F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
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F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Kostenerstattung ist der Ersatz für Aufwendungen (Verwaltungs- und Betriebsausgaben), die die Stadt Nürnberg für eine andere Stelle erbracht hat.
Kostenerstattungen erfolgen insbesondere vom Bund für
die Kosten der Unterkunft im SGB II (Teilerstattung der
Wohnungskosten) und Grundsicherung (Vollerstattung)
sowie vom Land für die Asylleistungen (Vollerstattung).
Als Erstattungen von Gemeinden sind überwiegend
Gastschulbeiträge, also der Kostenersatz für Schülerinnen und Schülern aus einer Nachbarkommune, wenn
diese eine Schule in Nürnberg besucht haben, ausgewiesen.
Mit einem Planwert von 278 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2021 im Vergleich zur Vorjahresplanung um
31,8 Mio. € oder 10,3 % niedriger. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Die Erstattungen vom Bund werden für Kosten der
Unterkunft (SGB II) um 1,8 Mio. € höher geplant.
Die Anzahl der Leistungsempfänger stieg zuletzt
leicht und entsprechend fallen höhere Kosten zur
Erstattung an. Der Erstattungssatz wird ab 2020 um
25% angehoben, was eine erhebliche finanzielle
Entlastung der Kommunen mit sich bringt. Dies
wurde im Nachtragshaushalt 2020 bereits berücksichtigt.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Bund -139.277 -137.787 -107.403
Land -59.786 -86.254 -100.476
Gemeinden und Gemeindeverbände -22.659 -19.565 -24.583
Bezirk (Sozialleistungen) -10.300 -17.083 -20.314
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-15.521 -17.315 -17.989
Eigenbetrieb NüSt -300 -281 -285
Eigenbetrieb ASN -836 -730 -585
Kommunalunternehmen Klinikum -3.156 -5.513 -7.734
Eigenbetrieb SUN -1.994 -1.864 -2.005
Eigenbetrieb NüBad -243 -258 -286
Eigenbetrieb FSN -8 -152 -126
Eigenbetrieb SÖR -2.400 -2.093 -2.487
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -11.829 -11.221 -11.337
Staatstheater Nürnberg -593 -605 -713
insgesamt -278.016 -309.835 -305.437
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• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren
sich um 26,5 Mio. €. Ein Rückgang um 13,4 Mio. €
ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. Eine saldoneutrale Verschiebung von 13,6 Mio. € resultiert daraus,
dass die Elternbeitragsentlastung für Kindergärten
ab Plan 2021 unter Zuweisungen ausgewiesen
wird.
• Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 6,8 Mio. €
zurück. Ursächlich sind die Erstattungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). In den
Vorjahren wurden rückwirkend Erstattungsansprüche geleistet, was zu höheren Erträgen geführt hat.
Hinzu kommt, dass die Erstattungsvariante über
das Bayerische Aufnahmegesetz zum 31.12.2017
abgeschafft wurde.
• Die Position Zweckverbände/kommunale Sonderrechnung ist um 2,1 Mio. € niedriger geplant. Dies
ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen
Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge
mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzuführen.
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