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F.5 Ertragslage

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 48–68 · Seiten 48–68 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 50–51
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge S. 52–53
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 54–55
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 56–57
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 58–59
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 60–61
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 62–63
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 64–66
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 67
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 68

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2021 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden. In die Planzahlen des Jahres 2020 sind Nachtragshaushalte mit eingear￾beitet): Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie ist in der Haushaltsplanung 2021 als ordentliches Ergebnis ein Verlust in Höhe von 52,8 Mio. € ausgewiesen. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2020 musste das ursprünglich ausgeglichene Ergebnis wegen der Corona-Pandemie auf einen Verlust in Höhe von 5,6 Mio. € angepasst wer￾den. Nachfolgend wird unter „Plan 2020“ daher immer der Nachtragshaushalt 2020 ausgewiesen. Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentli￾chen Erträge um 22,2 Mio. € oder 1,1 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 24,2 Mio. € oder 1,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Verlust in Höhe von 35,2 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 17,6 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Ordentliche Erträge -2.028.283 -2.050.473 -2.139.146 + Ordentliche Aufwendungen 2.063.458 2.039.246 2.071.638 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 35.175 -11.227 -67.508 + Finanzergebnis 17.631 16.826 8.051 = ordentliches Ergebnis 52.806 5.599 -59.457 44 Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Ab 2020 knickte we￾gen der Corona-Pandemie die Ertragskurve bereits deutlich ein. Coronabedingt liegt in 2021 die Ertragskurve nun sogar unterhalb der Aufwandskurve. Erstmalig seit 7 Jahren wird die Stadt Nürnberg der Planung nach die laufenden Aufwendungen nicht über die laufenden Erträge decken. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch in dem Jahr einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von nur 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet wer￾den, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch or￾dentliche und außerordentliche Positionen betroffen wa￾ren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 45

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