F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden. In die Planzahlen
des Jahres 2020 sind Nachtragshaushalte mit eingearbeitet):
Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie ist in der
Haushaltsplanung 2021 als ordentliches Ergebnis ein
Verlust in Höhe von 52,8 Mio. € ausgewiesen. Mit dem
1. Nachtragshaushalt 2020 musste das ursprünglich
ausgeglichene Ergebnis wegen der Corona-Pandemie
auf einen Verlust in Höhe von 5,6 Mio. € angepasst werden. Nachfolgend wird unter „Plan 2020“ daher immer
der Nachtragshaushalt 2020 ausgewiesen.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentlichen Erträge um 22,2 Mio. € oder 1,1 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 24,2 Mio. €
oder 1,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Verlust in Höhe von
35,2 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 17,6 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Ordentliche Erträge -2.028.283 -2.050.473 -2.139.146
+ Ordentliche Aufwendungen 2.063.458 2.039.246 2.071.638
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 35.175 -11.227 -67.508
+ Finanzergebnis 17.631 16.826 8.051
= ordentliches Ergebnis 52.806 5.599 -59.457
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Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Ab 2020 knickte wegen der Corona-Pandemie die Ertragskurve bereits
deutlich ein.
Coronabedingt liegt in 2021 die Ertragskurve nun sogar
unterhalb der Aufwandskurve. Erstmalig seit 7 Jahren
wird die Stadt Nürnberg der Planung nach die laufenden
Aufwendungen nicht über die laufenden Erträge decken.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch in dem
Jahr einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
nur 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den
Werten der anderen Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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