F.5.8 Transferaufwendungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 513.844 533.756 521.099
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 142.777 130.858 122.979
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 18.195 17.479 16.508
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 66.562 63.520 62.159
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 6 775 6.477
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.914 10.295 13.209
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.944 6.511 8.649
Familien- und Jugendhilfe 86.924 88.574 87.456
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 64.113 72.654 72.555
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.191 136.057 125.048
Bildungs- und Teilhabepaket 9.154 6.943 5.997
Sonstiges 64 90 62
Bezirksumlage 203.500 198.960 183.482
Weitere Transferaufwendungen 108.994 134.795 133.039
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 62.224 57.467 55.478
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 11.770 10.993 7.213
Gewerbesteuerumlage 35.000 66.335 69.111
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.237
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.043 -166
insgesamt 825.338 866.468 837.454
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
53
Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um
41,1 Mio. € oder 4,7 % zurück. Mit einem Anteil von
40,7 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die
Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,2%) der größte
Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 514 Mio. € mehr als ein Viertel der
gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 717,3 Mio. € circa 35,4 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2018 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an,
dieses Jahr um 11,9 Mio. € auf 142,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau
bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ erhöht sich um 3,0 Mio. € oder 4,8 %. Die Aufwendungen
für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
um 2,4 Mio. € oder 23,1% niedriger geplant aufgrund der
Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf
den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2020 sind 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung.
In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe reduziert sich der
Aufwand gegenüber dem Vorjahr trotz genereller Kostensteigerungen, Anstiegen bei den Aufwendungen für
Vollzeitpflege (+1,1 Mio. € oder +13,1 %), der Erziehung
in Tagesgruppen (+1,0 Mio. € oder +18,6 %) und Mehraufwendungen für das Konzept Pflege Plus beziehungsweise die Inbetriebnahme einer zusätzlichen therapeutischen Tagesgruppe. Entlastungen gibt es durch die erwartete Reduzierung der Fallzahlen bei der Heimunterbringung (-1,1 Mio. € oder - 3,4 %) und insbesondere
durch die Beitragsentlastung des Freistaat Bayern für
Kinder in Kindergärten, die sich reduzierend auf die Kosten für Beitragsübernahmen auswirkt.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 64,1 Mio. € (Vorjahr 72,7 Mio. €) im Jahr 2020
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (3.500 Personen) gerechnet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjahresplanung um 23,9 Mio. € auf 112,2 Mio. €. Ursächlich
hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im
Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zudem sind 15 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete
erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch
auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund
erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete in 2020 vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 2,21 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 erhöht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer
weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2020 mit 203,5 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. erhöht. Grundlage
54
für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfsplanung des Bezirks.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 109,0 Mio. €
beziehungsweise 5,4 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2019
insgesamt um 25,8 Mio. € oder 19,1 % ab.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,8 Mio. € auf 62,2 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Das Innovationspaket der
VAG wird mit 2,9 Mio. € veranschlagt. Für das Klinikum
Nürnberg erhöht sich der Ansatz um 0,9 Mio. €. Hinzu
kommen freiwillige Zuschüsse (ohne die oben genannten an soziale Einrichtungen), welche um 0,6 Mio. € über
dem Vorjahresplan liegen.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,8 Mio. €
mehr als im Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Deutsche
Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um
30,0 Mio. €. Weitere Rückgänge sind auf die niedrigeren
Gewerbesteuererträge zurückzuführen.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
55