HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2020 – Band 1

F.5.8 Transferaufwendungen

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 57–59 · Seiten 57–59 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 513.844 533.756 521.099 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 142.777 130.858 122.979 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 18.195 17.479 16.508 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 66.562 63.520 62.159 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 6 775 6.477 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.914 10.295 13.209 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.944 6.511 8.649 Familien- und Jugendhilfe 86.924 88.574 87.456 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 64.113 72.654 72.555 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.191 136.057 125.048 Bildungs- und Teilhabepaket 9.154 6.943 5.997 Sonstiges 64 90 62 Bezirksumlage 203.500 198.960 183.482 Weitere Transferaufwendungen 108.994 134.795 133.039 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 62.224 57.467 55.478 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 11.770 10.993 7.213 Gewerbesteuerumlage 35.000 66.335 69.111 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.237 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.043 -166 insgesamt 825.338 866.468 837.454 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 53 Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um 41,1 Mio. € oder 4,7 % zurück. Mit einem Anteil von 40,7 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Ver￾sorgungsaufwendungen (Anteil von 34,2%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 514 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 717,3 Mio. € circa 35,4 % der ordentlichen Ge￾samtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2018 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 11,9 Mio. € auf 142,8 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ er￾höht sich um 3,0 Mio. € oder 4,8 %. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstat￾tet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden um 2,4 Mio. € oder 23,1% niedriger geplant aufgrund der Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegeset￾zes. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Pos￾ten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dar￾gestellt. Für 2020 sind 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) ge￾plant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrati￾onsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung. In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe reduziert sich der Aufwand gegenüber dem Vorjahr trotz genereller Kos￾tensteigerungen, Anstiegen bei den Aufwendungen für Vollzeitpflege (+1,1 Mio. € oder +13,1 %), der Erziehung in Tagesgruppen (+1,0 Mio. € oder +18,6 %) und Mehr￾aufwendungen für das Konzept Pflege Plus beziehungs￾weise die Inbetriebnahme einer zusätzlichen therapeuti￾schen Tagesgruppe. Entlastungen gibt es durch die er￾wartete Reduzierung der Fallzahlen bei der Heimunter￾bringung (-1,1 Mio. € oder - 3,4 %) und insbesondere durch die Beitragsentlastung des Freistaat Bayern für Kinder in Kindergärten, die sich reduzierend auf die Kos￾ten für Beitragsübernahmen auswirkt. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 64,1 Mio. € (Vorjahr 72,7 Mio. €) im Jahr 2020 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (3.500 Personen) gerechnet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 23,9 Mio. € auf 112,2 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmä￾ßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zu￾dem sind 15 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskos￾ten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleis￾tungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüch￾tete in 2020 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 2,21 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Ge￾setz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 er￾höht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehen￾den Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2020 mit 203,5 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. erhöht. Grundlage 54 für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfspla￾nung des Bezirks. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 109,0 Mio. € beziehungsweise 5,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2019 insgesamt um 25,8 Mio. € oder 19,1 % ab. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,8 Mio. € auf 62,2 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen o￾der rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Das Innovationspaket der VAG wird mit 2,9 Mio. € veranschlagt. Für das Klinikum Nürnberg erhöht sich der Ansatz um 0,9 Mio. €. Hinzu kommen freiwillige Zuschüsse (ohne die oben genann￾ten an soziale Einrichtungen), welche um 0,6 Mio. € über dem Vorjahresplan liegen. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,8 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Be￾rechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um 30,0 Mio. €. Weitere Rückgänge sind auf die niedrigeren Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 55

Download ↓