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F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 56–57 · Seiten 56–57 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattung ist der Ersatz für Aufwendungen (Ver￾waltungs- und Betriebsausgaben), die die Stadt Nürn￾berg für eine andere Stelle erbracht hat. Kostenerstattungen erfolgen insbesondere vom Bund für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Teilerstattung der Wohnungskosten) und Grundsicherung (Vollerstattung) sowie vom Land für die Asylleistungen (Vollerstattung). Als Erstattungen von Gemeinden sind überwiegend Gastschulbeiträge, also der Kostenersatz für Schülerin￾nen und Schülern aus einer Nachbarkommune, wenn diese eine Schule in Nürnberg besucht haben, ausge￾wiesen. Mit einem Planwert von 278 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2021 im Vergleich zur Vorjahresplanung um 31,8 Mio. € oder 10,3 % niedriger. Die wichtigsten Grö￾ßen werden sich wie folgt entwickeln: • Die Erstattungen vom Bund werden für Kosten der Unterkunft (SGB II) um 1,8 Mio. € höher geplant. Die Anzahl der Leistungsempfänger stieg zuletzt leicht und entsprechend fallen höhere Kosten zur Erstattung an. Der Erstattungssatz wird ab 2020 um 25% angehoben, was eine erhebliche finanzielle Entlastung der Kommunen mit sich bringt. Dies wurde im Nachtragshaushalt 2020 bereits berück￾sichtigt. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Bund -139.277 -137.787 -107.403 Land -59.786 -86.254 -100.476 Gemeinden und Gemeindeverbände -22.659 -19.565 -24.583 Bezirk (Sozialleistungen) -10.300 -17.083 -20.314 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -15.521 -17.315 -17.989 Eigenbetrieb NüSt -300 -281 -285 Eigenbetrieb ASN -836 -730 -585 Kommunalunternehmen Klinikum -3.156 -5.513 -7.734 Eigenbetrieb SUN -1.994 -1.864 -2.005 Eigenbetrieb NüBad -243 -258 -286 Eigenbetrieb FSN -8 -152 -126 Eigenbetrieb SÖR -2.400 -2.093 -2.487 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -11.829 -11.221 -11.337 Staatstheater Nürnberg -593 -605 -713 insgesamt -278.016 -309.835 -305.437 52 • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren sich um 26,5 Mio. €. Ein Rückgang um 13,4 Mio. € ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis￾tungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Frei￾staat Bayern übernommen werden. Eine saldoneut￾rale Verschiebung von 13,6 Mio. € resultiert daraus, dass die Elternbeitragsentlastung für Kindergärten ab Plan 2021 unter Zuweisungen ausgewiesen wird. • Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 6,8 Mio. € zurück. Ursächlich sind die Erstattungen für unbe￾gleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). In den Vorjahren wurden rückwirkend Erstattungsansprü￾che geleistet, was zu höheren Erträgen geführt hat. Hinzu kommt, dass die Erstattungsvariante über das Bayerische Aufnahmegesetz zum 31.12.2017 abgeschafft wurde. • Die Position Zweckverbände/kommunale Sonder￾rechnung ist um 2,1 Mio. € niedriger geplant. Dies ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzuführen. 53

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