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F.5 Ertragslage

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 46–61 · Seiten 46–61 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 48–49
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge S. 50
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 51
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 52
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 53
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 54–55
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 56
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 57–59
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 60
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 61

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2020 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): In der Haushaltsplanung 2020 ist als ordentliches Ergeb￾nis ein Überschuss von 152 T€ ausgewiesen, der in etwa auf dem Niveau der Vorjahresplanung liegt. Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentli￾chen Erträge um 16,9 Mio. € oder 0,8 % und die ordentli￾chen Aufwendungen um 14,6 Mio. € oder 0,7 %. Als Er￾gebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Überschuss in Höhe von 17,0 Mio. €. Der Fehlbetrag im Finanzergebnis fällt im Vergleich zur Vorjahresplanung mit 16,8 Mio. € um 2,3 Mio. € geringer aus. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Ordentliche Erträge -2.045.293 -2.062.189 -2.077.115 + Ordentliche Aufwendungen 2.028.315 2.042.953 2.033.526 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -16.978 -19.236 -43.589 + Finanzergebnis 16.826 19.088 14.119 = ordentliches Ergebnis -152 -148 -29.470 42 Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 43

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