F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2020 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
In der Haushaltsplanung 2020 ist als ordentliches Ergebnis ein Überschuss von 152 T€ ausgewiesen, der in etwa
auf dem Niveau der Vorjahresplanung liegt.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentlichen Erträge um 16,9 Mio. € oder 0,8 % und die ordentlichen Aufwendungen um 14,6 Mio. € oder 0,7 %. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet
sich somit ein Überschuss in Höhe von 17,0 Mio. €.
Der Fehlbetrag im Finanzergebnis fällt im Vergleich zur
Vorjahresplanung mit 16,8 Mio. € um 2,3 Mio. € geringer
aus.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Ordentliche Erträge -2.045.293 -2.062.189 -2.077.115
+ Ordentliche Aufwendungen 2.028.315 2.042.953 2.033.526
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -16.978 -19.236 -43.589
+ Finanzergebnis 16.826 19.088 14.119
= ordentliches Ergebnis -152 -148 -29.470
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Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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