant werden, dass diese im Bau möglichst schnell realisierbar und in der langfristigen
Belegung je nach Bedarfsentwicklung auch für unterschiedliche Zielgruppen möglichst flexibel nutzbar sind.
Der 4-gruppige Regionalkindergarten in der Großreuther Straße soll in Systembauweise umgesetzt werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Submissionsergebnisse und der aktuellen Marktsituation.
Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des neuen Kostenrichtwertes rückwirkend zum 01.01.2019
3) Kostenberechnung
4) Zuwendung nach FAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020
5) 2019 / 2021
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