F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2020 um 252 T€ oder 0,5 % geringer aus als im
Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen -
soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den
Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung
der Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Auflösung Sonderposten -52.533 -52.785 -48.788
Sonstige ordentliche Erträge -46.977 -47.199 -80.132
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -538 -483 -893
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.757
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -701 -157
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -794
Konzessionsabgabe -41.000 -41.000 -40.268
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -328 -174
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -12.561
Sonstiges -1.242 -1.461 -22.528
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -4.353 -3.990 -4.935
Bestandsveränderungen 0 0 -96
insgesamt -103.863 -103.974 -133.951
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